Gehe Mittwoch zum Anwalt
Hallo Leute,
ich es jetzt echt dicke.
Ich werde am Mittwoch zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, ob ich nicht auf Vorsatz klagen kann.
Einmal bereits defekte Inj. gehabt und nun soll ich warten bis zum zweiten mal einer über den Jordan geht, bevor alle getauscht werden.
D.H. MB erwartet, dass ich wieder liegenbleibe und redet sich damit heraus, das das Problem ja nicht Sicherheitsrelavant wäre.
Da bin ich anderer Meinung. Z.B. Wenn ich in der Schweiz im Tunnel liegenbleibe.
Mal sehen was er meint.
Ich werde bereichten.
Gruß
Dozent
Beste Antwort im Thema
Gibt es nicht schon genug Plätze, um über Injektorenproblemen zu schreiben?
Ich meine, ich verstehe jeden, der sauer wegen der Injektoren ist, aber dafür muss doch nicht immer wieder ein neues Thema gestartet werden...nutzt die Bestehenden doch einfach für sowas.
211 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von magejo
Hier Infos zum Austausch, - und was Daimler macht:http://....mercedes-benz-passion.com/.../
kollega muss nochmals dazusagen in unserem fahrzeug waren die neusten injektoren
es gibt noch keine neueren da die autos am 9.9 produziert worden sind
also es gibt keine lösung
ausser das man testfahrer ist
Soo, ich krieg das mega kotzen. Bin gerade das zweite mal stehen geblieben. Ihr seid gerade quasi live dabei.
Unglaublich was sich Mercedes da leistet. Das werde ich nicht so auf sich beruhen lassen. Da Firmenwagen, werde ich das mal bei der entsprechenden Stelle in meinem Konzern platzieren. Zum Anwalt werde ich auch mal gehen.
Habe das Gleiche vor. Ich werde es nicht einfach hinnehmen, dass man mit dem Wissen um die ~ 100%-ige Ausfallwahrscheinlichkeit die Leute erneut mit teilweise noch alten Injektoren auf die Straße schickt.
Das geht so lange gut, bis dann tatsächlich ein Unfall durch einen verunsicherten Fahrer ausgelöst wird. Mir war bei dem Ausfall - auf der linken Spur - nicht gerade wohl zumute, zudem ja die anderen Verkehrsteilnehmer keine Hellseher sind.
Zitat:
Original geschrieben von Butcher11
Soo, ich krieg das mega kotzen. Bin gerade das zweite mal stehen geblieben. Ihr seid gerade quasi live dabei.Unglaublich was sich Mercedes da leistet. Das werde ich nicht so auf sich beruhen lassen. Da Firmenwagen, werde ich das mal bei der entsprechenden Stelle in meinem Konzern platzieren. Zum Anwalt werde ich auch mal gehen.
Ich kenne mich in diesen zivilrechtlichen dingen nicht aus.
aber was willst du beim anwalt? dem sagen, dass der wagen deiner firma störanfällig ist?
Ist das nicht eher das problem der firma?
Sei froh, dass du nen daimler als firmenwagen nutzen darfst 😛
Wenn unsere karren verrecken, geht mir das a**** vorbei.
mache meldung und nehme die nächste karre.
Ähnliche Themen
Neue Infos zu Mercedes.
Der Hammer. Bis vor wenigen Tagen lautete die Vorgabe von Mercedes das beim zweiten Defekt alle Injektoren getauscht werden. Dies ist mittlerweile wiederrufen worden. Es werden selbst beim mehrfachen "stehen bleiben" jeweils nur die Defekten Injektoren getauscht.
Das empfinde ich als Schlag ins Gesicht. Mir ist doch sowas von Scheiss egal ob Mercedes bereits die Produktion gedrosselt hat um Lieferschwierigkeiten aufzufangen. Die sollen halt einen vollständigen Produktionsstop durchziehen bis ALLE Injektoren in den bereits verkauften Fahrzeuge getauscht sind.
Zitat:
Original geschrieben von HD-330i
Habe das Gleiche vor. Ich werde es nicht einfach hinnehmen, dass man mit dem Wissen um die ~ 100%-ige Ausfallwahrscheinlichkeit die Leute erneut mit teilweise noch alten Injektoren auf die Straße schickt.
