Geplanter Fahrzeugkauf ohne Brief - was beachten?
Hallo,
ich habe mit einem Privatverkäufer ein Fahrzeugkauf vereinbart.
Nun möchte ich das Fahrzeug demnächst abholen, er lässt es angemeldet zur Überführung. Der Kaufbetrag wird in Bar ausgetauscht weil er jedoch das Fahrzeug Finanziert liegt der Brief bei seiner Bank.
Welche Sicherheiten kann ich im vorhinein vereinbaren? Der Preis ist gut und der Verkäufer macht einen ordentlichen Eindruck. Scheint auch jünger zu sein und hat natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 19:07:47 Uhr:
"... ein weiterer Interessent schon so angefangen hat zu nerven..."
Na, dann soll er seine "Kiste" behalten!
Was nützen dir Auto+Schilder, wenn dein Geld weg ist und du keinen Eigentumsnachweis in Händen hast!?!
Der andere Interessent hat die gleichen Bedenken wie auch wir - so scheint es (falls es einen weiteren Interessenten wirklich geben sollte!)!
49 Antworten
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 19:07:47 Uhr:
"... ein weiterer Interessent schon so angefangen hat zu nerven..."
Na, dann soll er seine "Kiste" behalten!
Was nützen dir Auto+Schilder, wenn dein Geld weg ist und du keinen Eigentumsnachweis in Händen hast!?!
Der andere Interessent hat die gleichen Bedenken wie auch wir - so scheint es (falls es einen weiteren Interessenten wirklich geben sollte!)!
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 19:07:47 Uhr:
Der Verkäufer fängt an Patzig zu werden mit der Begründung das ein weiterer Interessent schon so angefangen hat zu nerven. ...
Dann werde Du patzig mit der Begründung, dass man Autos beim Verkauf KOMPLETT = MIT PAPIEREN übergibt 😉
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 06. Feb. 2018 um 19:9:36 Uhr:
Meine Kenntnis: das wird aufgeboten und im Verkehrblatt veröffentlicht.
Wieder was gelernt...
@TE ich würde es nicht machen (oder halt Bargeldübergabe bei Bank gegen Papiere - wenn Möglich). Wenn es eins gibt wie Sand am Meer, dann Gebrauchtwagen. Ich wüsste nicht, warum ich mich da selbst in ein großes Risiko begeben sollte.
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 18:40:15 Uhr:
Ich hab das mal vorgeschlagen. Wenn er nicht bei irgendeiner Online Bank das Auto laufen hat, sollte das für ihn ja kein Problem sein. Mir reicht schon eine Bestätigung von einem Bankmitarbeiter.
Zu 80 Prozent liegt der Brief bei der Santander.
Bevor der Verkäufer die ZB 2 nicht hat, würde ich ihm kein Geld da lassen. Das Problem wird sein,der Verkäufer wird Dein Geld benötigen , um das Fahrzeug auszulösen.
Du selbst kannst mit der Bank nichts vereinbaren,das kann nur der KreditNehmer. Und bevor die nicht das vollständige Geld haben,zucken die nicht die ZB 2 rauszuschicken. Und dann schicken se die an den KreditNehmer und der muss Dir den schicken.
Hab ich heute gerade auf dem Tisch gehabt, ZB 2 ist auf dem Weg von der Bank zum Kreditnehmer verloren gegangen. Bank sagt ZB 2 ist verschickt(Wie üblich bei der Santander per einfachen Brief) und der KreditNehmer hat sie nicht erhalten. Nun steht das Fzg schon beim Händler,der den angekauft hat und würde den gerne verkaufen. Ohne ZB 2 hat er erstmal nur einen Staubfänger auf dem Hof.
Und nun rate mal wie intensiv sich die Bank um die Aufbietung und Ersatz der ZB 2 kümmert.
Haben den Kreditnehmer geschrieben,er soll sich selber kümmern.
Und der Preis ist deshalb so interressant,weil sich keiner auf so ein Geeier einlässt.
