Gegnerische Versicherung verweigert Kostenübernahme des Schadensgutachtens

Guten Abend den Usern des MT-Forums,

im September des letzten Jahres widerfuhr mir einVerkehrsunfall mit dem Auto meines Vaters.
Ich befuhr eine Landstraße nordwärts, die auf 70 km/h begrenzt war. Zur gleichen Zeit näherte sich auf der untergeordneten Kreisstraße ein anderes Auto und wollte südwärts abbiegen. Beim Einbiegevorgang geriet das Auto in meine Spur und kollodierte mit mir.
Die Schuldfrage wurde schon vor Ort von der Polizei geklärt und ist unstrittig.

Daraufhin beauftragten wir einen Anwalt zur weiteren Regulierung, der sich auch um das Gutachten kümmerte. Dieses Gutachten wurde einem Sachverständigen erstellt, der dem BVFS angehört. Laut Gutachten war ein Totalschaden eingetreten und ein Restwert sei laut Gutachten nicht mehr erzielbar.

Daraufhin verschenkten wir das Auto, jedenfalls das was übrig geblieben war, an die Werkstatt. Im Gegenzug erließ uns diese die Stand- sowie Entsorgungskosten für das Fahrzeug (das Fahrzeug stand nahezu einen Monat dort).

Nun geht der Fall vor das Zivilgericht. Die gegnerische Versicherung hat uns ausschließlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich den von ihnen ermittelten Restwertes (obwohl nie ein Aufkäufer genannt wurde) ausgezahlt. Zudem verweigert sie sich das Honorar des Sachverständigen zu erstatten.

Haben wir irgendeinen Fehler begangen und bleiben auf den Kosten für das Gutachten sitzen? Ich war bisher der Meinung, dass man den Gutachter frei wählen darf und der Schädiger bzw. seine Versicherung diesen entlohnen muss?

Tut mir Leid wenn meine Fragen meine Unerfahrenheit widerspiegeln, der Unfall ereignete sich in meiner ersten Führerscheinwoche und all dies ist immer noch Neuland für mich, auch wenn ich versuchte durch das Forum (ein großes Lob an dieser Stelle!) mich umfassend zu informieren.

Gruß

55 Antworten

Zitat:

auf deren Preis und Qualität er keinen Einfluss hat, weil er den Beauftragten nicht selbst auswählen kann.


Zitat xAKBx
Besser kann man es nicht beschreiben 😁

aha, Preis wäre ja noch irgendwie verständlich....  aber Qualität, ist schon klar, dass war deutlich......

Hallo Delle,

Zitat:

2. Es gibt Sachverständige die schlagen bei Ihren Honoraren zu wie die Raubritter und bringen damit eine ganze Berufsgruppe in Verruf.

Ja die gibt es leider. Aber nicht nur bei den KFZ-SV.

Ich finde es eigentlich bei Ärzten  (die ja bekanntlich eine eigene Gebührenordnung haben) fast schlimmer:

Da wird für das 5 minütige Ausfüllen eines Fragebogens zu einer Verletzung erst eine Kostenübernahme gefaxt. Weil man diesen rieseigen Aufwand nicht im Rahmen der Gebührenordnung erledigen kann, muss man 120 EUR (statt max. 42) verlangen und dafür bekomme ich dann einen Fragebogen, auf dem der Herr Doktor handschriftlich 4 mal "ja", 3 mal "nein" und einmal "HWS" eingetragen hat.

Andere Ärzte dagegen füllen die Berichte sorgfältigst aus, schicken womöglich noch kopierte Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus mit und berechnen dann 17,22 EUR nach GOÄ.

Tja, ist halt alles eine Frage des Berufsethos...

