Gegnerische Versicherung verweigert Kostenübernahme des Schadensgutachtens
Guten Abend den Usern des MT-Forums,
im September des letzten Jahres widerfuhr mir einVerkehrsunfall mit dem Auto meines Vaters.
Ich befuhr eine Landstraße nordwärts, die auf 70 km/h begrenzt war. Zur gleichen Zeit näherte sich auf der untergeordneten Kreisstraße ein anderes Auto und wollte südwärts abbiegen. Beim Einbiegevorgang geriet das Auto in meine Spur und kollodierte mit mir.
Die Schuldfrage wurde schon vor Ort von der Polizei geklärt und ist unstrittig.
Daraufhin beauftragten wir einen Anwalt zur weiteren Regulierung, der sich auch um das Gutachten kümmerte. Dieses Gutachten wurde einem Sachverständigen erstellt, der dem BVFS angehört. Laut Gutachten war ein Totalschaden eingetreten und ein Restwert sei laut Gutachten nicht mehr erzielbar.
Daraufhin verschenkten wir das Auto, jedenfalls das was übrig geblieben war, an die Werkstatt. Im Gegenzug erließ uns diese die Stand- sowie Entsorgungskosten für das Fahrzeug (das Fahrzeug stand nahezu einen Monat dort).
Nun geht der Fall vor das Zivilgericht. Die gegnerische Versicherung hat uns ausschließlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich den von ihnen ermittelten Restwertes (obwohl nie ein Aufkäufer genannt wurde) ausgezahlt. Zudem verweigert sie sich das Honorar des Sachverständigen zu erstatten.
Haben wir irgendeinen Fehler begangen und bleiben auf den Kosten für das Gutachten sitzen? Ich war bisher der Meinung, dass man den Gutachter frei wählen darf und der Schädiger bzw. seine Versicherung diesen entlohnen muss?
Tut mir Leid wenn meine Fragen meine Unerfahrenheit widerspiegeln, der Unfall ereignete sich in meiner ersten Führerscheinwoche und all dies ist immer noch Neuland für mich, auch wenn ich versuchte durch das Forum (ein großes Lob an dieser Stelle!) mich umfassend zu informieren.
Gruß
55 Antworten
Aggressive Stimmung???
Das kommt vom Tagesgeschäft, wenn man aufrecht und geradlinig durch die (Schadens)welt läuft.
Wenn man die Dinge beim Namen nennt, ist man immer aggressiv bei einigen. Automatisch 🙄.
Oder wird aggressiv gemacht.
Um selber wieder das Lieb-Kind abzugeben.
Haule, komm wieder runter.
Das führt doch zu nix, ausser zu einer Verwarnung, oder dazu, dass der Fred mal wieder dicht gemacht wird.
Lass dich doch einfach nicht Provozieren und lege nicht jedes Wort auf die Goldwaage 😉
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Und ich wette die gegnerische Versicherung ist die mit den 3 Buchstaben oder auch ggf. 5 Buchstaben, wenn es eine direkt versicherung ist. Den Namen will ich gar nicht wissen, aber mal in google den Namen der Versicherung und gutachterkosten eingeben. Dann kann man schauen ob es die übliche Praxis der Versicherung ist oder nicht.
Da gab es nämlich auch mal ein Fernsehbericht drüber.
Du meinst sicher diesen hier:
ZDF Mediathek anklicken
www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Aerger_nach_dem_Autounfall/5230
Schade, dass Dir in deiner ersten Woche nachdem Du den Führerschein hattest schon einer reinfährt.
Es gibt sicherlich angenehmeres und weniger aufregendes. Also mir wäre da die Muffe eins zu 1 Million gegangen.
Aus der Erfahrung, die ich gemacht habe, hast Du eigentlich keinen Fehler gemacht.
Nur ist ein solches Verhalten seitens manch einer Versicherung leider nichts ungewöhnliches.
Mir ist mal ein Radfahrer in mein stehendes Auto gefahren und hat einen Schaden an der Stossstange verursacht. Da war ich selbst gerade 19.
