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geliebte Kawasaki ist umgefallen

Kawasaki Ninja ZX 9R

Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe momentan noch unter Schock :-(

Vorhin wollte ich mit der Kawa noch eine Feierabendrunde drehen. Ich fahre sie aus der Garage, Leergang war drin und stelle sie auf den Ständer um die Garage dann manuell zu schließen. Plötzlich höre ich ein Scheppern, ich drehe mich um und sehe wie die Kawasaki daliegt......

Anscheinend ist der Leergang rausgesprungen (wie zur Hölle kann der neutrale Gang rausspringen?; Motorrad stand fest auf Ständer) und somit ist die Kawa umgeflogen.

Schaden:

2 x Blinker
Fußschaltung abgebrochen
Kupplungshebel abgebrochen
linke Seite größtenteils verkratzt

Ich frage mich nun, wer den Schaden übernimmt? Das Motorrad gehört leider auch nicht mir. Ich war jedoch befugt, das Motorrad zu fahren. Was kann ich tun?

Danke für die Antworten.

MfG

stiegla

Beste Antwort im Thema

So, dann melde ich mich mal zum Wort.

Es gibt die so genannte "Benzinklausel" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherer.

Sie besagt, dass keine Schäden (in der Privathaftpflicht!) übernommen werden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Dafür gibt es ja die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht.

Zum Gebrauch gehört nicht nur das Fahren des Fahrzeugs, sondern auch z. B. das Hin- und Herschieben etc., so wie in diesem Fall das Herausschieben aus der Garage. Leider! Weiterhin ist i. d. R. dann ein Ausschluss in den Bedingungen verankert, wenn für einen Schaden bereits eine anderweitige Versicherung besteht (in diesem Fall wäre das eine Vollkasko-Versicherung).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beschädigungen, die nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden, i. d. R. versichert sind. Beispiel: ein Fußgänger stolpert und wirft ein geparktes fremdes Moped um. Ist zwar auch ein Fahrzeug, der Schaden ist jedoch nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht worden und: es handelt sich um ein fremdes (nicht um ein eigenes, geliehenes oder gemietetes) Fahrzeug. Denn die Privathaftpflichtversicherung resultiert aus der gesetzlichen Haftpflicht, die im BGB § 823 verankert ist: sinngemäßer Inhalt: wer anderen einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen in voller Höhe mit seinem jetzigen und zukünftigen Einkommen zu ersetzen...; Voraussetzung hierfür ist rechtswidriges, schuldhaftes Handeln.

Deshalb oftmals der Ausschluss der Versicherer bei den so genannten Gefälligkeitsschäden.

Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder Gefälligkeitsschäden: diese sind üblicherweise nicht versichert, wenn man einen Standard- oder Basisschutz hat (jede Versicherung hat da andere Bezeichnungen, manche bieten auch nur eine Variante an). Viele Versicherer bieten zwischenzeitlich jedoch mehrere Absicherungsvarianten an, die dann in den Besonderen Bedingungen geregelt sind, umfassenderen Schutz bieten und dann natürlich auch mehr an Beitrag kosten. In diesen "Aufstockungen" sind mittlerweile oftmals auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bzw. Gefälligkeitsschäden abgedeckt, zumeist mit separaten höheren Selbstbeteiligungen.

Da kein Laie weiß, was in seinen Bedingungen steht, rate ich auf alle Fälle, die Versicherungsgesellschaft anzurufen. Noch besser dran ist man, wenn man einen persönlichen Berater hat, der vorbeikommt und sich um seine Belange kümmert!

Wenn wir ehrlich sind, ist die Privathaftpflichtversicherung eine Versicherung, die schon immer viele zu betrügerischen Handlungen verleitet hat, was jedoch absolut kein Kavaliersdelikt ist! Gerade diejenigen sind es dann, die sich über zunehmende Ausschlüsse und Beitragserhöhungen aufregen... . Zum Leid der anderen, die das mittragen müssen. Wobei die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung wirklich für jeden erschwinglich sind.

Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen :-)

Viele Grüße
Ronny

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Aber Hallo

für was habe ich denn eine Privathaftpflicht wenn Die den Schaden Nicht übernimmt ! Genau aus dem Grunde habe ich diese ja Abgeschlossen wenn was passiert damit ich auch gegenüber anderen Personen gedeckt bin. Bin auch schon mal mit nem Möppi von nem Kumpel flach gelegen weil ich mich verbremst habe: Vorderrad weg, gleich zu meiner Versich.gefahren und den Schaden aufnehmen lassen. Zuhause angekommen beim Kumpel geläutet und die Sache gebeichtet, na ja begeistert war Er ja nicht is ja klar Aber da ich den Fall ja schon gemeldet habe sind wir heute noch gute Kumpels und die Versicherung hat innerhalb 2 Wochen Bezahlt.

Ist halt ein Unterschied für die Privathaftplicht ob der Schaden beim (selbst damit) Fahren oder zB zu Hause beim Herausschieben aus der Garage passiert.

mfg

Eine Privathaftplicht hast Du damit Du Sach- oder Personenschäden, die Du anderen zufügst, nicht aus eigener Tasche zahlen musst. Gerade die Privathaftpflicht hat da inzw. diverse Klauseln, was nicht mehr gedeckt ist. Genauer gesagt für fahrlässige Missgeschicke.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sowas nicht gedeckt ist. Da gibt es so Klauseln, die zum Beispiel ausschlie0ßen, dass Schäden bezahlt werden, wenn ich bei einem Umzug helfe.

1. das Motorrad wurde verliehen (unentgeldlich zur Verfügung gestellt)
2. das Motorrad hätte ja Vollkasko versichert sein können, um solche Schäden zu decken (auch wenn dann jemand anders damit fährt)

In letzter Konsequenz würde das ja folgendes Bedeuten: Meine nicht teurer werden PH zahlt nen Schaden, der eigentlich durch eine teurer werden VK abgedeckt wäre, wenn der Besitzer nicht zu geizig wäre!? Sorry, aber die Nummer ist nicht.

Sicher gibt es Policen die sowas mit abdecken wenn man das zusätzlich abschließt.

Das Beispiel von Patrick (Pirat77) stimmt doch zuversichtlich. Vielleicht klappts ja mit der Haftpflicht. Die WGV Privat- und Familienhaftpflichtversicherung, bei der ich bin, schließt Schäden, die im Umgang mit Kfz entstehen, aus. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert und wir werden dann erfahren, obs geklappt hat.
An die Version, dass sich bei eingestelltem Leerlauf selbständig ein Gang einlegte, glaube ich nicht. Zudem wäre der Motor bei nicht gezogener Kupplung so schnell ausgegangen (Sicherheitsschalter), dass die 9er Ninja keinen Impuls mehr nach vorn bekommen hätte.

@kawaturi: Diesen ava benutzt schon jemand anders, ich fand Deinen alten schöner.

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okay Sammler werds wieder ändern, hatte den aber schon vor ca. 10 jahren irgendwo mal drin. Na ja egal hast recht gibt besseres.

hallo Leutz aus diesem Grunde verleihe Ich nix was sich bewegt (Frau, Motorrad,Auto,ausser den Schubkarren wenn er geladen ist)😁
Sicher ist soetwas ärgerlich vor allem wenn es sich um die eigene maschine handelt und noch Doofheit mit im Spiel ist ist mir auch schon passiert (Bordstein hoch gefahren und die Füße waren zu kurz oder Pfütze ist nicht gleich Pfütze der Schuh war schneller weg als ich schauen konnte und wir lagen auf der Nase(soviel zu meinen peinlichen Umfallern)
habe aber auch viel gelernt so zbsp. nei weider mein Mororrad einem Kumpel mit zu geben da er ja soviel GÜNSTIGER die Kupplung wechselt als der Mechaniker deiner Werstatt....
Bilder angehängt

Zitat:

Original geschrieben von ICBM


Ist halt ein Unterschied für die Privathaftplicht ob der Schaden beim (selbst damit) Fahren oder zB zu Hause beim Herausschieben aus der Garage passiert.

mfg

Würd ich auch sagen. Von der geplanten Fahrt würde ich erstmal nichts erwähnen. Das die private Haftpflicht für Unfälle, Rutscher etc. aufkommt, wage ich zu bezweifeln, es sei denn, sie kostet dasselbe wie eine Kfz- Haftpflicht. Sonst würde doch jeder die Vollkasko mit der viel günstigeren privaten Haftpflicht umgehen.

