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Geschwindigkeit LKW Bundesstraße innerorts???

Hallo,

momentan bin ich dabei, meinen C + CE Führerschein zu absolvieren. Dazu habe ich folgende Frage:

Laut meinem Fahrlehrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h gefahren werden, außer man befindet sich auf einer Kraftfahrstraße bzw. einer Straße mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen, wo dann max. 80km/h gefahren werden dürfen.

Nun aber folgendes:

Ich bin auf der B27 unterwegs, fahre dort die erlaubten 60km/h. Die Straße führt nun durch Heilbronn, unmittelbar nach dem Ortsschild befindet sich ein 70km/h, später ein 80km/h Schild. Laut meinem Fahrlehrer darf ich dort nun mit 70km/h bzw. 80km/h weiter fahren, weil ich mich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, sei dies dort erlaubt.

Ist die Aussage meines Fahrlehrer's richtig?!? Irgendwie erscheint mir das Ganze suspekt, vor allem, weil ich wegen dieser Geschwindigkeitsgeschichte schon einmal durchgefallen bin. Darf ich wirklich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 70km/ bzw. 80km/h weiter fahren?!? 60km/h würden mir ja noch logisch erscheinen . . .

Das i-net liefert hierzu leider keine Ergebnisse. Auf die Frage, wo das niedergeschrieben ist, meine mein Fahrlehrer nur „Das ist halt so“ . . .

Im Voraus schon einmal Danke für Eure Hilfe

Lieber Gruß, Sam

Liebe Grüße, Sam

Beste Antwort im Thema

Ein Prüfer lässt auch schon jemand durchfallen, weil er zu langsam unterwegs ist!

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Wow, jetzt bin ich aber wirklich beeindruckt. Vielen DANK für Eure HILFE & umfangreiche Erläuterung!!!

Also:

Nur auf ausgeschildertenh Kraftfahrstraßen & Autobahnen darf max. 80km/h gefahren werden, ansonsten 60km/h.

Innerorts darf 50km/h gefahren werden, außer die Geschwindigkeit wird aufgehoben, dann gilt was ausgeschildert ist, also 70km/h oder 80km/h.

Liebe Grüße, Sam

Mir wurde es anfang des Jahres auch so erklärt. Innerorts gilt die für PKW vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Also am besagten Ortsschild mit folgenden 70er Schild den Tempomat raufziehen.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


@DanielVanAalst
Woher nimmst Du, dass man innerorts auch nur 80 km/h fahren darf?
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW wurde in § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO deklariert, was sicher aber ausschließlich auf Fahrten außerorts bezieht. Vielleicht hast Du eine andere Vorschrift, die das auch innerorts reglementiert?

Also diese Frage läßt sich doch eigentlich sehr einfach beantworten. Jeder LKW (über 3,5t) darf nicht schneller als 80km/h (90km/h) fahren. Egal ob Innerorts oder Ausserorts. Aber das sollte eigentlich Jeder wissen, grade Jemand der einen Führerschein für ein LKW hat.

(§ 57c Abs. 1 StVZO)

Gruss FraDa

Zitat:

Original geschrieben von Frada84



Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


@DanielVanAalst
Woher nimmst Du, dass man innerorts auch nur 80 km/h fahren darf?
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW wurde in § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO deklariert, was sicher aber ausschließlich auf Fahrten außerorts bezieht. Vielleicht hast Du eine andere Vorschrift, die das auch innerorts reglementiert?
Also diese Frage läßt sich doch eigentlich sehr einfach beantworten. Jeder LKW (über 3,5t) darf nicht schneller als 80km/h (90km/h) fahren. Egal ob Innerorts oder Ausserorts. Aber das sollte eigentlich Jeder wissen, grade Jemand der einen Führerschein für ein LKW hat.
(§ 57c Abs. 1 StVZO)

Gruss FraDa

Ich weiß nicht, wie Du diese Geschwindigkeitsbeschränkung aus der StVZO ableitest, aber vielleicht hilfst Du mir weiter?

Es steht dort nur geschrieben, dass ein Geschwindigkeitsbegrenzer verbaut sein muss, der bei LKW auf 90 km/h eingetellt sein muss. Da sind wir dann aber bei 90 km/h und nicht bei 80 km/h.

