Geplanter Fahrzeugkauf ohne Brief - was beachten?
Hallo,
ich habe mit einem Privatverkäufer ein Fahrzeugkauf vereinbart.
Nun möchte ich das Fahrzeug demnächst abholen, er lässt es angemeldet zur Überführung. Der Kaufbetrag wird in Bar ausgetauscht weil er jedoch das Fahrzeug Finanziert liegt der Brief bei seiner Bank.
Welche Sicherheiten kann ich im vorhinein vereinbaren? Der Preis ist gut und der Verkäufer macht einen ordentlichen Eindruck. Scheint auch jünger zu sein und hat natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DerHeiligeStuhl schrieb am 6. Februar 2018 um 19:07:47 Uhr:
"... ein weiterer Interessent schon so angefangen hat zu nerven..."
Na, dann soll er seine "Kiste" behalten!
Was nützen dir Auto+Schilder, wenn dein Geld weg ist und du keinen Eigentumsnachweis in Händen hast!?!
Der andere Interessent hat die gleichen Bedenken wie auch wir - so scheint es (falls es einen weiteren Interessenten wirklich geben sollte!)!
49 Antworten
Zitat:
@NSchuder schrieb am 8. Februar 2018 um 08:55:18 Uhr:
Du weißt ja nicht einmal sicher dass der Verkäufer von dem Geld das Du ihm zahlst tatsächlich den Kredit ablöst. Vielleicht ist er auch so klamm dass er das Geld für was anderes benötigt ...
oder - wir wollen dem uns unbekannten Verkäufer keine böse Absicht unterstellen - er zahlt das Geld bei seiner Hausbank/Sparkasse ein ... gibt den Überweisungsauftrag (an die Santander) ab ...
... und aufgrund einer aktuellen Kontopfändung wird die Überweisung nicht ausgeführt, sondern das temporäre Guthaben zugunsten eines anderen (weniger gut besicherten) Kredits weggepfändet 😉
Gab es alles schon. Hört sich immer wüst an,aber man glaubt nicht auf was für Ideen manch einer kommt.
Gruß m
Ich hatte mal einen Vorgang auf dem Tisch, da hatte der freie Handelsvertreter die (Order-)Schecks des Kunden, ausgestellt auf die GmbH (seinen Auftraggeber) bei seiner örtlichen Bank eingereicht und die sahen (bis zum rechtskräftigen Urteil) keinen Grund, das Geld an die GmbH weiterzuleiten.
Und nicht jeder in Deutschland hat einen ausreichenden Puffer, um so was abfedern zu können.
Ich hab einen Titel in der Tasche und dies Jahr,sind 2 Jahre rum seit dem letzten Vollstreckungsversuch des Gerichtsvollziehers, so dass ich ihn erneut in die Spur schicken werde. Beim letzten Besuch hat sie die EV über ihr Vermögen abgegeben und der Gerichtsvollzieher hat mir mitgeteilt,dass ein nächster VollstreckungsVersuch erst in 24 Monaten durchzuführen ist. Mal sehen,irgendwann bekomm ich sie.
Gruß m
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Zitat:
@camper0711 schrieb am 8. Februar 2018 um 13:33:11 Uhr:
Zitat:
@NSchuder schrieb am 8. Februar 2018 um 08:55:18 Uhr:
Du weißt ja nicht einmal sicher dass der Verkäufer von dem Geld das Du ihm zahlst tatsächlich den Kredit ablöst. Vielleicht ist er auch so klamm dass er das Geld für was anderes benötigt ...
oder - wir wollen dem uns unbekannten Verkäufer keine böse Absicht unterstellen - er zahlt das Geld bei seiner Hausbank/Sparkasse ein ... gibt den Überweisungsauftrag (an die Santander) ab ...... und aufgrund einer aktuellen Kontopfändung wird die Überweisung nicht ausgeführt, sondern das temporäre Guthaben zugunsten eines anderen (weniger gut besicherten) Kredits weggepfändet 😉
soweit brauchen wir garnicht zu gehen.
Es gibt z.B. technische Probleme bei der bank, die Überweiisung geht erst eine Woche später auf dem Konto ein, die Santander pennt, schickt die Papiere erst weiderrum eine Woche später raus, schon hast Du 2 Wochen Wartezeit. Da braucht der Brief nichtmals auf dem Postweg zu verschwinden.