Geschwindigkeit Anhängerbetrieb

Audi A6 C6/4F

hallo 4f-gemeinde,

ich habe, mehr durch zufall, unserer zulassungsbescheinigung entnommen, dass man durch die esp-stabilisierung einen hänger mit 100km/h ziehen darf.

gilt dies nun für jeden hänger oder gibt es spezielle 100km/h hänger? hängt dies evtl. auch von gebremst/nicht gebremst ab?

gruss und danke,
michael

Beste Antwort im Thema

Du musst mit Anhänger und Fahrzeug zum TÜV Mann deines Vertrauens. Der Prüft die Gespannkombination und erteilt dir dann die 100 KM/H Plakette die Du auf dem Anhänger anbringen musst.

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den Bescheid hab ich natürlich nicht mehr.

Fahre die Strecke mittlerweile öfters, da werde ich mal genauer nachschauen welche Schilder wo stehen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von secoma


Hallo nochmal,

das heißt für mich: PKW und Anhänger unter 3,5t , dann darf ich beruhigt überholen. Wenn der Anhänger beladen ist und ich über 3,5t Gesamtgewicht fahre, dann würde dieses Überholverbot eintreten, oder ??

Diese Thema haben wir im Freundeskreis mehrmals diskutiert und es ist immer noch unklarheit.

Grüße

Wenn Du mehr denn 3,5T gesammt gewicht (Mit / Ohne Ladung auf Anhänger) müßt Du ein Tachograf (wie im LKW) haben.

Kannst nachfragen beim BAG.

Einen Tachographen brauchts ausschließlich bei gewerblicher Nutzung. Wer einen Miet-Minibagger nach Hause schleppt um für Frauchen den Pool auszuheben braucht natürlich keinen Tachogrphen.

🙂 Bin Hollander und Wohn im Kleve.
Beim Grens übergang Arnheim-Oberhausen an der A3 bin ich jetzt 2x Kontroliert werden.

1e x mit ein Mercedes G und große Tandemaster anhänger mit da drauf der X5 von ein Bekannte

2e x mit ein Mercedes Sprinter lang und hoch mit ein Anhänger mit mein frühere 525 drauf.

Beide malen bin ich oben der 3,5T gesammt gewicht gekommen und glück beim üngluck ein abmahnung bekommen.

( Oder die Hassen wirklich Menschen mit Gelben Nummerschildern 😁 )

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Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsdatum: 10.07.2000
Aktenzeichen: 1 ObOWi 302/00
Dokumenttyp: Beschluss
Norm: § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 277 StVO

Verkehrsordnungswidriges Überholen:
Geltung des Lkw-Überholverbots für Gespanne

Orientierungssatz
Ein Kraftfahrzeug, das im Fahrzeugschein als "Pkw geschlossen" bezeichnet ist, wird auch dann nicht zum Lkw, wenn es mit einem Anhänger betrieben wird. Auf ein solches Gespann bezieht sich daher das Überholverbot für Lkw nach StVO § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 277 nicht.

Fundstellen
JMBl BY 2000, 171 (Leitsatz)
DAR 2000, 483 (red. Leitsatz und Gründe)

Urteile/Meinungen zu Zeichen 277

Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
Ein Fahrzeug, was im Fahrzeugschein als PKW bezeichnet wird, kann mit einem Anhänger nicht als LKW bezeichnet werden. Für dieses Gespann gilt Z 277 nicht (BayObLG DAR 10, 483).

~~~

Heutzutage steht in der Zulassungsbescheinigung allerdings nicht mehr explizit "PKW" drin. Zumindest nicht bei den zweien, die mir gerade vorliegen. Dort steht:
* "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kombilimousine"
* "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kabrio-Limousine"
Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. dürfte wohl mit PKW gleichzusetzen sein. 😉

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