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Geräuschmessung vor OPF - Klappe auf oder zu?

BMW M4 F82 (Coupe)

Hallo,
hab mal eine Frage:
Es wird ja immer überall gesagt das Fahrzeuge ohne OPF, also vor 07/2018, bei einer Geräuschmessung der Polizei nur im Comfort Modus/Klappe zu gemessen werden dürfen. -
Weiß jemand ob es dazu einen Paragraphen/Dokument gibt, der das eindeutig aussagt?
(Komme aus Österreich)
Lg

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54 Antworten

Die Klappe darf legal nur das Steuergerät öffnen. Jegliches manuelle öffnen per Schalter oder Fernbedienung ist nicht legal. Die Toleranz ist meines Wissens nach +5dB.

Ich dachte die Klappe ist bei Sport und Sport + immer offen.
Oder gibt man da dem Steuergerät nur die Möglichkeit bei gewissen Geschwindigkeiten zu öffnen und in comfort ist sie immer zu?

Ich meine, dass bei meinem 440i die Klappe im Sport (+) Modus nur ab einer bestimmten Geschwindigkeit öffnet. Im Stand ist nämlich kein Unterschied zu hören, egal welcher Modi, ob Eco, Comfort oder Sport. Kann aber auch sein, dass ich mich täusche. Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege.

Das hängt glaube ich auch vom Baujahr ab, vFL oder LCI.
Bei meinem 2017er M4 non-OPF waren die Klappen in Sport und Sport+ immer offen, egal bei welcher Geschwindigkeit.
Die Toleranz beträgt +5dB, das ist richtig.
Eine manuelle Ansteuerung über FB, Peem Box oder sonstwie ist illegal, das hatten wir schon
Eine DP und MPE müssen in Verbindung eingetragen werden, damit das legal ist. Alles andere wird bei einer Kontrolle zu (berechtigten) Problemen führen.

Die klappen sind bei meinem 440 im Sport und Sport+ Modus immer offen. Im comfort öffnen sich die klappen unter last ab 4.000 RPM.
Toleranz beim Messen sollten 5db sein. Und wenn du ein vor OPF Modell hast welches nach der Richtlinie R51.02 homologiert wurde dann würde man sowieso bei einer standgeräuschmessung 3 mal messen und den Durchschnittswert nehmen. Soweit ich informiert bin wäre das bei Modellen mit OPF anders, da dann der höchste Wert aller 3 Messungen genommen wird.
Bevor ich mir das MPPSK geholt habe, hatte ich auch den m performance esd und wollte mir ebenfalls eine DP (HJS 300er) holen. In Kombination wäre es halt ein grau Bereich meiner Meinung nach. Ich würde den ESD als Ersatzteil sehen und die DP hätte eine ECE Genehmigung. Aber wie gesagt das ist Auslegungssache. Ich habe mich schließlich gegen die DP entschieden, da ich viele Berichte gelesen habe wo der kat in der dp risse bekommt aufgrund der Schubabschaltung. Also da wäre ich vorsichtig und würde es nicht übertreiben .... ansonsten investiert man gut 2k für die Dp welche nach 10.000km evtl schon kaputt ist.
Aber alles in allem trotzdem eine gute kombi wenn man sound mag :)

Eine manuelle Klappensteuerung ist nicht per se illegal. Zum Beispiel die am 440i beim MPPSK. Ich kann nach Belieben in Sport schalten und somit die Klappe öffnen - alles legal. Nur sollte man nach Vernunft entscheiden, wo man dies macht. Außerhalb geschlossener Ortschaft - kein Problem. Innerhalb geschlossener Ortschaften begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Unnötige Lärmverursachung, 80 Euro Bußgeld. Weil man ja auch mit geschlossener Klappe hätte fahren können.

Moment: Wir müssen hier schon unterscheiden bei manueller Steuerung; BMW läßt dies gezielt über die Modi zu, da könnte man sinngemäß von einer manuellen Steuerung sprechen, ok, Haken dran.
Bei allen anderen Zubehör Lösungen, die an der Software von BMW vorbei gehen, sieht das aber anders aus. Das gilt übrigens abgewandelt auch für die Racingdisplays von WEngineering oder auch Awron, weil deren interne Software ebenfalls eine manuelle Überbrückung der Klappensteuerung bietet.
Bei meinem Audi RS5 gingen die zB erst ab 80km/h auf, egal ob Sport oder Individual Modus, das war so eingestellt und konnte nur mit einer (illegalen) Peem Box übersteuert werden.

