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Geräuschmessung vor OPF - Klappe auf oder zu?

BMW M4 F82 (Coupe)

Hallo,
hab mal eine Frage:
Es wird ja immer überall gesagt das Fahrzeuge ohne OPF, also vor 07/2018, bei einer Geräuschmessung der Polizei nur im Comfort Modus/Klappe zu gemessen werden dürfen. -
Weiß jemand ob es dazu einen Paragraphen/Dokument gibt, der das eindeutig aussagt?
(Komme aus Österreich)

Lg

54 Antworten

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 22. April 2024 um 10:53:08 Uhr:



Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 09:15:02 Uhr:


Wenn ich starte, dann sind meine Klappen offen und der Comfortmodus aktiv.

Das glaub ich kaum. Beim Start sind die Klappen zu. Was für ein Auto fährst du?

Ein Handy ist kein verlässliches Messmittel.

BMW M8 Competition
Ist klar, jedoch für plus minus paar dB ist es genau genug und wie gesagt ich bin hier knapp 15dB darunter. Das verzeiht jegliche Messtoleranz.

Lesen und verstehen:
Bei der Homologierung der jeweiligen Fahrzeugmodelle wird im Comfortmodus gemessen und dieses Fahrgeräusch ist dann verbindlich in die Papiere eingetragen.
Das beim Start kurzzeitig beide Klappen aufgehen und das Standgeräusch im Kaltlauf kurzfristig höher sein kann, ist nicht Gegenstand der Messung.
Alle anderen Modi wie Sport, Sport+ usw. stehen bei Fahrzeugstart als default option nicht zur Verfügung und müssen daher nicht dezidiert betrachtet werden, da hier der Fahrzeugführer aktiv Einfluß nehmen muß und auf eigene Initiative das Geräusch erhöht.
Das ist nicht mißzuverstehen, oder?

Die Klappen gehen beim Start nicht auf. Man hört an einer schallharten Wand stehend auch wie sie schließen, sobald man die Zündung aktiviert.

Das Kaltstartröhren kommt durch geänderte Ventilsteuerzeiten im Leerlauf, damit möglichst viel heißes Abgas direkt in den KAT geht und die Emissionen asap runterkommen. So ist es jedenfalls bei allen BMW-Motoren, die ich bisher getestet hab, auch bei den V8. Denke nicht, dass der M8 da eine Ausnahme ist, lasse mich aber gern korrigieren.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 22. April 2024 um 14:01:12 Uhr:


Lesen und verstehen:
Bei der Homologierung der jeweiligen Fahrzeugmodelle wird im Comfortmodus gemessen und dieses Fahrgeräusch ist dann verbindlich in die Papiere eingetragen.
Das beim Start kurzzeitig beide Klappen aufgehen und das Standgeräusch im Kaltlauf kurzfristig höher sein kann, ist nicht Gegenstand der Messung.
Alle anderen Modi wie Sport, Sport+ usw. stehen bei Fahrzeugstart als default option nicht zur Verfügung und müssen daher nicht dezidiert betrachtet werden, da hier der Fahrzeugführer aktiv Einfluß nehmen muß und auf eigene Initiative das Geräusch erhöht.
Das ist nicht mißzuverstehen, oder?

Dann ist Dominick1992 Aussage dahingehend falsch oder ist dies nur bei nicht-OPF Fahrzeugen so und bei OPF muss jeder Fahrmodus im Bereich sein?

Wie sieht es mit Schubblubbern aus, welches bei abrupter Gaswegnahme von 3750RPM auftritt? Ist dies messrelevant?

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Zitat:

@asphyx89 schrieb am 22. April 2024 um 14:07:57 Uhr:


Die Klappen gehen beim Start nicht auf. Man hört an einer schallharten Wand stehend auch wie sie schließen, sobald man die Zündung aktiviert.

Das Kaltstartröhren kommt durch geänderte Ventilsteuerzeiten im Leerlauf, damit möglichst viel heißes Abgas direkt in den KAT geht und die Emissionen asap runterkommen. So ist es jedenfalls bei allen BMW-Motoren, die ich bisher getestet hab, auch bei den V8. Denke nicht, dass der M8 da eine Ausnahme ist, lasse mich aber gern korrigieren.

Sorry ich hab hier falsch gedacht.

Comfort = Klappen beim Kalt-Start und auch danach zu. Lediglich bei Kickdown gehen sie kurz auf. Der Klappenschalter ist in Comfort nur für ASM Aktivierung/Deaktivierung.

Sport/Sport+ = Klappen beim Kalt-Start und auch danach voll offen. Mittels Klappenschalter kann man dann die Klappen zumachen. Bei Kickdown gehen sie aber trotzdem wieder kurz auf.

Ich habe leider Sport/Sport+ noch nicht bei Fahrt mit der Kamera beobachtet ob hier die Klappen unterschiedliche Stellungen einnehmen.

So jetzt sollt es passen.

