Geldbuße wegen DashCam
Das finde ich ja mal interessant:
"Eine 52-jährige Frau wollte der Polizei mit Dashcam-Aufnahmen helfen, den Schuldigen für die Beschädigung ihres Autos zu ermitteln. Ein Verstoß gegen den Datenschutz, befand ein Amtsgericht."
https://www.heise.de/.../...wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html
Beste Antwort im Thema
Die deutsche Rechtsprechung ist und bleibt einfach nur lächerlich.
Da wird das Opfer noch zum Täter gemacht... wie weit ist unser deutscher Staat gesunken ?!
Der Datenschutz sollte in solchen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.
Gut, wenn das so ist, dann fallen halt Beweisaufnahmen weg, wenn z.B. beim Nachbarn eingebrochen wird. dann bekommt der Einbrecher halt ordentlich auf die Nuschel.
Ist dann halt auf der Flucht wo gegen gerannt... ganz einfach.
60 Antworten
Einer der Kommentatoren des Artikels hatte den interessanten Einwurf gemacht, dass in Großstädten heute so viele Menschen mit Smartphones um sich filmen würden, bis zu 4k-Auflösung, dass der datenschutz eh ein vorgeschobenes Argument ist.
In der Serie "person of Interest" wird darauf auch interessant eingegangen... Dort nutzt die Überwachungsmaschine auch die Smartphones der Bürger zur Überwachung....
vermutlich wäre die gute frau nach sichtung ihres videos und erkennung der nummer besser nur zur polizei und hätte die fahrerflucht ganz einfach angezeigt. sie kann den wagen ja aus etwas entfernung gesehen haben, wie er ihr auto anrempelt und wegfährt und sie hat sich die nummer gemerkt.
schon absurd, wie in muttiland das opfer hier zum täter gemacht wird. da braucht man sich über kriminalitätstourismus (einbruch, ladendiebstahl, autoklau) nicht zu wundern.
grundsätzlich bin ich eigentlich bei dashcams davon ausgegangen, daß die nur in schadensfällen herangezogen werden dürfen. also ich fahre auf eine ampel zu, die wird rot, der vordermann rauscht drüber und es kracht. dann läßt sich beweisen, daß er bei rot gefahren ist.
als nicht zulässig kommen mir so sachen wie "ich habe den rollerfahrer verfolgt, der war viel zu schnell, das ding ist frisiert" in den kopf oder "der hat mich geschnitten".
sobald jedoch ein sach- oder personenschaden zu vermelden ist, halte ich einen videobeweis für zulässig, sollte es da unstimmigkeiten bzgl. der schuldfrage geben.
und nun, als schmankerl zum schluß: wie verfahren wir denn mit den handyaufnahmen der autofahrer, die im stau rückwärts über die ausfahrt die autobahn verlassen haben? da wirft man wohl gerne sämtliche im eingangsfred gemachten erkenntnisse über bord und greift seitens der polizei dankend zu? hmm, finde den fehler....
Eben, wenn man einfach sagt, die Person auf dem Beifahrersitz hat die Aufnahme mit dem Handy gemacht, ist das kein Problem.
Man muss ja nicht sagen, dass es eine Dashcam war.
Ich habe meine Dashcam ständig an, wenn das der Motor in Betrieb ist.
Bei meinem Unfall hat mir das unendlich geholfen, da der 87jährige Verursacher die Polizei und Versicherung mit gegenteiligen Aussagen (also vor und zurück) verwirrt hat.
Die Versicherung hat nach Sichtung des Materials bezahlt.
Verkehrsverstösse nehme ich ständig unfreiwillig auf (Mensch geht bei roter Ampel auf die Straße ohne auf den Verkehr, also mich, zu achten). Solche Goodies sammle ich mittlerweile, veröffentliche sie aber nicht - höchstens für die Kinder als Verkehrserziehungsmaßnahme.
Quintessenz: Meine Cam bleibt, im Ausland muss man aber mittlerweile aufpassen.
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Zitat:
@-Xaron- schrieb am 2. Oktober 2017 um 16:03:47 Uhr:
Ich finde das in dem Fall völlig in Ordnung, sowas der Polizei zu übergeben.
Kannst Du ja in Ordnung finden, steht jedem frei.
Es gibt aber offensichtlich Richter, die es nicht in Ordnung finden wohingegen es andere Gerichte so sehen/sahen wie Du.
Der Unterschied war oft: Situationsbezogenes mitfilmen zur Beweissicherung wird zunehmend als i.O. angesehen, dauerhafte generelle Überwachung von Parkplätzen, Häuserfronten, Passanten (wie hier in diesem Fall) nicht.
Ich finde schon, dass hier durchaus korrekt Augenmaß mit vielen grauen Nuancen angewendet wird und kein bloßes schwarz (ich darf nie) oder weiß (ich darf immer).
