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Gerade neuen Steuerbescheid für T3 JX bekommen.

VW T3 Kombi (253)
Themenstarteram 21. Dezember 2019 um 0:05

Auf einmal soll ich wieder 60x Euro bezahlen.

Vor ein paar Jahren wurde es doch auf 4xx Euro gesenkt.

So.Kfz ist der Status. Flachdach. Multivan Ausstattung

 

Hat sich wieder was geändert?

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit,Sorry-aber ich muss still vor mir hergrinsen.

Dein: Es war vor ein Paar Jahren-errinert mich an-Es war einmal.:D

Sinnvoll ausser Märchenstunde währe ein Scan deines Fahrzeugscheins/ Steuerbescheid.

Egal was du meinst wer und was dich eingestuft hat:

Deine Aussage ist doch eindeutig und belegt durch alle Änderungen im Steuerrecht bezgl. WOMO.

vor ein Paar Jahren wurde ich auf einmal automatisch als So.KFZ WOhnmobil eingestuft. Daher die 400irgendwas Euro dann.- lass mich raten: 2013? Ab da gabs die Änderung-

Was im Schein steht gilt. Ende. Also Besteuerung nach GG/Schadstoffklasse und sonst nichts.

Davor war ich wohl PKW und bekam die 600irgendwas Euro an Steuern.-Nöö warste nicht. Wurdest nur nach Hubraum besteuert. Eben weil die FÄ sich die Stehhöhe ausgedacht haben.

Man nannte es unechtes Wohnmobil.

 

Auf der Rückseite des aktuellen Steuerbescheides steht nun: Mitte August 2019 wurde ich wieder vom Wohnmobil zum PKW geändert, demzufolge die jetzigen 601 Euro.

Was steht denn da genau? Bestimmt nicht nur wir ändern jetzt mal ab August.

Zeig mal Fakten. Dann kann man ins Detail gehen.

Und nochmal-das Finanzamt hat nichts mehr damit zu tun. ZOLL.

Gruß Frank

 

 

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H-Kennzeichen oder?

Mit H sind 194 oder so und als LKW um die 165. Letzteres gilt wohl auch für Wohnklo-Zulassung. Hört sich bei nach normaler Steuer an.

Gruß Ralph

Zitat:

@Mecksite schrieb am 21. Dezember 2019 um 08:48:48 Uhr:

Mit H sind 194 oder so und als LKW um die 165. Letzteres gilt wohl auch für Wohnklo-Zulassung. Hört sich bei nach normaler Steuer an.

Gruß Ralph

OK, das ist zumindest für mich die Antwort.

Zwar nicht auf die Frage, aber auf das Problem.

-> Zulassung optimieren.

Steuerlich optional wäre als LKW.

Unter Berücksichtigung von Fahrverboten könnte das H-Kennzeichen günstiger sein.

Hier ist es aber die Frage ob schon alt und original genug.

Was für ein Sonder Kfz ist es denn ? Bürofahrzeug , Camper, Womo oder ... ?

Bei Multivan wenn original fällt LKW-Zulassung schon mal weg wäre ein Verbrechen den zu verschandeln.

Der Zoll durchforstet auch gerne seine Bescheide und setzt Steuern willkürlich hoch . Zur Zeit gerne bei Dokas mit mehr als 3 Sitzplätzen. Erst mal Wiederspruch einlegen .

GM,

 

T3 JX Multivan, Bj.90.

Habe gerade 437€ überwiesen. BW.

 

Grüße

o'really

Geh mal auf www.steuer-de, da kannst Du Dir das ausrechnen.

Ohne Nachrüstung ergibt sich bei PKW oder Womo fast das gleiche, siehe screenshots

Gruß Jan

Pkw-steuer
Womo-steuer

Mahlzeit,anhand deinerAngaben geh ich mal von WOMO aus.

Kuck auf den Bescheid-da steht wonach berechnet wurde.

Und wie papajan schon zeigt kannste selber überprüfen.

Nur beim PKW Vergleich,also Hubraumbesteuerung musste genau kucken.

Papajan zeigt Euro 1 im Vergleich.

Ohne Kat wären es deine erwähnten 600.

Bei Womobetseuerung bleibts beim alten,GG und Abgasklasse.

Erhöhung nix von gehört.

Gruß Frank

Themenstarteram 21. Dezember 2019 um 18:29

ALso.

Es war vor ein Paar Jahren, da wurde ich auf einmal automatisch als So.KFZ WOhnmobil eingestuft. Daher die 400irgendwas Euro dann. Davor war ich wohl PKW und bekam die 600irgendwas Euro an Steuern.

