Gerauchtwagen gekauft und kaputt nach 5 monate !

Hallo! Ich bin neu auf Forum! Ich habe am 02.09.2019 in Raten einen Gebrauchtwagen gekauft, einen Audi A5 Quattro TDI Automatik, 106.000 km. Ich habe nur 5.000 km mehr gemacht seit ich habe diese Auto. Ich sollte erwähnen, dass ich eine einjährige Garantie erhalten habe. Am 24.01.2020 ist mir beim Fahren aufgefallen, dass es bei erste Gang leicht vibriert, und dann bei 6 Gang auch aber stärker. Ich beschloss, sie zur Wekstatt zu bringen. Sie wollten mich nicht repariren, also ging ich ins Audi-Autowerkstatt. Leute dort mir gesagt, dass es sich wahrscheinlich um ein Injektorproblem . Ich habe mit meinem Händler gesprochen und ihm gesagt, was das Problem ist und dass es ihre Pflicht ist, zu zahlen, weil ich nur 5 Monate lang Auto habe. Natürlich wollten nicht die ganze Reparatur bezahlen, nur ein Viertel und den Rest, ich zu bezahlen. Die Leute von Audi bestellten das Teil, das sie versuchten, aber leider war das nicht das Problem, sondern der Motor ist kaputt. Ich könnte es nicht glauben, ich war schockiert. Wieder stimmte der Händler nicht zu das Auto bei Audi zu reparieren, und sagte mir, er würde das Auto von Audi nehmen und sie werden sie zu einer anderen Autowerkstatt in ihrer Nähe bringen, um sie zu reparieren. Was soll ich tun ? Ich möchte das Auto zurückgeben und mein Geld zurückbekommen. Ich erwähne, dass ich 8.000 Euro im Voraus gegeben habe. Was kann ich tun? Vielen dank!

Beste Antwort im Thema

Was alle hier haben mit Anwalt, dies das und jenes haben … der Händler will reparieren nur nicht bei Audi direkt sondern selbst oder woanders. Das ist auch sein gutes Recht. Also ist erst mal alles im grünen Bereich, oder?

Es ist noch NICHTS passiert und es werden mal wieder die übelsten Keulen geschwungen 🙂 … wartet doch erst mal ab, was der Händler sagt.

Man muss ihm ja erst mal das Recht der Nachbesserung geben bevor man hier mit Anwalt und Rücknahme droht.

Was hat der Händler BIS Jetzt falsch gemacht? Das würde ich gerne wissen.

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Stimmt, nur sollte die Mängelrüge innerhalb der Frist beweisbar sein, am besten schriftlich mit Datum und Art des Fehlers, für alle Fälle.

Von mir aus Einschreiben Rückschein, wenn der Händler nichts schriftlich bestätigt. Mündlich hilft später nicht, wenn der Händler ggf. die Nase voll hat.

Auch ein Einschreiben hilft nichts wenn der Händler sagt der Umschlag war leer.

Na jetzt wird aber was an den Haaren herbeigezogen.

Wenn du meinst 🙄

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Ja meine ich.

Zitat:

@shadow2209 schrieb am 6. Februar 2020 um 15:44:04 Uhr:


Auch ein Einschreiben hilft nichts wenn der Händler sagt der Umschlag war leer.

.

So so, ist das so - na dann.😉

Gruß Lastpfad

Es gibt nur eine sichere Zustellungsart, nämlich die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Ich kann den Schaden nachweisen, weil ich die Diagnose aus der Audi-Werkstatt habe!I Ich habe in diesem Forum geschrieben, weil ich noch nie in dieser Situation war und es mich irritiert, dass er nicht für die gesamte Reparatur bezahlen wollte wann erste mal war über Injektor. Ich kenne meine Käuferrechte nicht genau. Deshalb dachte ich, wenn eine Garantie haben, normalerweise ich muss nicht die Reparaturkosten bezahlen, besonders in den ersten 6 Monaten !! Es stört mich nicht, wo das Auto repariert wird, aber ich weiß es nicht, ob ich Qualität bei der Reparatur haben werde, weil es ist trotzdem Problem Motor . Heute schickte der Händler einen Mann, um das Auto aus der Audi-Werkstatt in die von ihm gewünschte Werkstatt zu bringen. Ich habe der Garantie jetzt zu ihnen und ich weiß es nicht, was ich glauben soll und was ich von ihnen erwarten soll. Wenn sie mich bitten Geld oder nicht für die Reparatur!? Ich hoffe, es geht gut und es gibt keine Probleme.

