Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41km/h
Hallo Leute,
ich bin außerorts auf einer Bundesstrasse mit 41km/h zu schnell geblitzt worden.
In meine Richtung war 80 erlaubt, auf der Gegenspur is 100 erlaubt.
Ich bin ersttäter und habe auch noch keine Punkte.
Hab den FS schon seit `88.
Gibt es irgendeine Möglichkeit an dem Fahrverbot vorbeizukommen?
Die Geldstrafe und die Punkte sind ja nicht das Problem....aber 1km/h zu schnell....scheisse.
Habt ihr Tipps?
Was soll ich auf der Anhörung schreiben?
Beste Antwort im Thema
Du bist zu schnell gefahren, dann steh auch zur Strafe!
Denn 41 zu schnell ist ja nicht nur ein bischen! Bei 10-15 wärs zwar auch nicht in ordnung aber alles bis 10km/h drüber ist noch vertretbar!
1Monat ist genug zeit um aus diesem Fehler zu lernen!
MfG
23 Antworten
vielleicht hast du ja glück und bist nur 40 km/h drüber 🙂 ansonsten sieht es schlecht ausser du kannst nachweisen vom arbeitgeber das du auf den führerschein angewiesen bist und er nen schreibenaufsetzt das dein job auf dem spiel steht. nachteil für dich die strafe wird teurer aber besser als 4 wochen kein auto fahrern 😉
Zitat:
Original geschrieben von fusseldi
Die Geldstrafe und die Punkte sind ja nicht das Problem....aber 1km/h zu schnell....scheisse.
nicht ganz richtig....41km/h zu schnell!
leider verloren!
vielleicht hast du als ersttäter glück aber stell dich lieber schon mal auf ein fahrverbot ein.
41 km/h nach Abzug der Toleranz? Dann steht dir wohl das in's Haus hier gehts weiter....
Zitat:
Original geschrieben von AudiA62.4
41 km/h nach Abzug der Toleranz? Dann steht dir wohl das in's Haus hier gehts weiter....
Das war aber außerorts 😉
Zitat:
Original geschrieben von böserAudianer
Das war aber außerorts 😉Zitat:
Original geschrieben von AudiA62.4
41 km/h nach Abzug der Toleranz? Dann steht dir wohl das in's Haus hier gehts weiter....
Ups.... 😰 na dann gilt eben das
hier(auch nicht wirklich besser, halt nur etwas billiger)
Zitat:
Original geschrieben von fusseldi
Gibt es irgendeine Möglichkeit an dem Fahrverbot vorbeizukommen?
Ja, wenn Du einen Zwillingsbruder hast, der mal einen Monat laufen kann. Zur Not tuts auch die Oma oder ein Elternteil, einfach probieren und anderen Fahrer eintragen. Schlimmstenfalls kommt die Polizei vorbei und ermittelt den Fahrer lt. Foto. Vor 10 Jahren hat das aber noch gut geklappt mit dem Umschreiben.
Gruß Vati
P.S.: Die Mitleidstour zieht kaum noch, falls natürlich Deine Familie verhungert wenn Du nicht fahren kannst kann man eventuell ein mildes Urteil erstreiten (soziale Härte). Der Standardsatz ist allerdings: Sie können sich gegen Entgelt fahren lassen.
Gruß Vati
Zitat:
Ups.... 😰 na dann gilt eben das hier (auch nicht wirklich besser, halt nur etwas billiger)
Naja, es geht ihm ja auch letzendlich nur um das Fahrverbot.
Du bist zu schnell gefahren, dann steh auch zur Strafe!
Denn 41 zu schnell ist ja nicht nur ein bischen! Bei 10-15 wärs zwar auch nicht in ordnung aber alles bis 10km/h drüber ist noch vertretbar!
1Monat ist genug zeit um aus diesem Fehler zu lernen!
MfG
Zitat:
vielleicht hast du ja glück und bist nur 40 km/h drüber 🙂 ansonsten sieht es schlecht ausser du kannst nachweisen vom arbeitgeber das du auf den führerschein angewiesen bist und er nen schreibenaufsetzt das dein job auf dem spiel steht.
