Genug ist genug! Zweiter Motorschaden Discovery SDV6 4 nach 30.000km
Hallo zusammen! Ich suche "Leidensgenossen" mit Motorproblemen um möglicherweise eine Sammelklage gegen Land Rover/Range ROVER einzubringen!
Es darf doch nicht wahr sein! Man kauft ein Auto um € 100.000 um damit sicher und problemlos unterwegs zu sein und bekommt ein Auto welches innerhalb von 3 Jahren 4 Monate Werkstätten Aufenthalt hat 2 Motorschäden und einem jeweiligen schikanösen Verhalten von Land Rover! Wie zb. Kein geeignetes Auto für die Weiterfahrt; nicht übernähme von den Rechnungen für notwendige Übernachtungen; tägliche Telefonate mit dem Importeur damit etwas weitergeht usw.
In jedem Fall Nie wieder diese Marke!!
Bitte teilt mir Erfahrungen und Probleme mit! Danke im Voraus, Georg
Beste Antwort im Thema
ich habe meinen RR Sport V8 Diesel ATB nach vier Monaten auch gewandelt, nachdem es einen Motorschaden nach knappen 1500 Km sowie unzählige ausserplanmäßige Werkstattaufenthalte gab.
Die Wandlung nach deutschem Recht ist die "kaufmännisch" BESTE Lösung, um dieses Problem zu lösen. Der mir in Rechnung gestellte Betrag für knapp 8.000 KM lag bei .....ich meine aus dem Kopf heraus....€ 5.500,00, dafür sind im Gegenzug alle Aufwendungen erstattet worden.
Ich würde mich mit dem Thema einer Sammelklage o.ä. nicht befassen, wenn Dein Fall klar sowie eindeutig ist.
81 Antworten
ich habe meinen RR Sport V8 Diesel ATB nach vier Monaten auch gewandelt, nachdem es einen Motorschaden nach knappen 1500 Km sowie unzählige ausserplanmäßige Werkstattaufenthalte gab.
Die Wandlung nach deutschem Recht ist die "kaufmännisch" BESTE Lösung, um dieses Problem zu lösen. Der mir in Rechnung gestellte Betrag für knapp 8.000 KM lag bei .....ich meine aus dem Kopf heraus....€ 5.500,00, dafür sind im Gegenzug alle Aufwendungen erstattet worden.
Ich würde mich mit dem Thema einer Sammelklage o.ä. nicht befassen, wenn Dein Fall klar sowie eindeutig ist.
Dein RRS war ein Neuwagen, da ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag einfacher, da du nur einen Vertragspartner (Händler bzw. LR) hattest.
Der TE hat den Disco 4 gebraucht gekauft. Hier muss er erstmal nachweisen, dass die Mängel am Fahrzeug nicht durch unsachgemäße Nutzung durch den Erstzbesitzer erfolgt sind. Und sein Vertragspartner ist nicht LR, sondern der Verkäufer des gebrauchten D4.
Meiner war ein Vorführwagen vom J/LR Importeur erstanden! Unser Fahrzeug wird zu 95% auf Langstrecken genutzt 4% Kurzstrecken und 1% leichtes Gelände auf der Jagd. Unter normalen Umständen sollte ein 3,0 Diesel in diesem Fall ohne Probleme 500.000km halten. Ich kenne niemanden mit 500T KM mit diesem Motor. Wenn man sich die treats und Kommentare in den verschieden Netzwerken durchliest oder aber auch mit einem ehrlichen LR RR Mechaniker spricht sterben diese Motoren wie die Fliegen nach einem Gifteinsatz. In Slowenien wurden in den letzten 12 Monaten 54 Motoren von LR/RR getauscht. Klar, durch die günstigen Stundensätze in Slowenien kommen Österreicher Italiener und Kroaten trotzdem ist dies eine unglaubliche Zahl an kaputten Motoren wenn man noch die in Garantie befindlichen Fahrzeuge dazurechnet und die Fahrer welche bei Ihrer Dauerwerkstatt Wechsel kann mann nur weinen! In jedem Fall ist's eine sauerei von J-LR-RR. Wir dürfen nicht vergessen, diese Autos kosten jenseits der 70.000t € Wenn man einen Dacia um die 15.000€ kauft sagt man nach 4 Jahren ist halt so aber bei einem RR oder LR den man kauft weil dieser eben lange halten sollte ist's in meinen Augen betrug am Kunden. Hinzu kommt die Verhaltensweise im Schadensfall welches mich zum vierten mal sprachlos macht! Alles im allen ist's wahrscheinlich besser einen TATA zu kaufen! Jaguar Land Rover und Range Rover wurden leider vom Eigentümer an TATA angeglichen anstatt verbessert! LG
Zitat:
@G.List schrieb am 1. August 2019 um 09:54:52 Uhr:
Meiner war ein Vorführwagen vom J/LR Importeur erstanden!
War das ein Vertragshändler?
Dann kannst du deinen Rückabwicklungsanspruch ggü. Ihm geltend machen.
Aber wie schon oben geschrieben, nimmst du dir dafür besser einen Anwalt.
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Ja war es! Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet und meine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Klage auch!
LG
Was ich ein ein wenig stört - trotz der verständlichen akuten Emotion - dass sich offensichtlich ein Österreich in einem von 90% Deutschen frequentierten Forum anmeldet und hier von Rechtsmitteln spricht, welche in Deutschland nicht vorhanden sind - jedoch in Österreich. Dies sorgt erst mal für Irritation unter den Deutschen.
