Gegnerische Versicherung verweigert Kostenübernahme des Schadensgutachtens
Guten Abend den Usern des MT-Forums,
im September des letzten Jahres widerfuhr mir einVerkehrsunfall mit dem Auto meines Vaters.
Ich befuhr eine Landstraße nordwärts, die auf 70 km/h begrenzt war. Zur gleichen Zeit näherte sich auf der untergeordneten Kreisstraße ein anderes Auto und wollte südwärts abbiegen. Beim Einbiegevorgang geriet das Auto in meine Spur und kollodierte mit mir.
Die Schuldfrage wurde schon vor Ort von der Polizei geklärt und ist unstrittig.
Daraufhin beauftragten wir einen Anwalt zur weiteren Regulierung, der sich auch um das Gutachten kümmerte. Dieses Gutachten wurde einem Sachverständigen erstellt, der dem BVFS angehört. Laut Gutachten war ein Totalschaden eingetreten und ein Restwert sei laut Gutachten nicht mehr erzielbar.
Daraufhin verschenkten wir das Auto, jedenfalls das was übrig geblieben war, an die Werkstatt. Im Gegenzug erließ uns diese die Stand- sowie Entsorgungskosten für das Fahrzeug (das Fahrzeug stand nahezu einen Monat dort).
Nun geht der Fall vor das Zivilgericht. Die gegnerische Versicherung hat uns ausschließlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich den von ihnen ermittelten Restwertes (obwohl nie ein Aufkäufer genannt wurde) ausgezahlt. Zudem verweigert sie sich das Honorar des Sachverständigen zu erstatten.
Haben wir irgendeinen Fehler begangen und bleiben auf den Kosten für das Gutachten sitzen? Ich war bisher der Meinung, dass man den Gutachter frei wählen darf und der Schädiger bzw. seine Versicherung diesen entlohnen muss?
Tut mir Leid wenn meine Fragen meine Unerfahrenheit widerspiegeln, der Unfall ereignete sich in meiner ersten Führerscheinwoche und all dies ist immer noch Neuland für mich, auch wenn ich versuchte durch das Forum (ein großes Lob an dieser Stelle!) mich umfassend zu informieren.
Gruß
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Nochmal genau lesen, Leute! Die Versicherung verweigert die Zahlung des Gutachterhonorars, also sicher ein paar Hundert Euro, weil der Gutachter den Restwert falsch berücksichtigt hat. Bei einer solchen Summe, und nicht nur 5 oder 30 EUR kann man sich schon mal vor Gericht streiten.
Lesen können wir schon und verstanden haben wir es auch. Die (angebliche) Ursache soll aber in 30 Euro Differenz beim Restwert liegen. Wäre das tatsächlich ein trifftiger Grund für die Ablehnung eines Gutachterhonorares, dann gäbe es schon lange keine freiberuflichen Kfz-Sachverständigen mehr.
Hallo,
bevor ich zum eigentlichen Thema was schreibe mal eine Zwischenfrage zur Klarstellung. Liege ich richtig in der Annahme, dass Gutachten pauschal nach Schadenhöhe unabhängig vom Zeitaufwand gezahlt werden?
Zitat:
Original geschrieben von GSeppo
Hallo,
bevor ich zum eigentlichen Thema was schreibe mal eine Zwischenfrage zur Klarstellung. Liege ich richtig in der Annahme, dass Gutachten pauschal nach Schadenhöhe unabhängig vom Zeitaufwand gezahlt werden?
Wenn wir über Schadensgutachten reden liegst Du richtig.
Die meisten qualifzierten Freiberufler (Steuerberater, Immobilienmakler, Bauingenieure, Architekten, Rechtsanwälte etc.etc.) machen es ebenso.
Nur die Hebamme tut sich bei der Bestimmung des Gegenstandswertes schwer. 😁
Na dann…. Auch wenn das wohl in verschiedenen Branchen zu üblich und "rechtens" ist muss sich dann m.e. niemand wundern wenn mal jemand dagegen vorgeht. Irgendwie kann ich diese Verfahrenseise der Vergütung bei einem Gutachter auch nicht nachvollziehen. Bei der Reparatur eines Fahrzeugs muss ich auch nicht nach Schadenhöhe zahlen sondern nach Reparaturaufwand und Zeit. Sicher ist das eine mit dem anderen verbunden. Aber eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand anstatt pauschal nach Schadenhöhe würde eher meinem Rechtsverständnis entsprechen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von GSeppo
Na dann…. Auch wenn das wohl in verschiedenen Branchen zu üblich und "rechtens" ist muss sich dann m.e. niemand wundern wenn mal jemand dagegen vorgeht. Irgendwie kann ich diese Verfahrenseise der Vergütung bei einem Gutachter auch nicht nachvollziehen. Bei der Reparatur eines Fahrzeugs muss ich auch nicht nach Schadenhöhe zahlen sondern nach Reparaturaufwand und Zeit. Sicher ist das eine mit dem anderen verbunden. Aber eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand anstatt pauschal nach Schadenhöhe würde eher meinem Rechtsverständnis entsprechen.
