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Gerauchtwagen gekauft und kaputt nach 5 monate !

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 9:25

Hallo! Ich bin neu auf Forum! Ich habe am 02.09.2019 in Raten einen Gebrauchtwagen gekauft, einen Audi A5 Quattro TDI Automatik, 106.000 km. Ich habe nur 5.000 km mehr gemacht seit ich habe diese Auto. Ich sollte erwähnen, dass ich eine einjährige Garantie erhalten habe. Am 24.01.2020 ist mir beim Fahren aufgefallen, dass es bei erste Gang leicht vibriert, und dann bei 6 Gang auch aber stärker. Ich beschloss, sie zur Wekstatt zu bringen. Sie wollten mich nicht repariren, also ging ich ins Audi-Autowerkstatt. Leute dort mir gesagt, dass es sich wahrscheinlich um ein Injektorproblem . Ich habe mit meinem Händler gesprochen und ihm gesagt, was das Problem ist und dass es ihre Pflicht ist, zu zahlen, weil ich nur 5 Monate lang Auto habe. Natürlich wollten nicht die ganze Reparatur bezahlen, nur ein Viertel und den Rest, ich zu bezahlen. Die Leute von Audi bestellten das Teil, das sie versuchten, aber leider war das nicht das Problem, sondern der Motor ist kaputt. Ich könnte es nicht glauben, ich war schockiert. Wieder stimmte der Händler nicht zu das Auto bei Audi zu reparieren, und sagte mir, er würde das Auto von Audi nehmen und sie werden sie zu einer anderen Autowerkstatt in ihrer Nähe bringen, um sie zu reparieren. Was soll ich tun ? Ich möchte das Auto zurückgeben und mein Geld zurückbekommen. Ich erwähne, dass ich 8.000 Euro im Voraus gegeben habe. Was kann ich tun? Vielen dank!

Beste Antwort im Thema

Was alle hier haben mit Anwalt, dies das und jenes haben … der Händler will reparieren nur nicht bei Audi direkt sondern selbst oder woanders. Das ist auch sein gutes Recht. Also ist erst mal alles im grünen Bereich, oder?

Es ist noch NICHTS passiert und es werden mal wieder die übelsten Keulen geschwungen :) … wartet doch erst mal ab, was der Händler sagt.

Man muss ihm ja erst mal das Recht der Nachbesserung geben bevor man hier mit Anwalt und Rücknahme droht.

Was hat der Händler BIS Jetzt falsch gemacht? Das würde ich gerne wissen.

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Februar 2020 um 20:00:34 Uhr:

Gewährleistungsrecht bzw. Sachmängelhaftung. Sorry für meinen Abkürzungswahn.:)

Der Schaden war bei Gefahrübergang vorhanden,

Woher weisst du das? ;)

der Käufer hat den Mangel innerhalb der 6 Monate angezeigt

Woher weisst du das? ;) Oder vermutest du das? Beweisbelastet wäre die TE. Aus diesem Grund mein Rat auf Seite 1.

darauf folgt die Beweislastumkehr und der Käufer muss den Mangel bei Gefahrübergang nicht nachweisen,

Soweit ok. Der Käufer trägt aber die Beweislast, dass er den Sachmangel angezeigt hat.

der VK ist zur Mangelbeseitigung verpflichtet ......

Und das steht wo? Was wäre die gesetzliche Grundlage das der VK zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist?

Achtung auch hier gibt es Ausnahmen. Die sehe ich aber im Moment nicht bei dem geschilderten Fall.

Wenn du hier und jetzt was sehen würdest, wärst du das nächste Supertalent. :):p
Es ist doch nicht nicht einmal klar, was für ein Schaden überhaupt vorliegt!

Aber ich hab auch noch keine dezidiert Auskunft vom TE erhalten was den Audi genau diagnostiziert hatte.

Wenn ein `was` einen Schaden diagnostiziert, würde ich Bauchschmerzen bekommen. :D

Wenn sich nachher der Injektor doch bestätigt, ist die Frage ob so ein Bauteil unter Verschleiß fällt oder nicht.

Irrelevant.

Denn Verschleißteile sind in der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

So so, ist das so!? Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Verschleißteile ausgeschloßen?

