Zitat:@kraemer_sg schrieb am 20. August 2025 um 22:20:28 Uhr:
Damit sollte man prinzipiell abgesichert sein, so habe ich es bei den meisten Bagatellschäden gemacht.
Kleiner Praxistipp.. Wenn Abfindungserklärung, dann nur gegen Verzicht auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Fahrer, Halter und Versicherung. Hatte mal einen Fall, da einigte man sich auch privat mit so nem Schriebs.. Hinterher kam ne Forderung bei der Versicherung reingeflattert... Joar.. wurde dann bezahlt..