gelbe scheinwerfer?
namnd!
habe gerade das bild gefunden:
http://www.zebtanphotography.co.uk/.../MG_9206.jpg
gleich verliebt
jedenfalls, ich will auch gelbe scheinwerfer + NSW...
waren die beim m3 gt nicht serie? -> da müsste es doch extra scheinwerfer geben, bzw nachbauten mit abe? bzw, wenn ich getönte kauf, wie weißt man mir nach, dass es keine serienSW sind, bzw, wie weiß ich nach, dass die aus nem gt sind?!
Beste Antwort im Thema
ganz einfach:
laut stvzo MÜSSEN abblendlich UND fernlicht weiß sein, nebler darfst du in gelb haben...
der GT hatte sie nur in england und frankreich
gelbe gläser hab cih originale da wenn du interesse hast
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26 Antworten
Gelbe Scheinwerfer (nicht NSW) sind bei uns nicht erlaubt. Also wirst dich auch schwer tun, nachzuweisen das deine legal drauf sind
ganz einfach:
laut stvzo MÜSSEN abblendlich UND fernlicht weiß sein, nebler darfst du in gelb haben...
der GT hatte sie nur in england und frankreich
gelbe gläser hab cih originale da wenn du interesse hast
Zitat:
Original geschrieben von masterDF
gelbe gläser hab cih originale dawenn du interesse hast
Der oben gezeigt ehat aber keine gelben Gläser, sondern nur innen die Streuscheiben in gelb.

Der User "watson88" hat das bei sich auch gemacht (gelbe Folie auf die Streuscheiben geklebt). Sieht gar nicht mal soooo schlecht aus finde ich.
d.h. meine NWS darf ich mit gelber folie oder gelben lampen versehen, ohne, dass ich irgendwas eintragen lassen muss oder extra gelbe mit abe kaufen muss oÄ?
und hat jemand wirklich handfeste, begründete behauptungen, was für eine strafe es anch sich zieht, wenn man damit unerlaubt erwischt wird? bitte keine "ich glaube, da erlischt die fahrerlaubnis, hat mir mal jemand vor 15 jahren gesagt"
werde auch meinen TÜVler mal danach fragen.
@ masterDF: ich werd mich mal melden, wenn ich über die folgen bescheid weiß
//achja: wie siehts mit standlichtern aus?
Zitat:
Original geschrieben von m-r-10
d.h. meine NWS darf ich mit gelber folie oder gelben lampen versehen, ohne, dass ich irgendwas eintragen lassen muss oder extra gelbe mit abe kaufen muss oÄ?
Richtig.
Zitat:
Original geschrieben von m-r-10
und hat jemand wirklich handfeste, begründete behauptungen, was für eine strafe es anch sich zieht, wenn man damit unerlaubt erwischt wird?
"nicht bauartgeprüfte Veränderung der lichttechnischen Anlage".
Was dies kostet, kannste im Bußgeldkatalog selbst nachschauen.
also ich hätte da eine komplette Anlage zuverkaufen
NSW sind von ZKW Original MADE IN AUSTRIA,sind NAGELNEU im verpackung.
Und Scheinis von BOSCH mit Linse, aber sind Professional foliert,da merkt man kein unterschied zu den
Origianlen.
Alle natürlich mit Leuchtmittel und Stellmotoren.
Zur Zeit hab ich selber Gelbe NSW bei mir drauf (schwarzII) sieht verdammt Hammer aus.
Bei interesse einfach per PM
Sofern eine Typengenehmigung vorliegt für dieses Fahrzeug in gelb ist es nicht verboten.Es muß eine Typengenehmigung vorliegen.
Siehe mein Blog ZKW und Bosch mischen da steht eine Antwort zu dem Thema drin.
Wenn sie Typengenehmigt sind für diese Fahrzeug kann man die Antwort auch auf die gelbe Farbe übertragen.Also schauen ob eine Typgenehmigung vorliegt
Moin,
ich war Kafreitag in Rendsburg und da haben mich die Freundlichen rausgewunken. Grund sind meine scheinwerfer gewesen. Also der Polizist hat mir ne frist von 7 tagen gesetzt. Nach sieben tagen musste ich mein Fahrzeug bei der polizei vorführen. Ich hatte glück einen wirklich freundlichen beamten erwischt zuhaben, Er sagt mir das es bis zu 90 euro und Punkte geben könnte. Naja ich hab mich dann freundlich bedankt und zugesehen land zu gewinnen.