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 15:40:52 Uhr:



Dann ist Dominick1992 Aussage dahingehend falsch oder ist dies nur bei nicht-OPF Fahrzeugen so und bei OPF muss jeder Fahrmodus im Bereich sein?

Das hat zwar mit dem nichts OPF zu tun, aber als nicht ganz korrekte Aussage kann man sagen nur bei nicht-OPF Comfort, bei OPF alle Fahrmodi

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 15:44:09 Uhr:


Comfort = Klappen beim Kalt-Start und auch danach zu. Lediglich bei Kickdown gehen sie kurz auf. Der Klappenschalter ist in Comfort nur für ASM Aktivierung/Deaktivierung.

Sport/Sport+ = Klappen beim Kalt-Start und auch danach voll offen. Mittels Klappenschalter kann man dann die Klappen zumachen. Bei Kickdown gehen sie aber trotzdem wieder kurz auf.

Ich habe leider Sport/Sport+ noch nicht bei Fahrt mit der Kamera beobachtet ob hier die Klappen unterschiedliche Stellungen einnehmen.

So jetzt sollt es passen.

Nicht ganz. Spielt, aber für die Messung keine Rolle.

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 22. April 2024 um 22:27:41 Uhr:



Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 15:40:52 Uhr:



Dann ist Dominick1992 Aussage dahingehend falsch oder ist dies nur bei nicht-OPF Fahrzeugen so und bei OPF muss jeder Fahrmodus im Bereich sein?

Das hat zwar mit dem nichts OPF zu tun, aber als nicht ganz korrekte Aussage kann man sagen nur bei nicht-OPF Comfort, bei OPF alle Fahrmodi

Okey verstanden.
Und wie sieht es hier nun mit der Gasrücknahme aus? Ist die Bestandteil der Messung oder nur der output bei der Umdrehungszahl?

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 22. April 2024 um 22:27:41 Uhr:



Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 15:44:09 Uhr:


Comfort = Klappen beim Kalt-Start und auch danach zu. Lediglich bei Kickdown gehen sie kurz auf. Der Klappenschalter ist in Comfort nur für ASM Aktivierung/Deaktivierung.

Sport/Sport+ = Klappen beim Kalt-Start und auch danach voll offen. Mittels Klappenschalter kann man dann die Klappen zumachen. Bei Kickdown gehen sie aber trotzdem wieder kurz auf.

Ich habe leider Sport/Sport+ noch nicht bei Fahrt mit der Kamera beobachtet ob hier die Klappen unterschiedliche Stellungen einnehmen.

So jetzt sollt es passen.

Nicht ganz. Spielt, aber für die Messung keine Rolle.

Wieso nicht ganz? Was ist daran nicht ganz richtig?

Die bisherige Geräuschrichtlinie 70/157 EWG ist weiterhin gültig bzw Verordnung (EU) No 540/2014 und neuere, jedoch nur für Fahrzeuge, welche auch im Serienzustand im Zuge ihrer Genehmigung nach dieser Richtlinie geprüft sind.
Neue Fahrzeugtypen mit einer Erstzulassung

ab dem 01.01.2016 (Fahrzeugklasse L) bzw.
01.06.2016 (Fahrzeugklasse M)
sind nach den neuen Richtlinien ECE R41.04 bzw. R51.03 geprüft und bedürfen bei Umrüstung einer Begutachtung nach diesem neuen Maßstab.

Damit sollte alles klar sein

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 22:56:03 Uhr:



Zitat:

@Fregel999 schrieb am 22. April 2024 um 22:27:41 Uhr:


Das hat zwar mit dem nichts OPF zu tun, aber als nicht ganz korrekte Aussage kann man sagen nur bei nicht-OPF Comfort, bei OPF alle Fahrmodi

Okey verstanden.
Und wie sieht es hier nun mit der Gasrücknahme aus? Ist die Bestandteil der Messung oder nur der output bei der Umdrehungszahl?

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 22:56:03 Uhr:



Zitat:

@Fregel999 schrieb am 22. April 2024 um 22:27:41 Uhr:


Nicht ganz. Spielt, aber für die Messung keine Rolle.

Wieso nicht ganz? Was ist daran nicht ganz richtig?

Das Schubblubbern tritt nur im Sport oder Sport+ Modus auf, nicht im Comfortmodus.
Was hatte ich zu dem default mode geschrieben? 😉

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 22:56:03 Uhr:



Okey verstanden.
Und wie sieht es hier nun mit der Gasrücknahme aus? Ist die Bestandteil der Messung oder nur der output bei der Umdrehungszahl?