Geld gegen Fahrzeug und Papiere. Alles andere ist Lotto.
@CivicTourer
Die Aufbietung einer verlustigen ZB 2 wird in elektronischen VerkehrsBlatt veröffentlicht. Die meisten Banken haben mittlerweile Programme,die das elektronische VerkehrsBlatt regelmässig einlesen und mit ihren hinterlegten Dokumenten vergleichen. Fällt sofort auf,wenn einer versucht eine ZB 2 als verloren zu melden und eine neue zu beantragen. Die neue bekommt man auch erst nach Beendigung der Aufbietungsfrist.
Die Abgabe eine falschen Eidesstattlichen Versicherung über den Verlust einer ZB 2 ist auch kein günstiges Vergnügen,wenn es zur Anzeige gebracht wird.
Gruß m
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Den Fahrzeugschein hat er daheim den würde er mir auch mitgeben. Auf Grund der antworten schätze ich den guten Herrn auf vielleicht 24 Jahr und scheinbar mit dringenden Geldnöten. Leider gibt es von dem Exemplar keinen in dem Zustand daher ist das natürlich nicht so schön
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Februar 2018 um 19:19:35 Uhr:
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 18:40:15 Uhr:
Ich hab das mal vorgeschlagen. Wenn er nicht bei irgendeiner Online Bank das Auto laufen hat, sollte das für ihn ja kein Problem sein. Mir reicht schon eine Bestätigung von einem Bankmitarbeiter.@CivicTourer
Die Aufbietung einer verlustigen ZB 2 wird in elektronischen VerkehrsBlatt veröffentlicht. Die meisten Banken haben mittlerweile Programme,die das elektronische VerkehrsBlatt regelmässig einlesen und mit ihren hinterlegten Dokumenten vergleichen. Fällt sofort auf,wenn einer versucht eine ZB 2 als verloren zu melden und eine neue zu beantragen. Die neue bekommt man auch erst nach Beendigung der Aufbietungsfrist.
Danke für diese Erklärung. Ich bin noch eher analog ... 😉
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. Februar 2018 um 19:04:44 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 06. Feb. 2018 um 18:53:27 Uhr:
Verloren wird auch nachgeprüft. Wenn da irgendeine Bank drin steckt, kommt das raus. Sicherheitsübereignet ist halt Sicherheitsübereignet..Interessehalber: wie? Es ist doch nirgendwo "registriert", dass die Bank den Brief hat. Ebensowenig kann die Behörde nachprüfen, ob ein Kredit besteht. Also was sollte da passieren bei konsequenter Falschaussage und Falschanzeige?
Da irrst Du. Größere Kreditinstitute beantragen bei der Zulassungsstelle die Eintragung einer Sicherungsübereignung.
Und wie das mit der von Dir empfohlenen konsequenten FalschAussage verhindert wird, hab ich in meinem vorigen Beitrag erwähnt.
Und selbst wenn es gelingt eine neue ZB 2 zu bekommen und das Fahrzeug umzuschreiben.
Eigentümer bleib trotzdem die Bank und der Käufer hat danach nichts mehr. Auto wird abgeholt und Geld hat der vorherige Halter.
Wenn der Verkäufer jetzt schon drängelt,von wegen es gibt andere Interessenten, will er bloß erreichen,dass du auf dem Schmuss eingehst.
Wer sagt denn,dass die Kohle die Du ihm gibst ausreicht den Wagen abzulösen.
Wenn Du gerne zockst,kannst es ja machen. Evtl hast Glück und ein günstiges Auto geschossen. Oder Du hast nachher den Ärger an der Backe,Dein Geld zurück zu bekommen.
Mal verliert man und mal gewinnen die anderen.
Und aus Erfahrung weiß ich,die Mühlen der Santander laufen langsam. Außer bei der Kreditvergabe,da geht's ganz schnell den Kunden anzuketten.