Schöne Grüße
hafi

Um weiter OT zu bleiben und über den Grund der Abrechnung nach Schadenhöhe aufzuklären:

Der SV erstattet ein Gutachten, er erbringt keine Handwerksleistung. Die Erstattung des Gutachtens beinhaltet u. a. das er persönlich für den Inhalt seines Gutachtens geradesteht - ggfs. auch für die wirtschaftliche Folgen, die den Nutzern dieses Gutachtens entstehen. Das "Risiko" des SV ist damit proportional zur Schadenhöhe. Je höher das Risiko, desto höher das Honorar. Der SV muß also aus seinen Honorareinnahmen Rücklagen bilden, um ggfs. an ihn gerichtete Forderungen befriedigen zu können (bei Nutzfahrzeugen können das schnell 6-stellige Summen sein). Exakt dieselbe Situation hat auch ein Notar, auch dieser berechnet  sein Honorar aus gleichem Grund nach dem Gegenstandswert. Egal, ob das verkaufte Haus 50te oder 500te kostet - das Ausfüllen der Formulare erfrordert den gleichen Zeitaufwand - dennoch liegt beim Honorar ein Faktor 10 dazwischen.

Nochmal zum Handwerker: dieser haftet ebenfalls für seine Leistung, im schlimmsten Fall macht er seine Arbeit vollständig nochmal. Wechselt er bsp. den Stoßfänger, Kotfflügel und Tür und bekommt dafür 2500€, dann haftet er für seine Arbeit in ungefähr dieser Höhe. Der SV, der das Gutachten dazu schreibt, verlangt etwa 200-250€ Honorar, haftet aber u. U. mit deutlich mehr als 2500€.

Ich denke nicht, daß "Raubrittertum" oder "ungerechtfertigte Bereicherung" in diesem Zusammenhang angemessene Vokabeln sind.

Nun abr wirklich abschließend, bevor der Mod wieder eingreifen muss 🙁

Für jeden, der sich ernsthaft mit dieser Materie mal beschäftigen möchte und nicht nur aus reinem Futterneid und Stimmungsmache irgend etwas schreibt.

Es gibt da ein Buch von einem Herrn Dipl.- Ing. Heintges

"Kosten- und Ertragsstruktur in einem KFZ- Sachverständigenbüro."

sehr interessant und lesenwert. 🙂

Aber jetzt aus die Maus...... 😁

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Kurzes Update:

Nach erneutem Schreiben meines Anwalts kam heute eine Antwort der gegnerischen Versicherung.

Ich zitiere:
"[...]Wir wollen diesen Prozeß aus ausschließlich wirtschaftlichen Erwägungen nicht führen und überweisen den Klagbetrag bei gleichzeitiger Bitte um Rücknahme der Klage. Wir übernehmen die angefallenen Kosten und bestätigen, daß wir keine eigenen Kostenanträge stellen werden."

Es geht also doch!

Ich bedanke mich bei allen, die mir mit Rat bei Seite standen!

Zitat:

Original geschrieben von DuranG60


Kurzes Update:

Nach erneutem Schreiben meines Anwalts kam heute eine Antwort der gegnerischen Versicherung.

Ich zitiere:
"[...]Wir wollen diesen Prozeß aus ausschließlich wirtschaftlichen Erwägungen nicht führen und überweisen den Klagbetrag bei gleichzeitiger Bitte um Rücknahme der Klage. Wir übernehmen die angefallenen Kosten und bestätigen, daß wir keine eigenen Kostenanträge stellen werden."

Es geht also doch!

Ich bedanke mich bei allen, die mir mit Rat bei Seite standen!

Hello !

Klarer Fall war gar nicht anders zu erwarten.

adi

Zitat:

Original geschrieben von Haule


Hallo,
 
die Gutachtenkosten sind dem Geschädigten in jedem Falle zu erstatten. Außer man kann nachweisen, das dich ein Auswahlverschulden trifft oder du dem Gutachter wissentlich wesentliche den Inhalt, die Aussagen und Festtellungen des Gutachtens beeinflussende Tatsachen verschwiegen hast. Auswahlverschulden wäre z.B., wenn du einen offen ersichtlich unqualifizierten Gutachter beauftragt hättest. Da dies aber über den Anwalt lief, können wir wohl von einem qualifizierten Gutachter ausgehen. Verschwiegene Dinge wie ein schon vorhandener Vorschaden, von dem du wußtest und dem Gutachter nichts gesagt hast, könnten dir auch Probleme machen.
In allen anderen Fällen muss das Gutachten von der Versicherung bezahlt werden. Auch wenn das Gutachten zur Regulierung unbrauchbar war. Die Versicherung muss sich dann an den Gutachter halten und von dem das Geld zurückfordern bzw. einklagen. Du stehst aber unter einem besonderen Schutz, da du davon ausgehen kannst, das wenn ein qualifizierter Gutachter eingeschaltet ist, dessen Rechnung auch beglichen wird. Dir müssen die Kosten ersetzt werden.
Es ist aber die immer wieder kehrende "Sauerei", hier den Kunden gegen dessen Gutachter aufzubringen und aufzuhetzen. Der Gutachter wird nämlich irgendwann auf dich zugehen und sein Geld wollen. Du bist ja immer noch der Auftraggeber. Hier hilft nur schnelles Einklagen.
Aber das sind die üblichen Spielchen, die "Bösen Wegelagerer" (Versicherungsjargon) wie Gutachter und Rechtsanwälte von der Bildfläche zu tilgen.
 