Danke für die Richtigstellung Dang3r. Das Thema wurde aber nun wirklich in den letzten 2 Jahren bis zum Exzess durchgekaut…

Wenn du in den Sportmodus schaltest, schaltet das Steuergerät für dich. Du schaltest die Klappe in dem Falle nicht selber, das wäre Beispielsweise über einen Manuellen Schalter der direkt 12V auf die Klappe gibt.

Ja so war es gemeint. Dass in Comfort die Klappe immer zu ist und bei Sport bei gewissen Geschwindigkeit über das Steuergerät selbstständig geöffnet wird.
Was wiederum eine neue Frage aubringt, da der MPE keine Klappe hat.
Ich habe gelesen, dass unabhängig von der Klappe über die verschiedenen Modi der Sound lauter wird.
Bei einer Standmessung in Comfort also alles gut, ich kann aber beim Fahren immer in Sport wechseln und es wird beim Beschleunigen von zb. der Ampel weg zu 50kmh echt laut. Soweit ja alles legal, denn in den Sport modus kann ich ja gehen wann ich will, mit MHD eine AGA mit Klappe zu manipulieren, dass sie immer offen ist wäre illegal.
So gesehen habe ich mit dem MPE in Sport eigentlich eine verhältnismäßig sehr laute und legale Lösung. Sehe ich das richtig oder hab ich einen Denkfehler?

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 18. Januar 2024 um 14:51:33 Uhr:


Wenn du in den Sportmodus schaltest, schaltet das Steuergerät für dich. Du schaltest die Klappe in dem Falle nicht selber, das wäre Beispielsweise über einen Manuellen Schalter der direkt 12V auf die Klappe gibt.

Das siehst Du nicht so ganz richtig.
Solange die AGA original BMW ist, MPPSK oder nicht, ist der Wagen drauf abgestimmt und die Klappe öffnet entsprechend der Parameter.
Wenn Du selbst Sport oder Sport+ drückst, gibst Du faktisch eine Willenserklärung ab und machst das absichtlich. Wirst Du deswegen gestoppt und belehrt, ist das eine OwiG die mit einer Geldbuße belegt ist. Für die AGA gibt es nichts, wenn damit alles in Ordnung ist, Papier und Blech.
Die MPE darf wegen einer fehlenden Klappe trotzdem nicht lauter als die Serie sein, sonst wäre die nicht Straßentauglich und würde wohl keine Zulassung kriegen.
Ich kenne die MPE aber nicht gut genug, um darüber in der Tiefe Bescheid zu wissen, wenn die aber keine Klappe hat, sollte der Modus egal sein, weil lauter kann sie ja dann eigentlich nicht mehr werden.
MHD hab ich überlesen ;)

Hallo,
Ich wärm das hier mal erneut auf, da mich diese Frage aus Interesse auch beschäftigt und ich jetzt keine 100% Antwort bekommen habe.
Nach welcher Gesetzeslage wird ein Fahrzeug mit OPF und Baujahr Mitte 2020 gemessen?
Wenn ich starte, dann sind meine Klappen offen und der Comfortmodus aktiv. Im Zulassungschein stehen 97,8dB(A) bei 3750U/min. Bei mir ist alles Serie.
Hab das nun mal interessehalber mit dem Handy gemessen und bin dabei mehr als 10 dB unter diesen Wert?
Im Sport und Sport+ komme ich deutlich näher an diesen Wert ran, aber erst bei der abrupten Gasrücknahme, da er dabei ein wenig blubbert und das dann eine sehr kurze dB Spitze erzeugt.
Ist das auch relevant? Oder nur das Geräusch direkt bei der Umdrehungszahl? Irgendwie gibts hier widersprüchliche Meinungen.

Nein die Meinungen gehen dahingehend nicht auseinander.
Die Fahrzeuge mit OPF haben zu jeder Zeit die Grenzwerte einzuhalten. Völlig egal ob in Comfort, Sport bzw Sport+.

Zitat:

@ciscospirit schrieb am 22. April 2024 um 09:15:02 Uhr:


Wenn ich starte, dann sind meine Klappen offen und der Comfortmodus aktiv.

Das glaub ich kaum. Beim Start sind die Klappen zu. Was für ein Auto fährst du?

Ein Handy ist kein verlässliches Messmittel.

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 22. April 2024 um 09:28:48 Uhr:


Nein die Meinungen gehen dahingehend nicht auseinander.
Die Fahrzeuge mit OPF haben zu jeder Zeit die Grenzwerte einzuhalten. Völlig egal ob in Comfort, Sport bzw Sport+.

In welchem Gesetzestext oder Durchführungsverordung steht das? Allein in diesem Thread gibts dazu unterschiedliche Aussagen.

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