Es gibt, ich glaube vom ADAC, Präzedenzfall-Listen wo solche Teile aufgelistet sind.

Zu viel CSI gesehen? " Präzedenzfall-Listen ". Wir sind nicht in Amerika! :D

Das war jetzt nur grob.

Oder Grobschlächtig!?

Wenn es jemanden interessiert sollte er mal das BGB studieren oder das www befragen.

Für was? Damit es noch mehr ?????????? mit Halbwissen im Internet posten?

 

Gruß Lastpfad

am 6. Februar 2020 um 19:29

Zitat:

Warum werden dann z.B. Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und z.B. Klageschriften nicht durch den GV zugestellt?

Weil diese Dokumente per Postzustellungsauftrag (förmliche Zustellung) zugestellt werden, die Schreiben durch ein eindeutiges Aktenzeichen zugeordnet werden können und ausschließlich von Behörden, Gerichten und Gerichtsvollziehern abgeschickt werden können.

Also um auf deine Frage zu antworten: Die von dir aufgezählten Dokumente werden von GVs (bzw. Gerichten, Behörden) versendet und dem Postboten als Zusteller für die Zustellung hoheitliche Rechte verliehen werden. Er ist quasi der verlängerte Arm des GVs (siehe PostG).

Bei solchen Schreiben liegt die Beweislast, dass dort nur eine Grußkarte zum Geburtstag statt dem Vollstreckungsbescheid im Umschlag war, beim Empfänger.

Beim einfachen Einwurfeinschreiben einer Privatperson liegt die Beweislast beim Absender, dass da nicht nur ein leeres Blatt verschickt wurde.

Deswegen die Zustellung durch GV mit späterem Erhalt der Zustellungsurkunde und Kopie des zugestellten Schreibens.

 

dann nimm doch einfach einen (nicht mir dir verwandten/verlobten) Zeugen mit und drück dem Verkäufer das Schreiben in die Hand

oder dein Zeuge ist dabei, wenn du das Schreiben in den Umschlag steckst und ihr dann gemeinsam diesen verschlossenen Brief auf der Postfiliale zum Einschreiben aufgebt.

Hätte den Charme, wenn der VK später bei Gericht behauptet der Briefumschlag wäre leer gewesen :)

am 6. Februar 2020 um 19:44

Zitat:

So so, ist das so!? Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Verschleißteile ausgeschloßen?

434 BGB: „... ist die Sache frei von Sachmängeln.... und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“

=> Kauf ich ein Auto mit 10 Jahre alten Reifen, kann der Käufer erwarten, dass 10 Jahre alte Reifen üblicherweise bald platzen könnten.

Die Definition der Mängelfreiheit schließt also Verschleißteile per Definition aus (sofern sie nicht im Zuge des Kaufs frisch gewechselt wurden, oder irgendwo drauf hingewiesen wurde „Keilriemen vor 2000km gewechselt“

am 6. Februar 2020 um 19:46

Zitat:

@bug99 schrieb am 6. Februar 2020 um 20:36:05 Uhr:

Hätte den Charme, wenn der VK später bei Gericht behauptet der Briefumschlag wäre leer gewesen :)

In der Praxis unnötig, weil kaum ein Richter glauben würde, dass jemand leere Umschläge verschickt. Müsste schon mit dem Teufel zugehen wenn der Richter da dem Händler glauben schenkt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 6. Februar 2020 um 20:29:10 Uhr:

Zitat:

 

Beim einfachen Einwurfeinschreiben einer Privatperson liegt die Beweislast beim Absender, dass da nicht nur ein leeres Blatt verschickt wurde.

.

 

Das mag für einen Theoretiker so sein. Die Praxis sieht aber zumeist anders aus. Der Absender muß auch nicht beweisen dass ......... Es reicht wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt dass ...!

ZPO § 286

Und das Gericht kommt bestimmt zu der Überzeugung, das ein Verbraucher, der seine Rechte wahren will ein leeres Einwurfeinschreiben verschickt. Na ja, wenn du glaubst!?

am 6. Februar 2020 um 19:49

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 6. Februar 2020 um 20:47:08 Uhr:

Das mag für einen Theoretiker so sein. Die Praxis sieht aber zumeist anders aus. Der Absender muß auch nicht beweisen dass ......... Es reicht wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt dass ...!

