Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41km/h

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,
ich bin außerorts auf einer Bundesstrasse mit 41km/h zu schnell geblitzt worden.
In meine Richtung war 80 erlaubt, auf der Gegenspur is 100 erlaubt.
Ich bin ersttäter und habe auch noch keine Punkte.
Hab den FS schon seit `88.
Gibt es irgendeine Möglichkeit an dem Fahrverbot vorbeizukommen?
Die Geldstrafe und die Punkte sind ja nicht das Problem....aber 1km/h zu schnell....scheisse.
Habt ihr Tipps?
Was soll ich auf der Anhörung schreiben?

Beste Antwort im Thema

Du bist zu schnell gefahren, dann steh auch zur Strafe!
Denn 41 zu schnell ist ja nicht nur ein bischen! Bei 10-15 wärs zwar auch nicht in ordnung aber alles bis 10km/h drüber ist noch vertretbar!
1Monat ist genug zeit um aus diesem Fehler zu lernen!
MfG

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die einzigste möglichkeit um ein fahrverbot rumzukommen, ist das du dem zuständigen staatsanwalt bzw. richter (durch deinen anwalt) glaubhaft machst, das du auf deinen fs angewisen bist......wenn die sich darauf einalssen, bekommst du die punkte aber kein fahrverbot, im gegenzug solltest du aber mit einer vervielfachung der geldstrafe rechnen.....

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Ich habe nur einmal als 21 jähriger einen Einspruch eingelegt - nachher hatte ich noch die Gerichtskosten am Hals ! Seit dem spiele ich immer den reuigen Sünder 😁 das kommt bei Verkehrsverstößen wirklich gut an.

Sind wir uns ja einig 😁

Das is aber generell so hier bei uns im Land. Zeig dich vor Gericht einsichtig, bereuhe deine Tat, komm dann noch mit ner schwierigen Kindheit und auf ne schwere Körperverletzung als 20 Jähriger Täter kommen 10 Sozialstunden im Jugendzentrum, von denen du nicht eine ableistest weil du ja den Jugendbetreuer da kennst und der dir stempelt das du da warst. Schon mehrfach gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Angus2202



Zitat:

vielleicht hast du ja glück und bist nur 40 km/h drüber 🙂 ansonsten sieht es schlecht ausser du kannst nachweisen vom arbeitgeber das du auf den führerschein angewiesen bist und er nen schreibenaufsetzt das dein job auf dem spiel steht.

Das klappt nicht, würde ja dann jeder machen. Hat ein Arbeitskollege von mir auch schon mal probiert, die Antwort vom Richter war : " Wieso, Sie haben doch Anspruch auf 30 Tage Urlaub" und das Thema war gegessen. Und die Sache mit Ersttäter zieht auch nicht. Ich hatte vor 11 Jahren auch mal 41 zuviel auf dem Tacho und vorher noch nicht mal nen Zettel wegen Falschparken, Lappen war weg für 4 Wochen.

und es geht doch!!!!! mir ist da vor 2 Jahren mal auf einer Strecke mit 70 km/h passiert(für LB´ler: Breuni Richtung Bietigheim) Bin nur 115 gefahren(2 spurig und leer!!!!!) da wäre mein Lappen auch fast weg gewesen.

Mein Anwalt hat dann ein guten Brief an die zuständige Behörde geschrieben und das Fahrverbot wurde in eine höhere Strafe umgewandelt. Wenn man KEINE Punkte hat ist das sehr von Vorteil und man hat gute Chancen. Es kommt auch immer auf die Behörde an, manche machen sowas grundsätzlich nicht

Wie viele schon geschrieben haben ist der Weg zum Anwalt eine Möglichkeit.
Mein Arbeitskollege hat letzte Woche das gleiche Spiel gehabt. Sein Anwalt hat mit ihm
ein Schreiben aufgesetzt (irgendwas mit unübersichtliche Stelle, kein Grund für das Tempolimit, etc,).
Danach hieß es "doppelte Strafe, aber Lappen behalten". 😉

Ich selbst habe als 18jähriger Buße getan. Nicht als zu "Zu-Schnell-Fahrer", sondern
als "unerlaubter-Beschleunigungs-Rennen-Fahrer". Nach dem Monat Fußmarsch hatte
ich meine Lektion gelernt.😮

Strafe muss sein denke ich solltest aber eins nicht machen fange nicht an und sage das ein anderer gefahren ist wen die das beweisen können das du das doch warst dann hast ein echtes problem denn dann ist es noch versuchter betrug und wen sie es nicht feststellen können wer gefahren ist darfst du eine lebenlang ein FAHRTENBUCH führen und glaube mir das ist echt nicht der bringer

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35


Strafe muss sein denke ich solltest aber eins nicht machen fange nicht an und sage das ein anderer gefahren ist wen die das beweisen können das du das doch warst dann hast ein echtes problem denn dann ist es noch versuchter betrug und wen sie es nicht feststellen können wer gefahren ist darfst du eine lebenlang ein FAHRTENBUCH führen und glaube mir das ist echt nicht der bringer

was hälst du mal von satzzeichen???

das kann ja kein mensch lesen!!!😁😁😁

Ein Bekannter hats so gemacht:
Führerschein abgegeben, dann zum Flughafen fahren lassen, 4 Wochen Urlaub... 🙂

Was ich damit sagen will: 4 Wochen sind gleich vorbei. Hab ich schon 2mal hinter mir. Spart ne Menge Benzin und Nerven.

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35


Strafe muss sein denke ich solltest aber eins nicht machen fange nicht an und sage das ein anderer gefahren ist wen die das beweisen können das du das doch warst dann hast ein echtes problem denn dann ist es noch versuchter betrug und wen sie es nicht feststellen können wer gefahren ist darfst du eine lebenlang ein FAHRTENBUCH führen und glaube mir das ist echt nicht der bringer

Mahlzeit !

Eine wahre Geschichte,ein Freund war auf seinem 750-er Moped zügig unterwegs.In einer Ortsdurchfahrt haben sie ihn mit 77km/h geknipst.Man bedenke das er einen Helm mit dunklem Visier auf hatte und zusätzlich ein Tuch vorm Gesicht,was über der Nase endete.Man konnte auf dem Foto eigentlich nur die Augenpartie sehen.Auf anraten seines Anwalts leugnete er,an diesem Tag gefahren zu sein.
Vor Gericht erschien 4 Wochen später ein sogenannter Humanbiologe.Dieser erstellte ein humanbiologisches Gutachten und von 10 möglichen Übereinstimmungen ( Gegenüberstellung Bild>anwesende Person) stellte dieser 6 fest.Das reicht um vor dem ehrenwerten Gericht verknackt zu werden.
Ende vom Lied,Verfahrenskosten-Gutachterkosten-Anwaltskosten-Bussgeld und natürlich die Karte für 4 Wochen gelocht.
Das ganze war im Jahre 1998,hab zuvor niemals von solchen Verfahren gehört.Deshalb immer ganz vorsichtig sein mit,ich bin nicht gefahren und weiss auch nicht wer die Person auf dem Foto ist.

A6le

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35


Strafe muss sein denke ich solltest aber eins nicht machen fange nicht an und sage das ein anderer gefahren ist wen die das beweisen können das du das doch warst dann hast ein echtes problem denn dann ist es noch versuchter betrug und wen sie es nicht feststellen können wer gefahren ist darfst du eine lebenlang ein FAHRTENBUCH führen und glaube mir das ist echt nicht der bringer
was hälst du mal von satzzeichen???
das kann ja kein mensch lesen!!!😁😁😁

na was soll ich dann denn mit das dauert doch viel zu lange grins

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