Geschwindigkeitsmessungen mit "Blitzer" Leivtec XV3 oft fehlerhaft
In der Suchfunktion hab ich den Gerätenamen zwar in zwei oder drei Themen gefunden, aber da es dort eher untergeht hier mit eigenem Thread:
Offenbar wird von Polizei und Kommunen zunehmend das digitale Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 verwendet.
Dieses Gerät neigt wohl stark zu Fehlmessungen und das gleich aufgrund mehrerer unterschiedlicher Fehlerquellen.
Dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Das Amtsgericht Jülich geht so weit, dem Gerät seine Zulassung abzusprechen.
Hat man einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem als Beweismittel dieses Gerät aufgeführt ist, kann sich ein Einspruch durchaus lohnen.
Vor allem natürlich, wenn man sich sicher ist nicht im vorgeworfenem Maße zu schnell gefahren zu sein.
Beste Antwort im Thema
Es gehört zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, dass der Beschuldigte den gesamten Inhalt der Ermittlungsergebnisse mit seinem Verteidiger einsehen darf. Bei den in Rede stehenden Verfahren werden bei einer Messung sehr viele Entfernungs- und Zeitwerte gemessen, aufgezeichnet und ausgewertet. Der Streit entfacht sich daran, dasss in die aufgezeichneten Messwerte (also Rohdaten vor dem Berechnungsprozess) keine Einsichtnahme gewährt wird, weil sie angeblich geheimzuhalten sind. Man soll sozusagen das Ergebnis schlucken und die Schnauze halten. Nichteinmal den eventuell vom Gericht bestellten Sachverständigen werden diese Daten vollständig vorgelegt. Somit wird der Betroffene zum reinen Objekt staatlichen Handelns. Das wiederum stellt einen Verstoß gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte dar. Klingt alles ganz abgehoben. Ist es aber nicht. Es ist staatliche Willkür im Zusammenhang mit der Erzielung von Bußgeldeinnahmen. Da kann einem schon ein wenig das Vertrauen in das Rechtssystem abhanden kommen. Darum gehts.
38 Antworten
Zitat:
@cocker schrieb am 19. Juni 2018 um 17:07:52 Uhr:
Aber mal zum Thema ein ganz einfacher Rat, der schon so oft gepostet wurde:An die vorgeschriebene Hg halten und nicht blitzen lassen, dann ist alles andere egal 😉
Es geht ja in erster Linie darum, dass man durch Fehlmessungen auch unschuldig mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung konfrontiert werden kann.
Natürlich besteht da die Möglichkeit des Widerspruchs und einer gerichtlichen Klärung, aber der private VT trägt hier das zusätzliche Kostenrisiko und den Aufwand, während dies dem Behördenvertreter herzlich egal sein kann, weil das in seiner Arbeitszeit stattfindet und er eventuelle Gerichtskosten nicht aus eigener Tasche bezahlt.
Da sollten Kommunen und Länder wenigstens auf unumstrittene und zuverlässige Technik setzen, was aber beim Leivtec XV3 wohl nicht der Fall ist.
also, ich hab derartige Erfahrungen noch nicht machen müssen (bislang deckten sich die "geblitzten" Werte mit meinen Erwartungen 😉 ), werd mir den Markennamen aber sicherlich im Hinterkopf behalten. Meine Frau fährt ja auch noch Auto 😁
Ich hab allerdings auch keinen blassen Schimmer, womit die hier im Saarland gewöhnlich so auf Raserjagd gehen...
Meinen letzten Bescheid hab ich erst kürzlich entsorgt. Hätte gern mal nachgeguckt, ob da was draufsteht bezgl. Apparatur.
Ich weiß nicht was ihr habt:
Zitat:
https://www.leivtec.de/de/produkte/leivtec-xv3.php
...
Bewährtes Messverfahren wie beim LEIVTEC XV2, dem beweissichersten Gerät Deutschlands laut Gutachter.
...
