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Nach Unfall keine Leistung,da Ermittlungsakte fehlt 3 Monate lanng...

Themenstarteram 15. August 2007 um 14:25

Hi Leute,ich bin echt am verzweifeln. Ich hatte am 17.5 einen Unfall mit meinem Passat gehabt. Sachlage war Vor ort klar auch für die aufnehmende Polizei. Ich hatte Grün und die junge Dame raste beim Linksabbiegen mir rein. Es war Nachts und kein weiterer Verkehr. Naja,jedenfalls hatte sie dann behauptet,dass Sie einen grünen Pfeil gehabt hätte,aber das wurde recht schnell widerlegt,da sie sonst rot gehabt hätte,denn ein Warten auf der Kreuzung kommt bei dem Schadensbild nicht in Betracht. Ja ich hatte auch drei Zeugen,die das Selbe bezeugt haben. So ich dann zum Anwalt,der wollte die Ermittlungsakte der Polizei einfordern,was auch die gegnerische Vers. gemacht hat.Da der Vater der jungen Dame bei der Vers angerufen hatte und die Sachlage anders geschildert hatte. ( ich Idiot,hab der noch voll beigestanden und Verständniss gezeigt,weil die so aufgelöst war nach dem Unfall) So weit bin ich zur Zeit immer noch,ich warte immer noch auf die Akte und das nun schon seit 3 Monaten. Es kann doch nicht sein,dass mich so ein Unfall finanziell ruiniert,oder? Ich bin im Außendienst tätig und bin somit dringend drauf angewiesen. Jetzt kann ich mir kein Leihwagen mehr leisten,weil das einfach zu teuer wird, nun kommt noch dazu, dass mein Chef das bemerkt hat und mir nahgelegt hat,mich darum zu kümmern,sonst müsste ich in unbezahlten Urlaub gehen. Ein Unfall, nichtmal dran Schuld, dann solche Folgen.

Hat Jemand Tips,für weitere Vorgehensweise???

Ich bin echt ratlos,das kann doch nicht sein.

Gruß

Patric

Beste Antwort im Thema

Hat dein Anwalt die gegnerische HP auf die fehlende Vorfinanzierungsmöglichkeit hingewiesen? Falls nein sollte das umgehend nachgeholt werden.

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Das ist natürlich voll Übel für dich.

 

Du kannst nur bei deinem Anwalt drängeln und die Situation noch einmal eindringlich Schildern.

 

Aber ohne Ermittlungsakte kann dein Rechtsanwalt hier auch nichts machen.

 

Vieleicht hat bernhard70 ja noch einen guten Rat für dich.... :confused:

 

 

am 15. August 2007 um 18:34

Na ja,da ist ein guter Rat eigentlich schwierig.

Vorab ist aber festzustellen, dass die Unfallregulierung nicht von der Akteneinsicht des Anwaltes abhängt. Ich hoffe, dein RA hat trotzdem Deine Ansprüche geltend gemacht und verfolgt diese mit dem notwendigen Druck auf die Versicherung.

Das Problem, dass Versicherer gerne auf die Ermittlungsakte warten und damit die Regulierung verzögern, erlebe ich auch des öfteren. In solchen Fällen hilft es manchmal, wenn der Anwalt den Sachbearbeiter bei der Polizei anruft und ihn zur Schuldfrage befragt. Diese Info gebe ich dann an die Versicherung weiter und fordere diese auf, ebenfalls mit dem Polizisten Kontakt aufzunehmen.In 90% der Fälle kann somit die Regulierung beschleunigt werden.

In manchen Bundesländern gitb es auch das vereinfachte Aktenauskunftverfahren, mit dem wenigstens eine Teileinsicht in die Akte möglich ist. Viele meiner Kollegen kennen dies aber noch gar nicht. Sprich doch deinen RA mal drauf an.

 

Dein Anwalt sollte aber auch mal auf Deine persönliche Situation hinweisen und klar machen, dass durch die Regulierungsverzögerung ggf. ein höherer Nutzungsausfall oder auch noch weiterer Schaden entsteht.

Wenn Du einen durchsetzungsfähiogen Anwalt hast, müßte sich da kurzfristig was bewegen lassen. l

Berichte bitte, wenn sich was getan hat ...

na, wenn dass kein fundierter Ratschlag ist.....