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 06. Feb. 2018 um 19:33:36 Uhr:
(...)mit der von Dir empfohlenen(...)
Bullshit.
Zitat:
@CivicTourer [url=https://www.motor-talk.de/.../...-brief-was-beachten-t6263404.html?...]schrieb am 6. Februar 2018 um 19:29:51
Danke für diese Erklärung. Ich bin noch eher analog ... 😉
Kein Problem. Als die Aufbietungen verlorener Dokumente noch in Papierform veröffentlicht wurden,war die Zeit bis es neue Dokumente gab auch noch länger. Inwieweit die Banken das VerkehrsBlatt damals manuell gesichtet haben,ist mir nicht bekannt. Ist ja bundesweit dann doch eine nicht unerhebliche Anzahl,die man prüfen müsste.
Und das der Verkäufer extreme Geldnöte hat,ist von auszugehen,sonst würde er die Karre ja nicht verkaufen. Hat sich sicherlich übernommen und nun muss der Ofen wieder weg.
Um was für ein Schätzchen handelt es sich denn.
Gruß m
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. Februar 2018 um 19:35:29 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 06. Feb. 2018 um 19:33:36 Uhr:
(...)mit der von Dir empfohlenen(...)Bullshit.
Was genau?
Das eine falsche EV geahndet wird? Mir ist mehr als ein Fall bekannt.
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Februar 2018 um 19:42:18 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer [url=https://www.motor-talk.de/.../...-brief-was-beachten-t6263404.html?...]schrieb am 6. Februar 2018 um 19:29:51
Danke für diese Erklärung. Ich bin noch eher analog ... 😉
Um was für ein Schätzchen handelt es sich denn.
Gruß m
Ein RX8 in Schwarz von 2008 mit 73.000 km was bei den 231 PS Modellen schon sehr selten aktuell auf dem Markt ist.
Dazu top gepflegt und mit 8-fach Bereifung. Die meisten sind schon mehr als 100.000 gelaufen dazu noch in Rot 🙄
Mir ging es ähnlich als ich 2016 meinen gesucht hab. Hab den Verkäufer sogar 50 Euro überwiesen,damit er den Wagen reserviert damit ich den anschauen kann,da etwa 800km Anfahrt.
Selbe Problem. Brief bei der Bank, Verkäufer in Not,Karre muss weg. Bei der Bank war fast soviel offen wie ich bezahlen sollte. Der Typ meinte ich nehme Auto und Zulassung mit,er überweist dann das Geld an die Bank und schickt mir dann die ZB2. Da ich damit täglich zu tun hab,hab ich mir auf dem Weg zu dem Wagen einen anderen auf halber Strecke angeschaut und den genommen.
Angenommen der Typ zahlt das Geld nicht ein und gibt's aus?
Dann kannst ein Zivilverfahren einläuten und das dauert bekannterweise. Ne so doll kann kein Auto sein.
Hatte ich beim AH auch schon. Ich sag nehm ich und der Verkäufer sagt,oh dumm der Brief liegt bei der Bank. Na dann nicht und tschüss.
Gruß m
Ich werde der Versuchung widerstehen und etwas warten. Glaub die zockerei um den Wagen ist es nicht wert. Ich habe schon selber mal eine Anwaltsrechnung bezahlt daher vermeide ich lieber ein späteres Verfahren gegen den Verkäufer.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 06. Feb. 2018 um 19:48:51 Uhr:
Was genau?Das eine falsche EV geahndet wird? Mir ist mehr als ein Fall bekannt.
Dass ich die empfohlen hätte.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 06. Feb. 2018 um 20:8:16 Uhr:
Dann kannst ein Zivilverfahren einläuten und das dauert bekannterweise.
Und mit dem erwirkten Titel gegen jemanden, den sogar die Raten für ein Mittelklasseauto in die Bredoullie bringen, kann man super sein Gästeklo dekorieren. Einmal im Jahr kann man ihn sogar abhängen und versuchen etwas zu pfänden 😉