ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gerauchtwagen gekauft und kaputt nach 5 monate !

Gerauchtwagen gekauft und kaputt nach 5 monate !

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 9:25

Hallo! Ich bin neu auf Forum! Ich habe am 02.09.2019 in Raten einen Gebrauchtwagen gekauft, einen Audi A5 Quattro TDI Automatik, 106.000 km. Ich habe nur 5.000 km mehr gemacht seit ich habe diese Auto. Ich sollte erwähnen, dass ich eine einjährige Garantie erhalten habe. Am 24.01.2020 ist mir beim Fahren aufgefallen, dass es bei erste Gang leicht vibriert, und dann bei 6 Gang auch aber stärker. Ich beschloss, sie zur Wekstatt zu bringen. Sie wollten mich nicht repariren, also ging ich ins Audi-Autowerkstatt. Leute dort mir gesagt, dass es sich wahrscheinlich um ein Injektorproblem . Ich habe mit meinem Händler gesprochen und ihm gesagt, was das Problem ist und dass es ihre Pflicht ist, zu zahlen, weil ich nur 5 Monate lang Auto habe. Natürlich wollten nicht die ganze Reparatur bezahlen, nur ein Viertel und den Rest, ich zu bezahlen. Die Leute von Audi bestellten das Teil, das sie versuchten, aber leider war das nicht das Problem, sondern der Motor ist kaputt. Ich könnte es nicht glauben, ich war schockiert. Wieder stimmte der Händler nicht zu das Auto bei Audi zu reparieren, und sagte mir, er würde das Auto von Audi nehmen und sie werden sie zu einer anderen Autowerkstatt in ihrer Nähe bringen, um sie zu reparieren. Was soll ich tun ? Ich möchte das Auto zurückgeben und mein Geld zurückbekommen. Ich erwähne, dass ich 8.000 Euro im Voraus gegeben habe. Was kann ich tun? Vielen dank!

Beste Antwort im Thema

Was alle hier haben mit Anwalt, dies das und jenes haben … der Händler will reparieren nur nicht bei Audi direkt sondern selbst oder woanders. Das ist auch sein gutes Recht. Also ist erst mal alles im grünen Bereich, oder?

Es ist noch NICHTS passiert und es werden mal wieder die übelsten Keulen geschwungen :) … wartet doch erst mal ab, was der Händler sagt.

Man muss ihm ja erst mal das Recht der Nachbesserung geben bevor man hier mit Anwalt und Rücknahme droht.

Was hat der Händler BIS Jetzt falsch gemacht? Das würde ich gerne wissen.

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Der Händler muss die ersten 6 Monate für Mängel aufkommen. Geh zum Anwalt wenn er zickt

ich hab von dem Geschreibsel, echt fürchterlich, vielleicht nicht alles verstanden aber der VK will den Wagen nur nicht von Audi reparieren lassen sondern von einer anderen Werkstatt und das darf er durchaus.

Der VK bestimmt wie er denn Mangel beseitigt. Das ist seine Sache, Hauptsache das Auto ist danach wieder heile.

Was hat Audi denn genau als Schaden festgestellt und wie?

Was mir grade durch den Kopf geht ist wenn es doch nur der Injektor wäre, wäre das nicht Verschleiß und somit keine Gewähr?.

Moin!

Wenn der Händler eine Garantie von 1 Jahr gegeben hat, und die nicht für bestimmte Sachen abgegrenzt ist, muss er für alles aufkommen. Wenn es die gesetzliche Gewährleistung ist, muss er für die ersten 6 Monate für alles aufkommen, wenn er nicht nach weisen kann, dass alles vorher in Ordnung war.

Nachsehen für was er sich vertraglich verpflichtet hat, dann darauf ansprechen, wenn er anderer Meinung ist RA einschalten.

G

Der verkaufende Händler hat das Recht zur Nachbesserung.

Du kannst nicht bestimmen, wo repariert wird.

Ein Rückgaberecht hast Du auch nicht!

Bei der KM-Zahl Motor kaputt?

Da könnte der Beschiss sogar schon bei der KM-Zahl liegen.

Geh zu einem Anwalt oder such Dir eine Person (möglichst Mann), der sich auskennt !!!

Frauen und dann auch noch mit Auslandsakzent werden überall auf der Welt in solchen

und anderen technischen Fällen gerne von vorn herein für dumm verkauft.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 6. Februar 2020 um 10:49:09 Uhr:

Der Händler muss die ersten 6 Monate für Mängel aufkommen. Geh zum Anwalt wenn er zickt

.

