Geschwindigkeitsübernahme
Ich blicke beim Verhalten bei der automatischen Geschwindigkeitsübernahme nicht ganz durch: eigentlich funktioniert die Verkehrszeichenerkennung und die automatische Anpassung an die Höchstgeschwindigkeit ja sehr ordentlich - leider fehlt eine Funktion a la "erlaubte Höchsgeschwindigkeit plus 5% ...".
Mir ist jetzt aufgefallen, dass sich mein Fahrzeug aber manchmal eine Überschreitung merkt: wenn zB ein Hunderter-Schild erkannt wird und die Anzeige im VC auf Grün wechselt und ich die Geschwindigkeit manuell auf zb 108 km/h ändere solange die Anzeige noch Grün ist, merkt sich das Fahrzeug das und wechselt, wenn dazwischen zB eine Strecke mit 130km/h Beschränkung war, wieder beim nächsten Hunderter auf diese Geschwindigkeit (108km/h) zurück - aber leider nur manchmal :-(
Weiß jemand,wie das funktionieren soll oder ist mein Fahrzeug einfach sporadisch dement?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BigBugHmb schrieb am 29. November 2016 um 12:09:02 Uhr:
@chairos
Normalerweise wechselt er bei Wiederholung eines sowieso schon gültigen Verkehrszeichen (100->100->100) nicht auf die Originalgeschwindigkeit (100) zurück, sondern bleibt auf der manuell eingestellten (108). Ändert sich allerdings die verkehrszeichenbedingte Geschwindigkeitsvorgabe (100 -> 130 - > 100) springt er wieder auf die Originalgeschwindigkeit (100) zurück. Anders kenne ich das eigentlich nicht...
Bei mir ist es aber manchmal so:
100 erkannt -> manuell auf 108 erhöht -> 130 erkannt und Geschwindigkeit wird auf 130 erhöht -> 100 erkannt und Geschwindigkeit wird auf die von mir vorgegebenen 108 geregelt und nicht auf 100 -> leider funktioniert das nur manchmal und ich bin noch nicht dahintergekommen, wie ich dieses Verhalten erzwingen könnte!
Mein Wunschtraum wäre folgender: jedesmal wenn eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung erkannt wird (30,50, 80,100, 130 ...) kann ich einstellen, wie schnell er bei diesem Verkehrszeichen fahren soll (35, 58, 89, 139, ...) und sich das merken, bis die Zündung abgestellt wird (noch besser wäre natürlich ein Default-Mapping im MMI)
33 Antworten
Deswegen war auch meine Frage der Definition. Denn die "Vorwahl" ist halt nicht identisch mit einem "Festlegen", zumindest solange die (alle) Systeme ordnungsgemäß laufen. 😉
Zitat:
@KoenigSw schrieb am 29. November 2016 um 15:11:15 Uhr:
Zitat:
Bei mir ist es aber manchmal so:
100 erkannt -> manuell auf 108 erhöht -> 130 erkannt und Geschwindigkeit wird auf 130 erhöht -> 100 erkannt und Geschwindigkeit wird auf die von mir vorgegebenen 108 geregeltFunktioniert auf einem Teil meines Arbeitsweges auch. Dort gibt es mehrere kurze Abschnitte mit 70. Er springt nach dem 70-aufgehoben Schild auf die 106 (die ich vorher bei 100 eingestellt hatte) zurück. Ob er bei der nächsten 70 auf die vorher eingestellten 76 wechselt, weiß ich gerade nicht. Ich achte später mal drauf.
Ich denke, dass sich das Auto die 106 nur für sehr kurze Zeit merkt.
Viele Grüße
Habe auf meinem täglichen Weg mehrere solche geeignete Stellen, aber dieses Verhalten konnte ich noch nie feststellen! Wäre auch mein Traum, oder eine einstellbare %-Übertoleranz. Gibt aber vermutlich rechtliche Probleme für den Hersteller, wenn sozusagen Gesetzesübertretungen einprogrammiert werden - oder?
Zitat:
@pitiplatsch schrieb am 30. Nov. 2016 um 07:2:43 Uhr:
Habe auf meinem täglichen Weg mehrere solche geeignete Stellen, aber dieses Verhalten konnte ich noch nie feststellen! Wäre auch mein Traum, oder eine einstellbare %-Übertoleranz. Gibt aber vermutlich rechtliche Probleme für den Hersteller, wenn sozusagen Gesetzesübertretungen einprogrammiert werden - oder?
Im Gesetz steht es nicht explizit drin das es verboten ist. Nur das man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten musst.
Es geht um das passive und aktive.
Beim aktiven bist du der Schuldige, weil du dem ACC befohlen hast die StVO zu verstoßen.
Beim passiven wäre eine Mittäterschaft seitens Audi vorhanden. Und kein Hersteller würde für dich die Knolle teils übernehmen. Daher wird so was nicht kommen.
Da es im neuen 5er die Möglichkeit gibt, eine Überschreitung (und auch Unterschreitung) zu definieren, dürfte es wohl keine rechtlichen Hindernisse geben. BMW war bei den teilautonomen Systemen bis dato immer sehr konservativ.
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Im Gesetz steht es nicht explizit drin das es verboten ist. Nur das man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten musst.
Es geht um das passive und aktive.
Beim aktiven bist du der Schuldige, weil du dem ACC befohlen hast die StVO zu verstoßen.
Beim passiven wäre eine Mittäterschaft seitens Audi vorhanden. Und kein Hersteller würde für dich die Knolle teils übernehmen. Daher wird so was nicht kommen.
