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gekauftes Auto wieder zurückgeben

Alfa Romeo
Themenstarteram 16. Januar 2012 um 19:55

Hallöchen liebe Freunde

hab da ein kleines Problem,und zwar hab ich mir vor drei Wochen von einem Autohändler ein Alfa Romeo 147 gekauft,als ich mir bei denn Händler das Auto angesehen habe ist mir aufgefallen das der Multifunktionsdisplay nicht aufgeleuchtet hat und das es jede zwei bis drei min während der Fahrt so ein pippen zu hören war so wie ein Warnton eben, hab den Händler auf die zwei Sachen auch dann angesprochen aber er sagte nur das er das Auto schon so gekauft habe und nicht wüsste woran es liegt.Ich habe mir dabei nichts gedacht hab ihn blind vertraut und dachte mir wird jawohl nicht so schlimm sein und habe das Auto gekauft mit neuem Tüv natürlich. Nach einiger Zeit hatte ich aber dieses pippen satt und bin zu einem Tacho Spezialisten Gefahren,er hat sich das angeschaut und meinte das er das reparieren kann was aber 150€ kosten würde ich dachte mir gut ist teuer aber muss auch gemacht werden.Am nächsten Tag ruft er mich an und sagt das das pippen daher kommt das auf den Multifunktionsdisplay die Warnleuchte für den Airbec aufleuchtet und das ich damit nicht über den Tüv kommen würde,dann hab ich mich verascht gefühlt das heisst ich musste jetzt den Display reparieren und selber bezahlen und wenn ich dann in zwei jahren Tüv mache muss ich auch noch den Airbec reparieren.Jetzt meine Frage besteht die möglichkeit das ich das Auto wieder zurückgebe und mein Geld verlangen kann außerdem wie ist er eigentlich über den Tüv gekommen er hat das ja neu für mich gemacht da besteht doch auch Betrugsversuch weil sich wahrscheinlich der Händler und der Prüfer kannten und das zwischen sich ausgemacht haben so vermute ich das was meint ihr?????

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6 Antworten

Die Airbagfehler treten aufgrund eines Wackelkontakts auf. Das heißt, kurz vor dem TÜV hat er wahrscheinlich den Fehlerspeicher gelöscht und ist damit durchgekommen. Nach dem Löschen des Fehlerspeichers kann der Fehler weg sein für Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre. In der Regel aber für wenige Tage. Meistens ist es das Kabel zur Sensormatte der Sitze, die erkennt, ob jemand im Sitz sitzt, also Beifahrer oder Fahrerseite, steht auch im Fehlerspeicher! Kann aber auch der Airbag selbst sein (Fehlermeldung ist dann: Widerstand zu hoch/niedrig).

Das Auto wieder zurückgeben? Das kommt auf den Kaufvertrag an, wenn dort steht "Fehlermeldung im Display", dann sieht es natürlich schlecht aus! Dann hast du gekauft und wurdest auf den Fehler hingewiesen.

BTW wieso kommst du eigentlich auf die Idee, dass der Tacho einen Fehler hat? Denke ich nicht, ist doch nur die Fehlermeldung für den Airbag...?

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Die Airbagfehler treten aufgrund eines Wackelkontakts auf. Das heißt, kurz vor dem TÜV hat er wahrscheinlich den Fehlerspeicher gelöscht und ist damit durchgekommen. Nach dem Löschen des Fehlerspeichers kann der Fehler weg sein für Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre. In der Regel aber für wenige Tage. Meistens ist es das Kabel zur Sensormatte der Sitze, die erkennt, ob jemand im Sitz sitzt, also Beifahrer oder Fahrerseite, steht auch im Fehlerspeicher! Kann aber auch der Airbag selbst sein (Fehlermeldung ist dann: Widerstand zu hoch/niedrig).

Das Auto wieder zurückgeben? Das kommt auf den Kaufvertrag an, wenn dort steht "Fehlermeldung im Display", dann sieht es natürlich schlecht aus! Dann hast du gekauft und wurdest auf den Fehler hingewiesen.

BTW wieso kommst du eigentlich auf die Idee, dass der Tacho einen Fehler hat? Denke ich nicht, ist doch nur die Fehlermeldung für den Airbag...?

