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Gerichtsurteil zu Touchscreenbedienung

VW Golf 8 (CD)
Themenstarteram 31. Juli 2020 um 18:59

Hallo,

hier mal etwas zu lesen. Bevor man sich äußert, macht es Sinn den Artikel komplett gelesen zu haben.

Desweiteren wäre es super, wenn man es hier übersichtlich gestaltet und nicht jeder seine "hobby Experten" Meinung kundtut und der Thread am Ende gesperrt wird (siehe vox Thread)

Nach Möglichkeit irgendwelche anderen "Ansichten" mit Quelle

Ja, beim Golf wird der Scheibenwischer nicht im Touchscreen eingestellt. Gibt aber genug andere Beispiele, auch außerhalb der Navigation.

 

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../?...

___

[Thread-Titel von Motor-Talk angepasst.]

Beste Antwort im Thema

Konzentrierter Auto zu fahren und solche Systeme während der Fahrt eher nicht zu benutzen, wäre die einfache Lösung.

PS: Es soll sogar Menschen geben, die während der Fahrt Fernseh gucken. (Öfter bei LKW Fahrern schon gesehen)

Sich im Nachhinein auf elektronische Überwachungssysteme zu verlassen, nur um ein höheres Maß an Ablenkung während der Fahrt zuzulassen, kann jedenfalls auch nicht sinnvoll sein.

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Die Entscheidung ist zwingend, sofern man sich den genauen Wortlaut von § 23 Absatz 1a StVO vor Augen führt. Die Bebußung droht aber bei einer Bedienung von "analogen" Geräten ebenso, es liegt also keine Touchscreen-spezifische Problematik vor.

Es kommt darauf an was man machen möchte. Zum Beispiel Klima im Golf auf Umluft schalten .. früher eine Taste , heute Touch. Ausschalten der acc. Es ist wohl Ermessenssache

Richtig, und wie der Tesla-Fahrers gezeigt hat, war er durch die Bedienung deutlich zu lange abgelenkt. Für die Fahrt wichtige Funktionen müssen quasi blind bedient werden können. Schöne neue Welt?

Ein wegweisendes Urteil, das eingebaute Touchscreens endlich mit angedockten Mobiltelefonen etc. gleichstellt. Ich verweise hierzu immer wieder auf die Nervosität des VW-Entwicklers, als er das Golf-8-System im Verkehr dem Auto-Bild-TV-Team vorführen wollte.

Sollte das Urteil Bestand haben, werden Entwickler gezwungen, wieder stärker auf die unmittelbare Bedienbarkeit (das schließt eine Rückmeldung ein) zu setzen, statt zu versuchen, ein Mobiltelefon auf Rädern abzubilden. Bei den Entwicklungszeiträumen wird man kurzfristig höchstens dazu kommen können, Untermenüs etc. bei laufender Fahrt zu sperren, so wie ich in meinem Golf 6 schon nicht das Menü in der MFA aufrufen kann bzw. das bereits aufgerufene Menü während der Fahrt gesperrt wird.

@emjay500 genau das ist der springende Punkt : was bei einem Tablet im Stand problemlos geht kann während der Fahrt unter Umständen gefährlich sein. Das Video kenne ich noch zu gut und spricht nicht unbedingt für den Entwickler und das Entertainment des Golf 8. im Video zum ID3 von Auto Motor und Sport wurde das ebenfalls kritisiert.

Eher springt die Lobby ein und drängt die Politiker dazu, die Gesetzgebung zu Gunsten der Touchscreens zu ändern, als dass Autohersteller wieder zurück zum Dreh-Drück-Steller und Tasten wechseln.

Da wird sich der Scheuer schon drum kümmern

Zitat:

@Nick1811 schrieb am 1. August 2020 um 12:02:55 Uhr:

Eher springt die Lobby ein und drängt die Politiker dazu, die Gesetzgebung zu Gunsten der Touchscreens zu ändern, als dass Autohersteller wieder zurück zum Dreh-Drück-Steller und Tasten wechseln.

Wozu es m.e keinen Grund gäbe es nicht zu machen..

Es gibt Dinge die sollte man OldSchool belassen. Wir alle werden net jünger und das ganze klimbim (über)fordert viele auch verbunden mit zunehmenden Alter

Wenn man bedenkt das vor 30-40Jahren der zu tief liegende Ascher und Zigarettenanzünder noch einen Aufschrei wert war, dann die Radio´s, Klima u Navis in schlechter Position und mangelhafter Bedienung soll man allen ernstes für Grundlegende Funktionen in Menüs herum blättern und dies befürworten?

