Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB wird nicht aufgelöst

Hallo,

wenn man auf der A8 aus Stuttgart kommend in Richtung München fährt, kreuzt man bei 89160 Dornstadt die B10. Hier wird die Geschwindigkeit durch Beschilderung vor der Autobahnabfahrt auf 100 km/h reduziert. Nach der dazugehörigen Auffahrt wird die Begrenzung jedoch nicht aufgehoben und auch bei weiteren Auffahrten mehrere Kilometer später steht kein “Wiederholungs”tempolimit. Die meisten Autofahrer fahren dann irgendwann von sich aus wieder schneller.
Kann es sein, dass hier das Aufhebungszeichen einfach vergessen würde?!

Wenn ja, wo kann man so etwas melden? Ich fahre da jede Woche ca. dreimal vorbei und es nervt mich, dass ich mich als Autofahrer so penibel an Tempolimits halten muss während die Behörden so “schlampig” arbeiten.

Ich kenne die Regelung, dass das Tempolimit auch ohne Aufhebungszeichen automatisch wegfällt, wenn der Grund dafür nicht mehr da ist. Diese Regelung wäre meiner Meinung nach an dieser Stelle aber absolut fehl am Platz.

MfG

Beste Antwort im Thema

eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.

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2km halte ich für arg wenig, da kenne ich doch genug Stellen, wo das mehr als 2km sind.

Ansonsten ist die Begründung auch eher schwach. Denn es hätte nichts dagegen gesprochen vielleicht 300m vor der alten Schilderbrücke Blechschilder mit einer Aufhebung zu positionieren.
Da hätte vielleicht auch mancher gesagt, dass die doof sind erst aufzuheben und dann z.B. wieder auf 80km/h zu begrenzen, aber das nur, weil er es nicht versteht. Trotzdem wäre das unmissverständlich gewesen und die Regelungslungslücke wäre nicht existent gewesen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. August 2016 um 09:59:58 Uhr:


2km halte ich für arg wenig, da kenne ich doch genug Stellen, wo das mehr als 2km sind.

...ich kann nur das weitergeben, was mir die Polizei (Polizeipräsidium Ulm, Führungs- und Einsatzstab, Sachbereich Verkehr) mitteilt und davon ausgehen und voraussetzen (und das tue ich), dass die Antwort in jeglicher Hinsicht fundiert ist.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2016 um 09:15:32 Uhr:



Zitat:

@Rainy01 schrieb am 2. August 2016 um 08:52:47 Uhr:


Im Übrigen gibt es in der geltenden Rechtsprechung die Aussage, dass ein Streckenverbot nach ca. 2 km, wenn es nicht mehr wiederholt wird, für den Kraftfahrer nicht mehr als geltend anzusehen ist.

Interessant. Hab ich noch nie gehört.

Gruß Metalhead

Ist wirklich interessant, was so im Stillen plötzlich als gesetzmäßig gilt!

Das steht so in keinem Gesetz, oder Beweise es

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Zitat:

@Rainy01 schrieb am 2. August 2016 um 10:16:12 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. August 2016 um 09:59:58 Uhr:


2km halte ich für arg wenig, da kenne ich doch genug Stellen, wo das mehr als 2km sind.

...ich kann nur das weitergeben, was mir die Polizei (Polizeipräsidium Ulm, Führungs- und Einsatzstab, Sachbereich Verkehr) mitteilt und davon ausgehen und voraussetzen (und das tue ich), dass die Antwort in jeglicher Hinsicht fundiert ist.

Diese Leute haben in der Regel noch weniger Ahnung als der typische MotorTalk-User 😉

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 2. August 2016 um 21:49:28 Uhr:


Das steht so in keinem Gesetz, oder Beweise es

Ein Aktenzeichen vom OLG Hamm 😁 würde ja schon mal reichen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. August 2016 um 07:59:32 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 2. August 2016 um 21:49:28 Uhr:


Das steht so in keinem Gesetz, oder Beweise es

Ein Aktenzeichen vom OLG Hamm 😁 würde ja schon mal reichen.

Gruß Metalhead

Wieso OLG Hamm? Es gibt noch jede Menge anderer OLG!
https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht

Zu der Streckenbegrenzung: gemeint ist wahrscheinlich, das z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der BAB innerhalb 1.000m zu wiederholen sind. §41 StVo

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 00:25:47 Uhr:


Diese Leute haben in der Regel noch weniger Ahnung als der typische MotorTalk-User 😉

Wen als die zuständige Polizeidienststelle hätte man den dann besser dazu befragen sollen? Den Bundesinnenminister möglicherweise als obersten Dienstherren der Polizei...? 🙄

Ich habe bei der Polizei in Ulm nochmals nachgefragt ob es dazu Gerichtsurteile etc. gibt, bisher aber noch nichts gehört. Sobald ich etwas weiss gebe ich es hier weiter...

@ Themestarter:

Falls du noch keine Antwort hast, die deine Frage beantwortet:

Die Autobahnmeisterei Mindelheim ist für den Bereich um Ulm zuständig:
Tel: 08261-7698-0

Frag mal da nach!

http://www.abdsb.bayern.de/.../betriebsstreckenkarte.pdf

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. August 2016 um 09:55:06 Uhr:


Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der BAB innerhalb 1.000m zu wiederholen sind. §41 StVo

Wo steht da was von 1000m geschweige denn von wiederholen?

Nur in der ledergebundenen Individualauflage aus Wünschdirhausen. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2016 um 11:18:34 Uhr:


Nur in der ledergebundenen Individualauflage aus Wünschdirhausen. 😉

Das ist dann wohl dieselbe Auflage in der drin steht, dass man beim Einfahren in einen Kreisverkehr links blinken soll, wenn man an der zwölundröflzigsten Abfahrt raus will 😉

Und das man an einer grünen Ampel nicht fahren muss wenn man nicht wirklich will.

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 3. August 2016 um 10:39:39 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 00:25:47 Uhr:


Diese Leute haben in der Regel noch weniger Ahnung als der typische MotorTalk-User 😉

Wen als die zuständige Polizeidienststelle hätte man den dann besser dazu befragen sollen? Den Bundesinnenminister möglicherweise als obersten Dienstherren der Polizei...? 🙄

Ich habe bei der Polizei in Ulm nochmals nachgefragt ob es dazu Gerichtsurteile etc. gibt, bisher aber noch nichts gehört. Sobald ich etwas weiss gebe ich es hier weiter...

Einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Die Polizei hat einfach keine Ahnung.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 11:22:29 Uhr:



Einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Die Polizei hat einfach keine Ahnung.

Ein Rechtsanwalt erzählt dir immer genau das, was du hören willst. Denn er trägt kein Risiko und vertritt dich auch gerne durch alle Instanzen. Denn sein Geld bekommt er unabhängig vom Ausgang.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. August 2016 um 11:25:18 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 11:22:29 Uhr:



Einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Die Polizei hat einfach keine Ahnung.

Ein Rechtsanwalt erzählt dir immer genau das, was du hören willst. Denn er trägt kein Risiko und vertritt dich auch gerne durch alle Instanzen. Denn sein Geld bekommt er unabhängig vom Ausgang.

Tut mir leid, aber dann hast du eindeutig die falschen Freunde 🙁

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