Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB wird nicht aufgelöst

Hallo,

wenn man auf der A8 aus Stuttgart kommend in Richtung München fährt, kreuzt man bei 89160 Dornstadt die B10. Hier wird die Geschwindigkeit durch Beschilderung vor der Autobahnabfahrt auf 100 km/h reduziert. Nach der dazugehörigen Auffahrt wird die Begrenzung jedoch nicht aufgehoben und auch bei weiteren Auffahrten mehrere Kilometer später steht kein “Wiederholungs”tempolimit. Die meisten Autofahrer fahren dann irgendwann von sich aus wieder schneller.
Kann es sein, dass hier das Aufhebungszeichen einfach vergessen würde?!

Wenn ja, wo kann man so etwas melden? Ich fahre da jede Woche ca. dreimal vorbei und es nervt mich, dass ich mich als Autofahrer so penibel an Tempolimits halten muss während die Behörden so “schlampig” arbeiten.

Ich kenne die Regelung, dass das Tempolimit auch ohne Aufhebungszeichen automatisch wegfällt, wenn der Grund dafür nicht mehr da ist. Diese Regelung wäre meiner Meinung nach an dieser Stelle aber absolut fehl am Platz.

MfG

Beste Antwort im Thema

eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.

128 weitere Antworten
128 Antworten

Jupp meinte das mehr in der Richtung, wenn man mit Provida im Schlepptau schon im gesehenen TL-Bereich fährt und es dann ab der nächsten Auffahrt "fliegen" lässt 😉 Da wäre das Argument (grad aufgefahren) ein klein wenig "dürftig".

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2016 um 11:01:52 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Juli 2016 um 21:03:06 Uhr:


Mach doch, das geht irgendwann in die Hose.


Wieso? Mach ich auch, wenn dann doch was wäre, würde ich halt sagen ich wäre da erst aufgefahren.

Gruß Metalhead

dann zeigen sie dir auf dem Video wo du rauf gefahren bist

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Juli 2016 um 12:19:44 Uhr:


... Provida im Schlepptau ...

Gut, das wäre dumm gelaufen.

Aber eigentlich merkt man sowas ja (sollte man meinen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Juli 2016 um 12:19:44 Uhr:


Jupp meinte das mehr in der Richtung, wenn man mit Provida im Schlepptau schon im gesehenen TL-Bereich fährt und es dann ab der nächsten Auffahrt "fliegen" lässt 😉 Da wäre das Argument (grad aufgefahren) ein klein wenig "dürftig".

Jupp konstruiert immer irgendwelche Zusatzparameter, die nur in Parallelwelten eintreten.
Die minimalistische Zahl an Provida-Beamten interessiert sich ganz sicher nur für große Fische. Wenn man nicht gerade der schnellste in dem Teilstück ist, uninteressant für die. Nebenbei müsste man gerade am Ende der Baustelle vor einem Provida-Fahrzeug fahren. Die Chance dessen dürfte wohl bei etwa 1 zu 1 Mio liegen.

Ähnliche Themen

So, heute habe ich Antwort zum Thema von der Polizei Ulm erhalten, welche ich gerne hier veröffentliche:

Sehr geehrter Herr xyz,

Ihre Anfrage lässt sich leider nicht in einem Satz beantworten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist über den Geltungsbereich der sogenannten „Streckenverbote“ wie Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote keine eindeutige Festlegung getroffen wie im Gegensatz z.B. bei Halt- und Parkverboten, welche nur bis zu den nächsten Kreuzungen oder Einmündungen gelten.

Die Streckenverbote enden formell erst
- durch Aufhebung durch die entsprechenden Verkehrszeichen „Ende des…“
- bei Kombination mit einem Gefahrzeichen nach Ende dieser „Gefahr“
- durch Anbringung eines anderen geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichens (z.B. Ortstafel)

Im Umkehrschluss bedeutet dies für Ihre konkrete Anfrage, dass zunächst für den Durchgangsverkehr auf der A8 die reduzierte Geschwindigkeit weiter gilt. Nach der VwV StVO sollen die geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen nach Einmündungen wiederholt werden, es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Klar ist, dass dies erforderlich ist, wenn ortsunkundige Kraftfahrer an der Einmündung einfahren.

Wir werden aufgrund Ihrer Anfrage die Beschilderung im Bereich der AS Ulm-West gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde überprüfen.

Ich hoffe, Ihre Frage einigermaßen nachvollziehbar beantwortet zu haben.

Ich habe darauf gleich nochmals nachgehakt mit nachfolgender Anfrage. Bin schon gespannt auf die Antwort.

...besten Dank für die ausführliche Antwort.

Somit müsste doch, um einen für alle Verkehrsteilnehmer ab der AS Ulm-West in FR München einheitlichen “Informationsstand“ zu gewährleisten, für die dort auffahrenden Verkehrsteilnehmer zwingend das Tempolimit, welches auch auf der BAB gilt, im Bereich der Einfahrt ausgeschildert sein. Ansonsten müssten alle die bereits auf der BAB unterwegs sind 80 km/h fahren und für alle die dort auffahren bestünde kein Tempolimit. Das sehe ich doch so richtig, oder?

