Gegnerische Versicherung hält Gutachterhonorar zu hoch und bietet Abtretung an
Hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand einen Rat geben. Mir ist jemand vor einigen Wochen in mein geparktes und ordnungsgemäß abgestelltes Auto (BJ 2011) gefahren, rechte Seite komplett zerkratzt/zerdellt/Auto wurde sogar versetzt vom Aufprall. Hatte drei Zeugen, Polizei kam, ein Unfallbericht wurde erstellt, Schuldfrage eindeutig und zweifelsfrei geklärt (Unfallgegner geständig). Tags drauf bin ich zu meiner Stamm-Werkstatt gefahren und habe denen sowie dem Gutachter und einem Autoverleiher Abtretungserklärungen unterschrieben (Leihwagen, da Auto nach erster Begutachtung fahrbereit aber nicht mehr verkehrssicher (spitze Metallteile im Radkasten). Der Leihwagen war mind. 1. Klasse unter meinem Wagen - ist glaube ich auch wichtig).
Gutachtenhöhe war ca. 9000€, Rechnung an die Versicherung nach ausgeführter Reparatur ca. 9900, ich glaube es wurde ein "Nachgutachten" angefertigt nachdem das Auto demontiert wurde, weil noch irgendwas mit der Heckscheibe war. Mekantile Wertminderung 950€, die mir von der gegn. Vers. auch sofort und unkompliziert überweisen wurde (nur ein Anruf). Mein Auto hab ich mittlerweile auch perfekt repariert wieder.
Nun bekomme ich aber 4 Wochen nach dem Unfall bzw. 1.5 Wochen nach dem mein Auto fertig repariert wurde von dieser Versicherung einen Brief in dem sie mir mitteilen dass sie das Gutachter-Honorar (die Rede war nur vom Honorar, nicht vom Schaden im Gutachten) für überhöht halten, und ich könnte meine Ansprüche an den Gutachter an die gegnerische Versicherung abtreten. Ein Vordruck zum Unterschreiben war auch gleich mit dabei. Dann hätte ich nix mehr mit der Sache zu tun. Sie würden sich mit meiner Abtretung offen halten evtl. gerichtlich klären zu lassen ob das Honorar zu hoch ist.
Sagt das jemanden was... dachte eigentlich ich komme ohne Anwalt hin im Sinne der Kosten für die Allgemeinheit niedrig halten, aber bei solchen "Angeboten" der gegnerischen Versicherung...?
Wäre super wenn jemand einen Tipp oder Rat hat.
MfG
Feg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
@ Elchsucher:
Du darfst auch keinen Gutachter fragen, der einen Großteil seiner Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält. Die schreiben ihm sein Honorar eh vor.🙂
Das passt wieder genau ins Bild. Du laberst hier mal wieder einfach nur dummes Zeug.
Natürlich weißt gerade nur du Geschichtenerzähler woher wer von wem Aufträge bekommt.
Ausgerechnet so ein Küchentisch- Sachverständiger wie du (wen du überhaupt einer bist)
Aber mit solchen dämlichen Unterstellungen seit Ihr ja schnell dabei auf eurerem morschen Holzkahn.
Hauptsache mit Laberei und Gesülze wichtigmachen.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
@ Feg:Der Vorteil für die Versicherung ist, daß sie sämtliche Rechte an Deinem Gutachten erhält und so quasi als Auftrageber den Gutachter unter Druck setzen kann.
MfG
Und was kann die Versicherung jetzt noch erreichen mit dann "ihrem" Gutachten?
Hier ist doch alles schon gelaufen!
Hätte, hätte, Fahrradkette.
Die Versicherung will dem Gutachter seine Rechnung kürzen - das macht Sie so oder so.
Möglichkeit 1 ist, du unterschreibst den Wisch nicht und kriegst auch noch Stress mit dem Gutachter (weil er das Geld von dir will).
Möglichkeit 2 ist, du unterschreibst den Wisch und kriegst keinen Stress, weil die Versicherung dich frei stellt.
Punkt!
... und ob dir das Gutachten "gehört" oder der Versicherung ist genauso wichtig, als wenn in Hamburg eine Schaukel umfällt...
