Geplanter Fahrzeugkauf ohne Brief - was beachten?
Hallo,
ich habe mit einem Privatverkäufer ein Fahrzeugkauf vereinbart.
Nun möchte ich das Fahrzeug demnächst abholen, er lässt es angemeldet zur Überführung. Der Kaufbetrag wird in Bar ausgetauscht weil er jedoch das Fahrzeug Finanziert liegt der Brief bei seiner Bank.
Welche Sicherheiten kann ich im vorhinein vereinbaren? Der Preis ist gut und der Verkäufer macht einen ordentlichen Eindruck. Scheint auch jünger zu sein und hat natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 19:07:47 Uhr:
"... ein weiterer Interessent schon so angefangen hat zu nerven..."
Na, dann soll er seine "Kiste" behalten!
Was nützen dir Auto+Schilder, wenn dein Geld weg ist und du keinen Eigentumsnachweis in Händen hast!?!
Der andere Interessent hat die gleichen Bedenken wie auch wir - so scheint es (falls es einen weiteren Interessenten wirklich geben sollte!)!
49 Antworten
Das Risiko bei der Geschichte ist ungleich verteilt.
Man könnte direkt mit der Santander in Kontakt treten. Ein Händlerkollege hatte letztens ein Fahrzeug erworben, was da auch noch finanziert war.
Ein Anruf, "was möchten Sie zahlen", Rest zahlt der Kreditnehmer und die haben den Brief geschickt. Somit haben die erstmal einen Großteil der noch offenen Summe.
Würde ich evtl. so probieren. Du brauchst dafür natürlich paar Angaben vom Halter. Wenn er da auch nicht kooperiert, dann ist sein Hintergrund wohl klar dargelegt.
Probier es!
Habe ich das zugrunde liegende Problem überlesen?
Wenn die ZB2 noch bei der Bank liegt und die Finanzierung augenscheinlich noch läuft, würde ich wie folgt vorgehen:
Der Kreditnehmer (=Verkäufer) vereinbart mit der Santander, dass der Kredit am XX.XX.2018 bar in der Filiale XY abgelöst wird. Sie sollen bitte die ZB2 dorthin schicken. Dann trifft man sich bei der Bank, der Käufer zahlt den vereinbarten Kaufpreis in bar an die Bank, der Verkäufer zahlt noch die Differenz zur Restsumme, der Kredit ist vollständig zurückgezahlt, die ZB2 wird dem Käufer ausgehändigt.
Oder habe ich was übersehen?
Zitat:
@cz3power schrieb am 07. Feb. 2018 um 13:19:37 Uhr:
Oder habe ich was übersehen?
Du hast überlesen, dass dies das Einverständnis und die Bereitschaft der Santander voraussetzt. Und ob es sich überhaupt um die Santander handelt ist ja auch noch nicht ganz klar. An sonsten wäre dieses Vorgehen relativ sicher. Man macht ja den KV quasi erst bei der Bank und erhält den Wagen dann normal Zug-um-Zug
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Mit Händlern machen die das auch. Da gibt's eine AbtrittsErklärung oder so.
Mit Privaten macht die Santander so was nicht. Hab schon einige Erbfälle gehabt, da mussten die Kinder erst einen Erbschein beantragen,um den Brief zu bekommen. Und das Fahrzeug hatte der tatsächliche Nutzer durch Überweisung der RestSumme auslösen wollen. Die Santander hat das Geld zurück überwiesen und hat auf den Erbschein bestanden. Sonst gibt's kein Brief.
Gruß m
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 19:07:47 Uhr:
Bank ist Santander darüber läuft der Wagen.
Es ist die Santander. Hatte der TE schon geschrieben
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 07. Feb. 2018 um 13:30:09 Uhr:
Es ist die Santander. Hatte der TE schon geschrieben
OK. Mein letzter Erinnerungsstand war 80% Santander. Ändert aber ja auch nichts an der Vorgehensweise. Wenn die Bank mitspielt ist es mehr oder weniger genau so sicher wie ein normaler Autokauf.
Danke aber ich werde wohl davon absehen. Der Verkäufer ist jetzt schon scheinbar genervt von den Fragen und wird mich bestimmt beim nächsten mal blockieren. Alleine wegen dem anderen Interessenten hat er seine Anzeige bei Kleinanzeigen gelöscht.
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 20:14:19 Uhr:
Ich werde der Versuchung widerstehen und etwas warten. Glaub die zockerei um den Wagen ist es nicht wert. Ich habe schon selber mal eine Anwaltsrechnung bezahlt daher vermeide ich lieber ein späteres Verfahren gegen den Verkäufer.
