Geschwindigkeitsklasse S eingetragen bei Vmax=132km/h ?
Hallo zusammen,
wollte gerade mal schnell nach einem Ganzjahresreifen für einen Kollegen googeln.
Aber das gestaltet sich schwieriger als gedacht.
Entweder haben die nicht den Lastindex von mindestens 97 oder nicht die Geschwindigkeitsklasse von S (180km/h)
Da stellt sich mir die Frage, warum hast der S eingetragen, das Ding hat Vmax = 132 eingetragen, der müßte also sogar mit P=150 auskommen (mindestens 132+9). ???
Die typischen Cargo-Reifen haben nämlich nur R (=170).
Darf er die jetzt wirklich nicht fahren ?
Der einzige, der alles erfüllt ist der Toyo und den will er nicht, hat er drauf aber der ist nach 3,5 Jahren so porös, dass der runter muss.
Zur Zeit ist drauf: Toyo Vario V2+ in 195/70R15 97T XL
Kennt noch jemand einen anderen Ganzjahresreifen der bei meiner Suche nicht kam?
eventuell in 205/65R15
Gruß
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Multilo schrieb am 14. September 2016 um 08:26:03 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 13. September 2016 um 22:06:07 Uhr:
Die Geschwindigkeits-Kennung ist im vorliegenden Fall von keinerlei Bedeutung bei der Montage von GJR.Na, ob ich DIE Disskussion mit dem Herrn von der Rennleitung draußen vor Ort führen wollen würde?...
Auch der Rennleitung ist bekannt,
daß das Geschwindigkeitssymbol lediglich der in den Fahrzeugpapieren notierten
bbH ( Vmax) entsprechen muß 🙂
(Der vom TE notierte Aufschlag + 9km/h gilt nur für Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung)
Alles weitere wird hier umfangreich dargestellt:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf
@TE
mehr Auswahl findest Du bei den C-Reifen mit 104/102R,
die alle zugelassen sind 🙂
http://www.reifendirekt.de/.../rshop.pl?...
Ein "Warnhinweis" wird nicht benötigt, da ja alle Reifen mind. das Geschwindigkeitssymbol
R= 170 km/h tragen.
37 Antworten
Tolle diskussion bei der Geschwindigkeitsklasse "S" von ""132 km"" alles was mehr kann ist OK. Wenn dann die Traglast stimmt!!
Zitat:
@Multilo schrieb am 15. September 2016 um 01:11:36 Uhr:
Keine Ahnung wie das da gehandhabt wird, wo DU wohnst, aber ich kenne es so, dass WENN sie denn schon mal aktiv werden, sie das dann auch seeehr gründlich tun. Und zum diskutieren oder sich ihr Handwerk erklären lassen, haben sie in der Regel auch nicht besonders viel Lust. Ich korrigiere mich also: Nein, 2 Stunden werden es vermutlich wohl doch nicht werden, die Knolle wird vermutlich bereits nach dem 2ten Diskussionsansatz übergeben...
Jeder ist seines Glückes Schmied oder Henker :-)
Hiho
Wenn die Rennleitung sehr genau kontrolliert ..weiß die welche rechtlichen Grundlage gelten ..und dann weiß die auch das bei Vmax 132km/h ne N Kennung ausreichend ist/wäre .
Notfalls Händy raus und im Internet gucken .....da braucht die Rennleitung gar nicht erst die Knolle übergeben ...
Und wenn ich 2 Stunde brauche um die zu Überzeugen ..ne Knolle schreiben DIE mir nicht ( aufgrund welcher Rechlichen Grundlage ??) allerhöchstens nen haltlose Mängelkarte die NULL rechtliche Grundlage hat .
Gruss Dirk
Zitat:
@dtgr schrieb am 15. September 2016 um 15:17:53 Uhr:
HihoWenn die Rennleitung sehr genau kontrolliert ..weiß die welche rechtlichen Grundlage gelten ..und dann weiß die auch das bei Vmax 132km/h ne N Kennung ausreichend ist/wäre .
Notfalls Händy raus und im Internet gucken .....da braucht die Rennleitung gar nicht erst die Knolle übergeben ...
Und wenn ich 2 Stunde brauche um die zu Überzeugen ..ne Knolle schreiben DIE mir nicht ( aufgrund welcher Rechlichen Grundlage ??) allerhöchstens nen haltlose Mängelkarte die NULL rechtliche Grundlage hat .
