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Geräuschmessung vor OPF - Klappe auf oder zu?

BMW M4 F82 (Coupe)

Hallo,
hab mal eine Frage:
Es wird ja immer überall gesagt das Fahrzeuge ohne OPF, also vor 07/2018, bei einer Geräuschmessung der Polizei nur im Comfort Modus/Klappe zu gemessen werden dürfen. -
Weiß jemand ob es dazu einen Paragraphen/Dokument gibt, der das eindeutig aussagt?
(Komme aus Österreich)

Lg

54 Antworten

Der Unterschied in D ist: Non-OPF Autos müssen die dB Werte im Stand im Comfortmodus halten und nicht überschreiten. Eine Messung in Sport oder Sport+ würde ich wie schon erwähnt anfechten.
OPF Autos haben in jedem Zustand (Comfort/Sport/Sport+) das eingetragene Geräusch einzuhalten, so habe ich das bisher verstanden.
Ausgangslage immer Serie, kein MPPSK oder Software Updates.

Nein immernoch,
F Reihe OPF
defintiv Startmodus
sprich Klappen zu

Zitat:

Nein immernoch,
F Reihe OPF
defintiv Startmodus
sprich Klappen zu

Wie belegst du das?
Weil auch nach reiflicher Recherche gibt es hier keine 100% klare Ausssage.

Die R51.03 bezieht sich hier bzgl Fahrmodus nur auf die Fahrgeräuschmessung.

Ich denke, das wird immer so eine Auslegungssache sein, wie motiviert er ist, dass zu messen, besonders ob er überhaupt weiß ob es Sport Plus gibt, die Frage wird wohl eher sein „jetzt mach mal die Klappen auf“ und da gabs ja ein BMW Update, in dem im Sport das Schubblubberm massiv reduziert wurde und es nur noch im Sport+ voll da ist.

Was auch Sinn macht ist Dang3rs ansicht:
Immerhin, wieso sollte sich sonst der Standgeräuschwert bei OPF Fahrzeuge (oder korrekterweise bei unter R51.03 fallende Fahrzeugen) im Zulassungsschein sonst erhöht haben, wenn weiterhin nur Comfort gemessen werden würde.

Ist alles bisschen schwierig. Eine Meinung so eine so…

Ich kenne einen M2C, der im Sport+ gemessen & stillgelegt worden ist.
Fahrzeug wurde dem Gutachter vorgeführt & für technisch i.O. befunden.
Messverfahren der Polizei war falsch, da mit Klappe zu gemessen wird (Startmodus).
Die selbe Aussage habe ich auch schriftlich von BMW.
Aber wir drehen uns hier nur im Kreis, soll jeder glauben und denken wie er will.

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Ich möchte nochmal anmerken, dass das Standgeräusch nicht zulassungsrelevant ist und vom Hersteller selber angegeben wird.
Außerdem: Die Polizei kann keine Autos stilllegen, da der Gutachter keine Mängel festgestellt hat, war und wurde das Auto auch nicht stillgelegt. Wie auch ohne Fahrgeräuschmessung? Wo wir wieder beim ersten Punkt sind.

Ja die Standmessung ist ein Anhaltspunkt bei der Kontrolle, ob alles in Ordnung ist oder nicht.
Die Fahrgeräuschmessung ist dann entscheidend.
Trotzdem ist die Aussage vom Gutachter bezüglich Messverfahren im Stand da gewesen.

Sobald die Polizei einen Abschlepper ruft ist das für mich ne Stilllegung. Bis das Fahrzeug dem Gutachter vorgeführt wird kann auch mal 1-3 Wochen vergehen. Da ist nix mehr mit Auto bewegen. Die richtige Stillegung kommt dann vom Gutachter, wenn etwas nicht passt.

Unsinn, wenn die Polizei Dein Auto nach einer Kontrolle mitnimmt, ist das eine vorläufige Sicherstellung oder Beschlagnahme.
Eine Stilllegung wird nur im Falle eines groben Sicherheitsmangels durchgeführt.
Du solltest den korrekten Terminus schon kennen, wenn Du so auf die Tonne haust 😉

In Österreich ist das ziemlich genau definiert bzgl. "Stilllegung".
Bei uns nennt sich das einfach "Kennzeichenabnahme" und kommt nur bei Tatbeständen der Kategorie "GV" vor.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?...

Punkt 8.1 Lärmentwicklung
Auspuffanlage undicht, schadhaft
LM, SM

Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen
VM

Lärmpegel übersteigt offensichtlich den in den Vorschriften erlaubten Wert:
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A) über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen)
SM, VM

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A) über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen)
GV, VM

ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird
SM, GV

Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen
VM

Punkt 8.2.1.1 Abgasnachbehandlungssystem von Benzinmotoren
das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt
SM, GV

Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen
SM

Erklärung was LM, SM, VM, GV bedeutet?
Leichte Mängel (Kurzform LM)
Fahrzeuge mit Mängeln, die keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben oder nicht übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen und bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingenommen werden kann. Bei einer §58 KFG 1967 (Verkehrskontrolle) fallen keine Kosten an.

Schwere Mängel (Kurzform SM)
Gilt für Fahrzeuge welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen oder Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen. Der Lenker wird von einem Sachverständigen darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht mehr im verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet und eine Reparatur wird dringend angeordnet. Bei einer §58 KFG 1967 (Verkehrskontrolle) fallen Kosten an, bzw. eine Verwaltungsstrafe wird verhängt. Ebenso kann eine §56 KFG 1967 (Besondere Überprüfung) angeordnet werden.

Vorschriftsmängel (Kurzform VM)
Diese Position ist nicht vorschriftsmäßig bzw. entspricht nicht dem genehmigten Zustand. Bei Fahrzeugen mit Vorschriftsmängeln wird der Fahrzeuglenker bzw. Zulassungsbesitzer darauf hingewiesen, dass dieses Fahrzeug umgehend in einen vorschriftkonformen Zustand zu versetzen ist. Gegebenenfalls hat der Zulassungsbesitzer die Änderung am Fahrzeug dem zuständigen Landeshauptmann gemäß §33 KFG 1967 anzuzeigen. Bei einer §58 KFG 1967 (Verkehrskontrolle) fallen Kosten an, bzw. eine Verwaltungsstrafe wird verhängt. Ebenso kann eine §56 KFG 1967 (Besondere Überprüfung) angeordnet werden.

Gefahr im Verzug (Kurzform GV)
Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden. Bei solchen Mängeln wird die Weiterfahrt untersagt und die Kennzeichen sowie der Zulassungsschein im Sinne des §58 Abs. 2 letzter Satz KFG abgenommen. Zusätzlich wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Ach Gefahr im Verzug bedeutet das Kürzel.
Hatte da was anderes im Kopf 😁

Grüße,
Speedy

Zitat:

@66speedy schrieb am 27. November 2024 um 12:56:21 Uhr:


Hatte da was anderes im Kopf 😁

Ja, n rosa 3er ist definitiv eine Gefahr im Verzug 😁

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