Die einzigartige Infrarottechnologie des LEIVTEC XV3, kombiniert mit der neuen digitalen Dokumentation, garantiert die Verlässlichkeit der Messwerte
...
Wenn ich der Hersteller von diesem Wunderwerk wäre, würde ich euch was husten. 😠
Und wenn ich mir ansehe was der Threadersteller für einen Namen und ein Profilbild hat. 😎
War denn dann der XV2 auch schon so umstritten?
Mich würde interessieren, ob denn dieses Gerät wirklich fehlerhafte Messungen liefert oder nur die Zulassung "abgelaufen" ist.
Ganz anders als bei 95 % der Autos da draußen, die zwar aktuelle Grenzwerte nicht einhalten (und auch die damals gültigen wohl schon nicht eingehalten haben), die aber sonderbarerweise trotzdem eine gültige Zulassung haben. Aber dieser letzte Satz war wohl etwas offtopic. Entschuldigung.
PS:
Gut, dass die Zündschnur offenbar auch nicht den Vorgaben entspricht, sonst hätte es hier schon geknallt.
Wenn ich die Logik von einsdreivier richtig verstehe, ist keine Kritik an Modell B eines Herstellers zulässig, weil dessen Modell A früher zuverlässig funktionierte.
Interessant 😁
Da wundert mich der Rest seines Beitrags dann auch nicht mehr.
Da wundert mich persönlich nicht mehr, dass manche wirklich alles schlucken, was sie vorgesetzt bekommen.
Aber lt. Herstelleraussage ist sein eigenes Gerät natürlich ein technisches Wunderwerk und über jeden Zweifel erhaben.
Wie kann man da nur 😁
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Nun, ich habe gefragt, ob denn Fehlmessungen vorgekommen sind oder ob hier nur über 1 m Kabellänge gestritten wird.
Kannst du mir diese Frage beantworten?
Nur weil ein windiger Raser bzw. dessen Anwalt so lange gesucht hat, bis er einen Makel gefunden hat. Der Messwert wird indes völlig korrekt gewesen sein.
Leute wie du werden´s nötig haben und dürfen sich natürlich wehren. Sage ich doch gar nichts dagegen, aber du stellst das nun so hin, als ob das Gerät ständig irgendwelche falschen Werte liefern würde und jeder Autofahrer nun plötzlich mit Fehlmessungen konfrontiert wäre, bei Tacho 45 innerorts (keine 30-Zone bzw. "Spielstraße", sondern TL 50 km/h) Angst um seinen Führerschein haben müsse - mancheiner springt sogar auf diesen Zug auf.
Sinnlose Panikmache, aber mach nur weiter.
Es gehört zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, dass der Beschuldigte den gesamten Inhalt der Ermittlungsergebnisse mit seinem Verteidiger einsehen darf. Bei den in Rede stehenden Verfahren werden bei einer Messung sehr viele Entfernungs- und Zeitwerte gemessen, aufgezeichnet und ausgewertet. Der Streit entfacht sich daran, dasss in die aufgezeichneten Messwerte (also Rohdaten vor dem Berechnungsprozess) keine Einsichtnahme gewährt wird, weil sie angeblich geheimzuhalten sind. Man soll sozusagen das Ergebnis schlucken und die Schnauze halten. Nichteinmal den eventuell vom Gericht bestellten Sachverständigen werden diese Daten vollständig vorgelegt. Somit wird der Betroffene zum reinen Objekt staatlichen Handelns. Das wiederum stellt einen Verstoß gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte dar. Klingt alles ganz abgehoben. Ist es aber nicht. Es ist staatliche Willkür im Zusammenhang mit der Erzielung von Bußgeldeinnahmen. Da kann einem schon ein wenig das Vertrauen in das Rechtssystem abhanden kommen. Darum gehts.
Es geht ja "nur" darum, dass der eine oder andere für die Zulassung notwendige Nachweis nicht erbracht wurde. Also im Grunde ein Formfehler.
