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Gegnerische Versicherung reduziert fiktiven Auszahlungsbetrag

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 13:02

Liebe Leute,

uns wurde die Vorfahrt an einer Hauptverkehrsstrasse genommen und trotz Vollbremsung sind wir mit unserem Golf 3 in Kontakt mit dem gegnerischen Fahrzeug gekommen. Polizei war auch da, hat alles aufgenommen und den Unfallverursacher zu 100% festgelegt.

Nun ist unser Auto schon etwas älter (Golf 3 1.8L 75PS, 1997, 98.000 km) und eine Reparatur ist nicht nötig, da uns schon viele Beulen und Macken zugeführt wurden. Da der sichtbare Schaden gering war (bisschen Lack, bisschen Halterung) , bin ich zu einer freien, mir bekannten Werkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Ich habe extra kein Gutachten und auch keine Original-Werkstatt beauftragen wollen, da der Schaden schon augenscheinlich recht gering war.

Diesen Kostenvoranschlag der freien Werkstatt (609,88€) mit folgenden Positionen:

"An VW GOLF Unfallschaden beseitigen. Hierzu def. Stoßfänger vorne abbauen und zerlegen, Kratzer beseitigen und Stoßfänger lackieren. Fahrzeug wieder, mit neuem Nebenscheinwerfer rechts komplettieren"

1,5 Stunden Arbeitslohn 105,00€ = 157,50€

2,0 Stunden Arbeitslohn 105,00€ =210,00€

Lackmaterial 40% 84,00€

1,0 Nebelscheinwerfer RE 61,00€

Gesamt 512,50€ + MWsT = 609,88€

Nun haben wir von der Versicherung ein Schreiben erhalten:

1. Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten kann die Mehrwerksteuer nicht berücksichtigt werden...

2. Anhand des eingerichten Kostenvoranschlages lässt sich der tatsächliche Schadenumfang nicht abschließend beurteilen. Im Interesse einer zügigen Erledigung haben wir unter Verzicht auf weitere Nachprüfungen pauschal den nebenstehenden Nettobetrag zugrundegelegt. Sollten Sie eine Reparatur durchführen lassen, reichen Sie uns bitte die Reparaturkostenrechnung zur weiteren Überprüfung herein.

Wir haben die Zahlung i.H.v. 450,00€ auf das Konto................. angewiesen.

 

Was soll das? Warum wird einfach was abgezogen? Eine Meldung bei der Schadenhotline war Super-Unfreundlich, weil ich mitteilte, dass ich ja auch bei VW einen KVA hätte machen können. Antwort: Ja dann machen Sie das doch! Tschüss ... *Tut Tut Tut*

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:20:19 Uhr:

..Passt.

Bei einer sog. "fiktiven Abrechnung" kann/wird der "normale" Stundensatz einer freien

Werkstatt zugrunde gelegt und nicht der Markenwerkstatt, wie im Gutachten.

Desweiteren kann die Versicherung die Preise für die orig. E-Teile kürzen, denn auch

hier werden dann Preise für "Aftermarket"- od. Gebrauchtteile zugrunde legt.

Alles "legal"..

Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien

Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.

..nöö...ist übliche Praxis bei vielen, vor allem bei Direkt-Versicherungen.

Du kannst uns Allen sicher freundlicherweise die Stelle im BGB benennen, in der das geregelt ist mit dem Unterschied zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung.

Und wenn Du schon dabei bist, wo genau im Gesetz (BGB und GG) ist das geregelt mit dem Zwei - Klassenschadensersatz?

Und als Letztes: Warum dürfen Direktversicherer weniger Schadensersatz leisten als Serviceversicherer?

Vielen Dank im Voraus...

PS: Solltest Du die Fragen nicht beantworten können (ich habe da so eine vage Ahnung), wäre es ausgesprochen hilfreich, wenn Du in Zukunft bei solchen Themen Dich entweder kundig machst, oder einfach die Finger von der Tastatur lässt...

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Juni 2017 um 09:24:01 Uhr:

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 21. Juni 2017 um 09:17:28 Uhr:

..im Gutachten wird generell der orstübliche Stundesatz sowie E-Teile Preise

einer Markenwerkstatt zugrunde gelegt.

Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien

Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.

Sodann ist die fiktive Abrechnung i.d.R. immer die schlechteste Lösung für

den Geschädigten.

