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Geldbuße wegen DashCam

Das finde ich ja mal interessant:

"Eine 52-jährige Frau wollte der Polizei mit Dashcam-Aufnahmen helfen, den Schuldigen für die Beschädigung ihres Autos zu ermitteln. Ein Verstoß gegen den Datenschutz, befand ein Amtsgericht."

https://www.heise.de/.../...wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html

Beste Antwort im Thema

Die deutsche Rechtsprechung ist und bleibt einfach nur lächerlich.
Da wird das Opfer noch zum Täter gemacht... wie weit ist unser deutscher Staat gesunken ?!
Der Datenschutz sollte in solchen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.

Gut, wenn das so ist, dann fallen halt Beweisaufnahmen weg, wenn z.B. beim Nachbarn eingebrochen wird. dann bekommt der Einbrecher halt ordentlich auf die Nuschel.
Ist dann halt auf der Flucht wo gegen gerannt... ganz einfach.

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 8. Oktober 2017 um 14:35:02 Uhr:


Die "ausrede" mit dem Handy dürfte nicht klappen, da dashcams in der Regel immer das Datum, Uhrzeit und teilweise auch die GPS-Geschwindigkeit einblenden.

Habe noch keine Handy-App (leider) gefunden, die das kann.

In der Regel kann man die Einblendungen aber bei den Dashcams auch deaktivieren.

Hallo,

Es wird wohl endlich Zeit für eine rechtliche Regelung für festinstallierte private Kameras im öffentlichen Raum, hier also im Auto. Die Ermittlungsbehörden nehmen alle Aufnahmen gerne, ja suchen geradzu danach wenn es sich um Terroraufklärung bzw. Demos handelt. (G20).

Andererseits sollen private Kameras zur Aufklärung/Abwehrung von privatem Schaden strafbar sein.
Hier wäre eine rechtliche Regelung dringend von Nöten.

Ich mache mal einen Vorschlag. Eine Aufnahmenspeicherung von (rückwirkend) max. 10 Minuten, nur manuell ausgelöst, bzw. durch Aufprallsensor, abrufbar nur mit Passwort vom Besitzer. Für Unfälle mit Todesfolge sollte die Aufnahme auch gegen den Willen des Besitzers mit richterlichem Beschluss auswertbar sein.

Parkplatzschäden bzw. Vandalismus am parkenden Auto fallen da natürlich raus, aber ist das wirklich so tragisch...?

Gruß BSCom

Zitat:

@BSCom schrieb am 8. Oktober 2017 um 15:52:23 Uhr:


Hallo,

Es wird wohl endlich Zeit für eine rechtliche Regelung für festinstallierte private Kameras im öffentlichen Raum, hier also im Auto. Die Ermittlungsbehörden nehmen alle Aufnahmen gerne, ja suchen geradzu danach wenn es sich um Terroraufklärung bzw. Demos handelt. (G20).

Andererseits sollen private Kameras zur Aufklärung/Abwehrung von privatem Schaden strafbar sein.
Hier wäre eine rechtliche Regelung dringend von Nöten.

Ich mache mal einen Vorschlag. Eine Aufnahmenspeicherung von (rückwirkend) max. 10 Minuten, nur manuell ausgelöst, bzw. durch Aufprallsensor, abrufbar nur mit Passwort vom Besitzer. Für Unfälle mit Todesfolge sollte die Aufnahme auch gegen den Willen des Besitzers mit richterlichem Beschluss auswertbar sein.

Parkplatzschäden bzw. Vandalismus am parkenden Auto fallen da natürlich raus, aber ist das wirklich so tragisch...?

Gruß BSCom

Ein "Aufprallsensor" nützt gar nix, jeder Unfall hat eine Vorgeschichte, auf die kommt es oft an, die fehlt dann in jedem Fall.

