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Geschwindigkeit Anhängerbetrieb

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 27. Juli 2010 um 7:09

hallo 4f-gemeinde,

ich habe, mehr durch zufall, unserer zulassungsbescheinigung entnommen, dass man durch die esp-stabilisierung einen hänger mit 100km/h ziehen darf.

gilt dies nun für jeden hänger oder gibt es spezielle 100km/h hänger? hängt dies evtl. auch von gebremst/nicht gebremst ab?

gruss und danke,

michael

Beste Antwort im Thema

Du musst mit Anhänger und Fahrzeug zum TÜV Mann deines Vertrauens. Der Prüft die Gespannkombination und erteilt dir dann die 100 KM/H Plakette die Du auf dem Anhänger anbringen musst.

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Du musst mit Anhänger und Fahrzeug zum TÜV Mann deines Vertrauens. Der Prüft die Gespannkombination und erteilt dir dann die 100 KM/H Plakette die Du auf dem Anhänger anbringen musst.

Das war früher mal so. Oder bin ich da falsch gewickelt? Man muss doch keine Gespannabnahme mehr durchführen dachte ich?

Hänger und Zugfahrzeug müssen bestimmte Kriterien erfüllen, der Hänger bekommt dann eine 100km/h-Zulassung eingetragen und kann mit Zugfahrzeugen, die die Kriterien der Zugfahrzeuge für 100km/h-Betrieb erfüllen mit bis zu 100km/h gezogen werden. Andere Zugfahrzeuge dürfen den Hänger mit max. 80km/h ziehen.

Guckst du hier...

was ist mit Punkt 5?

Um alle Vorraussetzungen zu erfüllen musst du zwangsweise mit Anhänger vorfahren, wie will der Tüver sonst das alter der Reifen überprüfen (Punkt 3)?

Zitat:

5. Voraussetzung: Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein und 100 km/h Plakette

Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV / DEKRA / GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde die Tempo 100 Zulassung in die Kfz-Papiere einträgt und eine Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am PKW-Anhänger / Caravan angebracht werden.

Für den Hänger, aber eine Gespannabnahme gibt es nicht mehr, das meinte ich. Ich habe es nochmal umformuliert, damit keine Missverständnisse entstehen.

Früher musste jedes Gespann bzw. jede Zugmaschinen/Hänger-Kombination einzeln abgenommen/eingetragen werden.

Jetzt kannst du mit einer beliebigen Zugmaschine den Hänger vorführen und bekommst dann die 100km/h-Zulassung für den Hänger ohne Bindung der 100km/h an die Zugmaschine.

am 27. Juli 2010 um 11:03

Für Österreich ist mein Wissensstand dass der Hänger eine Antischlingerkupplung haben muss, damit du 100 fahren darfst.

Mit dem ESP vom Auto hat das meines Wissens nicht zu tun, sondern nur mit dem Hänger selbst.

Hallo,

bei mir war es so: ich habe meinen Hänger von 80 km/h auf 100 km/h auflasten lassen. Das heißt , der Hänger bekommt neue Dämpfer. Dann zum Tüv und eintragen lassen. 100 km/h Schild muss auf dem Hänger aufgeklebt werden.

Im nach hinein war die Auflastung fast umsonst, weil ich jetzt auf der Autobahn , wenn LKW Überholverbot ist, nicht überholen darf.

Dann muss ich mich hinten einordnen und den LKWs nachfahren, theoretisch. LKW-Überholt gilt auch für Autos mit Anhänger.

Dass wissen nicht viele.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von secoma

LKW-Überholt gilt auch für Autos mit Anhänger.

falsch.

Bspw.: Zeichen 277

Überhol­verbot für Kraft­fahr­zeuge mit einem zuläs­sigen Gesamt­gewicht über 3,5t, ein­schließ­lich ihrer An­hänger, und von Zug­maschinen, ausgenommen Personen­kraft­wagen und Kraft­omni­busse

Sonst würden die Überholverbote Zeichen 276 (sehr oft in AB Baustellen anzutreffen) auch keinen Sinn haben, die mit den drei zusätzlichen Sinnbildern LKW, PKW mit Anhänger und Bus ergänzt werden. Wenn Du recht hättest, dann könnte man das Sinnbild PKW mit Anhänger ja sparen.