So generell betrachtet Blödsinn. :rolleyes:

..nöö...ist übliche Praxis bei vielen, vor allem bei Direkt-Versicherungen.

 

wäre schön auch mal wieder was vom TE zu hören

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 21. Juni 2017 um 09:42:36 Uhr:

..nöö...ist übliche Praxis bei vielen, vor allem bei Direkt-Versicherungen.

Ja, bei Leuten die keine Ahnung haben und das mit sich machen lassen. :rolleyes:

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:20:19 Uhr:

..Passt.

Bei einer sog. "fiktiven Abrechnung" kann/wird der "normale" Stundensatz einer freien

Werkstatt zugrunde gelegt und nicht der Markenwerkstatt, wie im Gutachten.

Desweiteren kann die Versicherung die Preise für die orig. E-Teile kürzen, denn auch

hier werden dann Preise für "Aftermarket"- od. Gebrauchtteile zugrunde legt.

Alles "legal"..

Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien

Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.

..nöö...ist übliche Praxis bei vielen, vor allem bei Direkt-Versicherungen.

Du kannst uns Allen sicher freundlicherweise die Stelle im BGB benennen, in der das geregelt ist mit dem Unterschied zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung.

Und wenn Du schon dabei bist, wo genau im Gesetz (BGB und GG) ist das geregelt mit dem Zwei - Klassenschadensersatz?

Und als Letztes: Warum dürfen Direktversicherer weniger Schadensersatz leisten als Serviceversicherer?

Vielen Dank im Voraus...

PS: Solltest Du die Fragen nicht beantworten können (ich habe da so eine vage Ahnung), wäre es ausgesprochen hilfreich, wenn Du in Zukunft bei solchen Themen Dich entweder kundig machst, oder einfach die Finger von der Tastatur lässt...

Bzgl. der Mehrwertsteuer siehe Paragraph 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ;-)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 21. Juni 2017 um 13:36:58 Uhr:

Bzgl. der Mehrwertsteuer siehe Paragraph 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ;-)

Herzlichen Dank für Deine Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat... :D

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 21. Juni 2017 um 09:17:28 Uhr:

Zitat:

@querys schrieb am 20. Juni 2017 um 21:17:20 Uhr:

@Guzzi97

von VW Werkstatt hat hier niemand gesprochen.

Die erwähnte "Freie Werkstatt" setzt höchstwahrscheinlich ihre eigenen Stundensätze an.

..im Gutachten wird generell der orstübliche Stundesatz sowie E-Teile Preise

einer Markenwerkstatt zugrunde gelegt.

Von Gutachten hast auch bisher nur du gesprochen.

Es geht hier um einen KVA einer freien Werkstatt und da werden garantiert die Stundenverrechnungssätze eben dieser Werkstatt drin stehen.

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 19:00

Hallo!

Also: Wir wollten mit dem Golf wirklich keine horrendenen Kosten verursachen, zumal die Unfallgegnerin wirklich noch recht Jung war und am Unfalltag auch entsprechend "aufgelöst" war - wir hatten ja sogar kurz überlegt, ob wir den Schaden überhaupt nicht melden. Insofern sollte klar sein, dass wir hier keine Kuh melken wollen, aber durchaus - nach reiflicher Überlegung - den Schaden nicht einfach so stehen lassen wollen, denn niemand bekommt im Leben etwas geschenkt und schon gar nicht wir.

Mit "Beulen und Kratzern" meine ich, dass unser Golf vielfach auf Parkplätzen und an Haltebuchten mutwillig demoliert wurde, hier eine Tür rein, da eine Handtasche vorbeigezogen - und das hat in den 20 Jahren einfach sehr viele Spuren hinterlassen. Aber einen Unfall hatte der Wagen im Vorfeld nicht!

Mit der Versicherung ist einfach nicht zu reden. Obwohl ich schon "Kostengünstig" in einer freien Werkstatt einen KVA erstellen hab lassen. Kein Gutachten, keine VW-Werkstatt.

Und mir geht es hier um mein Recht und um die Dreistigkeit, dass die Gegnerische Versicherung einfach den Schadenbetrag reduziert. Das wir die MwSt nicht bekommen ist logisch und von vorneherein "klar".

