Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.

Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...

Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?

Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?

Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben

Gruß
der rudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.

Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.

Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.

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Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Also ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht zu schnell gefahren bin.
Einzig kann ich nicht nachvollziehen, wie Vater Staat auf die 144km/h kommt, die mir vorgeworfen werden!
Somit hat jetzt ein Polizist, der noch nicht im Dienst war, meine Geschwindigkeit per nachfahren gemessen.
Sicher setzt er eine so hohe Geschwindigkeit an, die dann auch einen FS - Entzug bedeutet.
Also wenn dem Mann mein Gesicht nicht passt, wirft er mir eine passende Geschwindigkeit vor und ich bin der Leittragende. Das ist, was ich nicht korrekt finde!

das ist das was ich auch krass finde

klar der Toleranz Abzug ist hoch mit 20%

aber man kann sich ja auf dem Tacho einfach ma um 15% verschauen und schon sind wir bei der Toleranz einer geeichten Messung

ich finds krass das es wirklich garkeine Beweise dafür geben muss

wenns wenigstens ein Dienstfahrzeug mit Blackbox wäre das die Polizisten beweisen könnten das sie zum Tatzeitpunkt wirklich 170 gefahren sind und über so und soviel Meter

aber gut das is wie mit der Beamtenbeleidigung

genauso lächerlich

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


..... dazu das er um Dich zu überholen eine erheblich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und so eine Gefährdung ( im Privatfahrzeug) dritter in Kauf genommen hat das ist ein anderes Kaliber das ich so nicht hinnehmen würde.

Falsch,

der TE hat den Polizisten überholt.

Zitat:

.... dass

ich ein Fahrzeug überholt habe

Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.

Ein Polizeibeamter ....

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Außerhalb des Dienstes nicht 😉

Nur blöd, dass ein Polizist das Recht hat sich selber in den Dienst zu versetzen ;-) - Egal ob Uniform oder nicht.

MfG Zille

Kann ich denn das Fahrverbot auch umgehen, indem ich eine höhere Strafe zahle
Wenn ja, wie hoch wird die Strafe dann sein

Also aus diesem Thread nehme ich mit, dass ich ein Fahrverbot von einem Monat bekomme, sowie 3 Punkte und eine Strafe von 183,50€
Was muss ich denn bezahlen, wenn ich dem Fahrverbot entkommen möchte, oder ist das gar nicht möglich und immer nur Gerede von Besserwissern?

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Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Kann ich denn das Fahrverbot auch umgehen, indem ich eine höhere Strafe zahle

Das entscheidet der Richter im Fall eines Einspruchs deinerseits.

Und abgesehen davon funktioniert "Aussage gegen Aussage" auch nicht uneingeschränkt, denn es heisst nicht "Demokratische Abstimmung", sondern es heisst "im ZWEIFEL für den Angeklagten". Dazu muss der Richter aber erstmal Zweifel haben. Preisfrage, welche Version ist glaubwürdiger?

a) Ein Polizist, der aussagt: "Ja, der hat mich mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit überholt, deshalb wollte ich die Geschwindigkeit ermitteln und ihm anschließend zumindest den entsprechenden Bußgeldbescheid zukommen lassen, damit er das nicht nochmal macht."

b) Ein Autofahrer, der aussagt: "Ey, der will mir das anhängen!"

Hint: Welche Motivation hätte der Polizist, dir was anzuhängen? Wenn es da nicht gerade eine auffällige Motivation gibt, kommen wir zum zweiten Hint: Welche Motivation hättest du, zu schnell zu fahren? Oh, da gibt es ja reichlich plausible Möglichkeiten.

Soweit ich weis, ist es in Deutschland noch nicht soweit gekommen, dass man sich von seiner Strafe freikaufen kann, wenn man das nötige Kleingeld hat.

Zum Glück.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Kann ich denn das Fahrverbot auch umgehen, indem ich eine höhere Strafe zahle
Das entscheidet der Richter im Fall eines Einspruchs deinerseits.

Das ist möglich, kommt auf den Richter an und ob ein Härtefall vorliegt und den FS für den Beruf braucht,

evtl. dadurch arbeitslos wird.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Soweit ich weis, ist es in Deutschland noch nicht soweit gekommen, dass man sich von seiner Strafe freikaufen kann, wenn man das nötige Kleingeld hat.

Zum Glück.

Mfg Zille

Freikaufen nicht. Aber siehe FabJo.

Zitat:

Original geschrieben von self


Welche Motivation hättest du, zu schnell zu fahren?

Zumal bei der genannten Überholgeschwindigkeit davon auszugehen ist, daß der Überholte bereits selbst mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs war, als er überholt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Außerhalb des Dienstes nicht 😉
Nur blöd, dass ein Polizist das Recht hat sich selber in den Dienst zu versetzen ;-) - Egal ob Uniform oder nicht.

Das bestreitet auch keiner, aber nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Kam letztens noch im TV, die dürfen noch nicht mal bei allen Überfällen usw. eingreifen, wenn sie nicht im Dienst sind. Ein zu schnelles Fahrzeug ist keine solche Situation... außer der TE wäre ein Bankräuber auf der Flucht...

Ich kenne aber auch mind. 2 Fälle, in denen erging es Leuten genauso wie dem TE, in einem Fall hat das Gericht gesagt "Iss nisch!", weil der Polizist nicht im Dienst war und kein geeignetes Messmittel zur Hand hatte. Beim 2. Fall wurde auf den Anhörungsbogen gewartet und stattdessen kam ein paar Wochen später ein Schreiben, dass der Ober- Rennleiter sich für die Aktion seines übereifrigen Kollegen entschuldigt, er hätte ja keine ProViDa Ausrüstung in seinem privat-PKW und wäre zudem nicht im Dienst gewesen...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


...aber nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Kam letztens noch im TV, die dürfen noch nicht mal bei allen Überfällen usw. eingreifen, wenn sie nicht im Dienst sind.

Ist bei Überfällen keine "Gefahr im Verzug"?

Das entspräche ja quasi der allgemein kritisierten Wegschau-Mentalität...

Hätte, wenn, aber...
Darüber lässt sich lange diskutieren. 
Letztendlich wird das ein Richter entscheiden, falls der TE Einspruch einlegt.
Das kann dann teurer werden als wenn man die Strafe gleich akzeptiert.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Kam letztens noch im TV, ...

Im TV haben sie auch erzählt der Irak hätte Massenvernichtungswaffen.

Wenn das TV deine einzige Quelle ist, kommen mir langsam Zweifel an der Richtigkeit deiner Aussagen. Nichts für ungut.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


....Fakt ist doch das du zu schnell warst, das ist dein Problem.
Sei ein Mann und steh dazu.

Das wird ja immer bunter hier, ich glaub es einfach nicht !

Selbst wenn ich wüsste, dass ich wirklich zu schnell gewesen wäre, würde ich keinen Cent bezahlen.

Welches Recht nimmt sich dieser "angebliche" Polizist raus ?

Hatte er einen Zeugen dabei ? Das braucht er nämlich.
Desweiteren, "er" muss beweissen können, dass man tatsächlich zu schnell unterwegs war (ohne Zeugen sowieso ein Ding der Unmöglichkeit).
Was ich noch tun würde, diesen Herren wegen Amtsanmaßung anzuzeigen.

Wenn Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, dann nimm Dir nen Anwalt.

So eine Willkür muss beendet werden.

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