Die 10 Minuten rückwirkend nutzen auch nix wenn das Ereignis des Streites nach zb. einer Anzeige länger zurück liegt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Oktober 2017 um 16:31:29 Uhr:



Ein "Aufprallsensor" nützt gar nix, jeder Unfall hat eine Vorgeschichte, auf die kommt es oft an, die fehlt dann in jedem Fall.

Bei fest installierten Überwachungssystemen rund ums Haus kenne ich eine andere Variante.
Dort wird im Arbeitsspeicher immer mit aufgezeichnet und erst dann wenn der Bewegungsmelder auslöst ( rückwirkend ca 1 Minute ) auf das Speichermedium geschrieben. Technisch ist das für den Hersteller ganz einfach zu lösen.

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Also ich hab in meinem BMW eine BMW-Dashcam verbaut. Vorne und hinten.
Die ürberschreibt das aufgenoimmene. Aufnahmen im Minutentakt. Außer wenn ich die manuell starte, denn dann nimmt sie länger auf.
Dauerhaft gespeichert werden Ereignisse. Sehr starkes Bremsen, Erschütterungen, heftige Lenkbewegungen /richtungswechsel die so normal nicht vorkommen würden, und Erschütterungen beim abgestellten Fahrzeig.
Dann nimmt das System 1 Minute vor und nach dem Ereignis ind speichert diese dauerhaft ab.
Ich denke damit kann jeder leben... denke ich....

Grüssle Thomas

Hier einmal die Empfehlungen des 54 sten Verkehrsgerichtstag von Jan 2016 an die Bundesregierung.
Getan hat sich aber leider wieder gar nichts.
Ob es daran liegt das im Bundestag mehr Rechtsanwälte sitzen als Verbraucherschützer ?
Ach ja beim Verkehrsgerichtstag sind ja zumeist auch Anwälte zugegen.
Jedenfalls auch wesentlich mehr als Verbraucherschützer.
Rechnen wir also nicht damit, das wir eine Regelung wie in anderen Ländern hinbekommen, die die Zahl der Gerichtsverfahren senken würde.

54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar
EMPFEHLUNG
Arbeitskreis VI
Dashcam
1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen
Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch
zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis
beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine
klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung damit
erzeugter Aufnahmen vor Gericht besteht.
2. Der Arbeitskreis empfiehlt daher eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des
europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb
der EU gewährleistet.
3. Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger
Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und
Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten.
4. Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger
Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere
bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig
überschrieben wird.
5. Die Verwertung von rechtswidrigen Dashcam-Aufnahmen im Gerichtsverfahren
richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den
Beweisverwertungsverboten.
6. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder
Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden
können.
7. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine
Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Oktober 2017 um 16:45:01 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Oktober 2017 um 16:31:29 Uhr:



Ein "Aufprallsensor" nützt gar nix, jeder Unfall hat eine Vorgeschichte, auf die kommt es oft an, die fehlt dann in jedem Fall.

[/quote

Bei fest installierten Überwachungssystemen rund ums Haus kenne ich eine andere Variante.
Dort wird im Arbeitsspeicher immer mit aufgezeichnet und erst dann wenn der Bewegungsmelder auslöst ( rückwirkend ca 1 Minute ) auf das Speichermedium geschrieben. Technisch ist das für den Hersteller ganz einfach zu lösen.

Ja das könnte man auch so in einer DashCam realisieren.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Oktober 2017 um 17:33:47 Uhr:


Ja das könnte man auch so in einer DashCam realisieren.

Könnte man nicht nur, denn genau so machen es einige dieser kleinen Wunderkästschen ja schon immer.
Eben das, was vorhin (mit dem Beispiel +/-30s) schon angesprochen wurde.

Hier mal wieder was neues zum Thema:

https://www.lto.de/.../?...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 9. November 2017 um 16:14:18 Uhr:


Hier mal wieder was neues zum Thema:

Nee. leider nicht.

Was neues wäre es wenn eine hohe Instanz mal "Geht" oder "Geht nicht" geurteilt hätte.