In den Kaufvertrag steht nur Karrosari Lackschäden aber sonst nichts,ich denke nicht das der Tacho ein Fehler hat sondern das der Airbec wahrscheinlich kaputt ist vorher konnte ich das ja nicht sehen weil ja der multifunktionsdisplay kaputtwar, jetzt ist er ja wieder heile und in den display zeigt jetzt die warnleuchte für den Airbec an weiste jetzt muss ich beweisen das es vor den kauf dieses problem schon hatte aber ich weis nicht wie

Also wenn du jetzt keinen Hass auf das Auto hast, würde ich mal bei ein paar Werkstätten anrufen und ihnen das Problem schildern. Es ist kein seltenes Problem, manche kennen sich damit aus und eventuell ist die Reparatur nicht allzu teuer, manchmal reicht es schon, den Stecker zu verlöten, damit der Kontakt wieder da ist! Dass der Airbag wirklich kaputt ist (und es eine teuere Reparatur ist) ist sehr unwahrscheinlich!

Eventuell auch Bosch Dienst oder Airbag Experte. Meiner ist jetzt 10 Jahre alt und ich hatte den Fehler gottseidank noch nicht! Es ist aber keine Seltenheit, weil das hier Leute öfter schonmal geschrieben haben.

Siehe zB hier: http://www.motor-talk.de/forum/156-airbaglampe-wie-immer-t1475433.html

oder auch Zitat:

"meistens liegt es daran, dass der Stecker unter dem Sitz nicht dicht genug schließt, sodass kein Kontakt entsteht"

und

"einfach den stecker unterm sitz z.b. mit kabelbinder fixieren und den fehler aus dem speicher löschen, macht ca 30 euro und der fehler ist behoben"

Hi,

da Du den Wagen vom Händler gekauft hast, ist doch alles i.O.

Denn er haftet für alle Sachmängel nach §437 & §634 des BGB

d.h. er muss die Fehler beseitigen..

Da das Display / Tacho / Airbag, etc. nicht zu den "Verschleißteilen" gehört, muss der

Händler für das beheben sorgen.

Ob er es nun selber behebt, oder eine Werkstatt beauftragt is sein Problem...

Daher, stell ihm den Wagen auf den Hof, mit der höflichen aber bestimmten Bitte, die

Mängel zu beseitigen..

Zitat aus einem Gerichtsurteil :

"..kann der Händler zunächst versuchen, den Mangel am Fahrzeug beheben. In der Regel muß dies der Käufer jedoch nicht mehr als zweimal hinnehmen. Wenn dem Verkäufer die Fehlerbehebung dann nicht gelingt, hat der Käufer zwei Möglichkeiten: Er kann den Kaufpreis mindern, oder er kann das Auto zurückgeben. Allerdings: Die gefahrenen Kilometer werden nach einem bestimmten Schlüssel angerechnet..."

Hier ein paar Infos über die Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt)

http://www.recht-find.de/sachmaengelhaftung.htm#_Toc34908010

http://www.ratgeberrecht.eu/.../...haftung-beim-kraftfahrzeugkauf.html

Sollte sich der Händler stur stellen, dann hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Die Kosten muss der Händler Dir später erstatten.

Viel Erfolg.

p.s. dies ist keine RechtsBeratung sondern ein Hinweis auf möglichkeiten..

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 16:14

Ich danke euch für eure Antworten,ich werd das mal so versuchen mal schauen

Zitat:

Original geschrieben von badboy2587

Ich danke euch für eure Antworten,ich werd das mal so versuchen mal schauen

..und berichte mal, wie es weitergeht..

Wie gesagt, manche "Fähnchenhändler" tun erstmal einen auf DOOF...aber aus der Nummer mit

der Sachmängelhaftung kommen sie nicht raus.

Dann wird versucht über eine evtl. "mitverkaufte / geschenkte" Garantie abzuwickeln..

denn dann entsteht dem Händler keine Kosten, im Gegenteil, i.d.R ist dann der Halter mit x-Summe dabei.

Garantie ist eine Versicherung mit bestimmten Ausschlüssen und Selbstbeteiligungen und ist "Freiwillig"

Sachmängelhaftung ist gesetzl. vorgeschrieben und "gilt" 24-Monate. Der Händler kann sie bei "Verkauf an Privat"

auf 12-Monate kürzen, "aufheben/streichen" kann er sie nicht, ausser Du wärst selbst ein Händler..dann

geht das.

Daher steht auch gerne in den Anzeigen "Verkauf nur an Händler / Export", hiermit versucht der Händler sich um

die Sachmängelhaftung zu "drücken".

Grüße und viel Erfolg.

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