Hallo Schwarzer Audi,

da ich mir immer unsicher war, habe ich einen Fahrlehrer gefragt, der sollte es wissen. Der mir dies bestätigt, was ich geschrieben habe.

Das mit den zusätzlichen Schildern in Baustellen ist mir auch aufgefallen.

Dieses Beamtendeutsch versteht kaum jemand, deshalb weis kein Mensch was jetzt dieses Schild zubedeuten hat. ich denke hier werden sich noch mehrere melden, weil keiner so genau weis was Sache ist.

Grüße

am 27. Juli 2010 um 15:17

Ich kann mich nur SchwarzerAudi anschließen und nochmal die Erläuterung zu Zeichen 277 zitieren:

Zitat:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Vielleicht sollte da der Fahrlehrer nochmal nachlernen!?

besten dank

Hallo nochmal,

das heißt für mich: PKW und Anhänger unter 3,5t , dann darf ich beruhigt überholen. Wenn der Anhänger beladen ist und ich über 3,5t Gesamtgewicht fahre, dann würde dieses Überholverbot eintreten, oder ??

Diese Thema haben wir im Freundeskreis mehrmals diskutiert und es ist immer noch unklarheit.

Grüße

Da fällt mir noch etwas ein:

Vor ca. 2-3 Jahren führ ich auf der AB Salzburg nach München . Auf Höhe Chiemsee bis ca. Rohrdorf ist ein durchgehendes LKW-Überholverbot.

Hier bin ich damals mit leeren Hänger gefahren und habe ungeniert überholt, habe damals das LKW Überholverbotschild nicht wahrgenommen. Irgendwann hat mich dann die Polizei rausgeholt . Ich dachte wegen zu schnellen fahrens. Das war nicht der Grund, sondern wegen mehrmaligen überholens mit Auto und Anhänger. Der Spass hat mich damals , bin mir nicht mehr sicher welcher Betrag es war, ca. 70-80 € und ein Punkt für Flensburg.

Was sagt ihr dazu?

Vielleicht sollten wir ein neues Thema eröffnen, weil wir zu sehr von der ursprünglichen Fragestellung abweichen.

am 27. Juli 2010 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von secoma

HVor ca. 2-3 Jahren führ ich auf der AB Salzburg nach München . Auf Höhe Chiemsee bis ca. Rohrdorf ist ein durchgehendes LKW-Überholverbot.

Hier bin ich damals mit leeren Hänger gefahren und habe ungeniert überholt, habe damals das LKW Überholverbotschild nicht wahrgenommen. Irgendwann hat mich dann die Polizei rausgeholt . Ich dachte wegen zu schnellen fahrens. Das war nicht der Grund, sondern wegen mehrmaligen überholens mit Auto und Anhänger. Der Spass hat mich damals , bin mir nicht mehr sicher welcher Betrag es war, ca. 70-80 € und ein Punkt für Flensburg.

 

Was sagt ihr dazu?

Ich weiß nicht, mit was für einer Zugmaschine du damals unterwegs warst. Aber wenn es ein PKW war, dann haste da wohl umsonst gezahlt, denn:

Zitat:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Zitat:

Vielleicht sollten wir ein neues Thema eröffnen, weil wir zu sehr von der ursprünglichen Fragestellung abweichen.

Kannst du gerne machen. ;)

I.Ü. steht dort auch "zulässigen Gesamtgewicht". Dabei ist es dann unerheblich, ob Du (oder besser Dein Gespann) tatsächlich so schwer bist oder leer fährst.

Ich bin gerade erst letzten Monat die gleiche Strecke A8 gefahren, dort ist tatsächlich ein Überholverbot, wenn ich mich aber recht erinnere war es mit den Zusatzzeichen für LKW, PKW mit Anhänger und Bus versehen. Vielleicht hast Du Deinen Bussgeldbescheid ja noch, daraus sollte das eigentlich hervorgehen.

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