Grundsätzlich: Keine Geld ohne Zulassung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Selbst wenn der verloren wurde, der Eigentümer muß dann einen neuen beantragen und erst dann kauft Du den Wagen. Egal was er dir erzählt. Auch bei Neuwagen gilt das. Das hatte mein Vater mal vor vielen Jahren bei einem Autohaus (mittlerweile Pleite). Das Auto stand auf dem Hof, der Verkäufer wollte es anmelden und dabei blieb es dann ein halbes Jahr. Das Gericht hat sich Zeit gelassen.
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 7. Februar 2018 um 13:53:34 Uhr:
Danke aber ich werde wohl davon absehen. Der Verkäufer ist jetzt schon scheinbar genervt von den Fragen und wird mich bestimmt beim nächsten mal blockieren. Alleine wegen dem anderen Interessenten hat er seine Anzeige bei Kleinanzeigen gelöscht.
Soll er doch genervt sein 😁
Ich würde das Risiko einer vorherigen Geldübergabe auch keinesfalls eingehen.
Wir haben doch eine freie Marktwirtschaft und es gibt viele gute Angebote. Wenn wirkliches Interesse an dem Fahrzeug besteht, würde ich in ca. 1 Woche bei dem Verkäufer noch einmal anrufen, um nachzufragen, ob der Wagen noch zu haben ist.
Falls ja, würde ich
- dem VK 300 € weniger als bisher als Kaufpreis anbieten
- weiter auf Geldübergabe nur gegen Briefaushändigung (ZB Teil 2) bestehen.
Ansonsten: Weitersuchen, wozu ich viel Erfolg wünsche 🙂
Du weißt ja nicht einmal sicher dass der Verkäufer von dem Geld das Du ihm zahlst tatsächlich den Kredit ablöst. Vielleicht ist er auch so klamm dass er das Geld für was anderes benötigt ... (Kredithai oder was weiß ich ...)
Dann zahlst Du die Kohle aber die Bank wird die Z2 nicht raus rücken und rechtlich gehört die Kiste der Bank. Jetzt kannst Du den Verkäufer zwar auf Rückgabe des Kaufpreises verklagen, der gibt aber eine EV ab oder geht in die Privatinsolvenz und Du siehst Deine Kohle nie wieder - und das Auto natürlich auch nicht.
Mein Rat: Finger weg - egal wie verlockend die Karre scheint...
Wobei ihm die Privatinsolvenz hier nicht von der Forderung befreien würde. Wäre hier ein Betrug = unerlaubte Handlung und da zieht die Restschuldbefreiung nicht. Nutzt dem Käufer aber meistens trotzdem nichts.
Einfaches Kriterium: Wenn ein Angebot so gut ist, dass man es nicht glauben kann, sollte man es auch nicht glauben.
Und wenn der Verkäufer nervt, weil auch andere Interessenten auf der Matte stehen - na, dann soll er halt an einen anderen verkaufen. Warum sollte ich als Verkäufer einen Interessenten nerven, wenn noch genügend andere Dumme vor der Tür stehen?
Da gebe ich Dir absolut Recht, PerterBH. Genauso sehe ich das auch.
Dass hier die Privatinsolvenz den Verkäufer nicht von der Forderung befreit, ist klar. Aber naturgemäß kann man einem "nackten Mann nicht in die Tasche greifen". Oder anders ausgedrückt: Wo nix ist, ist eben nix. Da nützt denn auch ein vollstreckbarer Titel nichts.
"Einfaches Kriterium: Wenn ein Angebot so gut ist, dass man es nicht glauben kann, sollte man es auch nicht glauben."
Genau!
Und das Argument bzw. die Drohung mit weiteren Käufern, ist uralt und meistens nur ein Druckmittel um den möglichen Käufer zu einer übereilten Handlung zu drängen. Das wäre für mich noch ein Argument gegen den Kauf.
Wenn der so jung ist, weiss der vielleicht nicht, das wenn er den Kredit kündigt noch Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Ich würde mir erstmal von dem den Kreditvertrag anschauen und die Anfrage was es kosten würde wenn er den Kredit jetzt auslöst. Wenn das vom Preis passt Kaufvertrag machen, den Kaufbetrag an die Bank überweisen, nicht an den Verkäufer, dem gehört das Auto gar nicht. Kaufvertrag an die Bank schicken und Abtretungserklärung vom Verkäufer beilegen und Brief von der Bank schicken lassen (auf Einschreiben bestehen).