 

Echt schade, dass Bernhard70 nicht bei mir um die Ecke seine Kanzlei hat. :(

 

Mein Köfferchen wäre voll (und bald auch wieder Leer) von Vistenkarten :D

am 15. August 2007 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

In manchen Bundesländern gitb es auch das vereinfachte Aktenauskunftverfahren, mit dem wenigstens eine Teileinsicht in die Akte möglich ist. Viele meiner Kollegen kennen dies aber noch gar nicht. Sprich doch deinen RA mal drauf an.

Und wie läuft das ab? Und welche Unterlagen sind einsichtsfähig?

:confused:

@TE

Hast du ein Gutachten zur Schadenhöhe fertigen lassen?

Wenn ja könntest du das Fahrzeug reparieren lassen, nötigenfalls unter Zuhilfenahme eines Kredits.

3 Monate lang - hab´ich das richtig verstanden? - einen Leihwagen ist ´ne schlechte Idee.

am 15. August 2007 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

 

Das Problem, dass Versicherer gerne auf die Ermittlungsakte warten und damit die Regulierung verzögern, erlebe ich auch des öfteren. In solchen Fällen hilft es manchmal, wenn der Anwalt den Sachbearbeiter bei der Polizei anruft und ihn zur Schuldfrage befragt. Diese Info gebe ich dann an die Versicherung weiter und fordere diese auf, ebenfalls mit dem Polizisten Kontakt aufzunehmen.In 90% der Fälle kann somit die Regulierung beschleunigt werden.

 

 Lehn dich mal bitte nicht so weit aus dem Fenster - wenn Nachts zwei Fahrzeuge zusammenrauschen und beide bei grün gefahren sein wollen, gibt nicht mal der netteste Polizeibeamte eine Einschätzung zur Schuldfrage ab. Das steht ihm auch nicht zu, da er dies auch nicht zu prüfen hat.

am 15. August 2007 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

gibt nicht mal der netteste Polizeibeamte eine Einschätzung zur Schuldfrage ab. Das steht ihm auch nicht zu, da er dies auch nicht zu prüfen hat.

... was einige dennoch nicht davon abhalten wird.

Dass eine 100% Regulierung hier nicht so einfach durchläuft, ist jedoch klar.

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

Zitat:

Zitat:

  Lehn dich mal bitte nicht so weit aus dem Fenster - wenn Nachts zwei Fahrzeuge zusammenrauschen und beide bei grün gefahren sein wollen, gibt nicht mal der netteste Polizeibeamte eine Einschätzung zur Schuldfrage ab. Das steht ihm auch nicht zu, da er dies auch nicht zu prüfen hat

 

Und wann darf hier mal mit einer Entscheidung (vom wem auch immer) gerechnet werden?

 

In 6 Monaten, in einem Jahr oder wann bitte?

 

Typisches Beamtentum:

 

Ich kann hier leider nichts für Sie machen, weil der andere und nicht Ich ist das Dumme .....

 

Editiert: Tier zum Essen auf dem Bauernhof, man nennt es auf dem Teller auch Schweinebraten

 

man oh man ...... :mad:

 

 

 

 

 

am 15. August 2007 um 20:35

@Dellenzaehler

Auch du solltest vielleicht ein wenig mehr Zurückhaltung üben - ich persönlich kenne keinen Sachverständigen, der Gerichtsaufträge zur Klärung eines Beweisthemas wenigsten innerhalb einer Woche erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@Dellenzaehler

Auch du solltest vielleicht ein wenig mehr Zurückhaltung üben - ich persönlich kenne keinen Sachverständigen, der Gerichtsaufträge zur Klärung eines Beweisthemas wenigsten innerhalb einer Woche erledigt.

 Nöö, dass stimmt.

 

Die Frist vom Gericht beläuft sich auf drei Monate.

 

Danach bekommt der Sachverständige den ersten (schriftlichen) Einlauf vom Gericht.... :(

 

Ach so... der Unfall war im Mai.

 

Gibt es bei den Versicherungen oder bei der Pulitei vieleicht eine andere Zeitrechnung?

