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Geschwindigkeitsübertretung Italien

Themenstarteram 21. November 2012 um 21:42

Im Sommerurlaub sind wir mit PKW in Italien anscheinend wegen zu schnellen Fahrens (70 statt 50 kmh) geblitzt worden und heute wurde dem Fahrzeughalter, der defintiv zur "Tatzeit" in Deutschland war, ein Strafzettel (Vorhaltungsprotokoll) über die Bezirksregierung zugestellt. Vorhaltungsprotokoll ist auf deutsch. Foto des Autos von hinten und Messprotokoll kann man im Internet einsehen. Der Fahrzeughalter soll 184 Euro bezahlen.

Wir können uns nicht daran erinnern, dass wir an dieser Stelle geblitzt wurden. Wir haben bewußt Geschwindigkeitsübertretungen vermieden. Die einzigen Situationen, wo das passiert sein könnte, sind unübersichtliche Ausschilderungen, beim verspäteten Abbremsen nach einer Tempobegrenzungsschild oder kurzzeitiges zu starkes Beschleunigen z.B. aufgrund eines Überholvorganges. Offensichtlich haben wir wohl Pech gehabt und sind aufgrund Unkenntnis in einem fremden Land in diese Situation geraten.

Wir wissen nicht einmal, wer an der besagten Stelle von uns gefahren ist, da wir uns häufig beim Fahren abgewechselt haben . Wir sind auf dem Foto nicht zu sehen. Wir würden gerne versuchen, den Halter zu überzeugen, dass er Einspruch einlegt und mitteilt, dass er den Fahrer nicht benennen kann. In Deutschland hätte diese Vorgehensweise Erfolg.

Wie sieht es aber in Italien aus, hier gibt es laut meinen bisherigen Internetrecherchen viele ???. Wer hat diesbezüglich Erfahrungen? Es bedeutet schon etwas Aufwand den Einspruch auf italienisch zu formulieren. Mich wundert es ein wenig, dass nicht mittlerweile schon Muster-Einsprüche im Netz zu finden sind.

Beste Antwort im Thema

Hi,

vergiss es.

Italien (wie viele andere Länder) hat Halterhaftung auch im fließenden Verkehr.

Die einzige Frage, die man sich hier stellen kann:

Zahlen oder nicht.

Nicht zahlen sollte nur dann eine Option sein, wenn man die Frage:

Der Halter und/oder das fotografierte KfZ betreten Italien innerhalb der Verjährungsfrist (imho 5 Jahre, bitte googlen) nicht mehr?

Mit "ja" beantworten kann.

Vollstreckbar ist das Bussgeld in DE für IT nicht, aber die Drohkulisse der Nachzahlung bei erneuter Einreise ist real.

bye

13 weitere Antworten
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13 Antworten

Wieviel (finanziellen) Aufwand wollt ihr betreiben hinsichtlich des Einspruchs? Ist eine RSV vorhanden und wenn ja, liegt von dort bereits eine Deckungszusage vor?

Hi,

vergiss es.

Italien (wie viele andere Länder) hat Halterhaftung auch im fließenden Verkehr.

Die einzige Frage, die man sich hier stellen kann:

Zahlen oder nicht.

Nicht zahlen sollte nur dann eine Option sein, wenn man die Frage:

Der Halter und/oder das fotografierte KfZ betreten Italien innerhalb der Verjährungsfrist (imho 5 Jahre, bitte googlen) nicht mehr?

Mit "ja" beantworten kann.

Vollstreckbar ist das Bussgeld in DE für IT nicht, aber die Drohkulisse der Nachzahlung bei erneuter Einreise ist real.

bye

ich bin sehr oft in Italien und kann dir nur raten zu bezahlen (Halter des Fahrzeuges)

Teilt Euch alle die Kosten, ist die beste Lösung.

Falls ihr nicht zahlen wollt, dann solltet ihr in den nächsten Jahren nicht nach Italien fahren. Zumindest der Halter und das Kennzeichen. (Kann ja sein, dass ihr das Kennzeichen an einem weiteren / dem nächsten Fahrzeug wieder habt)

die Italiener sind da sehr aufmerksam ;-) beim Verfolgen von Verkehrssündern !

Themenstarteram 21. November 2012 um 22:09

Vielen Dank für die Antworten, ist aber noch nicht präzise genug.