Wiedermal werden Garantie und Gewähr in einem Atemzug genannt.

Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist nicht wie das andere und hat ganz andere Rahmenbedingungen.

Du hast Gewähr, der VK muss reparieren und du musst nix dazu zahlen.

Warum auch?

Garantie ist zu unterscheiden, ist es eine Werksgarantie oder eine Garantieversicherung.

Werksgarantie wäre super; aber dann müsste Audi das direkt übernehmen. Und der Weg wäre hier falsch.
Ich gehe aber davon aus das keine Werksgarantie hier mehr vorliegt.

Von daher ist die Gewährleistungsschritt hier der einzig zu empfehlende.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Februar 2020 um 19:40:30 Uhr:


Du hast Gewähr, der VK muss reparieren und du musst nix dazu zahlen.

Warum auch?

.

Was ist denn bitte `Gewähr`?

Warum muß der VK reparieren?

Gruß Lastpfad

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 6. Februar 2020 um 19:48:20 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Februar 2020 um 19:40:30 Uhr:


Du hast Gewähr, der VK muss reparieren und du musst nix dazu zahlen.

Warum auch?


.

Was ist denn bitte `Gewähr`?

Warum muß der VK reparieren?

Gruß Lastpfad

ATU

Amateure schreiben Unfug.......

Recht hast du..........

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Februar 2020 um 19:02:31 Uhr:


Es gibt nur eine sichere Zustellungsart, nämlich die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

.

Kannst du uns bitte die rechtliche Grundlage für deine Aussage nennen!?

Warum werden dann z.B. Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und z.B. Klageschriften nicht durch den GV zugestellt?

Gruß Lastpfad

Eventuell sollte mal geklärt werden, wer dieses Auto geraucht hat?

Lunge kaputt oder wie?

Gewährleistungsrecht bzw. Sachmängelhaftung. Sorry für meinen Abkürzungswahn.🙂

Der Schaden war bei Gefahrübergang vorhanden, der Käufer hat den Mangel innerhalb der 6 Monate angezeigt darauf folgt die Beweislastumkehr und der Käufer muss den Mangel bei Gefahrübergang nicht nachweisen, der VK ist zur Mangelbeseitigung verpflichtet und der Verkäufer muss auch in so einem Fall nichts dazuzahlen.

Achtung auch hier gibt es Ausnahmen. Die sehe ich aber im Moment nicht bei dem geschilderten Fall.

Aber ich hab auch noch keine dezidiert Auskunft vom TE erhalten was den Audi genau diagnostiziert hatte.

Wenn sich nachher der Injektor doch bestätigt, ist die Frage ob so ein Bauteil unter Verschleiß fällt oder nicht. Denn Verschleißteile sind in der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Es gibt, ich glaube vom ADAC, Präzedenzfall-Listen wo solche Teile aufgelistet sind.

Das war jetzt nur grob. Wenn es jemanden interessiert sollte er mal das BGB studieren oder das www befragen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 6. Februar 2020 um 19:51:08 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 6. Februar 2020 um 19:51:08 Uhr:

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 6. Februar 2020 um 19:48:20 Uhr:

.

Was ist denn bitte `Gewähr`?

Warum muß der VK reparieren?

Gruß Lastpfad

ATU

Amateure schreiben Unfug.......

Recht hast du..........

Ach so, dann stelle es doch mal richtig als hier selber unfug zu schreiben🙁

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