Darum geht es hier aber nicht.
Die Versicherung verweigert die Zahlung ja nicht weil das Honorar des Sachverständigen zu hoch ist, sondern weil er angeblich ein mangelhaftes Gutachten erstellt hat.
Also, hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Darum geht es hier aber nicht.Zitat:
Original geschrieben von GSeppo
Na dann…. Auch wenn das wohl in verschiedenen Branchen zu üblich und "rechtens" ist muss sich dann m.e. niemand wundern wenn mal jemand dagegen vorgeht. Irgendwie kann ich diese Verfahrenseise der Vergütung bei einem Gutachter auch nicht nachvollziehen. Bei der Reparatur eines Fahrzeugs muss ich auch nicht nach Schadenhöhe zahlen sondern nach Reparaturaufwand und Zeit. Sicher ist das eine mit dem anderen verbunden. Aber eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand anstatt pauschal nach Schadenhöhe würde eher meinem Rechtsverständnis entsprechen.Die Versicherung verweigert die Zahlung ja nicht weil das Honorar des Sachverständigen zu hoch ist, sondern weil er angeblich ein mangelhaftes Gutachten erstellt hat.
Also, hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen... 😉
Jep etwas vom Thema abgekommen... Aber dennoch wichtig
Es ist nicht nur in anderen Branchen rechtens sondern auch bei Sachverständigen des Kraftfahrzeugwesens. Mir sind 4 neuere Bundesgerichtshofurteile zu diesem Thema bekannt.
Hier wird eine Abrechnung nach Gegenstanswert (Schadenshöhe) eindeutig für rechtens erkärt.
Wenn gewünscht, stelle ich die Links zu den Originaltexten ein.
Es gibt nur eine Versicherung und deren schöne Tochter mit dem christlichen Namen, die das nicht einsehen will und nahezu alle Prozesse verliert.
Siehe auch den Link in meinem Beitrag vom 12.01. in diesem Thread.
Übrigens findet diese Art der Vergütung auch in der Versicherungswirtschaft ihre beliebte Anwendung.
Wird eine Lebensversicherung über 2 Mio. verkauft, gibt es ein vielfaches an Provision als für eine Lebensversicherung über 20 Tsd.
Obwohl die selben Formulare ausgefüllt und abgestempelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von GSeppo
Jep etwas vom Thema abgekommen... Aber dennoch wichtig
im übrigen, der Drops mit der Abrechnung nach Zeitaufwand ist längs gelutscht..
Und das hat auch gute Gründe....
oder meinst du die Versicherungswirtschaft hätte hier klein bei gegeben, wenn Sie hier nicht Morgenluft gewittert hätte? Selbst die Versicherung, welche das ganz einmal Initiiert spricht davon nicht mehr...
Aber das ist nun wirklich ein anderes Thema......
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Es ist nicht nur in anderen Branchen rechtens sondern auch bei Sachverständigen des Kraftfahrzeugwesens. Mir sind 4 neuere Bundesgerichtshofurteile zu diesem Thema bekannt.
Hier wird eine Abrechnung nach Gegenstanswert (Schadenshöhe) eindeutig für rechtens erkärt.
Wenn gewünscht, stelle ich die Links zu den Originaltexten ein.
Ich glaube GSeppo zweifelt keineswegs an, dass die Rechtsprechung eben für die Abrechnung nach Gegenstandswert spricht.
Ich glaube Dir auch sofort, dass Versicherer derartige Prozesse fast immer verlieren, weil eben nicht die Verhältnissmäßigkeit der Abrechnung, sondern nach der Schadenhöhe geurteilt wird.
ICH PERSÖNLICH kann aber auch nicht nachvollziehen, weshalb nicht nach Arbeitsaufwand vergütet wird. Schließlich steht der Zeit- und Kostenaufwand für ein Gutachten nicht unbedingt im Verhältnis zur Schadenhöhe. Der Versicherungswirtschaft fehlt offenbar auch das Einsehen, deshalb gibts die Klagen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Ich glaube GSeppo zweifelt keineswegs an, dass die Rechtsprechung eben für die Abrechnung nach Gegenstandswert spricht.Zitat:
Original geschrieben von runabout
Es ist nicht nur in anderen Branchen rechtens sondern auch bei Sachverständigen des Kraftfahrzeugwesens. Mir sind 4 neuere Bundesgerichtshofurteile zu diesem Thema bekannt.
