Geschwindigkeitsklasse S eingetragen bei Vmax=132km/h ?
Hallo zusammen,
wollte gerade mal schnell nach einem Ganzjahresreifen für einen Kollegen googeln.
Aber das gestaltet sich schwieriger als gedacht.
Entweder haben die nicht den Lastindex von mindestens 97 oder nicht die Geschwindigkeitsklasse von S (180km/h)
Da stellt sich mir die Frage, warum hast der S eingetragen, das Ding hat Vmax = 132 eingetragen, der müßte also sogar mit P=150 auskommen (mindestens 132+9). ???
Die typischen Cargo-Reifen haben nämlich nur R (=170).
Darf er die jetzt wirklich nicht fahren ?
Der einzige, der alles erfüllt ist der Toyo und den will er nicht, hat er drauf aber der ist nach 3,5 Jahren so porös, dass der runter muss.
Zur Zeit ist drauf: Toyo Vario V2+ in 195/70R15 97T XL
Kennt noch jemand einen anderen Ganzjahresreifen der bei meiner Suche nicht kam?
eventuell in 205/65R15
Gruß
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Multilo schrieb am 14. September 2016 um 08:26:03 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 13. September 2016 um 22:06:07 Uhr:
Die Geschwindigkeits-Kennung ist im vorliegenden Fall von keinerlei Bedeutung bei der Montage von GJR.Na, ob ich DIE Disskussion mit dem Herrn von der Rennleitung draußen vor Ort führen wollen würde?...
Auch der Rennleitung ist bekannt,
daß das Geschwindigkeitssymbol lediglich der in den Fahrzeugpapieren notierten
bbH ( Vmax) entsprechen muß 🙂
(Der vom TE notierte Aufschlag + 9km/h gilt nur für Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung)
Alles weitere wird hier umfangreich dargestellt:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf
@TE
mehr Auswahl findest Du bei den C-Reifen mit 104/102R,
die alle zugelassen sind 🙂
http://www.reifendirekt.de/.../rshop.pl?...
Ein "Warnhinweis" wird nicht benötigt, da ja alle Reifen mind. das Geschwindigkeitssymbol
R= 170 km/h tragen.
37 Antworten
Zitat:
@sigma_H schrieb am 17. September 2016 um 12:30:02 Uhr:
Der Hersteller kann auch zusätzliche Reserven zur Erhöhung der Zuverlässigkeit vorsehen, damit geringfügige Störungen / Überschreitung von Betriebsparametern auch noch abgedeckt sind.
Unnötig, da der Reifenhersteller das bereits getan hat.
Zitat:
@markuc schrieb am 17. September 2016 um 12:46:51 Uhr:
Zitat:
@sigma_H schrieb am 17. September 2016 um 12:30:02 Uhr:
Der Hersteller kann auch zusätzliche Reserven zur Erhöhung der Zuverlässigkeit vorsehen, damit geringfügige Störungen / Überschreitung von Betriebsparametern auch noch abgedeckt sind.Unnötig, da der Reifenhersteller das bereits getan hat.
Es ist zweifellos richtig, dass der Reifenhersteller einen Sicherheitszuschlag eingerechnet hat. Es ist dabei aber kaum anzunehmen, dass er die speziellen Sonderanforderungen aller einzelnen Automodelle kennen kann, das muss jeder Autohersteller für sich bewerten und freigeben. Der Autohersteller darf dabei aber keinesfalls die vom Reifenhersteller eingerechneten Sicherheiten antasten. Will sagen, der Autohersteller muss dann einen Reifen höherer Belastbarkeit wählen und zulassen.
Im übeigen ist für den Autofahrer und dessen Versicherung im ersten Ansatz nicht relevant, was sich irgendwelche Minister für irgendwelche Reifenhersteller ausdenken, sondern nur das, was als geltendes Gesetz bereits umgesetzt und niedergeschrieben und aktiv gemacht wurde. Im Zweifel dürfte hier in der StvZO zu suchen sein. Im zweiten Ansatz kann man natürlich die gesetzliche Einführung oder eine Einzelentscheidung einklagen, wen, man vieeeeeel Zeit und Muße hat.
