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Geschwindigkeitskontrolle per Laser

Themenstarteram 2. September 2005 um 17:19

Ich bin zum ersten mal mit einer Laserpistole kontrolliert worden. Frecherweise auch noch ganz in der Nähe einer Polizeiwache :)

Meine Geschwindigkeit war im Toleranzbereich (laut Tacho 40 km/h in einer Tempo 30-Zone - da wird wohl nichts kommen).

Aber wie ist es grundsätzlich mit der Beweiskraft? Es wird ja kein Foto gemacht. Jeder Fahrer/Halter könnte sich herausreden nach dem Motto "Ich bin nicht gefahren", sofern er nicht gleich danach angehalten wird.

Außerdem ist die Messung im nachhinein kaum daraufhin zu überprüfen, ob der Strahl direkt auf das Kennzeichen gerichtet war (wie es sein sollte) oder ob der reflektierte Laserstrahl letztlich von einem dahinter/daneben fahrenden Auto stammt.

Das hat auch ein Test in der aktuellen ADAC-Motorwelt ergeben.

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20 Antworten

Hi,

ömmmm - bei Laser wird immer rausgezogen, nicht?

Andernfalls bräuchten sie ja ein Foto, da es in Deutschland die Halterhaftung für den fließenden Verkehr nicht gibt, also der tatsächliche Fahrer belangt werden muss (theoretisch).

Und da stand tatsächlich keiner dahinter? (oder warte zu schnell? *spaß* ;))

Ansonsten wars vielleicht auch nur'n Test oder ne Lehrstunde für Neulinge - hab ich schon mehrfach gesehen bei uns an der Wache.

Grüße

Schreddi

Moin,

Jupp ... wirst Du mit einem Laser angemessen ... und bist zu schnell, wirst Du rausgeholt, dir wird der Messwert gezeigt, und du unterschreibst auf dem Messprotokoll, das dir der Messwert gezeigt wurde.

MFG Kester

Man wird nicht immer gleich rausgezogen. Es gibt auch Laserpistolen, die die Messung mit einem Bild protokollieren, z.B. . dieses Gerät.

Ich selbst wurde schon von so einer Art "Videokamera" aufgenommen und bekam später Post wegen Geschwindigkeitsübertretung inkl. Beweisfoto.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Es gibt auch Laserpistolen, die die Messung mit einem Bild protokollieren, z.B. . dieses Gerät.

Krasses Bsp., 200 bei erlaubten 50.....uiuiui (ich weiß, es ging eigentlich nur ums Gerät ;))

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Krasses Bsp., 200 bei erlaubten 50.....uiuiui (ich weiß, es ging eigentlich nur ums Gerät ;))

Das ist eine Fotomontage. Warum?

1)

Seht Ihr die Menschen im Hintergrund? Ich bezweifle, daß da einer mit 199Km/h durchfährt

2)

Der stärkste Z3 hatte damals 140PS und lief geschlossen 205Km/h und offen 190Km/h. Der Z3 auf dem Foto ist offen...

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V

Das ist eine Fotomontage.

Ok, ich bin da immer sehr leichtgläubig bei solchen Sachen :D Und auf solche Details achte ich dann auch meistens nicht bzw. ich kenn mich dann auch nciht so gut aus wie manch anderer. Ich hab zwar auch erkannt, dass das ein Z3 ist, aber die dazugehörige Leistung + vmax hätte ich mal so net gewusst ;)

Aber danke für den Hinweis....

Re: Geschwindigkeitskontrolle per Laser

 

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Ich bin zum ersten mal mit einer Laserpistole kontrolliert worden. Frecherweise auch noch ganz in der Nähe einer Polizeiwache :)

Meine Geschwindigkeit war im Toleranzbereich (laut Tacho 40 km/h in einer Tempo 30-Zone - da wird wohl nichts kommen).

Aber wie ist es grundsätzlich mit der Beweiskraft? Es wird ja kein Foto gemacht. Jeder Fahrer/Halter könnte sich herausreden nach dem Motto "Ich bin nicht gefahren", sofern er nicht gleich danach angehalten wird.

Außerdem ist die Messung im nachhinein kaum daraufhin zu überprüfen, ob der Strahl direkt auf das Kennzeichen gerichtet war (wie es sein sollte) oder ob der reflektierte Laserstrahl letztlich von einem dahinter/daneben fahrenden Auto stammt.

Das hat auch ein Test in der aktuellen ADAC-Motorwelt ergeben.

Auch hier wieder der Rat erstmal abzuwarten, was da kommt.

Und wenn Du - so wie ich - eine Auto-Rechtschutz hast, kannst Du den Kram unbearbeitet an den Advokaaat Deiner Wahl schicken.