Da hat die Versicherung des Gegners auch einfach mal 20% vom Schaden einbehalten in
Bezugnahme auf eine gewisse Grundgefahr etc....jedenfalls war der Wert um den es dann ging zu gering um dort einspruch zu erheben.
In deinem Falle solltest Du aber nicht nachgeben, das ganze ist nur ein billiger Trick, um Geld zu sparen.
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Guten Tag, konnte leider erst heute mit dem Anwalt sprechen.
Die gegnerische Versicherung verweigert das Gutachterhonorar mit der Begründung, dass dieser im Gutachten den Restwert mit nur 0€ beziffert habe. Laut dem münchner Versicherungskonzern sei jedoch ein Restwert von 30€ erzielbar gewesen.
Festzuhalten ist, dass jetzt aufgrund dieser 30€ der Fall vor das Zivilgericht geht, herrlich!
Zitat:
Original geschrieben von DuranG60
Guten Tag, konnte leider erst heute mit dem Anwalt sprechen.
Die gegnerische Versicherung verweigert das Gutachterhonorar mit der Begründung, dass dieser im Gutachten den Restwert mit nur 0€ beziffert habe. Laut dem münchner Versicherungskonzern sei jedoch ein Restwert von 30€ erzielbar gewesen.
Festzuhalten ist, dass jetzt aufgrund dieser 30€ der Fall vor das Zivilgericht geht, herrlich!
Das ist ja wohl ein Scherz....😠
Zitat:
Original geschrieben von DuranG60
Guten Tag, konnte leider erst heute mit dem Anwalt sprechen.
Die gegnerische Versicherung verweigert das Gutachterhonorar mit der Begründung, dass dieser im Gutachten den Restwert mit nur 0€ beziffert habe. Laut dem münchner Versicherungskonzern sei jedoch ein Restwert von 30€ erzielbar gewesen.
Festzuhalten ist, dass jetzt aufgrund dieser 30€ der Fall vor das Zivilgericht geht, herrlich!
Die Versicherung gehört verhauen - Ich wer ja gern der Richter, der den Job übernehmen darf 😁 😁 😁
Ein paar Tips für Deinen Anwalt:
"Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist" (OLG Düsseldorf I-1 U 148/05)
"Die Kosten für das Sachverständigengutachten hat der Schädiger grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das Gutachten sachlich nicht geeignet ist" (KG Berlin 18 U 18/04)
"Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind auch dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten als falsch herausstellen sollte" (KG Berlin 12 U 97/01)
"Die Kosten für derartige Gutachten sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten später ... als unrichtig erweist" (OLG Saarbrücken 3 U 292/02-34)
gefunden hier:
www.gutachter24.net/index1.htm+ klick links auf "Rechtsprechung"
+ Klick rechts auf "Sachverständigenhonorar"
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Die Versicherung gehört verhauen - Ich wer ja gern der Richter, der den Job übernehmen darf 😁 😁 😁
Ein paar Tips für Deinen Anwalt:
"Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist" (OLG Düsseldorf I-1 U 148/05)
"Die Kosten für das Sachverständigengutachten hat der Schädiger grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das Gutachten sachlich nicht geeignet ist" (KG Berlin 18 U 18/04)
"Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind auch dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten als falsch herausstellen sollte" (KG Berlin 12 U 97/01)
"Die Kosten für derartige Gutachten sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten später ... als unrichtig erweist" (OLG Saarbrücken 3 U 292/02-34)
gefunden hier: www.gutachter24.net/index1.htm
+ klick links auf "Rechtsprechung"
+ Klick rechts auf "Sachverständigenhonorar"
Bingo.. das Prognoserisiko geht nicht zu Lasten des Geschädigten..😁
Allein mir fehlt der Glaube - wegen 30 Euro führt kein Versicherer einen aussichtslosen Zivilrechtsstreit. Das allein kann es nicht sein.
@xAKBx: Du sprichst mir aus der Seele.
Die Klage würd ich doch gerne mal sehen, bevor ich endgültig vom Glauben abfalle...