Allerdings bist Du nicht gefahren und hast das Mopped aus welchem Grund auch immer aus der Garage geschoben und dabei ist es beim abstellen umgefallen.

Ich habe mir mit ca. 15 J. auch mal ein Fahrrad von einem Kumpel geliehen, jemanden mit auf den Gepäckträger genommen, rumgeblödelt und in dem Hinterrad war anschließend keine 8 sondern 'ne 16. Das Rad ließ sich nichteinmal mehr drehen aber die Haftpflichtversicherung meiner Mutter hat den Schaden komplett übernommen, obwohl das Fahrrad geliehen war und ich offensichtlich grob fahrlässig gehandelt habe, da ein Gepäckträger nicht zur Mitnahme von Personen geeignet ist. Der Schaden belief sich aber auch nur um ca. 100€ und es war ein Fahrrad...schwer zu sagen wie es bei Motorrädern ist.

Zwei Dinge zum letztgenannten Beispiel:

Das herausschieben / rangieren kann aber als Benutzung ausgelegt werden. Könnte mir nur vorstellen, dass man die Sache so darstellen müsste, dass der Kumpel das Motorrad abgestellt hat in der Garage, und ich das OHNE zu fragen herausgeschoben habe, weil ... keine Ahnung. Wahrscheinlich greift dann aber wieder was wie "nicht gegen Unbefugt Benutzung gesichert".

Beim Fahrradbeispiel ist das Alter entscheidend! Stichwort "Kind / Jugendlicher".

Zitat:

Original geschrieben von therealHeretic



Das herausschieben / rangieren kann aber als Benutzung ausgelegt werden.

Das wäre für mich ein Grund der Versicherung ordentlich aufs Dach zu steigen wenn der Fall so zutrifft. Wenn ich Besuch bekomme und der sein Motorrad vor meiner Garage parkt, aus der ich dann was holen will und ich dann beim wegschieben den überschweren Hobel dann nichtmehr halten kann und der Schaden nimmt - wie eindeutiger könnte ein Leistungsfall der priv.Hpfl denn noch sein 😉

mfg

Vielleicht wärs jetzt mal an der Zeit, daß sich ein Versicherungskaufmann oder Advokat mal ins Thema einmischt und belegbare Fakten in die Runde wirft.
Irgendwelche Vermutungen, persönliche Einschätzungen etc. helfen nämlich nicht weiter und erhöhen nur den Grad an gefährlichem Halbwissen.

Von meiner Versicherung (Ergo) weiß ich, daß man für "Schäden aus Gefälligkeitshandlungen/Freundschaftsdiensten" und "Schäden an geliehenen Sachen" eine (teurere) Zusatzoption ("Privatschutz spezial"😉 zur normalen privaten Haftpflicht buchen muß um für solche Fälle abgesichert zu sein.
Ansonsten hat man beim vom TE geschilderten Beispiel schlechte Karten.

Aber vielleicht meldet sich ja ein echter Experte endlich mal zu Wort.

Ich würds halt einfach versuchen und bei Nicht-Gelingen den Schaden eben aus eigener Tasche zahlen....

Ihr gebt aber nicht gerade Tips zum Versicherungsbetrug, oder?

Wie hat sich denn der Eigentümer dazu geäußert?

Zitat:

Original geschrieben von ICBM


Das wäre für mich ein Grund der Versicherung ordentlich aufs Dach zu steigen wenn der Fall so zutrifft. Wenn ich Besuch bekomme und der sein Motorrad vor meiner Garage parkt, aus der ich dann was holen will und ich dann beim wegschieben den überschweren Hobel dann nichtmehr halten kann und der Schaden nimmt - wie eindeutiger könnte ein Leistungsfall der priv.Hpfl denn noch sein 😉

mfg

Das ist hier aber nicht der geschilderte Fall! Und wenn der von Dir geschilderte Fall eintritt, sehe ich auch schwarz. Warum hast Du das Mopped von deinem bekannten wegzuschieben!? Das hat der dann zu tun! So bitter das leider ist. Und wenn es ein fremdes Fahrzeug ist haste folgende Möglichkeit: Polizei rufen, die den Verwarnen, dann auf EIGENE Kosten nen Abschlepper rufen, und dann in nem Zivilprozess die Kohle zurückfordern. So original am eigenen Leib erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von Sentenced7


Vielleicht wärs jetzt mal an der Zeit, daß sich ein Versicherungskaufmann oder Advokat mal ins Thema einmischt und belegbare Fakten in die Runde wirft.