1. Wieso brauche ich eine Rechtschutzversicherung

Einen Einspruch kann ich ohne Anwalt formulieren, würde ich in Deutschland auch tun und würde auch problemlos klappen, wenn z.B. auf dem Foto der Fahrer nicht zu erkennen ist. In diesem Fall benötigt man jedoch einen Übersetzer, um den Einspruch zu formulieren.

2. Ist das wirlich so, dass der Halter definitiv "5 Jahre" vorbestraft ist.

Aber ist wahrscheinlich auch nicht tragisch, er war in den letzten 5 Jahren nicht dort und wird auch in den nächsten 5 Jahren nicht dort sein. Aber Spaß beiseite. Wenn der italienischen Behörde der Einspruch vorliegt und diese dann entscheidet, den Fall nicht weiter zu verfolgen, wie kann diese Behörde später bei einer Polizeikontrolle trotzdem vollstrecken?

Zitat:

Original geschrieben von Erderwaermer

1. Wieso brauche ich eine Rechtschutzversicherung

Einen Einspruch kann ich ohne Anwalt formulieren, würde ich in Deutschland auch tun und würde auch problemlos klappen

Ja, das ist richtig, aber das kapieren einige Leute hier nicht und können halt sonst nicht ihren Spam zur Erhöhung des Beitragszählers verbreiten ;) Lass dich dadurch nicht verunsichern ;)

Zu deiner 2. Frage: die Italiener sind da rigoros, was Eintragungen für Fahndungen betrifft. Wenn ein Kennzeichen dort erstmal erfasst ist, dann verfolgen die das immer weiter, unabhängig von deinem möglicherweise erfolgten (und evtl. sogar anerkannten) Einspruch. Ist sicherlich anders als in Deutschland, aber genau das macht es eben so problematisch.

Themenstarteram 21. November 2012 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von CelicaSt185

ich bin sehr oft in Italien und kann dir nur raten zu bezahlen (Halter des Fahrzeuges)

Teilt Euch alle die Kosten, ist die beste Lösung.

Falls ihr nicht zahlen wollt, dann solltet ihr in den nächsten Jahren nicht nach Italien fahren. Zumindest der Halter und das Kennzeichen. (Kann ja sein, dass ihr das Kennzeichen an einem weiteren / dem nächsten Fahrzeug wieder habt)

die Italiener sind da sehr aufmerksam ;-) beim Verfolgen von Verkehrssündern !

Habe diese Antwort zu spät gesehen, gehe nach genauem Lesen davon des Vorhaltungsprotokolles davon aus, das die Behörde den Einspruch ablehnt. Wenn diese Ablehnung dann der deutschen Vollstreckungsbehörde wiedervorglegt, muss diese dann nach deutschem recht die Vollstreckung ablehnen.

1. Es Kann aber sein, dass ein Ablehnungsbescheid mit ernueter Zahlungsaufforderung aufgrund fehlender Erfolgsaussichten erst gar nicht versendet wird und somit das Verfahren als niedergeschlagen gilt!

2. Wenn aus irgendwelchen Gründen Halter oder Auto in den nächsten 5 Jahren nach Italien einreist und zudem auch noch eine Personenkontrolle durchgeführt wird, dann wird halt doppelt gezahlt. Chance 1:100 würde ich sagen. Ich bin im Schengenraum bei ca. 50 Auslandsreisen noch nicht persönlich kontrolliert worden!

Zitat:

Original geschrieben von Erderwaermer

Chance 1:100 würde ich sagen. Ich bin im Schengenraum bei ca. 50 Auslandsreisen noch nicht persönlich kontrolliert worden!

Und wie oft standest du bei den 50 Reisen auf einer Fahndungsliste?

Täusch dich da mal nicht. Bei den heute betriebenen Videoüberwachungen auf Autobahnen und gerade in Tunneln wissen die schneller das das Fahrzeug im Land ist, als du den ersten Sender im Radio gefunden hast.

Nicht jedes Land wird von einer Datenschutz-Schissbuxen-Gesellschaft bevölkert. Andere Länder sind da nicht so rücksichtsvoll mit dem Datenaustausch.

