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Autokauf beidseitig per Whatsapp zurückgezogen.

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 16:42

Hallo, ich habe letzte woche samstag einen kaufvertrag für einen Mercedes Benz C43 Amg unterschrieben der verkäufer (als unternehmer) hat mir ein paar tage vor dem kauf der whatsapp sprachnachricht zugesichert, dass ich eine anzahlung machen soll und wir das vertraglich festahlten. Er das auto 2 wochen reserviert, das ich arbeiten muss. Nun bin ich zu ihm gefahren und nachdem ich vertrag unterschrieben habe habe ich schonmal 2 winterreifen mitgenommen das er nicht alles mitnehmen muss bei übergabe (laut vertrag 08.07.2020 und 1000€ in bar angezahlt. nach einer woche meldete er sich und sagte das er die adresse von meinem straßenverkehrsamt haben wollte da seine bank (das auto ist wohl von der bank finanziert worden und nicht abbezahlt war keine rede von) den Brief hat. Das hat schon Bauchschmerzen verursacht. Ich soll also 40.000€ in Bar ohne Brief (der erst 3 wochen nach geldübergang zu mir geschickt wird) den kauf abschließen. Da wurde mir klar, dass ich das Auto nichtmehr haben möchte, also schrieb ich ihn per whatsapp das ich das auch doch nichtmehr haben möchte. Wir einigten uns darauf, dass ich ihm die Reifen auf meine kosten zurückschicke (in etwa 240km mit der post). Er schrieb nachdem ich die reifen verschickt habe das ich ihm die Trackingnummer von den paket schicken soll und er überweist mir die erste hälfte von der anzahlung und wenn die reifen bei ihm eingetroffen sind die andere hälfte. Alles erledigt habe die Trackingnummer geschickt und gefragt was mit der ersten Hälfte meiner Anzahlung ist. Darauf schrieb er er hätte mit seinem Anwalt gesprochen das er wohl anspruch auf 10% vom Kaufpreis als schadensersatz hat also insgesammter kaufpreis lag bei 41.000€ habe 1000€ angezahlt also meinte er ich soll ihm 3000€ überweisen (was schon komisch ist da 10% von 41.000€ logischerweise 4,100€-1000€ Anzahlung 3,100€ ist). Andernfalls hat er wohl mit seiner Bank telefoniert und der Brief wäre einen Tag später bei mir im Briefkasten aber das war mir dann zu unseriös ich wollte das auto nichtmehr haben. Die letzt äußerung die er stellte war das er genug geld beiseite hat alles bis zum Gericht voranzutreiben. ("kein diskutieren lösung vorschlagen" hat er geschrieben). Das passierte alles gestern. Dann habe ich mal aus jux gestern bei Mobile geschaut und siehe da, das Auto ist wieder Inseriert. Also meine frage ist dann wer ist im Recht ? ich habe per whatsapp eine bestätigung von ihm das wir alles rückgängig machen und er willigte ein (Kaufvertrag war ein Dokument für den Käufer (ich privat) und verkäufer (er Unternehmer nicht Autohändler) auf meinem Vertrag, den ich zuhause liegen habe hat er nicht Unterschrieben nur den den er bei sich liegen hat), einen Tag später hat er mir das geschrieben mit anwalt und schadensersatz und und und...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:50:20 Uhr:

 

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten -

Das sehe ich genauso, ich habe ja auch nicht behauptet, dass es eine blöde Frage ist und das würde ich auch nie tun.

Der Fragesteller hat das selbst gesagt, ich habe ihm nur recht gegeben.

Ich würde sogar sagen, dass du derjenige bist, der eine blöde Antwort gegeben hat.

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Hier gibt's keine Rechtsberatung, hört man oft. Also am besten wäre, wenn du einen Anwalt aufsuchst. Hast du Rechtsschutz Versicherung?

Jeden Tag steht ein Dummer auf.......

Es ist ein gewerblicher Verkäufer. Du hast einen Vertrag unterschrieben, der gilt. Steht dort drinnen, wie das Geld überwiesen werden soll? Das gilt dann auch. Dass Fahrzeugbriefe bei Banken liegen ist NICHT ungewöhnlich. Du könntest eine Auskunft der Bank verlangen, dass dort der Brief liegt. Du kannst das Fahrzeug bei Barzahlung an Dich nehmen, Schlüssel usw. und damit den Gegenwert sicherstellen.

Eine Auskunft von Creditreform & Co. über den Verkäufer kostet nicht viel und klärt was das für eine Firma ist. Nicht dass der Fred, Wazlaw, Yassim oder Ali mit dem Du sprichst der Bruder vom Firmeninhaber ist. Schlecht wäre das auch nicht, dann würde der Vertrag nichtig sein.

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 17:32

Zitat:

@Genie21 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:28:43 Uhr:

Es ist ein gewerblicher Verkäufer. Du hast einen Vertrag unterschrieben, der gilt. Steht dort drinnen, wie das Geld überwiesen werden soll? Das gilt dann auch. Dass Fahrzeugbriefe bei Banken liegen ist NICHT ungewöhnlich. Du könntest eine Auskunft der Bank verlangen, dass dort der Brief liegt. Du kannst das Fahrzeug bei Barzahlung an Dich nehmen, Schlüssel usw. und damit den Gegenwert sicherstellen.