Von meiner Versicherung (Ergo) weiß ich, daß man für "Schäden aus Gefälligkeitshandlungen/Freundschaftsdiensten" und "Schäden an geliehenen Sachen" eine (teurere) Zusatzoption ("Privatschutz spezial"😉 zur normalen privaten Haftpflicht buchen muß um für solche Fälle abgesichert zu sein.

Ansonsten hat man beim vom TE geschilderten Beispiel schlechte Karten.

Aber vielleicht meldet sich ja ein echter Experte endlich mal zu Wort.

Ist zwar lang her, aber ich hab das mal gelernt... Und Du beschreibst es genau richtig. Es hilft nur ein Blick in die Bedingungen. Selbst wenn sich jetzt noch mehr Leute melden. Die Bedingungen sind bei JEDER Versicherung anders, und ändern sich auch im Laufe der Jahre. Man muss also ganz genau in den geltenden Bedingungen nachsehen.

Eine normale PH wird den geschilderten Fall aber nicht übernehmen.

So, dann melde ich mich mal zum Wort.

Es gibt die so genannte "Benzinklausel" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherer.

Sie besagt, dass keine Schäden (in der Privathaftpflicht!) übernommen werden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Dafür gibt es ja die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht.

Zum Gebrauch gehört nicht nur das Fahren des Fahrzeugs, sondern auch z. B. das Hin- und Herschieben etc., so wie in diesem Fall das Herausschieben aus der Garage. Leider! Weiterhin ist i. d. R. dann ein Ausschluss in den Bedingungen verankert, wenn für einen Schaden bereits eine anderweitige Versicherung besteht (in diesem Fall wäre das eine Vollkasko-Versicherung).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beschädigungen, die nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden, i. d. R. versichert sind. Beispiel: ein Fußgänger stolpert und wirft ein geparktes fremdes Moped um. Ist zwar auch ein Fahrzeug, der Schaden ist jedoch nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht worden und: es handelt sich um ein fremdes (nicht um ein eigenes, geliehenes oder gemietetes) Fahrzeug. Denn die Privathaftpflichtversicherung resultiert aus der gesetzlichen Haftpflicht, die im BGB § 823 verankert ist: sinngemäßer Inhalt: wer anderen einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen in voller Höhe mit seinem jetzigen und zukünftigen Einkommen zu ersetzen...; Voraussetzung hierfür ist rechtswidriges, schuldhaftes Handeln.

Deshalb oftmals der Ausschluss der Versicherer bei den so genannten Gefälligkeitsschäden.

Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder Gefälligkeitsschäden: diese sind üblicherweise nicht versichert, wenn man einen Standard- oder Basisschutz hat (jede Versicherung hat da andere Bezeichnungen, manche bieten auch nur eine Variante an). Viele Versicherer bieten zwischenzeitlich jedoch mehrere Absicherungsvarianten an, die dann in den Besonderen Bedingungen geregelt sind, umfassenderen Schutz bieten und dann natürlich auch mehr an Beitrag kosten. In diesen "Aufstockungen" sind mittlerweile oftmals auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bzw. Gefälligkeitsschäden abgedeckt, zumeist mit separaten höheren Selbstbeteiligungen.

Da kein Laie weiß, was in seinen Bedingungen steht, rate ich auf alle Fälle, die Versicherungsgesellschaft anzurufen. Noch besser dran ist man, wenn man einen persönlichen Berater hat, der vorbeikommt und sich um seine Belange kümmert!

Wenn wir ehrlich sind, ist die Privathaftpflichtversicherung eine Versicherung, die schon immer viele zu betrügerischen Handlungen verleitet hat, was jedoch absolut kein Kavaliersdelikt ist! Gerade diejenigen sind es dann, die sich über zunehmende Ausschlüsse und Beitragserhöhungen aufregen... . Zum Leid der anderen, die das mittragen müssen. Wobei die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung wirklich für jeden erschwinglich sind.

Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen :-)

Viele Grüße
Ronny

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