Dann geht es erstmal zwischen Rechtverdreher und Landes-Regierung hin und her (Bereitstellung von Berichten, Messprotokollen etc.).

Und dann, aber erst dann wird's amtlich.

Ich habe dahingehend eine sehr gute Erfahrung gemacht, als dass die Messprotokolle nicht lieferbar waren. Somit dreht sich die Beweislast zu Deinen Gunsten um.

Also: Locker bleiben.

saluti

elkman

Themenstarteram 5. September 2005 um 17:28

Abzüglich Tacho-Toleranz bin ich ca. 35 km/h gefahren. Davon noch 3 km/h Abzug für die Toleranz bei der Messung macht 32 km/h - bei 2 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung kann nun wirklich nichts kommen.

Obwohl, es soll schon vorgekommen sein, daß jemandem ein Verwarnungsgeld wegen 3 km/h zu schnell aufgebrummt wurde.

Übrigens bin ich (jetzt mal unabhängig von der Lasermessung) bisher insgesamt 2 mal geblitzt worden.

Einmal laut Tacho 70 - gemessene Geschwindigkeit (Radar) 57

Das andere mal laut Tacho 108 - gemessene Geschwindigkeit (Lichtschranke) 94 km/h.

Also da gibt es schon noch Toleranzen.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Jupp ... wirst Du mit einem Laser angemessen ... und bist zu schnell, wirst Du rausgeholt, dir wird der Messwert gezeigt, und du unterschreibst auf dem Messprotokoll, das dir der Messwert gezeigt wurde.

MFG Kester

Seit wann muss man denn da ein Meßprotokoll unterschreiben?? Wo ich vor 4 Jahren gelasert wurde hab ich nix unterschrieben!

Mir wurde das Ergebnis gezeigt (leider viel zu viel :D ) und als ich fragte, woran ich erkennen kann, dass sie gerade mit anvisiert hatten, sagte der Beamte

"Dafür stehen hier ZWEI Beamte!"

Nur zu dumm, dass er alleine war! ;)

Ich aber auch! :( :D

Hi,

das würde ja dann heißen, das ich wenn ich zu zweit im Auto sitze und der Polizei alleine ist, ich ohne Strafe davonkommen kann?

Ist das wircklich so?

MFG

Hi,

nein natürlich nicht. :)

*überspitzt-on* Dann würd ich doch immer den T5 vollpacken und durch die Kante rasen - denn mehr als 4 Leute stehen nie an ner Kontrolle ;) *überspitzt-off*

Im Ernst:

Nein, denn er hat ja verwertbares Beweismaterial (Messung) - er schaut ja nicht und sagt "Du bist zu schnell mein Freund und das kann ich bezeugen".

Also - so einfach isses dann doch nicht, gegen eine Messung vorzugehen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Also - so einfach isses dann doch nicht, gegen eine Messung vorzugehen.

Sofern die Messung Ordnungsgemäß durchgeführt wurde und bei der Bedienung der Geräte keinerlei Fehler gemacht worden sind...

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Abzüglich Tacho-Toleranz bin ich ca. 35 km/h gefahren. Davon noch 3 km/h Abzug für die Toleranz bei der Messung macht 32 km/h - bei 2 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung kann nun wirklich nichts kommen.

Obwohl, es soll schon vorgekommen sein, daß jemandem ein Verwarnungsgeld wegen 3 km/h zu schnell aufgebrummt wurde.

Übrigens bin ich (jetzt mal unabhängig von der Lasermessung) bisher insgesamt 2 mal geblitzt worden.

Einmal laut Tacho 70 - gemessene Geschwindigkeit (Radar) 57

Das andere mal laut Tacho 108 - gemessene Geschwindigkeit (Lichtschranke) 94 km/h.

Also da gibt es schon noch Toleranzen.

Da solltest du dir aber mal Gedanken über deinen Tacho machen. Die letzten beiden Male, die ich geblitzt wurde, war der gemessene Wert (ohne Toleranzabzug) immer sehr nahe an dem, was ich in dem Moment auf dem Tacho abgelesen habe. Unterschiede von vielleicht 1-2 km/h.

Die richtigen Tachoabweichungen kommen doch erst bei Autobahntempo.

@pittiplatsch77:

Der Tacho geht schon OK. Je nachdem welche Reifengröße montiert wird, ändert sich der Wert.

Abweichungen nach unten sind immer erlaubt, hab aber gerde die Werte vergessen. Nach oben gibt es eine 0% Abweichung. Auf dem Tacho darf nie weniger stehen.

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