Also mir Persönlich gefallen die Scheinwerfer in Gelb auch aber es ist leider nicht zulässig.
gruß
also gefallen tun sie mir zwar auch, aber für mich wäre DER grund die bessere sicht bei regen. ich seh nämlich teilweise so gut wie gar nix bei regen und nacht und da ist gelb halt das non plus ultra, drum habens ja auch viele rennwagen...
aber wie halt so oft in good old germany, ist es wieder mal - mMn völlig grundlos- verboten...
gruß
hmmmmm... also ich hab jetzt im inet das gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_76.php
laut dem 15 euro. wärs mir fast wert.
aber wenn die einem irgendwas fahrlässiges anhängen wollen (und das wollen 90% der !%§&$"§! wohl) ist man denk ich doch ziemlich im arsch.
werd also dann gelbe NSW machen und meine gelben LED standlichter behalten, bzw etwas hellere kaufen und mich anch gelbichen allwetterbirnchen umschauen...
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von m-r-10
d.h. meine NWS darf ich mit gelber folie oder gelben lampen versehen, ohne, dass ich irgendwas eintragen lassen muss oder extra gelbe mit abe kaufen muss oÄ?
Richtig.
Teilweise

. Vorhandene Leuchtmittel mit gelber Folie versehen (und diese dann zu nutzen) ist in keinem Fall erlaubt, auch nicht bei den Nebelscheinwerfern.
Zitat:
Original geschrieben von Hitman1974
Sofern eine Typengenehmigung vorliegt für dieses Fahrzeug in gelb ist es nicht verboten.Es muß eine Typengenehmigung vorliegen.
Siehe mein Blog ZKW und Bosch mischen da steht eine Antwort zu dem Thema drin.
Wenn sie Typengenehmigt sind für diese Fahrzeug kann man die Antwort auch auf die gelbe Farbe übertragen.Also schauen ob eine Typgenehmigung vorliegt
So einfach ist das leider nicht, da im Gesetz explizit darauf hingewiesen wird, wie das Fern- und Abblendlicht zu sein hat --> weiß.
Siehe dazu § 50 StVZO.
Sehr geehrter Herr B,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das zuständige Fachreferat teilt hierzu
Folgendes mit:
Die rechtlichen Vorgaben finden Sie in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach § 19 Abs.3 StVZO
"erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von
Teilen
...
2. für diese Teile
...
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung
entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857)
über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der
Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die
gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und
eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind"
Ist der Scheinwerfer typgenehmigt und davon würde ich bei Hella, ZKW, Bosch bzw. dessen Nachfolger AL ausgehen und werden die
Anbauvorschriften nach ECE-Regelung Nr. 48 beachtet, kann es bei der
Hauptuntersuchung nicht zu Beanstandungen kommen.
Sehr geehrter Herr B,
ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Käßbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Somit das verbauen verschiedener Hersteller erlaubt bei Frontscheinwerfern.
Wenn eine Typengenehmigung dafür vorliegt und die anderen Dinge es vom Gesetz her erlauben ist es erlaubt.
Fahrzeugverordnung:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf
Art. 3b52 Anwendbares Recht bei Änderungen dieser Verordnung
1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im
Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt
ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen,
die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden,
wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.
3 Werden an bereits im Verkehr stehenden Fahrzeugen tiefgreifende Änderungen
vorgenommen, so werden diese nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung vor der
Weiterverwendung (Art. 34 Abs. 2) geltenden Recht beurteilt.
Zitat:
Original geschrieben von c-o-b
ich seh nämlich teilweise so gut wie gar nix bei regen und nacht und da ist gelb halt das non plus ultra, drum habens ja auch viele rennwagen...
Gelbe Scheinwerfer bei Rennwagen haben normalerweise nichts mit der Sicht bei Regen zu tun, sondern dienen bei Langstreckenrennen nachts zur Unterscheidung zwischen "langsamen" und "schnellen" Fahrzeugklassen.
@Hitman1974: Abblend- und Fernlicht müssen weiss leuchten - Punkt. Da hilft keine Typgenehmigung - sonst könntest Du z.B. auch englische Scheinwerfer verbauen und fröhlich mit dem asymmetrischen Abblendlicht den Gegenverkehr blenden.
Es muß eine Typengenehmigung vorliegen.Und wenn ich einen original französischen Wagen als Oldtimer kaufe muß ich die gelben Scheinwerfer ausbauen???