Das geht so lange gut, bis dann tatsächlich ein Unfall durch einen verunsicherten Fahrer ausgelöst wird. Mir war bei dem Ausfall - auf der linken Spur - nicht gerade wohl zumute, zudem ja die anderen Verkehrsteilnehmer keine Hellseher sind.
Hi HD-330i,
wir hatten ja schon mal die Ehre ;-)
Das Du auch betroffen bist finde ich geil. Weil mir eben von einem MB Mitarbeiter erzählt wurde das die ersten C250 BE die ab Oktober 08 gebaut wurden nicht betroffen sind. Die würden alle problemlos laufen. Erst die Fahrzeuge ab mitte diesen Jahres würden Probleme habe, weil Delphi "irgendwann" mal was in der Produktion geändert hat. Was für ein Bullshit wenn jetzt lese das Du auch betroffen bist.
Hallo Dozent,
vor ein paar Monaten habe ich Sie wegen allzu euphorischer Berichte wegen des W 212 kritisiert . Können sie sich noch daran erinnern ? Ich habe mir gestern einen gebrauchten SLK 55 AMG gekauft und bin hoch zufrieden mit diesem Mercedes. Heute war ich in einer MB Niederlassung und habe mich mit einem langjährigen , kompetenten KFZ - Meister unterhalten. Auch diese haben mittlerweile die Nase gestrichen voll von den falschen Entscheidungen, die vom DB - Vorstand ( Dr. Zetsche ) zu verantworten sind. Mercedes m u s s wieder Mercedes werden. Wir Kunden sind gerne bereit, 1.000,00 € - 2.000,00 € pro Fahrzeug mehr zu bezahlen.Aber ein Mercedes sollte wieder ein Premiumprodukt sein !!
Was würden wir sagen, wenn Airbus und Boeing solche Fehler machen würden? Wir verlangen als Kunden, daß auch die ersten Flugzeuge nicht vom Himmel fallen. Mercedes kann ebenfalls gute Fahrzeuge bauen!
Man sollte e r s t an die Kunden denken und dann an die Aktionäre !! Also muss Dr. Zetsche weg, Dr. Reitzle sollte diesen ersetzen, bevor es Mercedes so ergeht wie GM. Der MB Aufsichtsrat ist gefordert !!
Zitat:
Original geschrieben von Lusches56
Wir Kunden sind gerne bereit, 1.000,00 € - 2.000,00 € pro Fahrzeug mehr zu bezahlen.Aber ein Mercedes sollte wieder ein Premiumprodukt sein !!
Die preise sind eigentlich hoch genug um Premium zu produzieren. Wenn jedoch jedes Jahr aufs neue 9-10% Gewinn erzielt werden sollen bleibt die Qualität fast zwangsläufig auf der Strecke.
Das Problem haben heute praktisch alle Aktiengesellschaften. Das Firmenziel ist nicht etwa ein Produkt zu erzeugen und damit die Kunden zufrieden zu stellen. Sondern das Ziel ist Gewinn zu machen um die Aktionäre zufrieden zu stellen.
Der Kunde ist da nur Mittel zum Zweck.
Gruß Tobias
Volltreffer!
Aber wie Du weisst, kommt sonst wieder die böse Globalisierung und frisst Mercedes auf und dann haben wir 100.000 Arbeistlose mehr, weil dem Kapital Beine gewachsen sind und es fort läuft...blabla blubb
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Die preise sind eigentlich hoch genug um Premium zu produzieren. Wenn jedoch jedes Jahr aufs neue 9-10% Gewinn erzielt werden sollen bleibt die Qualität fast zwangsläufig auf der Strecke.Zitat:
Original geschrieben von Lusches56
Wir Kunden sind gerne bereit, 1.000,00 € - 2.000,00 € pro Fahrzeug mehr zu bezahlen.Aber ein Mercedes sollte wieder ein Premiumprodukt sein !!Das Problem haben heute praktisch alle Aktiengesellschaften. Das Firmenziel ist nicht etwa ein Produkt zu erzeugen und damit die Kunden zufrieden zu stellen. Sondern das Ziel ist Gewinn zu machen um die Aktionäre zufrieden zu stellen.