Auf der Rückseite des aktuellen Steuerbescheides steht nun: Mitte August 2019 wurde ich wieder vom Wohnmobil zum PKW geändert, demzufolge die jetzigen 601 Euro.

Ich bin: Flachdach mit Multivanausstattung.

H Kennzeichen scheitert noch an den falschen Reifen.

H-Kennzeichen sollte erst irgendwann nächstes Jahr gehen.

Weil 90+30=120.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da die Reifen ein Problem darstellen.

Zunächst mal hat Frank recht, es kommen über 600 bei einem Diesel PKW mit 1,6L ohne Kat zusammen.

Bei Dir geht es jetzt darum, ob Dein Bus steuerlich ein Womo ist. Hier ein Link zu einem Artikel, der sich näher damit befasst. Kannst ja mal schauen, ob das für Dich passt,. Dann beim Finanzamt Einspruch einlegen und Bescheid von PKW auf Womo ändern lassen. Kann sein, dass Du dann vorfahren musst und die das sehen wollen. Aber wenn die Voraussetzungen stimmen, ist das zwar lästig, aber kein Problem.

Gruß Jan

Mahlzeit,Sorry-aber ich muss still vor mir hergrinsen.

Dein: Es war vor ein Paar Jahren-errinert mich an-Es war einmal.:D

Sinnvoll ausser Märchenstunde währe ein Scan deines Fahrzeugscheins/ Steuerbescheid.

Egal was du meinst wer und was dich eingestuft hat:

Deine Aussage ist doch eindeutig und belegt durch alle Änderungen im Steuerrecht bezgl. WOMO.

vor ein Paar Jahren wurde ich auf einmal automatisch als So.KFZ WOhnmobil eingestuft. Daher die 400irgendwas Euro dann.- lass mich raten: 2013? Ab da gabs die Änderung-

Was im Schein steht gilt. Ende. Also Besteuerung nach GG/Schadstoffklasse und sonst nichts.

Davor war ich wohl PKW und bekam die 600irgendwas Euro an Steuern.-Nöö warste nicht. Wurdest nur nach Hubraum besteuert. Eben weil die FÄ sich die Stehhöhe ausgedacht haben.

Man nannte es unechtes Wohnmobil.

 

Auf der Rückseite des aktuellen Steuerbescheides steht nun: Mitte August 2019 wurde ich wieder vom Wohnmobil zum PKW geändert, demzufolge die jetzigen 601 Euro.

Was steht denn da genau? Bestimmt nicht nur wir ändern jetzt mal ab August.

Zeig mal Fakten. Dann kann man ins Detail gehen.

Und nochmal-das Finanzamt hat nichts mehr damit zu tun. ZOLL.

Gruß Frank

 

 

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 13:37

Rückmeldung.

Im Fahrzeugschein steht tatsächlich Personenkraftwagen.

Ich war aber ein paar Jahre als Womo eingestuft. So.Kfz.

Vielleicht ist das bei einem Umzug geändert worden

Ich bin doch mit meiner Multiva Ausstattung ein Womo oder?

Mahlzeit,na dann ist doch klar warum Hubraumbesteuerung.

Wirr ist es trotzdem warum du nach deiner Aussage für ein paar Jahre die günstige WOMO-Steuer im Bescheid genossen hast.

Auch bei Umzug kommt das STVA nicht auf die Idee mal eben die Zulassungsart zu ändern.

Genauso wie weder FM oder der Zoll da von sich aus was ändert.

Früher konnte dir da nur die Überprüfung der Stehhöhe die Hubraumbesteuerung drohen-aber eben nur wenn WOMO drin stand.

Hattest du ja nie laut deinen Aussagen anhand der Eintragung.

Und Nein,eine Magnum-Ausstattung alleine macht kein WOMO.

Die fehlen zB 2 entscheidende Dinge:

Kochgelegenheit,Waschgelegenheit.

Je nach Prüfer konnte das auch heißen: Kocher wird lose mitgeführt.E-Platte unter der Bank usw.

Aber um ein kleines Schränkchen bezgl. Waschen kamste kaum rum.

Mein Star war auch mal WOMO,ohne feste Zusatzeinbauten.

Nur bei dir ja alles nicht zutreffend da du nie ne Umtypisierung hattest,oder?

Zumindest müsstest du ja davon wissen wenn du mal beim Prüfer warst.

Schlußendlich zählt was in den Papieren steht-also PKW.

Im Endeffekt aber alles sehr seltsam.

Gruß Frank

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 14:32

Hallo Frank, vielen Dank für deine Mühen. Auch an die anderen

Ich finde es auch wirr.

Das beste ist, ich kriege die H Zulassung irgendwie hin. Wie erwähnt, muss ich nochmal zu Tachomessung, wegen den zu grossen Reifen.

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