Was aber doch nicht zwingend heisst, dass das Gerät z.B. wegen einem um 1 m kürzeren Kabel fehlerhaft arbeitet ... auch das muss erstmal nachgewiesen werden. So könnte das der eine oder andere Richter ggf. sehen.
Einspruch und Anwalt ... gerne, aber auf der sicheren Seite würde ich mich da nicht unbedingt wähnen.
Nee, der elektromagnetische Interferenzkram und die Kabellängen sind das i-Tüpfelchen auf dieser Torte. Es werden vorhandene Rohdaten ohne Sachgrund geheimgehalten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2018 um 19:16:03 Uhr:
...
Da kann einem schon ein wenig das Vertrauen in das Rechtssystem abhanden kommen. Darum gehts.
Dagegen kann ich noch nicht einmal etwas einwenden, aber hier geht´s um eine Kleinigkeit (Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens), dem höchstwahrscheinlich in > 99,999999999 % der Fälle eine völlig korrekte Messung zu Grunde liegt, die sogar so genau auf das 1/100 km/h erfolgt, dass selbst die abgezogene Toleranz ein Geschenk ist (und nicht wie oft behauptet auch dazu dient, den Bürger zu schützen, wenn das Messgerät 3 km/h oder 3 % zu viel misst).
Von daher mag deine Argumentation nicht nur dem "besorgten" Autofahrer lieber sein, sondern tatsächlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Stand halten. 🙂
Also, immer alles anzweifeln.
PS:
Ich wurde tatsächlich auch mal geblitzt, obwohl ich nie - gar nie zu schnell fahre. 😉
Ich habe mir dann das Datum angesehen und die Uhrzeit und irgendwie kam´s mir dann, dass das der Abend war, an dem ich zu spät dran war, in Eile und womöglich doch... diese 15 € berechtigt waren.
Dabei fuhr ich 59 km/h innerorts (Messwert - vorgeworfen wurden 56) und hatte gar noch richtig Pech, da ohnehin erst ab 58 ausgelöst wurde. Bei Tacho 60 wäre mir gar nichts passiert. Aber manchmal ist man dem Staat eben ausgeliefert. 😰
Nein, ich hatte mich nicht gewehrt, einfach bezahlt. 🙁
Wichtig ist das technische Unzulänglichkeiten den Autofahrern rasch bekannt gemacht werden...
Und da klüngeln und mauern die Behörden eher
..Wie zahlreiche Berichte ja zeigen.... 😁
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 19. Juni 2018 um 19:14:20 Uhr:
Kannst du mir diese Frage beantworten?
Das macht der von mir eingestellte Link und das machen 10 Sekunden Google-Suche.
Oder ist die Frage nur das übliche Stöckchen hinhalten, und wenn die "Beweise" geliefert wurden, hört man vom Fragesteller nie wieder etwas?
Naja, 15,- € ist natürlich Schnullibereich. Es gibt aber auch gewichtigere Fälle, wo schon mal die Arbeit, Familie und/oder Mitarbeiter dran hängen können. Das muss man auch auf dem Schirm haben.
Ich habe beim Lidar-System (die sind in diesen runden Edelstahlsäulen drin) mal ein komplettes Messprotokoll mit knapp 400 Einzelverstößen gesehen. Da waren von der Polizeibehörde ca. 34 % manuell (!) und 4 automatisch (von der Anlage erkannte Fehlauslösung) gelöscht worden. Von den gelöschten Verstößen waren auch sämtliche Messwerte weg (weil extra manuell gelöscht) und an die restlichen Rohdaten wurde auch keiner rangelassen. Der Amtsrichter (ernannt auf Probe) fand das völlig normal. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich (nicht ganz so sehr). 😰
Zitat:
@Autobahnbewohner schrieb am 19. Juni 2018 um 19:52:08 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 19. Juni 2018 um 19:14:20 Uhr:
Kannst du mir diese Frage beantworten?Das macht der von mir eingestellte Link und das machen 10 Sekunden Google-Suche.