Ich bin kein Jurist, aber ganz so würde ich es nicht sehen: wenn ich die Geschwindigkeit nach oben in einem Defaultsetting nach oben korrigiere, habe doch auch ich das aktiv getan - wo ist da der Unterschied ob ich mehr aufs Gaspedal steige,das ACC manuell nach oben korrigiere oder eben die Settings ändere?
Da außerdem jeder Tache gesetzlich vorgeschrieben weniger anzeigen muss (um die Änderung des Reifenumfangs durch die Abnützung zu kompensieren) kann ich ja durch so ein Setting auch die maximal erlaubte Geschwindigkeit einstellen, wenn ich abgefahrene Reifen habe.
Ich könnte auch nach unten korrigieren wollen, weil es zum Beispiel gerade sehr regnet und ich kein Aquaplaning riskieren möchte ... und wie oben schon erwähnt: BMW macht es auch ...
Zitat:
@BigBugHmb schrieb am 30. November 2016 um 01:02:28 Uhr:
Deswegen war auch meine Frage der Definition. Denn die "Vorwahl" ist halt nicht identisch mit einem "Festlegen", zumindest solange die (alle) Systeme ordnungsgemäß laufen. 😉
Im entsprechenden Menue das Häkchen richtig gesetzt und alles ist wieder hübsch...😉
Alles sehr interessante Beiträge mit sehr individuellen Erfahrungen.
Ich fahre seit 5 Tagen einen neuen A4 B9 und habe noch so meine Probleme mit der Kombination aus ACC, Verkehrszeichenerkennung und prädiktivem Effizienzassistenten. Ich habe vorgestern die verkehrszeichenabhängige und streckenbasierte Geschwindigkeitsregulierung abgeschaltet. Und zwar aus folgenden Gründen:
1. Vor einer Kreuzung außerorts steht ein 70-er Zeichen; hinter der Kreuzung steht kein Aufhebungszeichen, nach gültigen Verkehrsregeln muss das auch nicht sein. Es gilt also wieder Tempo 100. Meiner fährt aber stur mit 70 weiter.
2. Auf einer Stadtautobahn gilt Tempo 80, für eine kurze Baustellenstrecke dann nur 60. Dann kommt das Aufhebungszeichen für die 60 und meiner beschleunigt auf 130 wie auf einer Autobahn.
Das sind so die ersten negativen Erfahrungen nach 5 Tagen mit meinem neuen A4 B9.
Kann jemand auf gleiche oder ähnliche Erfahrungen verweisen?
Ist bei meinem genauso. Die Verkehrszeichenerkennung ist zu schlecht, um sie für den ACC zu übernehmen. Wenn am Ortsende seitlich an einem Feldweg Tempo 30 steht, ist meiner schon mit diesem Tempo mehrere km bis in den nächsten Ort gefahren. Ich habe diese Funktion nach zwei Tagen abgeschaltet.
Habe seit heute meinen A4 B9 und bin auch noch etwas am rätseln zwischen ACC und automatischer Geschwindigkeitsübernahme aus Verkehrszeichen.
Heute morgen nach der Abholung hat das mit der Übernahme der Geschwindigkeit ganz gut geklappt.
Aber bei weiteren Fahrten am Tag hat er die Kennzeichen einfach nicht im ACC übernommen. Ich fahre mit 100 am 70er Schild vorbei, er erkennt es auch, aber verändert nichts an der Geschwindigkeit.
Muss dafür aktive Routenführung im Navi laufen oder sollte das immer gehen?
Das soll immer gehen. Wenn die Geschwindigkeit erkannt wurde und auch angezeigt wird, dann ist die automatische Geschwindigkeitsübernahme in den ACC Einstellungen deaktiviert. Ansonsten kann das so nicht sein.
Zitat:
@yreiser schrieb am 22. September 2018 um 00:39:53 Uhr:
Das soll immer gehen. Wenn die Geschwindigkeit erkannt wurde und auch angezeigt wird, dann ist die automatische Geschwindigkeitsübernahme in den ACC Einstellungen deaktiviert. Ansonsten kann das so nicht sein.
Danke!
Ich muss das heute nochmal testen.
Ich aktivier ganz normal während der Fahrt ACC und stelle eine Geschwindigkeit ein, bspw. 70. Wenn er dann das nächste Schild erkennt sollte er selbstständig die Geschwindigkeit anpassen, oder?
Du musst im MMI unter Fahrzeug/Assistenzsysteme den Haken setzen für Geschwindigkeit übernehmen dann hast du noch die Möglichkeit mit/ohne Toleranz auszuwählen, dann bremst er am Ortseingangsschild nicht ganz so hart auf 50 ab 🙂
Die Tempolimitübernahme musst du im MMI aktivieren (mit oder ohne Toleranz) dann übernimmt er auch jede weitere Geschwindigkeit nach unten..
Nach oben geht's natürlich nur bis zu der Geschwindigkeit, welche Du zuerst gesetzt hast (z. B 100 kmh)
Ist es so wie auf dem Bild, funktioniert es nicht.. Lediglich drosselt er die Geschwindigkeit runter bei z.b ein kommender Kreisverkehr.. Das holt er sich dann vorab über GPS..
Meines Wissens war es so dass das nur für die Schilder gilt. Wenn er das für das ACC übernehmen soll dann muss man das im (Bin mir nicht sicher dass es da ist) Effizienzassistenen unter Prädikative Regelung einen Haken setzen.
Das mit der Prädikative Regelung haben sie damals auch bei der Abholung so erklärt.
Hab mich nochmal durch die Einstellungen gewühlt und alles nochmal aus und wieder an geschaltet - nun hat es funktioniert. Danke euch!