Ja aber wir waren beide einverstanden das ich den Kaufvertrag zurückziehen möchte. Er hat eingewilligt. Deshalb ist meine frage, wenn er mit einem Anwalt "droht" ob er überhaupt damit durch kommt denn das Auto steht ja schließlich wieder zum verkauf.

Schaut man sich nicht die Papiere an, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt?

Liegt der Brief noch bei der Bank, würde ich auch eine Bescheinigung über die Ablösesumme verlangen.

Kann oder will der Verkäufer diese nicht erbringen, würde ich das Fahrzeug nicht kaufen.

am 27. Juni 2020 um 17:47

Eigentlich sind nur zwei Dinge wichtig:

Was steht im Kaufvertrag der unterschrieben wurde zum Thema Rücktritt und 10% Entschädigung?

Hast du den beiderseitigen Rücktritt über Whatsapp nachvollziehbar vorliegen?

Alles andere interessiert nicht.

Auf welche Weise ist der Vertrag zustande gekommen? War es ein Fernabsatzgeschäft? Oder warst du zum Unterschreiben des Vertrages beim Händler und hast das Fahrzeug auch schon gesehen? Im ersten Fall könnte ein Rücktrittsrecht bestehen, ohne dass du schadenersatzpflichtig bist. In diesem Fall braucht man keinen Anwalt, sondern zahlt nichts und schickt nach angenessener Wartezeit einen Mahnbescheid für die restlichen 500,00 € Anzahlung nebst gesetzlichen Zinsen seit Fristablauf der ersten Zahlungsaufforderung.

Falls kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht könnte es sich aus dem Vertrag ergeben. Vielleicht steht dort etwas dazu und auch diese 10 % Pauschale. Ausgeschlossen ist das keineswegs. In diesem Fall sieht es für dich schlecht aus. Womöglich würde ich doch nicht zurücktreten, sondern den Kaufvertrag vollständig abwickeln. Oder zum Anwalt, wenn du partout aus der Nummer rauskommen willst. Normalerweise bindet ein Vertrag, ein Rücktritt ohne Schadensersatz ist nur in Ausnahmefällen möglich. (Dass mache Kaufhäuser usw. sehr kulant damit sind, ist reiner Service, keine Verpflichtung. Anders sieht es im online-Handel auf. Dort gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Schadensersatzpflicht, nur die Rücksendekosten müssen ggf. getragen werden.)

Wenn kein pauschaler Schadenersatz für einen Rücktritt vereinbart ist, müsste der Händler nachweisen, dass ihm durch Deinen Rücktritt ein Schaden in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Weil er das Auto nun nicht mehr für 41.000 € verkaufen kann. In diesem Fall ergeben sich einige Möglichkeiten, die Forderung abzuwehren oder zu verringern. Das sollte tatsächlich ein Anwalt tun.

...er hat alles,

die Anzahlung, die Winterreifen zurück und einen unterschriebenen Kaufvertrag.

Und Du?

Hast einen Kaufvertrag den er nicht mal unterschrieben hat!

Schöne Sch..ße.

Ob er das mit dem Anwalt durchzieht oder nur droht wirst Du erfahren,das können wir nicht einschätzen, aber die Anzahlung wirst wohl abschreiben können.

Gruß jaro.

Ich frag mal blöd, hat man nicht sowiso 14 Tage Rücktrittsrecht?

aber an die Anzahlung ranzukommen wird schwierig

"Er das Auto 2 Wochen reserviert, das ich arbeiten muss. Nun bin ich zu ihm gefahren und nachdem ich Vertrag unterschrieben habe"...

Damit dürfte sich das Thema "Fernabsatz" erledigt haben.

Titel: "Autokauf beidseitig per WhatsApp zurückgezogen" - da dürfte es auf die genaue Formulierung ankommen. Steht da sowas wie "okay, schick mir die Reifen zurück, ich überweise die Anzahlung in zwei Etappen"? Dann interessiert es wenig, wenn er später mit seinem Anwalt spricht und nun nachträglich Schadenersatz haben möchte. Zudem könnte eine Pauschalierung sich nur durch Verkaufsbedingungen ergeben und da musst du schon selbst nachlesen.

Hier meine unmaßgebliche Einschätzung, keine Rechtsberatung:

Eine Willenserklärung per whatsapp ist wohl eher nicht gerichtsfest. Einen Rücktritt von einem Vertrag gibt es nicht, der gilt. Es könnte nur eine neue Vereinbarung von beiden Seiten geben, dass jeder auf die Verpflichtungen der Gegenseite verzichtet, rechtsverbindlich unterschrieben natürlich.

Der TE hat selbstverständlich auch Rechte aus dem Vertrag. Eine fehlende Unterschrift auf einem schriftlichen Vertrag heisst nicht, dass es keinen Vertrag gibt.