Der Kunde ist da nur Mittel zum Zweck.
Gruß Tobias
Zitat:
Das Du auch betroffen bist finde ich geil
Was soll ich denn dazu sagen?🙂
Zitat:
Erst die Fahrzeuge ab mitte diesen Jahres würden Probleme habe, weil Delphi "irgendwann" mal was in der Produktion geändert hat. Was für ein Bullshit wenn jetzt lese das Du auch betroffen bist.
Es ist bereits der 2 Ausfall bei mir. Der Ausfall Nr. 1war am 2 od. 3 Tag nach Auslieferung.
Zitat:
Bis vor wenigen Tagen lautete die Vorgabe von Mercedes das beim zweiten Defekt alle Injektoren getauscht werden. Dies ist mittlerweile wiederrufen worden. Es werden selbst beim mehrfachen "stehen bleiben" jeweils nur die Defekten Injektoren getauscht.
Das wurde mir auch so mitgeteilt. Empfinde ich als Verar...ung😠
Ich habe den dumpfen Verdacht, dass diese neue Richtlinie, die Injektoren erneut einzeln auszutauschen, nur ein dezenter Hinweis darauf ist, dass man den Fertigungsprozess doch nicht im Griff hat, oder dass die zu erwartende Ausfallrate wesentlich höher ist als kommuniziert!
Zitat:
Original geschrieben von medusaHH
Ich kenne mich in diesen zivilrechtlichen dingen nicht aus.Zitat:
Original geschrieben von Butcher11
Soo, ich krieg das mega kotzen. Bin gerade das zweite mal stehen geblieben. Ihr seid gerade quasi live dabei.Unglaublich was sich Mercedes da leistet. Das werde ich nicht so auf sich beruhen lassen. Da Firmenwagen, werde ich das mal bei der entsprechenden Stelle in meinem Konzern platzieren. Zum Anwalt werde ich auch mal gehen.
aber was willst du beim anwalt? dem sagen, dass der wagen deiner firma störanfällig ist?
Ist das nicht eher das problem der firma?
Sei froh, dass du nen daimler als firmenwagen nutzen darfst 😛Wenn unsere karren verrecken, geht mir das a**** vorbei.
mache meldung und nehme die nächste karre.
was man beim anwalt sagen soll ist ganz einfach
dies ist ein fehler dem man im moment nicht reparieren kann
dies ist klar, und das weiss jeder auch die jungs von mercedes
§ 439 Nacherfüllung
1. Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
2. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
3. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
4. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
bestehe auf eine neulieferung von einer mangelfreien ware in diesem fall
jetzt zum thema mangelfrei geht ja bis heute nicht da es keinen mangelfreien injektoren gibt also dies bestätigen ich gerne da es wie hier in münchen jeden kollegen als taxi getroffen hat
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
und hier noch was es ist mitlerweile auch unzumutbar meiner meinung
§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
in unserem fall wurde uns definitiv gesagt der fehler ist behoben und es passiert nicht
sprich arglistig verschwiegen
und hier nochwas
Nutzungskosten
Der BGH (Az. VIII ZR 200/05) hat den EuGH um Klärung der Frage gebeten, ob die nach deutschem Recht vorgesehene Regelung zur Nutzungsvergütung europarechtlich zulässig ist. Die EG-Richtlinie sieht zumindest für eine Ersatzlieferung vor, dass diese kostenlos sein muss. Der betreffende Fall hat zwar nicht die Nachbesserung bei einem Kfz zum Gegenstand, wäre aber wohl auch auf diese Fälle übertragbar.
Um sich den Vorgang aber insgesamt offen zu halten, muss besonderes Augenmerk darauf verwendet werden, sein Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung noch nicht endgültig auszuüben.
Der EuGH hat inzwischen am 17.04.2008 entschieden (Az. C-404/06), dass nach EU-Recht ein Verbraucher für die Nutzung eines mangelhaften Kaufgegenstandes bei einer Nacherfüllung keinen Wertersatz schuldet.
Es wäre daher ab sofort zu überlegen, ob man als Verbraucher eine Ersatzlieferung der "Wandlung" (richtig: Rücktritt) vorzieht, um sich die Nutzungsvergütung zu ersparen. Gerade bei Laufleistungen von mehr als 20.000 km wird dies zunehmend interessanter.