Um mal ein bisschen weiter auszuholen: Das Standgeräusch hat überhaupt keine Zulassungsrelevanz, entscheidend ist nur das Fahrgeräusch. Im Stand darf das Auto herstellerseitig mehr oder weniger so laut sein wie es will (siehe Hyundai i30 N). Dieses vom Hersteller gewählte Standgeräusch wird im Fahrzeugschein eingetragen, damit in einer Kontrolle näherungsweise Rückschlüsse auf das Fahrgeräusch gemacht werden können und nicht jedes Mal ein kompletter Messparcour aufgebaut werden muss.
Dementsprechend gilt auch nur die gemessene Lautstärke bei der angegebenen Drehzahl. Die Gasrücknahme zählt da nicht dazu.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 23. April 2024 um 09:20:16 Uhr:



Das Schubblubbern tritt nur im Sport oder Sport+ Modus auf, nicht im Comfortmodus.
Was hatte ich zu dem default mode geschrieben? 😉

Also meiner hat das in jedem Fahrmodus. Ohne Manipulation wohlgemerkt. 😉

4.2.5.3.2.2. Prüfverfahren
Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu steigern und mit einer Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlaufstellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen.

Der Geräuschpegel ist während eines Betriebszeitraums zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Der höchste Anzeigewert des Messgerätes während dieses Betriebszeitraums, mathematisch gerundet auf die erste Dezimalstelle, gilt als Prüfergebnis.

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32014R0540

Jetzt ist nur noch die Sache mit Comfort, Sport und Sport+ offen, da sich die Aussage von Fregel999 mit der von Dang3r widersprechen. Wo steht es geschrieben, dass nun nur im Defaultmode "Comfort" gemessen werden darf und wann in allen Stufen?

3.2.5 sagt hierzu nur: "Hat das Fahrzeug mehr als zwei angetriebene Räder, so ist es in der Betriebsart zu prüfen, in der es im normalen Straßenbetrieb verwendet wird."

Ist das reine Auslegungssache oder gibt es dazu eine Durchführungsverordnung in Österreich?
Wo steht dass es bei OPF und non-OPF Unterschiede bei dieser Messung gibt? Hab dazu noch nicht gefunden.

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 23. April 2024 um 11:50:37 Uhr:


4.2.5.3.2.2. Prüfverfahren
Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu steigern und mit einer Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlaufstellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen.

Der Geräuschpegel ist während eines Betriebszeitraums zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Der höchste Anzeigewert des Messgerätes während dieses Betriebszeitraums, mathematisch gerundet auf die erste Dezimalstelle, gilt als Prüfergebnis.

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32014R0540

Das liest sich so, als würde es, zumindest beim Standgeräusch, mit rein zählen. Das war mir nicht bewusst.

Zitat:

Jetzt ist nur noch die Sache mit Comfort, Sport und Sport+ offen, da sich die Aussage von Fregel999 mit der von Dang3r widersprechen. Wo steht es geschrieben, dass nun nur im Defaultmode "Comfort" gemessen werden darf und wann in allen Stufen?

3.2.5 sagt hierzu nur: "Hat das Fahrzeug mehr als zwei angetriebene Räder, so ist es in der Betriebsart zu prüfen, in der es im normalen Straßenbetrieb verwendet wird."

Ist das reine Auslegungssache oder gibt es dazu eine Durchführungsverordnung in Österreich?
Wo steht dass es bei OPF und non-OPF Unterschiede bei dieser Messung gibt? Hab dazu noch nicht gefunden.

Hat angeldeez doch geschrieben, was gilt. In Deutschland steht das im Verkehrsblatt 5/2018, ist aber letztendlich abgeleitet vom EU Recht. Wo das in Österreich steht, weiß ich nicht

OPF Fahrzeuge müssen in jedem Fahrmodus die eingetragene Lautstärke einhalten.
Mein M8 Competition (mit OPF) z.B. wurde letztes Jahr gemessen. (Österreich)
Mit AC-Schnitzer Endschalldämpfer und im Sport + Modus (Klappen 100% offen + Schubknallen)
Hat alles gepasst.

Selbsterklärend eigentlich, den Fahrzeuge mit OPF Motoren wurden wahrscheinlich nach der Inkraftsetzung, andere gesetzliche Anforderung (Abgas), die EU Typengenehmigung erteilt.

Unter Anhang VII
Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen.

PS
Im Fahrzeugschein steht indirekt drin, welche Typengenehmigung
Feld K oder so: E1-2007…
Also für mein Facelift F33 ohne OPF nach alter Richtlinie, ergo MPPSK in comfort mode only 😉

Zitat:

Selbsterklärend eigentlich, den Fahrzeuge mit OPF Motoren wurden wahrscheinlich nach der Inkraftsetzung, andere gesetzliche Anforderung (Abgas), die EU Typengenehmigung erteilt.

Unter Anhang VII
Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen.

Nach Monaten hab ich das Thema nochmal aufgegriffen, weil mir das gerade wieder untergekommen ist.

Deine Aussage ist zwar korrekt, bezieht sich aber lediglich nur auf die Fahrgeräuschmessung und nicht auf die Standgeräuschmessung.
Diese ist in Punkt 4.2 definiert und die Aussage hierbei ist 4.2.5.2 "Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen."

Hier ist nun die Frage, wieso nun plötzlich Sport und Sport+ Teil dieser Messung sein sollten, denn normale Betriebsbedingung ist "Comfort", denn so startet das Fahrzeug. Siehe auch dazu https://youtu.be/uHhujAJVTWo?si=webf51fWv_A6dPjD&t=170

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