Gruss Dirk
Hohi,
meinen Glückwunsch, dass du offenbar in einer Region wohnst, wo die Rennleitung ihre Streckenposten wirklich noch im Detail schult und wo sogar der einzelne Teilnehner gefragt wird, was auf den Kontrollzettel geschrieben werden soll. Vielleicht ziehe ich ja dahin. Bei uns kenne ich das leider ganz anders: wenn den Jungs nichts konkretes einfällt, dann kommt da eben drauf "grober Unfug" oder "mangelhafte Verkehrstauglichkeit" (des Fahrzeuges oder des Fahrers, das kannst du dir dann aussuchen). Und wenn du dann nicht aufhörst zu diskutieren, kommt noch "mangelnde Einsichtswilligkeit" dazu und ein kleiner kostenpflichtiger Einsehensverstärker.
Klar kannst du Widerspruch einlegen, und vielleicht kommst du auch durch.
Ich sage ja auch nicht, dass ALLE so sind, aber wenn ich sowas doch von vornherein vermeiden kann...
Ich praktiziere keinen vorauseilenden Übergehorsam. Und diskutiere auch nicht mit Wachtmeistern. Lieber investiere ich nachher ein bisschen Zeit für das Widerspruchsverfahren.
Für zu Unrecht ergangene polizeiliche Entscheidungen kann man übrigens Schadenersatz einfordern. Vor ein paar Jahren bekam ich Nutzungsausfallentschädigung + Aufwandspauschale, weil mein Fahrzeug nach einem Unfall beschlagnahmt wurde, bei dem ich nur Zeuge war. Habe damals auch nicht diskutiert, sondern mich abholen lassen. Solche Kleinigkeiten bringt man im Nachgang in Ordnung, weil man dann auf kundigere Leute trifft, bzw. sie ohne Palaver am Straßenrand kundig machen lassen kann.
Als Bereifung taugt, was die Anforderungen erfüllt und das ist beim Lastindex die halbe Achslast pro Reifen.
Nachtrag: Für den Geschwindigkeitsindex gilt ähnliches.
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und wenn du das so genau nimmst, noch die halbe Stützlast runter.
Reicht ein Erlass des BMVBM?
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=741691
https://www.adac.de/.../Kennzeichnung%20Pkw%20Reifen_868KB_33176.pdf
Zitat:
@markuc schrieb am 16. September 2016 um 10:51:58 Uhr:
Ich praktiziere keinen vorauseilenden Übergehorsam. Und diskutiere auch nicht mit Wachtmeistern. Lieber investiere ich nachher ein bisschen Zeit für das Widerspruchsverfahren.Für zu Unrecht ergangene polizeiliche Entscheidungen kann man übrigens Schadenersatz einfordern. Vor ein paar Jahren bekam ich Nutzungsausfallentschädigung + Aufwandspauschale, weil mein Fahrzeug nach einem Unfall beschlagnahmt wurde, bei dem ich nur Zeuge war. Habe damals auch nicht diskutiert, sondern mich abholen lassen. Solche Kleinigkeiten bringt man im Nachgang in Ordnung, weil man dann auf kundigere Leute trifft, bzw. sie ohne Palaver am Straßenrand kundig machen lassen kann.
Als Bereifung taugt, was die Anforderungen erfüllt und das ist beim Lastindex die halbe Achslast pro Reifen.
Nachtrag: Für den Geschwindigkeitsindex gilt ähnliches.
Cool, scheinst ja Zeit zu haben...
Ich habe noch nie erlebt, dass eine Entschädigung am Ende den GESAMTEN Aufwand wett gemacht hätte, insbesondere wird i.d.R. nie der persönliche Zeiteinsatz gewürdigt. Mir selbst Aufwand zu machen, um mir dann einen Teil erstatten zu lassen, käme mir nicht in den Sinn.
Aber mach ruhig...
Habe eher wenig Zeit, komme aber auch selten in solche Situationen und insbesondere noch nicht in eine Reifenindexkontrolle. Bei dem Unfall konnte ich auch nichts dafür und habe einfach nur meinen Schadensersatz verlangt. Soll ich darauf verzichten?
Aber wozu soll man es mit Geschw.- und Lastindex übertreiben? Damit vielleicht ein Beamter, der vielleicht seinen Job nicht versteht, vielleicht keine Mängelrüge ausstellt? Was soll man sonst noch tun? 30 fahren, wo 50 erlaubt ist und bei Gelb gleich 'ne Vollbremsung machen?