Wer aktiv am öffentlichen Leben teilnimmt wird täglich zig mal von irgendwelchen Kameras aufgenommen.
99 % derer machen sich da auch keine Platte drüber, 1 % meckert da aus Hobby und Landerweile drüber.
Ich finde es nicht gut das sich die deutsche Justiz so gegen diese Art von Beweisen wehrt.
Und gerade im Straßenverkehr würde so eine Kamera in jedem Fahrzeug die Verkehrssicherheit merklich verbessern.
Sollte es doch zu einem Vorfall kommen wäre das Geschehen leichter zu ermitteln.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:27:54 Uhr:
Und gerade im Straßenverkehr würde so eine Kammera in jedem Fahrzeug die Verkehrssicherheit merklich verbessern.
Sollte es doch zu einem Vorfall kommen wäre das Geschehen leichter zu ermitteln.
Gerade im Straßenverkehr wird so eine Kamera ja auch zunehmend akzeptiert.
Wo der Einsatz (zu Recht) als widerrechtlich angesehen wird, ist die statische Überwachung die jeden Passanten der zu einem für ihn unglücklichen Zeitpunkt am Objekt der Begierde vorbei kam oder der seine Kippe aus dem Wohnzimmerfenster schnippste unter Generalverdacht stellt.
Ist auch genau richtig so, finde ich.
Ich suche mir nämlich gerne selbst aus von wem ich mich filmen und fotografieren lasse und von wem nicht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:44:02 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:27:54 Uhr:
Und gerade im Straßenverkehr würde so eine Kammera in jedem Fahrzeug die Verkehrssicherheit merklich verbessern.
Sollte es doch zu einem Vorfall kommen wäre das Geschehen leichter zu ermitteln.
Gerade im Straßenverkehr wird so eine Kamera ja auch zunehmend akzeptiert.
....
Sind diese DashCams jetzt im Auto legal ?
Wenn die dauerhafte Speicherung der Aufnahme nur anlassbezogen stattfindet (manuell oder durch einen Sensor gesteuert), dann ist es legal.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:45:51 Uhr:
Sind diese DashCams jetzt im Auto legal ?
Es gibt Einzelfallentscheide die das so gesehen haben und es gibt welche die es verneint haben.
Sogar in ein und demselben Fall.
web pageWenn Du die Frage so allgemein steltst, muss die allgemeine Antwort also "Nein" lauten.
Zitat:
@Matsches schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:50:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:45:51 Uhr:
Sind diese DashCams jetzt im Auto legal ?
Es gibt Einzelfallentscheide die das so gesehen haben und es gibt welche die es verneint haben.
Sogar in ein und demselben Fall.
web pageWenn Du die Frage so allgemein steltst, muss die allgemeine Antwort also "Nein" lauten.
Also muss ich illegal filmen um eventuell Beweise zu haben die auch anerkannt werden.
Das meinte ich.
Mit der o.g. Einschränkung ist es legal.
Nein Du musst nicht illegal filmen.
Es ist eine Frage der Definition.
Wenn Du z.B. ein Handy auf dem Cockpit montierst oder der Beifahrer während der Fahrt sein Handy testet, ist filmen legal.
Wer jetzt mitgedacht hat (was ja nicht so schwer sein dürfte) kann nach dem Unfall die Dashcam verschwinden lassen und später bei der Versicherung oder vor Gericht die Aufnahme hervorzaubern mit dem Hinweis einer zufälligen Aufnahme des Beifahrers.
Die hier angesprochenen unterschiedlichen bewertungen der beziehen sich auf 2 unterschiedliche Aspekte:
1. Die Überwachung öffentlichen Raumes durch Privatpersonen ist aus Datenschutzgründen illegal, somit dürfen solche Aufnahmen nicht verwendet werden
2. Aufnahmen zur Darstellung und Beweissicherung eines Unfallhergangs sind erlaubt und als Beweis zugelassen.
Somit ist es der Intelligenz und Gesetzeskenntnis eines jeden Dashcambesitzers überlassen, ob seine Aufnamen ihm nützen oder nicht.
Andererseits, wenn man keine Dashcam hat, besteht das Dilemma, dass Recht haben und Recht kriegen zweierlei Sachen sind.
Z.B., wenn im Wagen des Unfallgegners mehrere Personen sitzen, man selbst ist allein und es gibt keine weiteren Zeugen.
Die behaupten, man ist bei rot über die Ampel gefahren. Dann steht man ohne Dashcam dumm da.
Die "ausrede" mit dem Handy dürfte nicht klappen, da dashcams in der Regel immer das Datum, Uhrzeit und teilweise auch die GPS-Geschwindigkeit einblenden.
Habe noch keine Handy-App (leider) gefunden, die das kann.
Wie gesagt, die mit sensorgesteuerter Übernahme einer temporären Aufnahme in die dauerhafte Speicherung + - 30 sec. ab Auslösung, sind inzwischen selbst im Zivilverfahren akzeptiert.