Gegnerische Versicherung reduziert fiktiven Auszahlungsbetrag

Liebe Leute,

uns wurde die Vorfahrt an einer Hauptverkehrsstrasse genommen und trotz Vollbremsung sind wir mit unserem Golf 3 in Kontakt mit dem gegnerischen Fahrzeug gekommen. Polizei war auch da, hat alles aufgenommen und den Unfallverursacher zu 100% festgelegt.

Nun ist unser Auto schon etwas älter (Golf 3 1.8L 75PS, 1997, 98.000 km) und eine Reparatur ist nicht nötig, da uns schon viele Beulen und Macken zugeführt wurden. Da der sichtbare Schaden gering war (bisschen Lack, bisschen Halterung) , bin ich zu einer freien, mir bekannten Werkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Ich habe extra kein Gutachten und auch keine Original-Werkstatt beauftragen wollen, da der Schaden schon augenscheinlich recht gering war.

Diesen Kostenvoranschlag der freien Werkstatt (609,88€) mit folgenden Positionen:

"An VW GOLF Unfallschaden beseitigen. Hierzu def. Stoßfänger vorne abbauen und zerlegen, Kratzer beseitigen und Stoßfänger lackieren. Fahrzeug wieder, mit neuem Nebenscheinwerfer rechts komplettieren"

1,5 Stunden Arbeitslohn 105,00€ = 157,50€
2,0 Stunden Arbeitslohn 105,00€ =210,00€
Lackmaterial 40% 84,00€
1,0 Nebelscheinwerfer RE 61,00€

Gesamt 512,50€ + MWsT = 609,88€

Nun haben wir von der Versicherung ein Schreiben erhalten:

1. Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten kann die Mehrwerksteuer nicht berücksichtigt werden...

2. Anhand des eingerichten Kostenvoranschlages lässt sich der tatsächliche Schadenumfang nicht abschließend beurteilen. Im Interesse einer zügigen Erledigung haben wir unter Verzicht auf weitere Nachprüfungen pauschal den nebenstehenden Nettobetrag zugrundegelegt. Sollten Sie eine Reparatur durchführen lassen, reichen Sie uns bitte die Reparaturkostenrechnung zur weiteren Überprüfung herein.

Wir haben die Zahlung i.H.v. 450,00€ auf das Konto................. angewiesen.

Was soll das? Warum wird einfach was abgezogen? Eine Meldung bei der Schadenhotline war Super-Unfreundlich, weil ich mitteilte, dass ich ja auch bei VW einen KVA hätte machen können. Antwort: Ja dann machen Sie das doch! Tschüss ... *Tut Tut Tut*

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:20:19 Uhr:


..Passt.
Bei einer sog. "fiktiven Abrechnung" kann/wird der "normale" Stundensatz einer freien
Werkstatt zugrunde gelegt und nicht der Markenwerkstatt, wie im Gutachten.
Desweiteren kann die Versicherung die Preise für die orig. E-Teile kürzen, denn auch
hier werden dann Preise für "Aftermarket"- od. Gebrauchtteile zugrunde legt.
Alles "legal"..
Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien
Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.
..nöö...ist übliche Praxis bei vielen, vor allem bei Direkt-Versicherungen.

Du kannst uns Allen sicher freundlicherweise die Stelle im BGB benennen, in der das geregelt ist mit dem Unterschied zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung.
Und wenn Du schon dabei bist, wo genau im Gesetz (BGB und GG) ist das geregelt mit dem Zwei - Klassenschadensersatz?
Und als Letztes: Warum dürfen Direktversicherer weniger Schadensersatz leisten als Serviceversicherer?
Vielen Dank im Voraus...

PS: Solltest Du die Fragen nicht beantworten können (ich habe da so eine vage Ahnung), wäre es ausgesprochen hilfreich, wenn Du in Zukunft bei solchen Themen Dich entweder kundig machst, oder einfach die Finger von der Tastatur lässt...

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Zitat:

@KGB87 schrieb am 22. Juni 2017 um 14:12:36 Uhr:


Danke für alle Antworten, das Thema ist erledigt.

..inwiefern erledigt ?

Bzgl. KVA in einer freien Werkstatt, bei 105€ Stundelohn bin ich von einer
Vertragswerkstatt ausgegangen, denn, in meiner Stadt liegt der
Stundelohn in freien Werksätten zw. 55 und 65€.

Bzgl. der Kürzung, entweder einem Rechtsanwalt die Sache übertragen, oder
aber, mit der "Kürzung" leben..denn, auf "Briefe" wird die Vers. eh nicht
reagieren..

@rrwraith : bitteschööön, eine von vielen "Quellen" :
https://www.kanzlei-heskamp.de/.../fiktive-abrechnung

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 23. Juni 2017 um 08:54:52 Uhr:


@rrwraith : bitteschööön, eine von vielen "Quellen" :
https://www.kanzlei-heskamp.de/.../fiktive-abrechnung
Grüße

Leider gibt es kein Dankeschööön!
Der von Dir gepostete Link gibt auf keine der an Dich gestellten Fragen auch nur ansatzweise eine Antwort!

Sprich mit der Unfallgegnerin, ob Sie den Schaden nicht bei ihrem Versicherer zurückkaufen will und den Unfallschaden selbst bei Ihnen bar begleicht. Der Vorteil für die junge Dame wäre dann, dass sie nicht zurückgestuft wird. Wird der Schaden vom Versicherer reguliert, wird es einige Jahre dauern (teuer, gerade beim jugendlichen Versicherungsnehmer) bis sie wieder ihren derzeitigen Vertragsstand erreicht. In dieser Zeit hat sie diesen minimalen zur Diskussion stehenden Regulierungsbetrag schnell wieder über günstigere Versicherungsbeiträge eingespart.

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