 

Ich meine, werden da vieleicht Wochen in Monate umgerechnet oder was :confused:

 

 

am 16. August 2007 um 4:13

Zitat:

 

Lehn dich mal bitte nicht so weit aus dem Fenster - wenn Nachts zwei Fahrzeuge zusammenrauschen und beide bei grün gefahren sein wollen, gibt nicht mal der netteste Polizeibeamte eine Einschätzung zur Schuldfrage ab. Das steht ihm auch nicht zu, da er dies auch nicht zu prüfen hat.

Wieweit ich mich aus dem Fenster lehne bestimme ich gerade noch selbst ...

Ich habe darauf hingewiesen, dass es zumindest einen Versuch wert ist, ich habe aber nicht behauptet, dass es 100%-ig klappt, also verstehe ich Deine Belehrungen nicht.

@ElK_EN

bei uns in Bayern gibt es das veréinfachte Schnellauskunftsverfahren. Da schickt Dir die Polizei die Datenblätter des Unfalls (ausführlicher als die am Unfallort übergebenen sowie die schriftliche Schadensschilderung zu. Beiinhaltet ist hier auch die Angabe, gegen wen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, so dass sich Rückschlüsse auf ein Verschulden ziehen lassen

Themenstarteram 16. August 2007 um 7:12

Bernd,das ist wirklich ne super Idee. Ich bekomme nämlich NIchts für die Wartezeit,einzig und allein die 14 Tage Mietwagen,mehr nicht. Kotzt mich echt an,eins ist klar,zu den Anwalt gehe ich nicht mehr,der kommt einfach nicht aus dem Knick und meldet sich nie von allein,ich weiß nie,was er macht oder gemcht hat. Ich werde mal dein Rat befolgen.

und noch was zum Thema "nachts zwei Autos" Fakt ist,dass sie links auf ner Kreuzung abgebogen ist,also wäre sie in jedem Fall wartepflichtig gewesen,oder seh ich das was falsch? denn ich wollte nur gerade aus über die Kreuzung fahren.

Themenstarteram 16. August 2007 um 15:50

SO,ich war grad bei meinem Anwalt. NEuster Stand ist,dass die Akte nun bei der Staatsanwaltschaft ist,das sollte doch ein gutes Zeichen sein,oder? Zumindest ist bisher noch nicht der Begriff "Mitschuld" gefallen. Er meinte,dass er jetzt jeden Tag bei der gegnerischen Versicherung anrufen wird,bis er einen erreicht, um nun mal zu erfahren,wie es bei denen aussieht, es könne aber noch dauern,bis er die Akte bekommt oder der Schaden reguliert wird. Ich solle mich schon mal mit dem Begriff "Unfallkredit" anfreunden, wenn ich so dringend auf mein Auto angewiesen bin. Ich hoffe jetzt einfach mal, dass das was wird, soll ihn am Montag anrufen und mich auch mal mit meiner Werkstatt in Verbindung setzen,damit ich weiß, was ne Notreparatur kostet. Das krasse war, dass der im Urlaub war 3 Wochen und alles liegen geblieben ist.Juhu, wenn da nicht Freude aufkommt.

great

Patric

am 16. August 2007 um 17:40

Wenn die Akte schon bei der Staatsanwaltschaft ist, ist das ein gutes zeichen. Das ist nämlich die Stelle, die für die komplette Akteneinischt verantwortlich ist. Dein Anwalt sollte daher möglichst umgehend mit der STA Kontakt aufnehmen , damit sich nichts verzögert. Wenn er die Akte vor der Versicherung hat, soll er sie kopieren und dorthin faxen, dann steht einer Regulierung nichts mehr im Wege.

Wenn ein Sachbearbeiter drei Wochen Urlaub hat., hat er immer einen Vertreter, Urlaub ist also eine schlechte Ausrede für Verzögerungen, außerdem gibt es immer noch einen Vorgesetzten des Urlaubers

Viel Glück nioch ...

am 16. August 2007 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

Wenn er die Akte vor der Versicherung hat, soll er sie kopieren und dorthin faxen, dann steht einer Regulierung nichts mehr im Wege.

Darf er das?

Zum Rest: Dein Wort in des TE´s Ohr...

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