Mir stellt sich aber an dieser Stelle noch eine ganz andere Frage: Ist es seitens der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde denn gewollt, dass das Tempolimit von 80 km/h in FR München weiter gelten soll oder soll dort kein Limit mehr bestehen? Ich bin nämlich erst am vergangenen Freitagabend dort wieder vorbei gefahren und ich meine – bin mir aber nicht sicher – dass auch nach der AS Ulm-Ost und auch nach der AS Oberelchingen keine Aufhebung des Tempolimits erfolgt.

Wie es danach in FR München weiter beschildert ist weiss ich nicht, ich biege dort immer auf die A7 Richtung Kempten. Das hätte ja zur Konsequenz, ich müsste ab der AS Ulm-West bis zum AK Ulm/Elchingen (sicher gute 10 km Strecke) 80 km/h fahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so gewollt ist bzw. ich kann auch keinen Grund dafür erkennen. Oder soll dieser gesamte Streckenabschnitt tatsächlich so limitiert sein?

Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier viele Verkehrsteilnehmer verunsichert sind.

Für Ihre erneute Antwort bereits im Voraus besten Dank.

Der Dialog geht weiter....

Hallo Herr xyz,

Ihre erstgenannte Feststellung ist nur teilweise richtig. Ein Verkehrsteilnehmer könnte sich im Falle einer Beanstandung (z.B. Radarmessung) darauf berufen, dass er aufgrund des fehlenden Wiederholungsschildes die Begrenzung nicht kannte. Wenn ihm nachgewiesen werden könnte, dass er dies jedoch wusste, würde dies anders zu beurteilen sein. Diese Fälle sind eher in Innerortsbereichen in Bezug auf Anlieger relevant.

Die Situation auf der A 8 kann durch die Baumaßnahmen in den letzten Jahren zurückzuführen sein, wir werden diesbezüglich eine Prüfung veranlassen, um möglichst „klare Verhältnisse“ zu schaffen.

Und gleich meine erneute Antwort...

Hallo Herr zyx,

das Ziel “klare Verhältnisse zu schaffen“ ist sehr gut!

Ich bin nur wirklich kein Freund von Schilderwäldern und Überreglementierungen. Aber hier wäre eine entsprechende Beschilderung mit 80 km/h, Ende 80 km/h, oder je nachdem was gewollt ist, schon sinnvoll. Allemal sinnvoller auf jeden Fall, als wenn, wie in Ihrem Beispiel dargestellt, noch Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichte beschäftigt werden müssen um einem Verkehrsteilnehmer Ortskundigkeit nachzuweisen. Unabhängig davon finde ich den Nachweis einer Ortskundigkeit ohnehin wackelig. Ab wann ist jemand ortskundig? Wo ist das geregelt bzw. wie ist das definiert…? Also, wie gesagt, eine eindeutige Beschilderung wäre hier sicher besser für alle, wie auch immer sie aussieht.

Informieren Sie mich bitte über das Ergebnis der Prüfung oder soll ich in absehbarer Zeit nochmals nachfragen? Ich befahre die Strecke zwar immer wieder einmal, aber bei weitem nicht regelmäßig…

Also können wir nach der Auffahrt blasen, was die Karre hergibt. Dann mache ich das weiter so.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 26. Juli 2016 um 21:31:17 Uhr:


Also können wir nach der Auffahrt blasen, was die Karre hergibt. Dann mache ich das weiter so.

Nein, eben nicht!

Ich möchte darauf hinweisen, dass hier sicher auch einige den Nachtmodus verwenden, Lila auf Blau läßt sich nicht wirklich gut lesen.

2016-07-26-21-58-59-ss-geschwindigkeitsbegrenzung-auf-bab-wird-nicht-aufgeloest-seite-7-jupp-meint

Zitat:

@digibär schrieb am 26. Juli 2016 um 22:02:37 Uhr:


Ich möchte darauf hinweisen, dass hier sicher auch einige den Nachtmodus verwenden, Lila auf Blau läßt sich nicht wirklich gut lesen.

Ich glaub das kann man unten wieder auf Tag umschalten 😉

Zitat:

@downforze84 schrieb am 26. Juli 2016 um 21:31:17 Uhr:


Also können wir nach der Auffahrt blasen, was die Karre hergibt. Dann mache ich das weiter so.

Ja, das ist Sinn der Auffahrt, schnell Fahrt aufnehmen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Denn: Je schneller man fährt, desto kürzer der Zeitraum, in dem man selbst die Straße verstopft.