Hier wird eine Abrechnung nach Gegenstanswert (Schadenshöhe) eindeutig für rechtens erkärt.
Wenn gewünscht, stelle ich die Links zu den Originaltexten ein.Ich glaube Dir auch sofort, dass Versicherer derartige Prozesse fast immer verlieren, weil eben nicht die Verhältnissmäßigkeit der Abrechnung, sondern nach der Schadenhöhe geurteilt wird.
ICH PERSÖNLICH kann aber auch nicht nachvollziehen, weshalb nicht nach Arbeitsaufwand vergütet wird. Schließlich steht der Zeit- und Kostenaufwand für ein Gutachten nicht unbedingt im Verhältnis zur Schadenhöhe. Der Versicherungswirtschaft fehlt offenbar auch das Einsehen, deshalb gibts die Klagen 😉
So schauts aus... Wuge wird sicher auch nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt.. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von GSeppo
Zitat:
ICH PERSÖNLICH kann aber auch nicht nachvollziehen, weshalb nicht nach Arbeitsaufwand vergütet wird. Schließlich steht der Zeit- und Kostenaufwand für ein Gutachten nicht unbedingt im Verhältnis zur Schadenhöhe. Der Versicherungswirtschaft fehlt offenbar auch das Einsehen, deshalb gibts die Klagen 😉
So schauts aus... Wuge wird sicher auch nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt.. ;-)
Woher weist du oder Wuge etwas vom Zeit und Kostenaufwand eines KFZ- Sachverständigenbüro?????
Da fällt mir gerade was zu ein.....
Dieter Nuhr einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat....🙄 😠
Vielleicht gäbe es weniger Streiterei um Vergütung von Sachverständigen, wenn es für diese Berufsgruppe auch eine verbindliche Gebührenordnung gäbe.
Die gibt es aber nicht und kann es auch nicht geben, denn im Gegensatz zur Rechtsanwälten sind Sachverständige eben nicht Teil der Rechtspflege, sondern reine Freiberufler.
Und damit dürfen sie selbst bestimmen, was sie für ihre Leistung verlangen.
Im Bereich der Schadensgutachten entsteht dadurch die ungewöhnliche (und für den Laien schwer nachvollziehbare) Situation, dass jemand einen Auftrag für eine Leistung erteilt, den es nicht interessiert, was sie kostet (weil er sie nicht zahlen muss) und der es in aller Regel bei Vertragschluss auch gar nicht erfährt und auf der anderen Seite jemand eine Leistung bezahlen muss, auf deren Preis und Qualität er keinen Einfluss hat, weil er den Beauftragten nicht selbst auswählen kann.
Dass das gelegentlich zu Unstimmigkeiten führt, liegt auf der Hand.
Aber so ist es eben. Ob es einem gefällt oder nicht.
😁
Ich persönlich habe damit kein Problem. Mir ist für die tägliche Arbeit ein sauberes Gutachten, das keine Fragen zur Schadenhöhe offenlässt (am liebsten sind mir die, bei denen auch noch die Nutzungsausfallhöhe und die Mietwagenklasse angegeben sind...) allemal lieber, als Schadenakten, bei denen ich irgendwelche Kostenvoranschläge von Hinterhofschraubern bekomme und erstnoch 2 Wochen rumkaspern muss, um wenigstens zwei verwackelte Polaroids vom Schaden zu bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Im Bereich der Schadensgutachten entsteht dadurch die ungewöhnliche (und für den Laien schwer nachvollziehbare) Situation, dass jemand einen Auftrag für eine Leistung erteilt, den es nicht interessiert, was sie kostet (weil er sie nicht zahlen muss) und der es in aller Regel bei Vertragschluss auch gar nicht erfährt und auf der anderen Seite jemand eine Leistung bezahlen muss, auf deren Preis und Qualität er keinen Einfluss hat, weil er den Beauftragten nicht selbst auswählen kann.
Besser kann man es nicht beschreiben 😁
Hallo Hafi,
das Problem ist folgendes:
1. Es gibt Leute, die haben von der Materie überhaupt keine Ahnung, müssen aber Ihren Senf dazugeben weil Sie meinen, dass Sie Ahnung haben..
2. Es gibt Sachverständige die schlagen bei Ihren Honoraren zu wie die Raubritter und bringen damit eine ganze Berufsgruppe in Verruf.
Beides ist oberkackemist.....
aber wie schon mal angeführt.. das hat mit dem Thema hier nicht mehr zu tun und ist OT......