Hier steht aber auch nur das drin was schon immer in solchen Artikeln steht:
Immer Einzelfallentscheidung mit richterlicher Interessensabwägung im individuellen Fall, mit der Tendenz rein anlassbezogene Aufnahmen zuzulassen.

Ob man eine DC einsetzt und die Aufnahmen verwertet oder ob man das nicht tut, bleibt somit weiterhin der persönlichen Risikobereitschaft überlassen.

Taeter muessen halt geschuetzt werden 😉 Das sieht man schon wenn man die Zeitung aufschlaegt und einen Artinel sieht ,,Straftaeter auf der Flucht'' Das Bild vom Straftaeter ist dann mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Er soll ja unerkannt bleiben.
Mir waere es Wurst wenn alle sowas im Auto haetten. Dann gaebe es bei der klaerung von Unfallursachen gar keine Probleme mehr. Und das Luegen haette ein Ende. Da kann dann keiner mehr behaupten das es Gruen war, usw usf

Zitat:

@mattalf schrieb am 10. November 2017 um 07:53:31 Uhr:


Mir waere es Wurst wenn alle sowas im Auto haetten. Dann gaebe es bei der klaerung von Unfallursachen gar keine Probleme mehr. Und das Luegen haette ein Ende. Da kann dann keiner mehr behaupten das es Gruen war, usw usf

So sieht es aus, bei Unfällen pauschal zulassen und Knöllchenhorst ausschließen, fertig.

Was sich bei Verkehrsunfällen aus den Fingern gesaugt wird ist teilweise schon Oskarreif.

Gruß Metalhead

Zitat:

@mattalf schrieb am 10. Nov. 2017 um 07:53:31 Uhr:


,,Straftaeter auf der Flucht'' Das Bild vom Straftaeter ist dann mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

Na ich hoffe doch! (Was bei B??d regelmaessig ignoriert wird/wurde)

1. handelt es sich in aller Regel um *mutmassliche* Taeter (also es kann auch irrtuemlich der falsche sein)

2. gab es beispielsweise in England eine relativ kurze Zeitspanne, in der rechtskraeftig Verurteilte in Zeitungen per unverpixelten Photos gebrandtmarkt werden durften. Mit dem Effekt, das eine unbeteiligte aehnlich aussehende Person mit gleichem Namen ermordet wurde, weil er verwechselt wurde. Selbst der regulaere Taeter hatte nicht ermordet werden duerfen. Und das alles nur, weil Taeterfotos nicht unkenntluch gemacht wurden.

Hat jetzt mit privaten DC-Aufnahmen nix zu tun. Diese fertige ich selbst auch an, gehen allerdings nicht an die oeffentlichkeit oder gar an die breite Masse.

Naja, aber wenn dann selbst Fahndungsfotos unkenntlich gemacht werden, so lange kein "weißer Mann" drauf zu sehen ist, dann ist das mit der PC mal wieder übers Ziel hinaus geschossen.

Neufahrzeuge müssen nach Gesetzlichen Vorgaben immer mehr Technik eingebaut haben von Leuchtweitenregulierung bis hin zur Reifendruckkontrolle.
In den USA werden schon Speichersysteme verbaut bei denen die letzten Fahrdaten aufgezeichnet werden. Warum nicht hier in D ? inclusive Dashcam im Kühlergrill ohne Speicherkarte aber mit einem internen 15 Minuten Speicher der nach einem Unfall oder bei ausgeschalteter Zündung nicht gelöscht wird.
Wesentliche Forderung müsste aber sein, das die Polizei noch am Unfallort den Speicher ausliest und die Daten sicherstellt.
Gesetzlich geregelt nur bei einem Unfall oder mit einem Fahrzeug verübten Straftat natürlich.

In Ländern wo Dashcams erlaubt sind - sind erstaunlicherweise die Unfallzahlen stark rückläufig.

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