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Der Gesetzesgeber gibt 80km/h vor, plus eine Toleranz von ungefähr 10km/h. Schneller darf ein LKW nicht fahren, auch nicht Innerorts wenn dort 100km/h erlaubt ist.

der Gesetzgeber schreibt vor,

$57c
Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei

2. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (v(tief)set + Toleranzen <- 90 km/h)

da steht nichts von 80 km/h 

nur die zulässige höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist 80 km/h

Schau' erst in den Gesetzestext, bevor Du so etwas behauptest. Dort steht 90 km/h. Oder meinst Du, ich saug' mir das aus den Haaren????? 🙁

Danke Zoker. Es gibt immer wieder Helden!

Irgendeiner wird es sich ja "aus den Haaren saugen" 😁 Warum nicht du? 😛

Ob nun 80, 90, oder 100 Weiß ich auch nicht genau, aber ich war bisher immer der Meinung das für LKW eine höchstgeschwindigkeit von 80km/h gillt... ISt doch auch eigentlich egal, LKW müssen bei 90 km/h abgeregelt sein, und wenn irgendwo 100 erlaubt ist, erübrigt sich die geschwindigkeitsfrage so....

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Schau' erst in den Gesetzestext, bevor Du so etwas behauptest. Dort steht 90 km/h. Oder meinst Du, ich saug' mir das aus den Haaren????? 🙁

Danke Zoker. Es gibt immer wieder Helden!

Was steht denn in den Fahrzeugpapieren von nem LKW? Bin selbst noch keinen gefahren, aber ich vermute mal, dass da 80 als Höchstgeschwindigkeit eingetragen sind oder steht da die tatsächliche abregelgeschwindigkeit drin?

Das ist ganz unterschiedlich, viele haben dort noch 119 stehen, manche 90, manche 89, 88.... Ist von hersteller zu hersteller, und von baujahr zu baujahr unterschiedlich.... manchmal spielt das zgg auch eine rolle...

Der Eintrag im Fz-Schein ist doch egal, wichtig ist nur das man das Dokument bei hat in dem die Werkstatt bzw. der Hersteller bescheinigt das ein Begrenzer verbaut ist und diese bei Geschwindigkeit X abregelt, erlaubt ist alles zwischen 80-90km/h, unsere 7,5to sind auf 90 eingestellt, die 12to auf 89.
Innerorts kann/darf 70/80 ect. gefahren werden wenn die Fahrbahnen baulich (also Leitplanke oder durchgehende Betonblöcke) getrennt sind. Mein Fahrlehrer hatte es mir hier für Berlin so erklärt (B1/B5 zw.Alt Friedrichsfelde und A10) da ist es nämlich so das eine durchgehende Trennung vorhanden ist, sowohl Innerorts als auch Ausserorts(ist 70km/h erlaubt), nun ist es aber so das wenn ich innerorts fahre darf ich 70 fahren, passiere ich aber das Ortschild bin also ausserorts muss ich auf 60 abbremsen um dann beim nächsten Ortsschild (wieder Innerorts) auf 70 beschleunigen zu können.
Wie gesagt ist ne völlig schwachsinnige Regelung, die auch ein wenig irritierend ist.

Zitat:

Original geschrieben von madi90


Wow, jetzt bin ich aber wirklich beeindruckt. Vielen DANK für Eure HILFE & umfangreiche Erläuterung!!!

Also:

Nur auf ausgeschildertenh Kraftfahrstraßen & Autobahnen darf max. 80km/h gefahren werden, ansonsten 60km/h.

Innerorts darf 50km/h gefahren werden, außer die Geschwindigkeit wird aufgehoben, dann gilt was ausgeschildert ist, also 70km/h oder 80km/h.

RICHTIG 😁.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Marcel H.


ist ja alles gut und schön aber man muss es ja in der prüfung nicht drauf anlegen , was man danach macht ist ja auch ne andere geschichte

also ich würde wenn der prüfer neben mir sitzt genau die 60 fahren da kannste nämlich nichts falsch machen

Falsch,die Geschwindigkeitserhoeung i.g.O dient dem Verkehrsfluss und muss soweit moeglich auch vom LKW eingehalten werden.Bei zwei Fahrpruefungen dieses Jahr wurde das meinen Fahrschuelern beinahe zum Verhaengnis.Fahre in der Pruefung die erhoehte Geschwindigkeit damit der Pruefer erkennt,das du diese Regelung drauf hast.