Weiterhin wird der Sachverhalt nicht vollständig dargestellt, wie z.B. Erstzulassung, Kaufdatum, Kilometerstand damals und jetzt. Daraus würde sehr schnell ersichtlich dass dank Harmonisierung des EU Schuldrechts bereits die Verjährung für Mangelhaftung eingetreten ist. Also Rechtsmittel wie "Rücktritt vom Kaufvertrag" oder "Minderung" stehen erst mal nicht zur Verfügung.
Eine mögliche aufschiebende Wirkung der Verjährung à la Dieselskandal müsste erst mal erklärt und dann vor Gericht auch festgestellt werden.
Und selbst im Erfolgsfall, vermute ich, dass die Laufleistung zum Zeitpunkt des Richterspruchs tendenziell bei der üblicherweise festgestellten maximalen Lebensdauer liegen wird. Was zur Folge hat, dass die Nutzungsentschädigung in etwa beim ursprünglichen Kaufpreis liegt.
Ausdrücklich: nur ein Rat, wie man ein Anliegen besser vortragen könnte, sofern andere Aspekte vorliegen, welche ich gerade übersehe oder nicht kenne.
Es tut mir leid dass ich es gewagt habe mich als Deutscher der in Österreich lebt angemeldet hat! ?? Ist in diesem Fall auch nicht relevant da es sich bei diesem Motor um eine Internationale Angelegenheit handelt und überall geschädigte herumfahren bzw. stehen! Es gibt eine Gesetzliche Pflicht der Gewährleistung von 2 jähren in der EU angehängt daran kommt die jeweilige Händlergarantie zum Tragen! Wovon J/LR angeblich noch nie gehört hat! Wie geschrieben ist der jetzige Motor 14 Monate alt und mit ca. 30.000KM liegengeblieben mit erneuten Motorschaden! Laut der Rechtsabteilung Konsumentenschutz und ÖAMTC und meinem Anwalt ist nicht das Alter oder die gefahrenen KM ausschlaggebend für eine Wandlung sondern die immer wieder kehrenden Probleme mit diesem Motor! Wir denken einfach darüber nach wie dieses Problem beseitigt werden kann, nicht auf den Rücken der RR/LR Kunden. Verantwortlich ist natürlich der Konzern mit seiner Haltung bzw. Gleichgültigkeit. Dies erkennt man daran das es keine Besserung in dieser Sache gibt. Im Gegenteil LR hat die selben Probleme mit dem 2,0 Diesel welcher im Land Rover Sport und im Jaguar F Peace verbaut ist! Umso mehr Probleme bekannt sind desto einfacher der Weg J/LR zu einer Lösung zu zwingen! Dies war mein Ansinnen!
MfG
Beantworte doch erst mal meine Fragen.
Ein behobener Mangel innerhalb der Gewährleistung hat keine aufschiebende Wirkung auf deren Verjährung.
Die "Anschlussgarantie" hat nichts mit der Gewährleistung zu tun - deren Inhalt bestimmt einzig und allein der "Garantiegeber".
Fred.
P.S. Es tut mir leid, dass ich Dich als Österreicher bezeichnet habe.
Die Regeln des internationalen Privatrechts richten sich in der EU bei Kaufverträgen nach der EU-VO Nr. 593/2008. Hiernach ist bei fehlender Rechtswahl (das heißt wenn die Vertragsparteien nicht das Recht eines bestimmten Staates vereinbart haben) das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Fred vorkommen richtig was du bezüglich der Garantie und Gewährleistung schreibst! Laut Anwälten ist im meinen Fall die Wandlung kein Problem trotz des Baujahrs Dez. 2015 da der Fehler seit Beginn existiert und 4 schaden am Motor gewesen sind! Ich hoffe damit ist Deine Frage beantwortet!
P.S. macht nichts da ich mich weder als D noch als Ö fühle ??
Siehst Du, jetzt sind wir auf einem hohen Niveau. Wobei ich das österreichische Recht nicht kommentieren kann.
In Deutschland unterliegt der Rücktritt in der Tat nicht der Verjährung. Deshalb gibt es §218 BGB - Unwirksamkeit des Rücktritts - welchen genau den von Dir erwähnten Rücktrittsgrund wiederum ausschliesst.
Weiterhin bliebe (in Deutschland) auch bei erfolgreichem Rücktritt das Problem der Nutzungsentschädigung, welche sich nach der Laufleistung richtet. Aus diesem Grund habe ich Dich nach genau dieser gefragt.
Ich weiss jetzt nicht, was du auf dem Klageweg erreichen möchtest. Wenn es um die Rückabwicklung des Kaufs geht, dann ist das in diesem Fall rechtlich relativ einfach:
1. Es liegt ein erheblicher Sachmangel vor
2. Der Verkäufer war nicht in der Lage, den Magel durch Nachbesserung zu beseitigen
In der Regel ist bei der Rückabwicklung nur die Nutzungsentschädigung strittig. Das Ganze ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer. JLR hat da erst einmal nichts mit zu tun.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung von JLR und wird kaum eine Möglichkeit zur Rückabwicklung des Kaufs beim Händler enthalten.
Wenn mir sowas passiert und sich ein Unternehmen umkooperativ und nicht kundenfreundlich verhält, dann würde ich alle Möglichkeiten nützen, diese Angelegenheit einem möglichst großen Kreis von Menschen zur Kenntnis zu bringen. Und ich habe da außerordentlich wirkungsvolle Möglichkeiten :-)
Ein Influencer. 😁😁
NWLR ???
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 1. August 2019 um 19:05:31 Uhr:
Ein Influencer. 😁😁
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 1. August 2019 um 19:57:00 Uhr:
NWLR ???
Was bedeutet das?