Geschwindigkeit LKW Bundesstraße innerorts???
Hallo,
momentan bin ich dabei, meinen C + CE Führerschein zu absolvieren. Dazu habe ich folgende Frage:
Laut meinem Fahrlehrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h gefahren werden, außer man befindet sich auf einer Kraftfahrstraße bzw. einer Straße mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen, wo dann max. 80km/h gefahren werden dürfen.
Nun aber folgendes:
Ich bin auf der B27 unterwegs, fahre dort die erlaubten 60km/h. Die Straße führt nun durch Heilbronn, unmittelbar nach dem Ortsschild befindet sich ein 70km/h, später ein 80km/h Schild. Laut meinem Fahrlehrer darf ich dort nun mit 70km/h bzw. 80km/h weiter fahren, weil ich mich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, sei dies dort erlaubt.
Ist die Aussage meines Fahrlehrer's richtig?!? Irgendwie erscheint mir das Ganze suspekt, vor allem, weil ich wegen dieser Geschwindigkeitsgeschichte schon einmal durchgefallen bin. Darf ich wirklich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 70km/ bzw. 80km/h weiter fahren?!? 60km/h würden mir ja noch logisch erscheinen . . .
Das i-net liefert hierzu leider keine Ergebnisse. Auf die Frage, wo das niedergeschrieben ist, meine mein Fahrlehrer nur „Das ist halt so“ . . .
Im Voraus schon einmal Danke für Eure Hilfe
Lieber Gruß, Sam
Liebe Grüße, Sam
Beste Antwort im Thema
Ein Prüfer lässt auch schon jemand durchfallen, weil er zu langsam unterwegs ist!
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Wenn der Prüfer der meinung ist, das du aufgrund deiner Fehlenden Kenntnisse eine Verkehrsbehinderung darstellst, kann er dies tun. Das ist das gleiche wie wenn du ein 30er zonen schld übersiehst, oder eines wo diese aufgehoben wird.Selbstverständlich darfst du in der Stadt wo 50 ist, auch nur 30 fahren, wenn du der Meinung bist, das dies angemessen ist (Enge straße, parkende Autos, viele Fußgänger, Verkehr)
Auf der Autobahn dürfen Kraftfahrzeuge fahren, die mindestens 61 km/h schnell fahren können. Wenn du dies aber mit deinem LKW machst, wird dein Fahrlehrer dir was andere ezählen. Genau so ist es auf einer Straße innerorts wo du 80 fahren darfst. Wenn kein Grund besteht diese 80 nicht zu fahren, so hast du dies zu tun.
Ebenso Falsch ist die Aussage, das man innerorts 100 fahren darf, wenn das da steht. Denn wie wir wissen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW bei 80 km/h.
Wenn Du also innerorts fährst, und da steht 80, fährst du 75 und gut ist. Dann fährst du nicht zu schnell, und stellst auch kein Verkehrshinderniss dar.
Hallo zusamemn!
Dann hätte ich mit meinem 50er Roller auch auf die BAB dürfen? Der lief 70 (ich hab nix gemacht, EHRLICH). Der Text lautet mit einer BAUARTBEDINGTEN HÖCHSTgeschwindigkeit darf auf die BAB. Sofern im Fahrzeugschein bei der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit 61km/h steht, darf er auf die BAB. Es gibt auch Traktoren (JCB Fasttrak) der eine Höchstgeschwindigkeit von 62 km/h hat. Den habe ich schon selbst überholt.
Gruß
schrolf97
schrolf,
übertrieben dargestellt wäre es dann aber genau richtig.
Ich denke, die Leute, die viel in z.B. Hamburg herumkurven, kennen diese Praxis. Da soll dann innerorts von Allen mal ein Stück 70km/h gefahren werden, damit die Verkehr besser fliest. So wurde es ja auch schon beschrieben. Dort kenne ich es aber nur von einigen Teilstücken.
Aber besser man macht es einfach, als sich über Sinn und Unsinn Gedanken zu machen, denn unweigerlich fragt man sich bald: "Warum nicht einfach 90km/h für PKW-Gespanne auf Autobahnen, wenn das PKW-Tacho bei 80km/h ca. 90km/h anzeigt?" (So, von wegen Verkehrsfluss, uns so...)
mit deinem 50er roller wirst du das nciht dürfen, da er ja wohl kaum die 70 eingetragen hat.