In der heutigen Verkehrssituation schon sehr gewagtes Spiel, vor allem wenn es alle machen. Die Fahrer wie ich die ständig über div Fa. bzw Leihwagen Wagen wechseln pisst es eh nur noch an

Da braucht man bald nen Master in Touchbedienung um ein Auto zu fahren oder ignoriert einfach alles

Zitat:

 

Da braucht man bald nen Master in Touchbedienung um ein Auto zu fahren oder ignoriert einfach alles

Das wäre bestimmt eine neue Marktlücke:D

Die AMS vereinfacht hier das Urteil...Touchscreenbedienung wird nicht "verboten", das ist einfach schlicht falsch bzw. irreführend wiedergegeben. Deshalb stimme ich folgender Aussage zu:

Zitat:

@Tietze83 schrieb am 31. Juli 2020 um 21:10:43 Uhr:

Die Bebußung droht aber bei einer Bedienung von "analogen" Geräten ebenso, es liegt also keine Touchscreen-spezifische Problematik vor.

Der entscheidende Punkt ist der folgende:

Zitat:

..."Beachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt den dabei entstandenen Sachschaden hätte vorhersehen und verhindern können".

Sprich die Bedienung muss so ausgelegt sein, dass sie nur möglichst kurze Ablenkung erfordert und gleichzeitig(!) darf der Fahrer nur in solchen Situationen eine Bedienung durchführen, wenn es die Verkehrssituation erlaubt - das betrifft aber eben jede "Handlung" im Fahrzeug abseits des Fahrens an sich.

Das ist allerdings auch nichts Neues...sehr ähnlich wäre die Beurteilung ausgefallen, wenn der Fahrer angegeben hätte, er hätte im Handschuhfach etwas gesucht - das hätte ebenso gegen die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr verstoßen.

Dass das Urteil grundsätzlich eine Änderung weg vom Touchscreen im Auto führt, glaube ich nicht - Autos werden ja auch EU-weit zugelassen, sprich die Hersteller können sich das Zulassungsland aussuchen, die Zulassung gilt dann aber in der ganzen EU. Ein Gericht in Spanien kann das Ganze z.B. wieder anders beurteilen. Letztendlich wird immer bessere Sprachsteuerung meiner Ansicht nach sowieso das Problem mittelfristig beheben.

Hintergrundinfo:

Die Bedienung vom März 2019 auf die das Urteil fußt gibt es so übrigens nicht mehr: Mittlerweile kann beim M3 am Lenkstockhebel ein Knopf gedrückt werden, der auf dem Screen die Intervalleinstellung erscheinen lässt, man braucht dann nur noch einen Klick. Den Rest regelt der Regensensor.

Dürfen eigentlich die oft vor dem Fahrer angebrachten kleinen TomToms, Garmins etc. während der Fahrt abgelesen und bedient werden bzw. muss man einen speziellen Sehtest vorlegen, dass man die Informationen in angemessenen Zeit lesen kann.

Ja, diese kleinen Navigationsgeräte dürfen abgelesen und (eingeschränkt) auch bedient werden. Ein spezieller Sehtest ist dafür bei weiterem Vorliegen der gesundheitlichen Fahreignung nicht erforderlich. ;)

Die allfällige Verwendung einer erforderlichen Sehhilfe bei Bedarf (zB Altersweitsichtigkeit) versteht sich ja von selbst. Ohne diese würde ohnehin ja kein verantwortungsbewußter Autofahrer eine Fahrt antreten.

Es geht zwar hier um einen Tesla Fahrer, aber ich sehe da wenig unterschied zum Golf 8.

Der Golf 8 wird extra in dem Bericht der "Krone" aufgeführt.

Könnte durchaus sein, das die Versicherungsprämien schon bald nach oben angepasst werden.

 

"Touchscreens zur Bedienung des Infotainments sind im Auto mittlerweile fast schon Standard - obwohl sie den Fahrer in der Regel mehr ablenken als andere Systeme. Nun wurde diese Ablenkung erstmals von einem Gericht in Deutschland bestätigt: Ein Tesla-Fahrer wurde verurteilt, weil er einen Unfall verursachte, während er das Display bediente."

 

"Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe : Der „Berührungsbildschirm“ sei ein elektronisches Gerät im Sinne der StVO, dessen Bedienung nur gestattet sei, „wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist“.

https://www.krone.at/2202941

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '1. Gerichtsurteil gegen Touchscreenbedienung im Auto' überführt.]

für das Thema gibt es doch schon einen Thread.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '1. Gerichtsurteil gegen Touchscreenbedienung im Auto' überführt.]

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