PS: Unter Belastbarkeit sind hierber sowohl Traglasten als auch Geschwindigkeitlasten und alle anderen zu verstehen.
Zitat:
@sigma_H schrieb am 17. September 2016 um 12:30:02 Uhr:
Bei Veränderungen unbedingt alle Parameter (inkl. daraus resultierender Zu- und Abschläge) prüfen: Gewicht, Geschwindigkeit, Fülldruck, Sturz
Stimmt wohl.
Zitat:
Es kann sein, dass der Hersteller einen Fülldruck unterhalb des Referenzdrucks vorgibt (PKW 2,5/2,9 bar; LKW größenabhängig) und diesen Nachteil mit überdimensionierten Reifen behebt.
Der Hersteller kann auch zusätzliche Reserven zur Erhöhung der Zuverlässigkeit vorsehen, damit geringfügige Störungen / Überschreitung von Betriebsparametern auch noch abgedeckt sind.
Der Reifen muss doch in jedem Fall die Achlast tragen können.
Auch ein Reifen der auf 700kg ausgelegt ist, und vom Hersteller vorgegeben wurde hat einen "Referenzdruck" um z.B. 500kg Traglast zu tragen. Verwende ich den, ist alles ok.
Was sollte der Hersteller hier also berücksichtigt haben?
Etwa einen Reifen der für 700kg ausgelegt ist und auch vom Hersteller mit dem Druck für 700kg beschrieben wird, mit nur 500kg belasten und darauf das Fahrwerk abstimmen?
Was der Autohersteller als Index in die Papiere einträgt interessiert nicht. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Eintragung gemäß der beschriebenen Regeln bei einem Prüfer seiner Wahl (z.B. GTÜ) in den Papieren ändern lassen. Ist nicht erforderlich, vermeidet aber Befürchtungen vor Diskussionen am Straßenrand.
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Ihr könnt noch 34 Beiträge erzeugen, womit sich die rechtliche Grundlage zu meiner Antwort von vor vier Tagen nicht ändert. ;-)
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 17. September 2016 um 02:24:37 Uhr:
Nicht gelesen? Das Ministerium hat beschlossen, dass der Speed Index nach der Formel berechnet werden darf, egal was der Hersteller sagt und in den Fahrzeugschein schreibt. Der Index hängt einzig und allein von der Geschwindigkeit ab, nicht von Beladung.
Du hast mich ertappt! Habe es tatsächlich nicht gelesen, da sich das Dokument auf meinem Mobilen nicht runterladen lässt.
Und das soll also jeder Streifenpolizist verinnerlicht haben, ja? Na, ich weiß ja nicht. Ich sage ja nicht, es ist falsch, aber ich würde das nicht gern diskutieren...
Soweit das also heute immer noch der Stand der Dinge ist, wäre damit geklärt, dass die Zulassungsstellen einem Fahrzeug mit derartigen Reifen zulassen müssen, bzw. nicht bemängeln dürfen.
Was ist aber mit dem Versicherungsvertrag, den jeder von uns unterschrieben (!) hat? Steht da nicht drin, dass ein Fahrzeug auch den Herstellervorschriften entsprechen muss? Darüber sagen die Downloads nichts. Ok, dem Streifenpolizist ist das vermutlich egal, da mus er sich ja nicht drum kümmern, aber beim Unfall dann? Ich bleibe dabei: Email an Hersteller mit Bitte um Bestätigung, ein Tag später ausdrucken und ab ins Handschuhfach - und Ruhe im Karton. Oder gleich Reifen mit freigegebenen Werten und mich über mehr Sicherheit freuen.
Zitat:
@Multilo schrieb am 17. September 2016 um 15:32:36 Uhr:
aber ich würde das nicht gern diskutieren...
Dafür versuchst Du das hier im Thread mit inzwischen zehn
von insgesamt 36 Beiträgen 😛
(Obwohl bereits nach spätestens der 7.Antwort der Thread fachlich beantwortet wurde 🙂 )
Glückwunsch zu der hervorragenden statistischen Leistung! Ja, mit netten Leuten diskutiere ich eben gern :-)
Aber du hast sicher Recht, die Meisten haben vermutlich inzwischen längst verstanden, worum es geht...