Das klappt nicht, würde ja dann jeder machen. Hat ein Arbeitskollege von mir auch schon mal probiert, die Antwort vom Richter war : " Wieso, Sie haben doch Anspruch auf 30 Tage Urlaub" und das Thema war gegessen. Und die Sache mit Ersttäter zieht auch nicht. Ich hatte vor 11 Jahren auch mal 41 zuviel auf dem Tacho und vorher noch nicht mal nen Zettel wegen Falschparken, Lappen war weg für 4 Wochen.
kann ich auch nur bestätigen, hatte vor ca. 5 jahren auch 45 zu schnel auf der Autobahn......der schein war 4 wochen weg, habe alles versucht ( arbeitsweg je 54km (x2 ) ), weißt du was der Richter damals zu mir sagte........wenn sie doch auf den Führerschein angewissen sind, wieso halten sie sich nicht an die Verkährsregeln und fahren zu schnel....
Genau so ist es, der macht dir da schnell nen Vorsatz draus oder ne grobe Fahrlässigkeit wenn er nen besonders geilen Tag hat.
Wenns vorn Richter geht und man Schuld hat immer den reudigen Hund markieren. Wer seine Schuld eingesteht und es dann noch so rüberbringt das man es nie wieder macht hat schonmal halb gewonnen.
Ja,
ich sehe ja ein das ich scheisse gebaut habe....
Das blöde ist das ich mich immer an die Geschwindigkeiten halte, innerorts sowieso..da ist schnell mal ein Kind auf die Strasse gelaufen.
ok, auf der AB oder Bundesstrasse fahre ich auch mal 10-20 km/h schneller.
Ich könnte mir echt in den A... beißen.
Ich hab auf der Hinfahrt um 19Uhr den Blitzer auf der anderen Spur gesehen und noch schön alle entgegenkommenden mit der LH gewarnt.
Als ich dann um 23.30 !!! Alleine !!! wieder zurück gefahren bin hab ich noch dran gedacht....hab aber gedacht das die um die Uhrzeit nicht mehr stehen, war auch in Gedanken woanders...und Blitz.
Toll, Nachts alleine auf ner 2 Spurigen Bundesstrasse, weit und breit kein Auto....da ging ja ein riesiges Gefährdungspotential von mir aus. Die einzige Gefährdung die ich wahrscheinlich verursacht habe war die Freunde im Blitzauto zu wecken.
Die B9 war an der Stelle mal auf 120 begrenzt...dann haben sie sie vor ca. 3 ahren beidseitig auf 80 beschränkt....den Grund weiß bis heute keiner....irgendwer hat geklagt....dann wurde eine Seite wieder vor ca. 1 Jahr auf 100 aufgemacht.
Hallo,
warte erst mal ab wie schnell du wirklich warst. Ich war auch schon zweimal 50-60 Km/h zu schnell und habe es mit erhöter(min. verdoppelt😰) Geldstrafe erledigen können. War beim lezten mal 750 Euronen aber immerhin besser als laufen. Und ich muss auch sagen STRAFE MUSS SEIN!
Warte also erstmal auf den Bußgeldbescheid und verhandle dann direkt mit dem Straeßnverkehrsamt oder über den Anwalt😉.
Grüüse Holger
Zitat:
Original geschrieben von hochstaedter
Genau so ist es, der macht dir da schnell nen Vorsatz draus oder ne grobe Fahrlässigkeit wenn er nen besonders geilen Tag hat.Wenns vorn Richter geht und man Schuld hat immer den reudigen Hund markieren. Wer seine Schuld eingesteht und es dann noch so rüberbringt das man es nie wieder macht hat schonmal halb gewonnen.
Ich habe nur einmal als 21 jähriger einen Einspruch eingelegt - nachher hatte ich noch die Gerichtskosten am Hals ! Seit dem spiele ich immer den reuigen Sünder 😁 das kommt bei Verkehrsverstößen wirklich gut an.