Hiho
@Multilo
1: kann mann mit den Beamten vor Ort sehr gut diskutieren ( aber immer höflich sachlich und korrekt bleiben )
2: kann mann (wieGorgeus188 als Link angefügt hat ) sich so nen Ausdruck ins HSF legen ( z.b. mit bei die FZG Papiere oder diverse Ausdrucke vom Umrüstkatalog ))
3: erleichtert PKT.2 die Sache ungemein wenn ein Beamter meint er müsse sehr genau kontrollieren
4: kannst dir natürlich auch ne eigene Anwort basteln die dir evt besser gefällt als das was im Tread schon geschrieben wurde ...
Gruss Dirk
Zitat:
@markuc schrieb am 16. September 2016 um 19:49:59 Uhr:
Aber wozu soll man es mit Geschw.- und Lastindex übertreiben? Damit vielleicht ein Beamter, der vielleicht seinen Job nicht versteht, vielleicht keine Mängelrüge ausstellt?
Steht in meinem Link. Manche Hersteller verlangen für ein Auto das 189kmh fährt W-Reifen. Bringt halt mehr Umsatz.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 16. September 2016 um 22:09:10 Uhr:
Zitat:
@markuc schrieb am 16. September 2016 um 19:49:59 Uhr:
Aber wozu soll man es mit Geschw.- und Lastindex übertreiben? Damit vielleicht ein Beamter, der vielleicht seinen Job nicht versteht, vielleicht keine Mängelrüge ausstellt?Steht in meinem Link. Manche Hersteller verlangen für ein Auto das 189kmh fährt W-Reifen. Bringt halt mehr Umsatz.
Dass es dabei um Umsatz geht würde ich arg bezweifeln, der Autohersteller macht ja nicht die Reifen. Eher sehe ich folgende Möglichkeiten:
- Der Hersteller hat verschiedene Motorvarianten und testet Reifen um Geld zu sparen nur am Fahrzeug mit der höchsten Leistung
- Der Hersteller hat Gründe anzunehmen, dass das Fahrzeug eine höhere Belastung auf den Reifen bewirkt, als es normalerweise üblich ist
Das Fahren mit Reifen, die vom Hersteller nicht freigegeben sind führt zudem m.W. regelmäßig zum Verlust der Zulassung, was auch schwere Versicherungsrechtliche Folgen nach sich zieht. Ich wäre deshalb mehr als vorsichtig, die Zulassung nicht schriflich zu haben.
Nicht gelesen? Das Ministerium hat beschlossen, dass der Speed Index nach der Formel berechnet werden darf, egal was der Hersteller sagt und in den Fahrzeugschein schreibt. Der Index hängt einzig und allein von der Geschwindigkeit ab, nicht von Beladung.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 17. September 2016 um 02:24:37 Uhr:
...
Der Index hängt einzig und allein von der Geschwindigkeit ab, nicht von Beladung.
Multilo schrieb "Belastung", nicht "Beladung".
Was wäre denn, wenn ein OEM wüsste, dass sein Fahrzeug aerodynamisch so ausgefeilt ist, dass thermische Probleme den Reifen strapazieren?
Oder anliegendes Drehmoment oder Radführungsgeometrie?
Ich weiß, dass der zu verwendende SI nach der Formel berechnet werden darf, glaube aber, dass in Spezialfällen das entsprechende Ministerium uns Verkehrsteilnehmern keinen Gefallen getan hat.
Wenn der Reifen den Lastindex und die Vmax einhält sollte er an jedem Fahrzeug unter normalen Straßenverkehrsbedingungen funktionieren ohne ein Sicherheitsrisiko zu sein.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 17. September 2016 um 10:12:18 Uhr:
Wenn der Reifen den Lastindex und die Vmax einhält sollte er an jedem Fahrzeug unter normalen Straßenverkehrsbedingungen funktionieren ohne ein Sicherheitsrisiko zu sein.
Bei Veränderungen unbedingt alle Parameter (inkl. daraus resultierender Zu- und Abschläge) prüfen: Gewicht, Geschwindigkeit,
Fülldruck, Sturz
Es kann sein, dass der Hersteller einen Fülldruck unterhalb des Referenzdrucks vorgibt (PKW 2,5/2,9 bar; LKW größenabhängig) und diesen Nachteil mit überdimensionierten Reifen behebt.
Der Hersteller kann auch zusätzliche Reserven zur Erhöhung der Zuverlässigkeit vorsehen, damit geringfügige Störungen / Überschreitung von Betriebsparametern auch noch abgedeckt sind.