Zitat:

"Das ist jetzt an die sogenannte / selbsternannte "geistige Oberschicht von MT" gerichtet:
Sie würden dieses Forum evtl. viel attraktiver machen, wenn Sie nicht jeglichen Thread, wo jemand darlegt genötigt worden zu sein, als Plattform für Ihre moralische Entrüstung mißbrauchen und daraus einen Sachverhalt konstruieren, der mit der Realität Null komma Nichts zu tun hat und schlußendlich dem ursprünglichen Nötiger auch noch Opferstatus bescheinigt." Leprachaun

Und an die angeblich Genötigten:
Das Wort Nötigung und die daraus konstruierte Straftat wird in Deutschland (und nur in Deutschland) geradezu inflationär auf jede Situation angewandt, wo jemand sich gedrängt fühlt. Und für den angeblich Drängenden gibt es kaum eine Möglichkeit, sich gegen diese Art der Denunziation zu wehren. Es genügt schon die reine Behauptung, der Sicherheitsabstand wäre unterschritten worden und eine Wiedererkennung auf einem Foto, damit man als Nötiger verurteilt wird. In allen anderen europäischen Ländern gibt es das so gar nicht. Nach deutschem Recht fahren alle Italiener, Franzosen oder Ungarn rechtswidrig. Und es gehört zu einer angeblichen Nötigung auch immer einer, der sich nötigen läßt. Wie wäre es, wenn man sich als Vorausfahrender einfach mal an die Verkehrsregeln hält? Das heißt, erst in den Rückspiegel schaun, ob hinten frei ist, dann erst Blinken und dann zum Überholen ausscheren. Zügig überholen und wieder in die mittlere oder rechte Spur einscheren. Dann käme es erst gar nicht zu Situationen, in denen jemand genötigt wird, zu drängeln. Wer aber Stundenlang mit 100km/h auf der linken Spur wie festgenagelt meint, alles anderen Verkehrsteilnehmer zu langsamer Fahrweise erzeihen zu müssen, der provoziert natürlich solche Reaktionen, die man dann als angebliche Nötigung bezeichnet.

Soeben habe ich von der Polizei Ulm des aktuellen Sachstand erhalten:

Guten Tag Herr xyz,

ich darf Ihnen kurz den momentanen Sachstand zu Ihrer Anfrage mitteilen:

Durch den 6-streifigen Ausbau bis zur AS Ulm/west wurde die dortige Verkehrsregelung komplett auf die Verkehrsbeeinflussungsanlagen an den Schilderbrücken umgestellt. Dort wird auch aufgrund der Verflechtungsvorgänge im Bereich der Anschlussstelle die Geschwindigkeit auf max. 120 km/h beschränkt. Im weiteren Verlauf befindet sich in Fahrtrichtung München nach der Anschlussstelle wieder eine Schilderbrücke, allerdings mit älterem Baujahr. Das derzeitige Problem ist, dass die alte und die neue Anlagen nicht gekoppelt sind und dadurch nach der AS die „alte“ auf dunkel geschaltet ist. So entsteht die von Ihnen erkannte Lücke hinsichtlich der vor der AS aufgezeigten 120 km/h. Da die Erneuerung der alten Schilderbrücken zwischen Ulm/West und Ulm/Ost in Planung ist und dann die Anlagen gekoppelt werden, nimmt das RP Tübingen die derzeitige Regelungslücke in Kauf, denn – die Anbringung eines Aufhebungsschildes als „Blechbeschilderung“ zwischen den Schilderbrücken würde z.B. bei Nebel oder Staulagen eine falsche Regelung anzeigen.

Im Übrigen gibt es in der geltenden Rechtsprechung die Aussage, dass ein Streckenverbot nach ca. 2 km, wenn es nicht mehr wiederholt wird, für den Kraftfahrer nicht mehr als geltend anzusehen ist.

So gesehen hoffe ich nun, dass die laufenden Planungen mit der Erneuerung der Schilderbrücken dieses Problem löst.

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 2. August 2016 um 08:52:47 Uhr:


Im Übrigen gibt es in der geltenden Rechtsprechung die Aussage, dass ein Streckenverbot nach ca. 2 km, wenn es nicht mehr wiederholt wird, für den Kraftfahrer nicht mehr als geltend anzusehen ist.

Interessant. Hab ich noch nie gehört.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 02. Aug. 2016 um 09:15:32 Uhr:


@Rainy01 schrieb am 2. August 2016 um 08:52:47 Uhr:
Im Übrigen gibt es in der geltenden Rechtsprechung die Aussage, dass ein Streckenverbot nach ca. 2 km, wenn es nicht mehr wiederholt wird, für den Kraftfahrer nicht mehr als geltend anzusehen ist.

Interessant. Hab ich noch nie gehört.

Gruß Metalhead

Das wird irgendein Gerichtsurteil sein....

Wie auch immer, für mich hat sich meine ursprüngliche Frage somit geklärt. Danke für die Hilfe.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2016 um 09:15:32 Uhr:



Interessant. Hab ich noch nie gehört.

Ja, ich auch nicht...

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 2. August 2016 um 09:36:14 Uhr:



Das wird irgendein Gerichtsurteil sein....

Ich habe nochmals nachgefragt bei der Ulmer Polizei ob man diesbezüglich davon ausgehen kann, dass nach 2 km keine Geschwindigkeitskontrollen mehr erfolgen. Das sei so, hat man mir mitgeteilt, auch mit dem Hinweis, dass die Polizei bei Messungen im Messprotokoll den Abstand zur letzten regulierenden Beschilderung eintragen muss...

Deine Antwort
Ähnliche Themen