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Eben deshalb möchte der Versicherer, dass Du die Abtretung des Auftrages an den Versicherer unterschreibst, damit die sich mit den SV auseinander setzen und Du außen vor bist.Zitat:
Ok verstehe ich. Aber wenn die Alternative wäre dass der Gutachter sich wg Teilzahlung an mich wendet..? Ich meine, ich hab das Honorar ja nicht festgelegt?Und wenn der SV bei Dir anklopft, Du dann sagen kannst, ich habe an den Versicherer abgetreten.
Zumindest habe ich das so verstanden.
Ok.. wobei ich jetzt aber auf keinen Fall den Gutachter linken möchte. Wenn die Versicherung denkt das Honorar sei zu hoch heißt das ja nicht dass es so ist. Oh Mann was ein mist. Ich ruf die morgen alle mal an und entscheide dann. Danke bis hierhin an alle :-)
Leute - manchmal ist es besser, einige Postings einfach zu "überlesen"... 😉
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Zitat:
Original geschrieben von tomold
Leute - manchmal ist es besser, einige Postings einfach zu "überlesen"... 😉
passiert von ganz alleine - während ich getippt habe, sind drei weitere erschienen, die ich fast nicht bemerkt hätte... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
...als wenn in Hamburg eine Schaukel umfällt...
Waaaaass?? 😕😕
Jetzt sag bloß da ist schon wieder eine umgekippt?
😁😁
Hallo,
interessant wie sich das hier entwickelt.
Ich würde vorerst nichts unterschreiben und die Honorarrechnung des Gutachters anfordern und im die aktuelle Sachlage schildern.
Womöglich weis der Sachverständige ja noch gar nichts von seinem Glück.😰
Ich frage mich sowieso, warum der Geschädigte hier ein Formular vom Versicherer erhält was aus meiner Sicht so nicht in Ordnung ist?
Wieso unterschreibe ich dann denn überhaupt eine Abtretungserklärung, die den Zweck haben sollte das Versicherer, Werkstatt und Sachverständiger die Regulierung unter sich vornehmen, wenn dann von Seiten der Versicherung eine weitere Abtretung folgt?
Ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar!?
Das sorgt für Verwirrung unter allen Beteiligten.
Zudem kann ich mir nicht vorstellen, das im Falle des Falles der Gutachter auf sein Honorar in voller Höhe besteht, wenn es zu Lasten des Geschädigten geht.
Das ist auch Charaktersache und ich denke angesichts der schwierigen Lage im KFZ-Gutachtenbereich können sich das auch die wenigsten heute noch leisten.
Vorerst gilt es doch zu analysieren, ob die Honorarrechnung wirklich überzogen ist oder es nach der Honorartabelle entsprechend berechnet wurde.
Zudem bedarf es aus meiner Meinung nach einer (schriftlichen) Begründung, warum aus Sicht des Versicherers das Honorar als zu "hoch" bezeichnet wird.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Zudem kann ich mir nicht vorstellen, das im Falle des Falles der Gutachter auf sein Honorar in voller Höhe besteht, wenn es zu Lasten des Geschädigten geht.
Das ist auch Charaktersache und ich denke angesichts der schwierigen Lage im KFZ-Gutachtenbereich können sich das auch die wenigsten heute noch leisten.
Warum sollte er auf Honorarteile verzichten? Zahlreiche Sachverständige lassen sich zwischenzeitlich ihr Honorar Vorfinanzieren und treten die abgetretene Honorarforderung selbst wieder ab. Und da kommt z.b. eine "Verrechnungsstelle" und die verzichten auf keinen einzigen Euro und sind mit einer Klage schnell bei der Hand. Denen ist der Auftraggeber (sei es der Geschädigte oder der Kfz-Sachverständige) schlichtweg egal.
z.B. Klick: www.dvsk.de
Zitat:
Original geschrieben von Feg
Ok verstehe ich. Aber wenn die Alternative wäre dass der Gutachter sich wg Teilzahlung an mich wendet..? Ich meine, ich hab das Honorar ja nicht festgelegt?
