Geschwindigkeitsübertretung Schweiz mit 41km/h drüber – Strafverfahren
Am 24.10.2019 habe ich in der Schweiz (bei Fribourg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen mit 41km/h außerorts auf der Autobahn.
Nach 2 Wochen habe ein Brief von Schweizer Polizei (Police cantonale Fribourg) bekommen. Es steht darauf “Im Rahmen eines Strafverfahren wegen Geschwingkeitsüberschreitung benötigen die Justizbehörden ausführlich Informationen über Ihre finanzielle Situation, um ein eventuelles Strafmaß festzulegen“
Und noch dazu ein Fragenbigen ausgehändigt, der durch diejenige Person auszufüllen ist, welche die Geschwingkeitsüberschreitung begangen hat.
Ich bin deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bis jetzt ich war einmal in mein Lebe in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich die nächsten 4 Jahre in der Schweiz bin.
Nun meine Fragen:
1. Was passiert, wenn ich den Brief von Schweizer Polizei ignoriere und nicht weiterhin nicht reagiere?
2. Wie sieht das ganze Verfahren weiter aus?
3. Ich bin momentan arbeitsuchender, wenn Bußgeld kommt muss es bezahlen?
4. Wird was von deutscher Polizei was kommen?
5. Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Beste Antwort im Thema
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-schweiz-vollstreckung/
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124 Antworten
ich finde diese belehrende art einfach überflüssig. bringt eure einwände doch mal im strafrecht! heute gesehen, 9 jahre für mord und 8 jahre für betrug
peso
Steuerhinterziehung bei Nichtprominenten - 12 Jahre...😁
ich bin war mit 5 Tage Kurzkennzeichen.
Bis jetzt hat keiner genauer auf meine Fragen geantwortet ...!!!
Ich bin mit 5 Tage Kurzkennzeuchen inder Schweiz gefahren.
Bis jetzt keiner hat genau auf meine Fragen beantwortet ...!!
ich würde gar nichts machen.
peso
Zitat:
@9891 schrieb am 12. November 2019 um 16:08:43 Uhr:
@DareCare ist jetzt schon ein paar Jahre her und war im Kanton St. Gallen. Ging direkt über die deutschen Behörden war in Euro und ging auch auf ein deutsches Behördenkonto (und ja ich hab das damals nachgeprüft, war alles offiziell und keine dubiose Anwaltskanzlei). War damals öfter geschäftlich dort unterwegs und wollte keine Probleme bei der nächsten Einreise. Irgendwo ist wohl der Schlupf im Behördenapparat passiert..
Dann haben sie Dir den Aufwand verrechnet. Ich wohne in der Schweiz und habe vor 2 Wochen 20 CHF für 2 km/h bezahlen müssen.
Zitat:
@loka111 schrieb am 12. November 2019 um 19:58:37 Uhr:
Ich bin mit 5 Tage Kurzkennzeuchen inder Schweiz gefahren.Bis jetzt keiner hat genau auf meine Fragen beantwortet ...!!
Das wird an deiner Frage liegen, die nämlich nicht so aus dem Handgelenk zu beantworten ist. Es ist, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, nicht so einfach, Schweizer Urteile in Deutschland zu vollstrecken. Unmöglich ist es auch in Verkehrsstrafsachen aber nicht: https://www.adac.de/.../
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. November 2019 um 20:23:50 Uhr:
Zitat:
@loka111 schrieb am 12. November 2019 um 19:58:37 Uhr:
Ich bin mit 5 Tage Kurzkennzeuchen inder Schweiz gefahren.Bis jetzt keiner hat genau auf meine Fragen beantwortet ...!!