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Andererseits sollen ja schon 5 EUR Unkostenpauschale eingeklagt worden sein... 🙄
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Andererseits sollen ja schon 5 EUR Unkostenpauschale eingeklagt worden sein...
Bei der Kostenpauschale kann ich mir das schon vorstellen, da geht es für den/die Versicherer nicht um einzelne 5 Euronen. Aber bei 30 Euro Restwert ! ! !
Dieses Gutachten wurde einem Sachverständigen erstellt, der dem BVFS angehört.
Evtl. liegt es ja auch daran, dass die Versicherung Zicken macht.... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von DuranG60
Guten Tag, konnte leider erst heute mit dem Anwalt sprechen.Die gegnerische Versicherung verweigert das Gutachterhonorar mit der Begründung, dass dieser im Gutachten den Restwert mit nur 0€ beziffert habe. Laut dem münchner Versicherungskonzern sei jedoch ein Restwert von 30€ erzielbar gewesen.
Festzuhalten ist, dass jetzt aufgrund dieser 30€ der Fall vor das Zivilgericht geht, herrlich!
Hello !
Wie schon mehrfach erwähnt wurde, über die volle Schadensregulierung, Anwalt, Sachverständiger und aufgetretenem Schaden kommt die Versicherung nicht herum. Dir steht das "Recht" zu im Schadensfall sofort und ohne vorher mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen, einen Anwalt inkl. gerichtlich beeideten Sachverständigen bei zuziehen.
Zur Schadensregulierung des entstandenen Sachschaden kann es sein, dass, sollte die gegnerische Versicherung nachweisen können, ein Käufer für € 30,-- vorhanden war, Dir die € 30,-- von der Schadenssumme abgezogen würden.
Ein Problem hast Du jedoch damit, dass Du das Wrack in Gegenrechnung dem KFZ - Betrieb für div. Kosten überlassen hast.
Ich habe keine Ahnung wie hoch die Kosten waren. Aber gehen wir davon aus, dass die Dir verrechneten Kosten € 100,-- betragen haben, dann wäre die Versicherung berechtigt von dem ermittelten Restwert des Fahrzeuges, die € 100,-- abzuziehen.
Dies wird aus dem Titel geltend gemacht, dass Du dich im Versicherungsfall nicht bereichern darfst.
Also sollten die Kosten die Dir in Rechnung gestellt wurden die € 30,-- übersteigen, würde ich das nicht zur Sprache bringen, sondern darauf hinweisen, dass ich das Wrack eben verschenkt habe.
adi
Zitat:
Original geschrieben von DuranG60
Guten Tag, konnte leider erst heute mit dem Anwalt sprechen.Die gegnerische Versicherung verweigert das Gutachterhonorar mit der Begründung, dass dieser im Gutachten den Restwert mit nur 0€ beziffert habe. Laut dem münchner Versicherungskonzern sei jedoch ein Restwert von 30€ erzielbar gewesen.
Festzuhalten ist, dass jetzt aufgrund dieser 30€ der Fall vor das Zivilgericht geht, herrlich!
Nochmal genau lesen, Leute! Die Versicherung verweigert die Zahlung des
Gutachterhonorars
, also sicher ein paar Hundert Euro, weil der Gutachter den Restwert falsch berücksichtigt hat. Bei einer solchen Summe, und nicht nur 5 oder 30 EUR kann man sich schon mal vor Gericht streiten.
Im Übrigen schließe ich mich Delle an:
Zitat:
original geschrieben von Dellenzaehler:
Evtl. liegt es ja auch daran, dass die Versicherung Zicken macht....
Wenn man sich ansieht, wie viele Urteile es schon zu dieser Frage gibt, muß man zu dem Schluß kommen, dass die Versicherungen nicht lernen wollen. Sie bombardieren die Gerichte vielmehr mit dieser Frage, und hoffen wohl, dass es so irgendwann zu einer Änderung der Rechtssprechung kommt. Und eventuell haben sich bei einem unerfahrenen Einzelrichter und einem unwissenden Gegenanwalt auch mal Gllück damit. Allerdings werden falsche Argumente nicht deswegen richtiger, weil man sie immer wieder vorträgt.