Wenn man einen traktor hat, in dessen papieren 61km/h steht, dann darf er auch auf die autobahn. Auch mit deinem roller dürftest du das dann.... Ob du das aber willst, ist eine andere sache...
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
mit deinem 50er roller wirst du das nciht dürfen, da er ja wohl kaum die 70 eingetragen hat.
Wenn man einen traktor hat, in dessen papieren 61km/h steht, dann darf er auch auf die autobahn. Auch mit deinem roller dürftest du das dann.... Ob du das aber willst, ist eine andere sache...
Hallo zusammen!
Das ist eben der Unterschied: Der Roller hat eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auch eingetragen ist d.h. war. Ist schon über zehn Jahren her. Daher darf ich NICHT damit auf die BAB, auch wenn der 70 läuft. Wichtig ist was in den Papieren steht. Ob der nun die Geschwindigkeit fährt steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
schrolf97
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Zitat:
Original geschrieben von schrolf97
Zitat:
Original geschrieben von jammerossi
So nun will ich mal meinen Senf dazugeben.
Zitat:
Original geschrieben von schrolf97
Zitat:
Original geschrieben von jammerossi
Das bzw. in der Aussage deines Fahrlehrers kannst du streichen.
Nach §3.3.2.b StVO beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h.Egal wieviele Bauliche Trennungen die Fahrbahn hat oder wie Autobahnähnlich die Strasse ist. Mit dieser Meinung bezieht er sich wahrscheinlich auf§3.3.2.c Satz 2 StVO aber dieser bezieht sich nur auf Fahrzeuge die in §3.3.2.c Satz 1 StVO StVO genannt sind.
Und jetzt kommt wahrscheinlich die Frage wo denn die Geschwindigkeiten von den Fahrzeugen auf der Autobahn oder Kraftfahrstrassen geregelt sind.
Diese Geschwindigkeiten sind in §18.5 StVO geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von schrolf97
Zitat:
Original geschrieben von jammerossi
Diese Antwort findest du in §41.2.7 StVO.
Ich zitiere mal kurz.
Zitat:
Original geschrieben von schrolf97
Zitat:
Original geschrieben von jammerossi
Ich hoffe mal damit sind die Unklarheiten hier beseitigt.
Zitat:
Original geschrieben von schrolf97
Hallo zusammen!Zitat:
Original geschrieben von jammerossi
Das alles kannst du Hier nochmal nachlesen.
MfG Jammerossi
Diese Situation kommt bei uns nicht vor, von daher bin ich davon verschont geblieben, Gott sei Dank!
Also wenn ich das richtig verstanden habe:
Ich fahre mit 60 auf die Ortschaft zu. Verzögere auf 50 bis Ortschild. Hinter dem Ortschild steht, meinetwegen, 80. Ich beschleunige auf 80. Jetzt kommt Ortschaft ende, dann muß ich auf 60 runterbremsen.
Die Autofahrer hinter mir rufen die Polizei an und zeigen mich an ich sei besoffen! Brettert mit 80 durch den Ort und schleicht dann mit 60 außerhalb weiter.Ist das jetzt übertrieben, oder praktiscche Anwendung?
Gruß
schrolf97
Wenn man außerhalb nur 60 fahren darf, sollte man annehmen, daß sich die Leute da irgendwas dabei gedacht haben. Verkehrsfluß gibt es außerhalb ja auch oder eben nicht.
Ich vermute mal, man hat Gefahren wegen langsamerer Telnehmer gesehen, wenn da ein LKW mit 80 herankommt.
Diese Gefahren sind aber innerorts nicht einfach weggezaubert, wenn dort ähnliche Straßenverhältnisse bestehen.
Wie will da ein Prüfer verlangen können, schneller zu fahren weil da eine "Lücke" im Gesetzt ist. Oder ist das garkeine Lücke sondern man hat gute Gründe in der Stadt schneller zu fahren???
Die sind aber bisher nicht sichtbar geworden.
schrauber
also unser highway hier in frankfurt hat 2 fahrstreifen je fahrtrichtung mit baulicher trennung (grünstreifen) dort dürfen und müssen(fahrschulen) die höhere geschwindigkeit fahren(80km/h) die strasse endet stadtauswärts und regelt dadurch die geschwindigkeit bei LKW auf 60 und Busse auf 80km/h solange für jeden fahrgast ein sitzplatz zur verfügung steht(sonst 60) und die prüfer wollen damit ersehen ob der prüfling in der lage ist den erlernten theoriegrundstoff umzusetzen und das fahrzeug beherschen natürlich immer vorausgesetzt der zustand der fahrbahn lässt dies zu*
andy
Zitat:
Wenn man außerhalb nur 60 fahren darf, sollte man annehmen, daß sich die Leute da irgendwas dabei gedacht haben. Verkehrsfluß gibt es außerhalb ja auch oder eben nicht.