Der TE hat auf jeden Fall Anspruch darauf, dass ihm das Fahrzeug vollständig ausgehändigt wird, sodass er es in Betrieb nehmen kann. Dazu gehört nun einmal die Zulassungsbescheinigung. Da der Verkäufer schon erklärt hat, dass er das nicht kann, sollte der TE eine Nachfrist setzen - so 10 - 14 Tage - und dann vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten zahlt dann alle der Verkäufer (Anfahrt usw). Auf keinen Fall sollte man zahlen, das Auto mitnehmen in der Hoffnung, dass die Papiere noch kommen.

Warum macht man Verträge über Euro 40k, wenn man von elementaren Grundlagen des Schuldrechts keine Ahnung hat? Solllte die Angeberkarre dieses Unwissen irgendwie kompensieren? Das ist ja mal schwer nach hinten los gegangen.

Da der TE ja eher nicht in der Lage zu sein scheint seine Ansprüche in verständlichem Deutsch zu formulieren - siehe Eingangsbeitrag -, ist das wohl ein Fall für einen Rechtsanwalt. Der sollte das können.

Zitat:

@Koi-Karpfen schrieb am 28. Juni 2020 um 00:37:14 Uhr:

Hier meine unmaßgebliche Einschätzung, keine Rechtsberatung:

Eine Willenserklärung per whatsapp ist wohl eher nicht gerichtsfest. Einen Rücktritt von einem Vertrag gibt es nicht, der gilt. Es könnte nur eine neue Vereinbarung von beiden Seiten geben, dass jeder auf die Verpflichtungen der Gegenseite verzichtet, rechtsverbindlich unterschrieben natürlich.

Der TE hat selbstverständlich auch Rechte aus dem Vertrag. Eine fehlende Unterschrift auf einem schriftlichen Vertrag heisst nicht, dass es keinen Vertrag gibt.

Der TE hat auf jeden Fall Anspruch darauf, dass ihm das Fahrzeug vollständig ausgehändigt wird, sodass er es in Betrieb nehmen kann. Dazu gehört nun einmal die Zulassungsbescheinigung. Da der Verkäufer schon erklärt hat, dass er das nicht kann, sollte der TE eine Nachfrist setzen - so 10 - 14 Tage - und dann vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten zahlt dann alle der Verkäufer (Anfahrt usw). Auf keinen Fall sollte man zahlen, das Auto mitnehmen in der Hoffnung, dass die Papiere noch kommen.

Warum macht man Verträge über Euro 40k, wenn man von elementaren Grundlagen des Schuldrechts keine Ahnung hat? Solllte die Angeberkarre dieses Unwissen irgendwie kompensieren? Das ist ja mal schwer nach hinten los gegangen.

Da der TE ja eher nicht in der Lage zu sein scheint seine Ansprüche in verständlichem Deutsch zu formulieren - siehe Eingangsbeitrag -, ist das wohl ein Fall für einen Rechtsanwalt. Der sollte das können.

Manche brauchen ein Auto fürs Ego, und manch Andere das hohe Roß, um auf andere herab sehen zu können , von dem Sie lieber absteigen sollten!

Kümmer dich lieber in deine Karpfen!:rolleyes:

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 27. Juni 2020 um 21:20:29 Uhr:

Ich frag mal blöd, hat man nicht sowiso 14 Tage Rücktrittsrecht?

aber an die Anzahlung ranzukommen wird schwierig

Das ist gelungen.

Selbstverständlich nein! Warum soll ihre Erklärung über den Kauf von sechs Brötchen zwei Wochen lang unter Widerrufsvorbehalt stehen?

Es gilt: wenn sie sagen, sie kaufen etwas, dann sind sie verpflichtet zu zahlen und die Sache anzunehmen. Der Vertrag verpflichtet sofort. Widerruf nur bei Ersatz des Schadens möglich. Den muss natürlich die Gegenseite beziffern und notfalls beweisen.

am 28. Juni 2020 um 7:19

Zitat:

@Koi-Karpfen schrieb am 28. Juni 2020 um 00:37:14 Uhr:

1) Eine Willenserklärung per whatsapp ist wohl eher nicht gerichtsfest. Einen Rücktritt von einem Vertrag gibt es nicht, der gilt. Es könnte nur eine neue Vereinbarung von beiden Seiten geben, dass jeder auf die Verpflichtungen der Gegenseite verzichtet, 2) rechtsverbindlich unterschrieben natürlich.

Zu 1)

Warum sollte das so sein? Ich finde so eine Willenserklärung sogar ziemlich besser als eine mündliche Absprache, weil Whatsapp sogar auf den Endgeräten loggt, wenn eine Nachricht gelöscht wurde auf dem Gerät des Gesprächspartners bzw. ein nachträgliches Löschen (wenn es nicht sofort erfolgt) nur auf dem eigenen Endgeräte möglich ist.

Zu 2)

Die Schriftform ist nur für sehr wenige Rechtsgeschäfte in Deutschland vorgeschrieben. Rücktritte von Kaufverträgen gehören nicht dazu. Von daher wird auch keine Unterschrift auf irgendwas benötigt.

Meiner Meinung nach hat der TE gute Karten mit dem Whatsappverlauf einen gültigen Rücktritt vorliegen zu haben.

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