Was soll die TE mit dieser vollkommen falschen Aussage anfangen außer Geld verbrennen?

Nenn doch wenigstens die rechtliche Grundlage für deine Aussage.

 

Gruß Lastpfad

am 6. Februar 2020 um 10:53

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 6. Februar 2020 um 11:16:48 Uhr:

Der verkaufende Händler hat das Recht zur Nachbesserung.

Du kannst nicht bestimmen, wo repariert wird.

.......................................

Die Rückgabe könntest Du nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen der gleichen Fehlfunktion anleiern.

Mit eigenmächtiger externer Beauftragung nimmst Du Dir jede Chance.

Zitat:

@AncaMaria schrieb am 6. Februar 2020 um 10:25:13 Uhr:

Hallo! Was soll ich tun ? Vielen dank!

.

Zu deiner Sicherheit, solltest du als erstes den Verkäufer gerichtsfest nachweisbar über den Sachmangel informieren und unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auffordern.

Ohne dies, sind dir im Worst Case alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten verwehrt.

Ist eine Rechtsschutz vorhanden?

 

Gruß Lastpfad

Was für eine Garantie besteht?

Vermutlich eine Gebrauchtwagengarantie, oder?

Was steht in den Garantiebedingungen?

Ob der Schaden durch die Sachmängelhaftung gedeckt ist, steht noch nicht fest, das könnte evtl. vor Gericht enden.

Die Inanspruchnahme einer Gebrauchtwagengarantie könnte der problemlosere Weg sein, wobei die vermutlich nur die Lohnkosten voll, die Teile aber nur mit einem gewissen Prozentsatz erstattet.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Februar 2020 um 13:16:23 Uhr:

Was für eine Garantie besteht?

Vermutlich eine Gebrauchtwagengarantie, oder?

Was steht in den Garantiebedingungen?

Ob der Schaden durch die Sachmängelhaftung gedeckt ist, steht noch nicht fest, das könnte evtl. vor Gericht enden.

Das hat auch niemand behauptet. Beweisbelastet wäre aber hier noch der VK.
Aber ohne nachweisbare Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist der Zug bald ganz abgefahren.

Die Inanspruchnahme einer Gebrauchtwagengarantie könnte der problemlosere Weg sein, wobei die vermutlich nur die Lohnkosten voll, die Teile aber nur mit einem gewissen Prozentsatz erstattet.

Bei über 100.000km ? Müsste man sich die Garantiebedingungen ansehen.

 

Gruß Lastpfad

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 6. Februar 2020 um 11:49:00 Uhr:

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 6. Februar 2020 um 10:49:09 Uhr:

Der Händler muss die ersten 6 Monate für Mängel aufkommen. Geh zum Anwalt wenn er zickt

.

Was soll die TE mit dieser vollkommen falschen Aussage anfangen außer Geld verbrennen?

Nenn doch wenigstens die rechtliche Grundlage für deine Aussage.

 

Gruß Lastpfad

Ja bei Gewährleistung/Sachmängelhaftung lt. BGB und Garantie wird hier viel Mumpitz geschrieben.

Daher rate ich jedem hierzu mal Google zu bemühen.

l

Hatten ein Problem vor fast 4Jahren als ein Auto gekauft wurde welches 250ml Öl auf 150km konsumierte und die Klimaanlage undicht war. Der Händler hat erst repariert als Post vom Anwalt kam. Auf jeden Fall sollte der Schaden schriftlich mit Nachweis eingereicht werden beim Händler damit er nicht nach 6 Monaten sagen kann er wüsste von nix. Der Händler muss die Möglichkeit bekommen den Schaden instandsetzen zulassen und darf auch bestimmen wo!

Was alle hier haben mit Anwalt, dies das und jenes haben … der Händler will reparieren nur nicht bei Audi direkt sondern selbst oder woanders. Das ist auch sein gutes Recht. Also ist erst mal alles im grünen Bereich, oder?

Es ist noch NICHTS passiert und es werden mal wieder die übelsten Keulen geschwungen :) … wartet doch erst mal ab, was der Händler sagt.

Man muss ihm ja erst mal das Recht der Nachbesserung geben bevor man hier mit Anwalt und Rücknahme droht.

Was hat der Händler BIS Jetzt falsch gemacht? Das würde ich gerne wissen.

So ist es. Sagte ich aber bereits schon weiter oben.

Bisher hat er ja augenscheinlich nach Berichtslage noch nix abgelehnt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gerauchtwagen gekauft und kaputt nach 5 monate !