Gruß Haule

Dem möchte ich leise widersprechen. Wenn nämlich das Einschalten eines SV wegen der geringen Schadenshöhe (wo bereits Kostenvoranschlag reicht) nur die Kosten unnötig in die Höhe treibt, dann finde ich es OK, wenn der VR die Kostenübernahme ablehnt.

Gruß Versicherungsfritze

Zitat:

Original geschrieben von versicherungsfritze



Dem möchte ich leise widersprechen. Wenn nämlich das Einschalten eines SV wegen der geringen Schadenshöhe (wo bereits Kostenvoranschlag reicht) nur die Kosten unnötig in die Höhe treibt, dann finde ich es OK, wenn der VR die Kostenübernahme ablehnt.
Gruß Versicherungsfritze

das ist schön für dich.. 😁

hat aber:
1.0  mit dem Thema hier nix zu tun, nennt man daher in Fachkreisen auch OT
2.0  ist nicht ganz richtig, aber falsch und zum Glück auch nur deine bescheidene Meinung...

aber da -siehe 1.0- nicht so schlimm.. 🙄

Schönes Wochenende Herr Kaiser... 😎

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von versicherungsfritze



Dem möchte ich leise widersprechen. Wenn nämlich das Einschalten eines SV wegen der geringen Schadenshöhe (wo bereits Kostenvoranschlag reicht) nur die Kosten unnötig in die Höhe treibt, dann finde ich es OK, wenn der VR die Kostenübernahme ablehnt.
Gruß Versicherungsfritze
das ist schön für dich.. 😁

hat aber:
1.0  mit dem Thema hier nix zu tun, nennt man daher in Fachkreisen auch OT
2.0  ist nicht ganz richtig, aber falsch und zum Glück auch nur deine bescheidene Meinung...

aber da -siehe 1.0- nicht so schlimm.. 🙄

Schönes Wochenende Herr Kaiser... 😎

Hallo Herr Oberlehrer!

Ich bleibe bei meinem bescheidenem Widerspruch, denn es gehört wohl doch zum Thema. Weil die Behauptung, der Geschädigte braucht nur einen qualifizierten SV zu wählen und schon muss der VR die Kosten in jedem Fall erstatten, ist nicht richtig (Schadensminderungspflicht!).

Ebenfalls schönes Wochenende Herr (aus Berufung) Schreiber.

Hallo zusammen,

schluss mit dem Kindergarten - sollte die Diskussion weiterhin dem TE nicht weiter helfen (ich denke auch dass alles gesgt ist) werde ich hier zu machen und Post verteilen.

Was die Schadensminderungspflicht mit der Wahl des SVs zu tun hat, erschließt sich nicht wirklich - ich würde also drum bitten, solche Thesen dann doch auch zu hinterlegen.

Schönes Wochenende allen Beteiligtem
Schreddi

Sorry, habe mich im Ton vergriffen.
Zum Sachverhalt:
Beim Ausfahren aus der Parklücke habe ich mit dem Außenspiegel meines Sprinters den Außenspiegel eines anderen Transporters leicht beschädigt. Nun fordert mein Unfallgegner bzw. sein RA die Übernahme der Kosten des SV. Meine Versicherung lehnt die Übernahme ab mit der Begründung: die Beauftragung des SV stand in keinem Verhältnis zu Schadenshöhe (ca.154 EUR), es hätte ein Kostenvoranschlag genügt. Ich finde es auch richtig, Okay, ich bin ja auch daran interessiert, weil ich den Schaden zurückkaufen will.
Viele Grüsse

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