Hinweis von Rechtsanwalt Göttler, München
also besteht einfach auf neulieferung und nicht wandlung da ihr die arschkarte bei der wandlung zieht
habe nochwas bei wikpedia gefunden
1. Ausschluss wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung [Bearbeiten]
Die Pflicht zur gewählten Art der Nacherfüllung entfällt, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich ist. Sind beide Formen der Nacherfüllung unmöglich, kann der Käufer fristlos zurücktreten oder mindern.
Umstritten ist, ob auch beim Stückkauf die Nachlieferung einer mangelfreien Sache möglich ist. Der BGH vertritt den Standpunkt, eine Nachlieferung beim Stückkauf komme dann in Betracht, wenn nach der Vorstellung der Parteien die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden könne. Dies sei regelmäßig beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht der Fall, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen sei.
2. Ausschluss wegen Unverhältnismäßigkeit [Bearbeiten]
Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. Dann muss er die verbleibende Art der Nacherfüllung vornehmen, wenn er den Kaufvertrag erfüllen möchte. Zum Beispiel kann sich der Autoverkäufer auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung eines neuen KFZ berufen, wenn lediglich eine Glühbirne beim gelieferten Neuwagen defekt ist. Kann sich der Verkäufer auch bei der verbleibenden Art der Nacherfüllung auf Unverhältnismäßigkeit berufen, so kann der Käufer ohne Fristsetzung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Nacherfüllung beim Werkvertrag [Bearbeiten]
Im Gegensatz zum Kaufvertrag kann der Unternehmer beim Werkvertrag entscheiden, ob er nacherfüllen, oder das Werk neu anfertigen will. Hinzu kommt das Recht des Unternehmers die Leistung abzulehnen, wenn diese unzumutbar ist oder ein Missverhältnis von Aufwand (des Unternehmers) und Interesse (besser Nutzen des Bestellers) besteht.
Hi,
@ Dozent
und was hat der Anwalt gesagt?
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von magejo
Hier Infos zum Austausch, - und was Daimler macht:
http://....mercedes-benz-passion.com/.../
"Mercedes spricht momentan von knapp 2.800 bekannten Fahrzeugen der Motoren 220CDI und 250CDI – der 200CDI ist davon jedoch nicht betroffen, da dieser magnetisch angesteuerte Injektoren besitzt..."
Hm, habe gar nicht gewusst, daß die 200-er eine andere Einspritzung haben. Anscheinend sind die etwas einfacher aufgebaut, damit die Taxi-Betriebe nicht meckern (?)
Zitat:
Original geschrieben von Lusches56
Hallo Dozent,vor ein paar Monaten habe ich Sie wegen allzu euphorischer Berichte wegen des W 212 kritisiert . Können sie sich noch daran erinnern ? Ich habe mir gestern einen gebrauchten SLK 55 AMG gekauft und bin hoch zufrieden mit diesem Mercedes. Heute war ich in einer MB Niederlassung und habe mich mit einem langjährigen , kompetenten KFZ - Meister unterhalten. Auch diese haben mittlerweile die Nase gestrichen voll von den falschen Entscheidungen, die vom DB - Vorstand ( Dr. Zetsche ) zu verantworten sind. Mercedes m u s s wieder Mercedes werden. Wir Kunden sind gerne bereit, 1.000,00 € - 2.000,00 € pro Fahrzeug mehr zu bezahlen.Aber ein Mercedes sollte wieder ein Premiumprodukt sein !!
Was würden wir sagen, wenn Airbus und Boeing solche Fehler machen würden? Wir verlangen als Kunden, daß auch die ersten Flugzeuge nicht vom Himmel fallen. Mercedes kann ebenfalls gute Fahrzeuge bauen!
Man sollte e r s t an die Kunden denken und dann an die Aktionäre !! Also muss Dr. Zetsche weg, Dr. Reitzle sollte diesen ersetzen, bevor es Mercedes so ergeht wie GM. Der MB Aufsichtsrat ist gefordert !!
Du hast dir doch bereits am 2. Oktober einen SLK55 gekauft.
Unglaublich, dass ein Troll wie du hier noch 9x den Grünen Punkt erhält... 🙄