Oder ist die Frage nur das übliche Stöckchen hinhalten, und wenn die "Beweise" geliefert wurden, hört man vom Fragesteller nie wieder etwas?
Das hier? 😕
Zitat:
https://www.blitzergutachten.de/.../...he-messfehler-kabel-leivtec-xv3
...
Die PTB geht davon aus, dass durch ein Verbindungskabel größer 3 Meter keine Messwertbeeinflussung gegeben ist.
...
Von Seiten eines Sachverständigen ist hierzu anzumerken, dass die Forderung nach einer Kabellänge kleiner 3 Meter aus der EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) -Einstrahlfestigkeit resultiert. Kabel, die länger sind, können als Antenne wirken und Störungen in das Gerät einleiten.
...
Welcher "elektrische Impuls" ist denn hierfür notwendig?
Eine EMP-Kanone? Ein Blitz, der in 5 m Entfernung einschlägt?
Ist denn in der Praxis eine Fehlmessung aufgetreten bzw. wie und wann ist dies der Fall?
Einfache Frage. 😉
Da ich zu dumm zum Googeln bin, hilf mir. 🙂
Ich wurde auch von oben angegebenem Gerät "gemessen". Ich fuhr so schnell, dass mich kurz zuvor jemand überholte. Vorgeworfen wurden 71 km/h anstatt der erlaubten 50 Außerorts. Ich wies darauf hin, dass ich kurz zuvor überholt wurde und daher nicht glaube, dass ich zu schnell war. Zudem hatte ich mich in dem Bereich mit meinen Mitfahrern darüber unterhalten, dass hier oft geblitzt wird. Außerdem befand sich ein weißer Streifen im Bild, dessen Ursache ich erfragt, aber keine Erklärung bekommen habe. Zudem habe ich nach der weiteren Aufzeichnung gefragt, um zu sehen, ob dieser Gegenstand vielleicht im Meßfeldrahmen war. Als Antwort ging es direkt zum Amtsgericht.
Auf Anfrage bei der Amtsrichterin erklärte Sie mir, dass das Gerät sehr zuverlässig ist und wenn ich weiter gegenan gehe es sehr wahrscheinlich einfach teurer für mich wird, da sie sehr wahrscheinlich gegen mich urteilen wird.
Von dem Hersteller bekam ich die Antwort, dass es sehr verwunderlich ist, wie gut sich die Fahrer an die gefahrene Geschwindigkeit erinnern und keine Fehler auf dem Bild ersichtlich sind.
Das wären 3 Aussagen gegen 1 Meßgerät gewesen, aber das Meßgerät bekommt recht. Ich fand das Vorgehen damals schon etwas seltsam.
Wäre natürlich interessant, wenn das Gerät seine Zulassung verliert. Der 1 Punkt ist schon verjährt, aber spaßeshalber müsste ich doch dann meine 80,-€ zurückfordern können?
Die Fragstellung ist nicht ganz richtig. Entscheidend ist, dass jede Messung anhand protokollierter Daten einzeln reproduzierbar und nachprüfbar sein muss. Dafür braucht es ein standardisiertes einheitliches Messverfahren. Da gehören bestimmte und geeichte Gerätschaften dazu und es muss in der Zulassungsprüfung nachgewiesen sein, dass das alles im Zusammenspiel korrekt arbeitet. Dann gilt die Verwendung dieses Messverfahrens in der Praxis als Nachweis der Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse. Es geht also nicht unbedingt um richtig und falsch im konkreten Fall. Vielmehr um die Frage, ob das standardisierte Messverfahren eingehalten ist. Ist das nicht der Fall, kann das Messergebnis nicht den erleichterte Beweis seiner eigenen Richtigkeit darstellen. Wenn dieser Fall eintritt, dann fehlen schlicht zulässige Beweismittel für den Tatvorwurf. --> Freispruch + Kostenerstattung