Zitat:
Ich vermute mal, man hat Gefahren wegen langsamerer Telnehmer gesehen, wenn da ein LKW mit 80 herankommt.
Diese Gefahren sind aber innerorts nicht einfach weggezaubert, wenn dort ähnliche Straßenverhältnisse bestehen.
Wie will da ein Prüfer verlangen können, schneller zu fahren weil da eine "Lücke" im Gesetzt ist. Oder ist das garkeine Lücke sondern man hat gute Gründe in der Stadt schneller zu fahren???Die sind aber bisher nicht sichtbar geworden.
schrauber
Das ist kein Lücke im Gesetz, das Gesetz ist eindeutig. Ob das Sinn macht oder nicht lassen wir mal dahin gestellt, aber rein Rechlich macht man nichts Falsch wenn man schneller Fährt.
Das Gesetz hat da keine Lücke gelassen. Zur Not greift immer noch § 1 StVO: Rücksichtnahme! Der Prüfer kann nicht verlangen, dass man schneller fährt, als die Situation das zulässt. In einer Prüfung für'n C/CE darf man aber durchaus in der Lage sein, die Situation zuverlässig zu bewerten.
Sagen wir mal so, bei der C/CE prüfung sollte man dann schon an die vorgegebene erhöte geschwindigkeits begrenzung i.g.O. herankommen.
Wenn dort z.B. ne 70 steht und der prüfling ne 50 weiter fährt mit der begründung das es ihm zu gefährlich ist die 70 zu fahren wird er großer warscheinlichkeit durchfallen, wegen behinderung der nachfolgenden verkehres, bei 65 wird der prüfer nicht sagen.
Die erhöhung geschwindigkeit steht ja nicht einfach nur so da, die steht ja meist da wo kein fußweg, parkbuchten oder ähnliches sind, sodas man auch dort die geschwindigkeit fahren kann.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von schrauber10
Zitat:
Wenn man außerhalb nur 60 fahren darf, sollte man annehmen, daß sich die Leute da irgendwas dabei gedacht haben. Verkehrsfluß gibt es außerhalb ja auch oder eben nicht.
Zitat:
Ich vermute mal, man hat Gefahren wegen langsamerer Telnehmer gesehen, wenn da ein LKW mit 80 herankommt.
Diese Gefahren sind aber innerorts nicht einfach weggezaubert, wenn dort ähnliche Straßenverhältnisse bestehen.
Wie will da ein Prüfer verlangen können, schneller zu fahren weil da eine "Lücke" im Gesetzt ist. Oder ist das garkeine Lücke sondern man hat gute Gründe in der Stadt schneller zu fahren???Die sind aber bisher nicht sichtbar geworden.
schrauber
Hallo zusamemn!
Ich denke das ist ein Relikt aus den 50-60er Jahren, als die LKW noch ohne Servo und mit Trommelbremsen durch die Gegend tuckern mußten. Die Autos waren auch nicht wesentlich besser, von daher war das mit dem Verkerhsfluß nebensächlich.
Meiner Meinung nach könnte man die Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,49t ausserhalb auf 70km/h anheben, da sich die Fahrwerke und Bremsen (guckst du hier) sich wesentlich verbessert haben. Allerdings läßt dies der Zustand der Strassen meist nicht zu. Meiner Meinung nach!
Ich persönlich habe den Tempomat auf 69 km/h gestellt. Somit war der Verkerhsfluß gegeben (meistens), und der Nachfolgende Verkehr wurde nicht zu gefährlichen Überholmanövern verleitet. Meiner Erfahrung nach ist es auch von der Rennleitung stillschweigend geduldet, aber wenn du permament spitzen über 70 drauf hast dann sagen sie auch mal was. Ich bin immer das gefahren was erlaubt war: Innerhalb 50, aßerhalb 70, BAB 90 und habe NIEMALS einen Strafzettel wegen zu schnellen fahrens bekommen.
Gruß
schrolf97