Themenstarteram 21. November 2012 um 23:05

Das sind doch Horrormärchen, gibt es Belege dafür, dass in Italien die Nummernschilderkennung automatisch mit der Verkehrssünderkartei gekoppelt ist.

Aber da das Auto ist sowieso nicht mehr lange Im Einsatz also kann es tatsächlich nur über persönliche Kontrolle des Halters gehen, der ich defintiv nicht bin.

Oder kann Orwell-mäßig passieren, das wenn der Halter mit seinem anderen Auto einreisen würde, dass das andere Numernschild gelesen wird und automatisch über den Interpol-Rechner der Haltername mitgeteilt wird und dann wiederum ein Abgleich stattfindet mit der Verkehrssünderdatei und dann die Carabinieri diesen Wagen zur Fahndung aussetzt. Dann würde ich sogar gerne etwas mehr bezahlen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen!!!

Ja, du hast recht und der Rest seine Ruhe.

Warum meldest du dich eigentlich extra hier an, wenn du doch eh schon alles weisst?

Aber dein Thread war trotzdem hilfreich. Vielleicht erkennen die MODs jetzt endlich mal, wie sinnfrei diese Heul- und Jammerthreads von Neuusern sind und setzen den Auswüchsen hier mal endlich ein Ende.

Die rechtliche Situation ist ja offensichtlich klar. Jetzt geht es nur noch um die Einschätzung des Risikos einer Entdeckung.

Wenn der Halter in den nächsten Jahren nicht nach Italien fahren will und diese Möglichkeit auch mit Sicherheit ausschließen kann, würde ich die Buße nicht zahlen.

Sollte aber doch die Möglichkeit bestehen, dass er irgendwann mal ein- oder durchreist, würde ich persönlich mir nicht diesen Streß antun. Man kann nicht so doof denken, wie es kommen kann. Beispielsweise könnte er in Italien auch mal Opfer einer Straftat werden. Dann könnte er sich überlegen, ob er die Tat anzeigt oder auf eine Anzeige verzichtet, weil er dann erst einmal selbst dran ist.

Themenstarteram 21. November 2012 um 23:26

Danke für die höfliche Belehrung, ich bin kein Neuuser und seit über 10 jahren im Forum und habe nur für diese rechtsfrage mich unter einem neuen Nutzername angemeldet (Thema Orwell und so). Ich habe auch häufig die Jammerei und die ganze Forenposerei- und posterrei richtig satt. Aber in diesen Fall wußte ich mir nicht anders zu helfen.

Mittlerweile verstehe die ganze Problematik viel besser als bei meiner Themenerstellung vor 2 h, so dass ich vielleicht langsam auf dem Weg zum Besserwisser bin.

Es wird schon Umstände machen dieses Einspruchverfahren und was dann folgt. Ich habe mir erfhofft, dass hier jemand finde, der das schon mal so durchgezogen hat. Ein Mustereinspruch wäre schon ganz gut!

Und bezüglich der Datenschzugeschichte war ich etwas ungehobelt, aber die Frage steht weiter im Raum und interessiert mich brennend: Gibt es mittlerweile in europäischen Staaten Verkehsüberwachungssysteme (d.h. Nummernschildleser), die mit einer Verkehrssünderdatei verknüpft sind und dann automatisch die Autobahnpolizei aktivieren.

Ich schließe es aus, dass es solche automatisierten Abfragen gibt. Das würde ja eine Standleitung der Italiener mit dem Kraftfahrbundesamt (KBA) voraussetzen. Und Anfragen an das KBA, egal ob von einem Staat oder einer Privatperson, müssen eine rechtliche Grundlage haben. Einfach nuir so... gibt es da nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Erderwaermer

Danke für die höfliche Belehrung, ich bin kein Neuuser und seit über 10 jahren im Forum und habe nur für diese rechtsfrage mich unter einem neuen Nutzername angemeldet (Thema Orwell und so). Ich habe auch häufig die Jammerei und die ganze Forenposerei- und posterrei richtig satt. Aber in diesen Fall wußte ich mir nicht anders zu helfen.

Ich wäre künftig etwas demütiger der eigenen Rechtskenntnisse, wenn es schon Probleme mit den MT - NUB in Bezug Kenntniss/Akzeptanz und bei Verstoß Schweigefähigkeit gibt......

 

Den Thread werde ich ebenfalls schließen

 

twindance

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