Das wird an deiner Frage liegen, die nämlich nicht so aus dem Handgelenk zu beantworten ist. Es ist, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, nicht so einfach, Schweizer Urteile in Deutschland zu vollstrecken. Unmöglich ist es auch in Verkehrsstrafsachen aber nicht: https://www.adac.de/.../
Grüße vom Ostelch
Da gab es doch vor kurzem einen Deutschen der mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel gerast ist. Ist zwar ein gröberes Delikt aber mann weiss ja nie. Jedenfalls würde ich nicht mehr in die Schweiz einreisen.
https://amp.blick.ch/.../...-hickhack-nun-im-gefaengnis-id8983377.html
Blöd nur daß der in Deutschland im Knast sitzt. Warum eigentlich? Wenn die Schweizer den verknacken sollen die ihn gefälligst auch das Jahr logieren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2019 um 07:19:38 Uhr:
Blöd nur daß der in Deutschland im Knast sitzt. Warum eigentlich? Wenn die Schweizer den verknacken sollen die ihn gefälligst auch das Jahr logieren.Gruß Metalhead
Dafür hätte der Herr freiwillig in die Schweiz gehen müssen. Er wähnte sich in Deutschland sicher. Ich finde es gut so.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2019 um 08:13:08 Uhr:
Dafür hätte der Herr freiwillig in die Schweiz gehen müssen.
Wieso, man hätte den auch ausliefern können (da droht im ja keine Folter, OK der Dialekt vielleicht. 😁).
Zitat:
Ich finde es gut so.
Ich nicht kostet unsere Steuergelder.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2019 um 08:35:13 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2019 um 08:13:08 Uhr:
Dafür hätte der Herr freiwillig in die Schweiz gehen müssen.
Wieso, man hätte den auch ausliefern können (da droht im ja keine Folter, OK der Dialekt vielleicht. 😁).
Da gibt es ein kleines Hindernis:
Zitat:
Art 16 Abs. 2 GG
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und an einen internationalen Gerichtshof konnte der Raser auch nicht überstellt werden.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2019 um 08:35:13 Uhr:
Zitat:
Ich finde es gut so.
Ich nicht kostet unsere Steuergelder.Gruß Metalhead
Das ist der Preis für Art. 16 Abs. 2 GG 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 11. November 2019 um 19:05:07 Uhr:
Solange du nicht vor hast, jemals wieder mit deinem jetzigen Fahrzeug in die Schweiz einzureisen, hast du wenig zu befürchten.
Das stimmt so auch nicht. Da wird man dann gerne auch mal bei der Passkontrolle auf dem Flughafen festgesetzt und darf sich "frei kaufen". Wenn dann muss man die Schweiz völlig meiden. Wenn die Schweizer natürlich aufgrund des lohnenswert hohen Strafmasses um Amts-/Vollstreckungshilfe bitten, kann das dann auch anders aussehen - siehe den Fall des Herrn R. aus L.
Zitat:
@loka111 schrieb am 12. November 2019 um 19:55:59 Uhr:
ich bin war mit 5 Tage Kurzkennzeichen.
Bis jetzt hat keiner genauer auf meine Fragen geantwortet ...!!!
Du kannst nur zu einem Anwalt gehen, und dich beraten lassen. Hier ist Expertenwissen notwendig, und nicht die Meinung von Journalisten, die ihr Halbwissen verbreiten.
Es laufen immer wieder Verhandlungen, wie man Verkehrssünder außerhalb der Schweiz belangen kann, und es kommen immer wieder kleine Veränderungen. Das Thema ist für dich erst zuende, wenn es in der Schweiz verjährt ist. Vielleicht wirst du aber auch vorher in abwesenheit verurteilt, was auch möglich ist.
Zitat:
@loka111 schrieb am 12. November 2019 um 19:55:59 Uhr:
ich bin war mit 5 Tage Kurzkennzeichen.
Bis jetzt hat keiner genauer auf meine Fragen geantwortet ...!!!
Dann mach Dir mal die Mühe und lies den , zugegebene etwas längeren, Text von mir.. da steht alles drinnen um Deine Frage zu beantworten. Vor allem den letzten Absatz bezüglich meines Beispiels mit dem Kollegen aus Stuttgart....
Denken musst Du dann einfach noch selbst.