ZPO § 286

Und das Gericht kommt bestimmt zu der Überzeugung, das ein Verbraucher, der seine Rechte wahren will ein leeres Einwurfeinschreiben verschickt. Na ja, wenn du glaubst!?

Glauben kann man in der Kirche. Ich beantworte nur Fragen ;)

das ist die ADAC-Liste mit Gerichtsurteilen zum Thema Verschleiß:

https://www.adac.de/.../Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste%202014_215861.pdf

Ihr beide glaubt doch nicht im Ernst das ich euch noch Rechtskunde beibringe oder??

Außerdem habe ich geschrieben das meine Ausführungen auf den Aussagen des TE beruhen.

Wenn er was falsches erzählt ist das sein Problem. Ist ja quasi so als wenn man eine Rechtsberatung wünscht und den RA anlügt.;)

Jetzt kommt gleich bestimmt die Frage was ein RA ist:)

Komm, lass stecken.

Wenn Dir der Händler in Bezug auf die Abwicklung der Reparatur suspekt vorkommt, dann hättest Du das Auto von vornherein direkt bei einem Audi-Händler kaufen müssen.

Zitat:

@AncaMaria schrieb am 6. Februar 2020 um 19:20:20 Uhr:

Ich kann den Schaden nachweisen, weil ich die Diagnose aus der Audi-Werkstatt habe!I Ich habe in diesem Forum geschrieben, weil ich noch nie in dieser Situation war und es mich irritiert, dass er nicht für die gesamte Reparatur bezahlen wollte wann erste mal war über Injektor. Ich kenne meine Käuferrechte nicht genau. Deshalb dachte ich, wenn eine Garantie haben, normalerweise ich muss nicht die Reparaturkosten bezahlen, besonders in den ersten 6 Monaten !! Es stört mich nicht, wo das Auto repariert wird, aber ich weiß es nicht, ob ich Qualität bei der Reparatur haben werde, weil es ist trotzdem Problem Motor . Heute schickte der Händler einen Mann, um das Auto aus der Audi-Werkstatt in die von ihm gewünschte Werkstatt zu bringen. Ich habe der Garantie jetzt zu ihnen und ich weiß es nicht, was ich glauben soll und was ich von ihnen erwarten soll. Wenn sie mich bitten Geld oder nicht für die Reparatur!? Ich hoffe, es geht gut und es gibt keine Probleme.

Im Zweifelsfall geht es nicht ums glauben, sondern ums beweisen.

Seit es Googel gibt, ist es auch nicht so schwer, sich über Zustellungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile zu informieren.

Hier mal ein Link dazu:

https://www.123recht.de/.../...ng-per-Gerichtsvollzieher-__a81062.html

am 6. Februar 2020 um 19:59

Ein böser Mensch könnte jetzt versuchen einen Zusammenhang zwischen Foren-Bereich, Kaskoschutz usw. .... ach egal.

Und nur mal so du Neunmalkluger da oben.

Hier die Liste vom ADAC mit den genannten Präzedenzfällen.

Mit M markierte sind Mangel und mit V ´sind Verschleiß

Aber nein ich rede ja Unfug und ihr habt die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Was kotzen mich solche Typen an.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Februar 2020 um 20:55:35 Uhr:

 

Seit es Googel gibt, ist es auch nicht so schwer,

.

Das jeder Bäcker oder Metzger Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Sachverständiger, KFZ-Techniker oder was weiss ich ist. :D:D:D

 

 

Gruß Lastpfad

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Februar 2020 um 21:01:45 Uhr:

Und nur mal so du Neunmalkluger da oben.

Hier die Liste vom ADAC mit den genannten Präzedenzfällen.

Mit M markierte sind Mangel und mit V ´sind Verschleiß

Aber nein ich rede ja Unfug und ihr habt die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Was kotzen mich solche Typen an.

.

 

 

Und nun nur noch mal für dich.

 

" IN DEUTSCHLAND GIBT ES KEINE PRÄZENDENZFÄLLE "

Das ist eine Urteilssammlung die für andere Fälle erstmal keine Bedeutung hat.

 

Und ja, wenn du dass so meinst wie du es schreibst, dann hast du leider keine Ahnung.

Aber das soll nicht mein Problem sein.

 

 

Gruß Lastpfad

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