Entweder so akzeptieren und abhaken oder ab zum Anwalt (den dann die gegnerische Versicherung auch noch zahlen muss). Mehr Stress und selbst mit so einem Laden diskutieren wegen ein paar Euro? Das musst du wissen. Mir wären meine Nerven dafür zu Schade.

Nachdem die 450,- Euro da sind, würde ich die Versicherung per Einschreiben auf die Zahlung des Restbetrages zzgl. der Pauschale für Porto, Telefon usw. anmahnen.

Noch mal klarstellen, wie hier, das du kostensensibel handelst, aber nicht akzeptierst noch "beschissen" zu werden.

Dir stünde für die Reparatur auch Nutzungsausfall zu, m.W. aber nur, wenn ein Gutachter den festlegt. Oder eben wenn tatsächlich angefallen, wie MwSt. auch.

BTW: Rechnet es sich für die Verursacherin nicht, dir den Schaden so zu ersetzen, statt hochgestuft zu werden? Gebe ihr mal den Tip, den Schaden zurückzukaufen von der Versicherung, dazu hat sie bis Ende Nov. meine ich Zeit.

Zitat:

@KGB87 schrieb am 21. Juni 2017 um 21:00:25 Uhr:

Und mir geht es hier um mein Recht und um die Dreistigkeit, dass die Gegnerische Versicherung einfach den Schadenbetrag reduziert.

Du bist bereit, für ein paar Euro Zeit, Nerven und möglicherweise Geld zu investieren? Dann nur zu.

Da hast die Sache falsch angepackt, wenn es um die Entschädigung geht. Das lässt sich nun nicht mehr so ohne weiteres ändern.

Ich möchte hier nochmal einhaken:

Zitat:

zumal die Unfallgegnerin wirklich noch recht Jung war und am Unfalltag auch entsprechend "aufgelöst" war - wir hatten ja sogar kurz überlegt, ob wir den Schaden überhaupt nicht melden.

Meine Tochter hat vor ein paar Tagen unser Auto geschrottet, ich kann mir gut vorstellen, was du da gesehen hast und das "Aufgelöstsein" war bestimmt auch nicht zwei Stunden später erledigt.

Im Hinblick auf den SFR wäre es dem Mädel dringend anzuraten, den Schaden zurückzukaufen. Am Ende würde also sie profitieren, wenn es bei den 450 Euro bleibt und nicht teurer wird. Und du hattest sogar überlegt, ganz zu verzichten.

Könntest du dir vorstellen, mit der Schädigerin zu reden, ob sie zurückkaufen möchte? In dem Fall könntest du vielleicht guten Gewissens und ohne Ärger auf die paar Euro verzichten, da die Ersparnis nicht der Versicherung, sondern der jungen Dame zugute kommt.

Klar kannst du dich mit der Schädigerin in Verbindung setzen und dann je nachdem ob sie zurückkaufen will oder nicht, entscheiden ob du weiter gehst.

Je nach Schadenssumme und Alter des Autos wäre ich vielleicht sogar schon direkt mit dem KVA zu ihr gegangen und hätte ihr angeboten das nicht über die Versicherung laufen zu lassen.

Es ist allerdings auch dein gutes Recht die ausstehende Summe von der Versicherung zu fordern.

Hatte selbst mal den Fall, dass ohne Begründung zu wenig ausgezahlt wurde.

Kurze Mail geschrieben mit der Bitte den Abzug zu begründen, damit ich das rechtlich prüfen lassen kann. Schwups war der Rest auf dem Konto - auf die Begründung warte ich immer noch. Und das hat mich weder Zeit noch Nerven, geschweige denn Geld gekostet.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Juni 2017 um 09:17:50 Uhr:

Hatte selbst mal den Fall, dass ohne Begründung zu wenig ausgezahlt wurde.

Kurze Mail geschrieben mit der Bitte den Abzug zu begründen, damit ich das rechtlich prüfen lassen kann. Schwups war der Rest auf dem Konto - auf die Begründung warte ich immer noch. Und das hat mich weder Zeit noch Nerven, geschweige denn Geld gekostet.

Den Versuch würde ich in jedem Fall auch unternehmen. Und wie schon gesagt, sowas immer schriftlich per Mail oder per Post.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 12:12

Danke für alle Antworten, das Thema ist erledigt.

Jetzt wäre nur noch interessant wie es erledigt wurde. So zufrieden oder die Schädigerin informiert?

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