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Gerauchtwagen gekauft und kaputt nach 5 monate !

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 9:25

Hallo! Ich bin neu auf Forum! Ich habe am 02.09.2019 in Raten einen Gebrauchtwagen gekauft, einen Audi A5 Quattro TDI Automatik, 106.000 km. Ich habe nur 5.000 km mehr gemacht seit ich habe diese Auto. Ich sollte erwähnen, dass ich eine einjährige Garantie erhalten habe. Am 24.01.2020 ist mir beim Fahren aufgefallen, dass es bei erste Gang leicht vibriert, und dann bei 6 Gang auch aber stärker. Ich beschloss, sie zur Wekstatt zu bringen. Sie wollten mich nicht repariren, also ging ich ins Audi-Autowerkstatt. Leute dort mir gesagt, dass es sich wahrscheinlich um ein Injektorproblem . Ich habe mit meinem Händler gesprochen und ihm gesagt, was das Problem ist und dass es ihre Pflicht ist, zu zahlen, weil ich nur 5 Monate lang Auto habe. Natürlich wollten nicht die ganze Reparatur bezahlen, nur ein Viertel und den Rest, ich zu bezahlen. Die Leute von Audi bestellten das Teil, das sie versuchten, aber leider war das nicht das Problem, sondern der Motor ist kaputt. Ich könnte es nicht glauben, ich war schockiert. Wieder stimmte der Händler nicht zu das Auto bei Audi zu reparieren, und sagte mir, er würde das Auto von Audi nehmen und sie werden sie zu einer anderen Autowerkstatt in ihrer Nähe bringen, um sie zu reparieren. Was soll ich tun ? Ich möchte das Auto zurückgeben und mein Geld zurückbekommen. Ich erwähne, dass ich 8.000 Euro im Voraus gegeben habe. Was kann ich tun? Vielen dank!

Beste Antwort im Thema

Was alle hier haben mit Anwalt, dies das und jenes haben … der Händler will reparieren nur nicht bei Audi direkt sondern selbst oder woanders. Das ist auch sein gutes Recht. Also ist erst mal alles im grünen Bereich, oder?

Es ist noch NICHTS passiert und es werden mal wieder die übelsten Keulen geschwungen :) … wartet doch erst mal ab, was der Händler sagt.

Man muss ihm ja erst mal das Recht der Nachbesserung geben bevor man hier mit Anwalt und Rücknahme droht.

Was hat der Händler BIS Jetzt falsch gemacht? Das würde ich gerne wissen.

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" IN DEUTSCHLAND GIBT ES KEINE PRÄZENDENZFÄLLE "

Hat er Recht … aber }> Präzedenzfälle {<

Sorry für meine Oberlehrer-Art! :-))

Aber der Unterscheid zwischen … Garantie und Gewährleistung … ist ein Klassiker,

den man nahezu bei jeder Art Ausbildung im Leben mal gehört haben sollte.

Jetzt holen alle mal tief Luft, sprechen ihr Nachtgebet und legen sich in´s Bettchen.

Ich schließe hier mal für ein paar Stunden ab, damit der Blutdruck mancher Beteilgter wieder auf Normal absinkt.

Edit 07.02. 14:30

Der Thread ist wieder offen. Bitte beachtet bei der weiteren Diskussion die NUB, die Beitragsregeeln und rudimentäre Element der guten Erziehung.

Kurz - benehmt Euch oder es macht autschn`n

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