Geldbuße wegen DashCam
Das finde ich ja mal interessant:
"Eine 52-jährige Frau wollte der Polizei mit Dashcam-Aufnahmen helfen, den Schuldigen für die Beschädigung ihres Autos zu ermitteln. Ein Verstoß gegen den Datenschutz, befand ein Amtsgericht."
https://www.heise.de/.../...wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html
Beste Antwort im Thema
Die deutsche Rechtsprechung ist und bleibt einfach nur lächerlich.
Da wird das Opfer noch zum Täter gemacht... wie weit ist unser deutscher Staat gesunken ?!
Der Datenschutz sollte in solchen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.
Gut, wenn das so ist, dann fallen halt Beweisaufnahmen weg, wenn z.B. beim Nachbarn eingebrochen wird. dann bekommt der Einbrecher halt ordentlich auf die Nuschel.
Ist dann halt auf der Flucht wo gegen gerannt... ganz einfach.
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Hallo, @alle,
es ist m. E. ganz richtig, dass die Gerichte von Fall zu Fall unterscheiden, ob die Aufnahme gewertet werden darf oder nicht.
Unlogisch finde ich dagegen, dass die Dame in München dafür bestraft wurde, dass sie die Videokamera durchgehend in Betrieb hatte denn es gab hier ja offensichtlich niemanden, der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt hat.
Es ist m. E. doch paradox, dass ein Fahrzeuglenker, der auf der Flucht vor der Polizei (Videofahrzeug) andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet (durch Videoaufzeichnungen belegt) nicht wegen einer oder mehrere Straßenverkehrsgefährdungen belangt werden kann, wenn es niemanden gibt, der angibt, er sei konkret gefährdet worden, während das AG München einfach so pauschal annimmt, es würde gegen das Persönlichkeits - und Kunsturheberrecht verstoßen, wenn die Kamera automatisch Personen aufzeichnet, selbst, wenn diese gar nicht bekannt sind und keine Anzeige erstatten.
Viele Grüße,
Uhu110