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geliebte Kawasaki ist umgefallen

Kawasaki Ninja ZX 9R

Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe momentan noch unter Schock :-(
Vorhin wollte ich mit der Kawa noch eine Feierabendrunde drehen. Ich fahre sie aus der Garage, Leergang war drin und stelle sie auf den Ständer um die Garage dann manuell zu schließen. Plötzlich höre ich ein Scheppern, ich drehe mich um und sehe wie die Kawasaki daliegt......
Anscheinend ist der Leergang rausgesprungen (wie zur Hölle kann der neutrale Gang rausspringen?; Motorrad stand fest auf Ständer) und somit ist die Kawa umgeflogen.
Schaden:
2 x Blinker
Fußschaltung abgebrochen
Kupplungshebel abgebrochen
linke Seite größtenteils verkratzt
Ich frage mich nun, wer den Schaden übernimmt? Das Motorrad gehört leider auch nicht mir. Ich war jedoch befugt, das Motorrad zu fahren. Was kann ich tun?
Danke für die Antworten.
MfG
stiegla

Beste Antwort im Thema

So, dann melde ich mich mal zum Wort.
Es gibt die so genannte "Benzinklausel" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherer.
Sie besagt, dass keine Schäden (in der Privathaftpflicht!) übernommen werden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Dafür gibt es ja die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht.
Zum Gebrauch gehört nicht nur das Fahren des Fahrzeugs, sondern auch z. B. das Hin- und Herschieben etc., so wie in diesem Fall das Herausschieben aus der Garage. Leider! Weiterhin ist i. d. R. dann ein Ausschluss in den Bedingungen verankert, wenn für einen Schaden bereits eine anderweitige Versicherung besteht (in diesem Fall wäre das eine Vollkasko-Versicherung).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beschädigungen, die nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden, i. d. R. versichert sind. Beispiel: ein Fußgänger stolpert und wirft ein geparktes fremdes Moped um. Ist zwar auch ein Fahrzeug, der Schaden ist jedoch nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht worden und: es handelt sich um ein fremdes (nicht um ein eigenes, geliehenes oder gemietetes) Fahrzeug. Denn die Privathaftpflichtversicherung resultiert aus der gesetzlichen Haftpflicht, die im BGB § 823 verankert ist: sinngemäßer Inhalt: wer anderen einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen in voller Höhe mit seinem jetzigen und zukünftigen Einkommen zu ersetzen...; Voraussetzung hierfür ist rechtswidriges, schuldhaftes Handeln.
Deshalb oftmals der Ausschluss der Versicherer bei den so genannten Gefälligkeitsschäden.

Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder Gefälligkeitsschäden: diese sind üblicherweise nicht versichert, wenn man einen Standard- oder Basisschutz hat (jede Versicherung hat da andere Bezeichnungen, manche bieten auch nur eine Variante an). Viele Versicherer bieten zwischenzeitlich jedoch mehrere Absicherungsvarianten an, die dann in den Besonderen Bedingungen geregelt sind, umfassenderen Schutz bieten und dann natürlich auch mehr an Beitrag kosten. In diesen "Aufstockungen" sind mittlerweile oftmals auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bzw. Gefälligkeitsschäden abgedeckt, zumeist mit separaten höheren Selbstbeteiligungen.
Da kein Laie weiß, was in seinen Bedingungen steht, rate ich auf alle Fälle, die Versicherungsgesellschaft anzurufen. Noch besser dran ist man, wenn man einen persönlichen Berater hat, der vorbeikommt und sich um seine Belange kümmert!
Wenn wir ehrlich sind, ist die Privathaftpflichtversicherung eine Versicherung, die schon immer viele zu betrügerischen Handlungen verleitet hat, was jedoch absolut kein Kavaliersdelikt ist! Gerade diejenigen sind es dann, die sich über zunehmende Ausschlüsse und Beitragserhöhungen aufregen... . Zum Leid der anderen, die das mittragen müssen. Wobei die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung wirklich für jeden erschwinglich sind.
Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen :-)
Viele Grüße
Ronny

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