Zitat:

Original geschrieben von nullgewinde


Ja, dein Fahrlehrer hat Recht.

Im Gestzestext sind, wie du schon selber erkannt hast die Bundesstraßen AUßERHALB aufgelistet, von Innerorts steht da nichts.

Wenn Innerorts 100 erlaubt wären dürftest du diese auch fahren.

Bloedsinn,die V-max fuer LKW betraegt 80Km/h.Wenn i.g.O. 100 erlaubt sind darfst du mit dem LKW 80 fahren.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi


So nun will ich mal meinen Senf dazugeben.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi



Zitat:

Original geschrieben von madi90


Hallo,

momentan bin ich dabei, meinen C + CE Führerschein zu absolvieren. Dazu habe ich folgende Frage:

Laut meinem Fahrlehrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h gefahren werden, außer man befindet sich auf einer Kraftfahrstraße bzw. einer Straße mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen, wo dann max. 80km/h gefahren werden dürfen.

Das bzw. in der Aussage deines Fahrlehrers kannst du streichen.
Nach §3.3.2.b StVO beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h.

Egal wieviele Bauliche Trennungen die Fahrbahn hat oder wie Autobahnähnlich die Strasse ist. Mit dieser Meinung bezieht er sich wahrscheinlich auf§3.3.2.c Satz 2 StVO aber dieser bezieht sich nur auf Fahrzeuge die in §3.3.2.c Satz 1 StVO StVO genannt sind.

Und jetzt kommt wahrscheinlich die Frage wo denn die Geschwindigkeiten von den Fahrzeugen auf der Autobahn oder Kraftfahrstrassen geregelt sind.
Diese Geschwindigkeiten sind in §18.5 StVO geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi



Zitat:

Original geschrieben von madi90


Nun aber folgendes:

Ich bin auf der B27 unterwegs, fahre dort die erlaubten 60km/h. Die Straße führt nun durch Heilbronn, unmittelbar nach dem Ortsschild befindet sich ein 70km/h, später ein 80km/h Schild. Laut meinem Fahrlehrer darf ich dort nun mit 70km/h bzw. 80km/h weiter fahren, weil ich mich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, sei dies dort erlaubt.

Ist die Aussage meines Fahrlehrer's richtig?!? Irgendwie erscheint mir das Ganze suspekt, vor allem, weil ich wegen dieser Geschwindigkeitsgeschichte schon einmal durchgefallen bin. Darf ich wirklich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 70km/ bzw. 80km/h weiter fahren?!? 60km/h würden mir ja noch logisch erscheinen . . .

Diese Antwort findest du in §41.2.7 StVO.

Ich zitiere mal kurz.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi



Zitat:

7.Streckenverbote
Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.
Zeichen 274
Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

Ich hoffe mal damit sind die Unklarheiten hier beseitigt.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi



Zitat:

Original geschrieben von madi90


Das i-net liefert hierzu leider keine Ergebnisse. Auf die Frage, wo das niedergeschrieben ist, meine mein Fahrlehrer nur „Das ist halt so“ . . .

Im Voraus schon einmal Danke für Eure Hilfe

Lieber Gruß, Sam

Liebe Grüße, Sam

Das alles kannst du Hier nochmal nachlesen.

MfG Jammerossi

Hallo zusammen!

Diese Situation kommt bei uns nicht vor, von daher bin ich davon verschont geblieben, Gott sei Dank!

Also wenn ich das richtig verstanden habe:

Ich fahre mit 60 auf die Ortschaft zu. Verzögere auf 50 bis Ortschild. Hinter dem Ortschild steht, meinetwegen, 80. Ich beschleunige auf 80. Jetzt kommt Ortschaft ende, dann muß ich auf 60 runterbremsen.
Die Autofahrer hinter mir rufen die Polizei an und zeigen mich an ich sei besoffen! Brettert mit 80 durch den Ort und schleicht dann mit 60 außerhalb weiter.

Ist das jetzt übertrieben, oder praktiscche Anwendung?

Gruß
schrolf97

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