Wenn Du mit Deinem GA sprichst und ihm das Ansinnen der Versicherung mitteilst, wird er Dir gerne bestätigen, daß er nicht an Dich herantritt, wenn Du nicht unterschreibst. (Wenn er nicht ganz blöd ist)
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Wenn Du mit Deinem GA sprichst und ihm das Ansinnen der Versicherung mitteilst, wird er Dir gerne bestätigen, daß er nicht an Dich herantritt, wenn Du nicht unterschreibst. (Wenn er nicht ganz blöd ist)MfG
Wenn der Gutachter nicht ganz blöde ist, wird er das gerade nicht tun - jedenfalls nicht schriftlich.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Wieso unterschreibe ich dann denn überhaupt eine Abtretungserklärung, die den Zweck haben sollte das Versicherer, Werkstatt und Sachverständiger die Regulierung unter sich vornehmen, wenn dann von Seiten der Versicherung eine weitere Abtretung folgt?
Ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar!?
Du unterschreibst zwar die Abtretungserklärung, Auftraggeber des Gutachtens bleibst Du aber und Du bist es auch, der im Zweifel aufgefordert werden kann, die Rechnung des Gutachters zu begleichen (z.B. wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen).
Was die Versicherung mit der letzten Abtretungserklärung erreichen will ist, dass sie gegenüber dem Gutachter an Stelle des ursprünglichen Vertragspartners des Gutachters (also das TEs) auftreten können und somit in Eigenregie gegen die, vermutlich zu hohe, Rechnung vorgehen können.
Das klingt doch eigentlich sehr fair, finde ich.
Über die Formulierung der Abtretungserklärung könnte man sicher diskutieren, sollte eigentlich eine "Abtretung aller Rechte und Pflichten, welche sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben" sein.
Wie auch immer, da der TE nun die Rechnung vom Gutachter erhalten hat (obwohl der Gutachter sich ja eine Abtretungserklärung unterschreiben hat lassen), deutet auch das darauf hin, dass er bei der Versicherung mit seiner Rechnung abgeblitzt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Feg
Ok.. wobei ich jetzt aber auf keinen Fall den Gutachter linken möchte. Wenn die Versicherung denkt das Honorar sei zu hoch heißt das ja nicht dass es so ist.
Dein Gutachter verlangt für die von dir beauftragte Arbeit die Summe X.
Die Versicherung hält für seine Arbeit die Summe X-Y für gerechtfertigt, möchte somit auch nur X-Y zahlen.
Ohne Abtretungserklärung:
Der Gutachter wird sich nach Ablehung der Forderung von X durch die Vers. an dich wenden, um die Summe von Dir einzutreiben, denn Du hast ihn ja beauftragt
(Scheint schon passiert zu sein)
Mit Abtretungserklärung:
Die Versicherung wird sich direkt mit deinem Gutachter auseinandersetzen.
Hält sie nach wie vor X-Y für gerechtfertigt, der Gutachter besteht jedoch auf X, wird die Sache ggf. in einem Rechtsstreit enden mit dem Du nichts mehr zu tun hast.
Mit "linken" hat das wenig zu tun, eher mit der Verlagerung eines Kostenrisikos von Dir hin zu jemand anderem.
Du musst halt für dich entscheiden ob Du dich mit dem GA auseinandersetzen willst oder ob Du dies jemand anderen erledigen lassen willst.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
@ Elchsucher:
Du darfst auch keinen Gutachter fragen, der einen Großteil seiner Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält. Die schreiben ihm sein Honorar eh vor.🙂
Das passt wieder genau ins Bild. Du laberst hier mal wieder einfach nur dummes Zeug.
Natürlich weißt gerade nur du Geschichtenerzähler woher wer von wem Aufträge bekommt.
Ausgerechnet so ein Küchentisch- Sachverständiger wie du (wen du überhaupt einer bist)
Aber mit solchen dämlichen Unterstellungen seit Ihr ja schnell dabei auf eurerem morschen Holzkahn.
Hauptsache mit Laberei und Gesülze wichtigmachen.
Ich frage mich, was der TE abtreten will. Wenn ist es ein Schuldbeitritt oder eine Schuldübernahme der Versicherung. Abtreten kann man nur eine Forderung.