Gegnerische Versicherung Rechnung zusenden?
Hallo miteinander,
vor ca. 2 Jahren wurde an meinem Auto ein Schaden verursacht. Ich war bei einer Werkstatt und habe mir einen Kostenvoranschlag für die Lackierung geben lassen. Die gegnerische Versicherung hat das Geld überwiesen und sich anschließend gemeldet, ich hätte 3 Jahre Zeit Ihnen eine Rechnung zuzusenden nachdem das Auto lackiert worden ist.
Nun frage ich mich, bin ich dazu verpflichtet Ihnen die Rechnung zukommen zu lassen? Prinzipiell müsste es doch mir überlassen sein ob ich den Schaden reparieren lasse oder?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche einen schönen Feiertag.
VG
29 Antworten
Habe das im Beitrag vor dir ausgeführt. Der BGH knüpft es an markengebundene Fachwerkstätten.
Nachlässe, Rabatte und Preissenkungen muss man sich da anrechnen lassen.
BGH - VI ZR 45/19
Ich darf aber fiktiv nach markengebundenen Sätzen abrechnen und günstiger bei einer freien Werkstatt reparieren lassen.
Zitat:
@Ryji schrieb am 4. Mai 2024 um 17:39:22 Uhr:
Ich darf aber fiktiv nach markengebundenen Sätzen abrechnen und günstiger bei einer freien Werkstatt reparieren lassen.
Ich habe ja nichts anderes behauptet. Es steht hier gerade nur zur Diskussion, dass man bei einer günstigeren (vollständigen) Reparatur noch die Mehrwertsteuer aus der Rechnung bekommst, obwohl die fiktive Abrechnung die Bruttoreparaturkosten bereits übersteigt.
@beachi genau dasselbe hatte ich oben bereits gefragt, nur mit anderen Zahlen als Beispiel. Und ich konnte/kann die Antwort von @Dellenzaehler auch nicht glauben, alleine weil's total gegen den gesunden Menschenverstand geht.
Seit 2022 wird wohl gar keine Mwst. mehr erstattet. Der BGH hat seine Rechtsprechung geändert?
Mit seiner Leitsatz-Entscheidung vom 05.04.2022 – VI ZR 7/21 hat der BGH klargestellt, dass bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis, der Geschädigte auch eine tatsächlich angefallene Umsatzsteuer nicht erstattet bekommt.
[...]
Der Leitsatz des BGH lautet:
Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit nicht zulässig (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des
Unfallfahrzeugs).
Quelle:
https://www.bleibaum-christ.de/.../
Oder hat sich das schon wieder geändert?
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Ich kannte auch den Grundsatz entweder fiktiv abrechnen ODER reparieren.
wo steht denn in meinem Beiträgen etwas von "Vollständiger" Reparatur?
Es geht darum was mit einer Rechnung nachgewiesen wird.
Selbstverständlich kann auch bei teilweiser Reparatur die Steuer mit einer Rechnung nachgefordert werden.
Ob das nun jemand hier glabt oder nicht glaubt, ändert dran nichts.
Im übrigen wird hier gar nichts (mehr) passieren, der TE wir keine Rechnung einreichen, weil er nicht repariert hat und der versicherer hat die Akte hier längst geschlossen.
Es wird auch kein Geld zurückgefordert.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 4. Mai 2024 um 18:34:07 Uhr:
Selbstverständlich kann auch bei teilweiser Reparatur die Steuer mit einer Rechnung nachgefordert werden.
Da sagt aber eben der BGH etwas anderes scheinbar? Aber ist ja nur der BGH. Der ist nicht mal hier im Forum angemeldet. 😁
Die MwSt gibt es nicht bei Teilreperatur.
https://www.fachanwalt.de/.../...euer-bei-fiktiver-schadensregulierung
ich dachte das hab ich bereits am 03.05.24 verständlich geschrieben....🙄
Er muss
sich aber natürlich enstcheiden ob er konkret oder fiktiv abrechnet.
Hat er sich vorher für die fiktive Abrechnung entschieden und dies mitgeteilt, dann geht das natürlich so nicht. Weil fiktiv und konkret vermischen, dass geht nicht.
Ein Beitrag wurde entfernt
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Vorschuss bzw. Akonto-Zahlung erhalten? Wäre aber im KFZ-Bereich unüblich, da die Werkstätten in der Regel direkt mit der Versicherung abrechnen.
Hannes...🙄
"Klngeld" es jetzt bei dir?
Zitat:
@CrumpyMonk schrieb am 1. Mai 2024 um 17:08:53 Uhr:
Hallo miteinander,vor ca. 2 Jahren wurde an meinem Auto ein Schaden verursacht. Ich war bei einer Werkstatt und habe mir einen Kostenvoranschlag für die Lackierung geben lassen. Die gegnerische Versicherung hat das Geld überwiesen und sich anschließend gemeldet, ich hätte 3 Jahre Zeit Ihnen eine Rechnung zuzusenden nachdem das Auto lackiert worden ist.
Nun frage ich mich, bin ich dazu verpflichtet Ihnen die Rechnung zukommen zu lassen? Prinzipiell müsste es doch mir überlassen sein ob ich den Schaden reparieren lasse oder?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche einen schönen Feiertag.
VG
um nochmal deine Frage konkret zu beantworten:
Nein du bist nicht verpflichtet eine Rechnung einzureichen.
Wenn du hier nicht weiter auf die Versicherung zukommst, passiert gar nichts.
Ich schreibe das hier deswegen unter deinen ersten Post, damit damit deine Frage beantwortet ist, bevor das hier eventuell geschlosen wird.
Leider kann das passieren, dein Thema ist ein leuchtendes Beispiel für "Stille Post"
Viel schimmer ist hier aber das es sich hier ein Doofbatz zum Hobby gemacht hat, dein Thema zu Entern um verbale Randale zu machen.