Gegnerische Versicherung hält Gutachterhonorar zu hoch und bietet Abtretung an

Hallo zusammen,

hoffe mir kann jemand einen Rat geben. Mir ist jemand vor einigen Wochen in mein geparktes und ordnungsgemäß abgestelltes Auto (BJ 2011) gefahren, rechte Seite komplett zerkratzt/zerdellt/Auto wurde sogar versetzt vom Aufprall. Hatte drei Zeugen, Polizei kam, ein Unfallbericht wurde erstellt, Schuldfrage eindeutig und zweifelsfrei geklärt (Unfallgegner geständig). Tags drauf bin ich zu meiner Stamm-Werkstatt gefahren und habe denen sowie dem Gutachter und einem Autoverleiher Abtretungserklärungen unterschrieben (Leihwagen, da Auto nach erster Begutachtung fahrbereit aber nicht mehr verkehrssicher (spitze Metallteile im Radkasten). Der Leihwagen war mind. 1. Klasse unter meinem Wagen - ist glaube ich auch wichtig).

Gutachtenhöhe war ca. 9000€, Rechnung an die Versicherung nach ausgeführter Reparatur ca. 9900, ich glaube es wurde ein "Nachgutachten" angefertigt nachdem das Auto demontiert wurde, weil noch irgendwas mit der Heckscheibe war. Mekantile Wertminderung 950€, die mir von der gegn. Vers. auch sofort und unkompliziert überweisen wurde (nur ein Anruf). Mein Auto hab ich mittlerweile auch perfekt repariert wieder.

Nun bekomme ich aber 4 Wochen nach dem Unfall bzw. 1.5 Wochen nach dem mein Auto fertig repariert wurde von dieser Versicherung einen Brief in dem sie mir mitteilen dass sie das Gutachter-Honorar (die Rede war nur vom Honorar, nicht vom Schaden im Gutachten) für überhöht halten, und ich könnte meine Ansprüche an den Gutachter an die gegnerische Versicherung abtreten. Ein Vordruck zum Unterschreiben war auch gleich mit dabei. Dann hätte ich nix mehr mit der Sache zu tun. Sie würden sich mit meiner Abtretung offen halten evtl. gerichtlich klären zu lassen ob das Honorar zu hoch ist.

Sagt das jemanden was... dachte eigentlich ich komme ohne Anwalt hin im Sinne der Kosten für die Allgemeinheit niedrig halten, aber bei solchen "Angeboten" der gegnerischen Versicherung...?

Wäre super wenn jemand einen Tipp oder Rat hat.

MfG
Feg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


@ Elchsucher:
 
Du darfst auch keinen Gutachter fragen, der einen Großteil seiner Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält. Die schreiben ihm sein Honorar eh vor.🙂

Das passt wieder genau ins Bild. Du laberst hier mal wieder einfach nur dummes Zeug.

Natürlich weißt gerade nur du Geschichtenerzähler woher wer von wem Aufträge bekommt.

Ausgerechnet so ein Küchentisch- Sachverständiger wie du (wen du überhaupt einer bist)

Aber mit solchen dämlichen Unterstellungen seit Ihr ja schnell dabei auf eurerem morschen Holzkahn.   

Hauptsache mit Laberei und Gesülze wichtigmachen.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Sorry, aber ich verstehe es nicht.....

Wie kann man denn etwas an die Versicherung abtreten, was diese bezahlen soll ?

Der TE kann hier bestenfalls seine Ansprüche aus dem Schadensfall an die Werkstatt oder den SV abtreten.

Das macht mich fast sprachlos, das du mal etwas nicht verstehst 😁 

@TE
Ruf beim Versicherer an und lass dich informieren. Mit deiner Unterschrift unter diese Abtretung gehst du kein Risiko ein. Der Versicherer stellt dich auch ausdrücklich vor eventuellen Honorarforderungen des/deines Sachverständigen frei. 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Sorry, aber ich verstehe es nicht.....

Wie kann man denn etwas an die Versicherung abtreten, was diese bezahlen soll ?

Der TE kann hier bestenfalls seine Ansprüche aus dem Schadensfall an die Werkstatt oder den SV abtreten.

Das macht mich fast sprachlos, das du mal etwas nicht verstehst 😁 

@TE
Ruf beim Versicherer an und lass dich informieren. Mit deiner Unterschrift unter diese Abtretung gehst du kein Risiko ein. Der Versicherer stellt dich auch ausdrücklich vor eventuellen Honorarforderungen des/deines Sachverständigen frei. 

....Super, danke für die Auskunft!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Das macht mich fast sprachlos, das du mal etwas nicht verstehst 😁 
 
@TE
Ruf beim Versicherer an und lass dich informieren. Mit deiner Unterschrift unter diese Abtretung gehst du kein Risiko ein. Der Versicherer stellt dich auch ausdrücklich vor eventuellen Honorarforderungen des/deines Sachverständigen frei. 

War mir klar, dass du Schlimmling wieder irgendwelche Schlechtigkeiten der Versicherungsbrut kennst, die du hier verschweigst.............😰

😁 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

War mir klar, dass du Schlimmling wieder irgendwelche Schlechtigkeiten der Versicherungsbrut kennst, die du hier verschweigst.............😰

Kein Schlechtigkeiten - Verbraucherschutz nenn ich das 😁

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Hallo Feg,

die Versicherung möchte, daß Du alle Deine Rechte an dem Gutachten an sie abtrittst.
Dafür verspricht sie, das Gutachten zu zahlen, aber das muss sie sowieso.
Selbstverständlich ist das ein Nachteil für Dich, es ist dann nicht mehr Dein Gutachten.
Übrigens steht Dir das Original zu.
Ich würde den Wisch in keinem Fall unterschreiben.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Selbstverständlich ist das ein Nachteil für Dich, es ist dann nicht mehr Dein Gutachten.

Wo ist da jetzt der direkte Nachteil? Die Höhe des Gutachtens wurde doch akzeptiert.

Wenn er nicht unterschreibt, kürzt die Versicherung höchstwahrscheinlich die Rechnung des Gutachters und dieser holt sich die Differenz dann vom TE. DAS ist dann ein direkter Nachteil.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Wenn er nicht unterschreibt, kürzt die Versicherung höchstwahrscheinlich die Rechnung des Gutachters und dieser holt sich die Differenz dann vom TE. DAS ist dann ein direkter Nachteil.

So wird es den Leuten immer eingeredet. Nur wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung eindeutig erkennen konnte, daß die Gutachterkosten zu hoch sind und dies akzeptiert hat, muss er für die Differenz aufkommen. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, also werden in keinem Fall Kosten am TE hängenbleiben. Ein ordentlicher GA kennt die Spielchen der Versicherung und wird entsprechend damit umgehen, ist für ihn Tagesgeschäft.

MfG

Dann mal anders herum gefragt:
welchen Vorteil hätte die gegnerische Versicherung wenn ich unterschreiben würde?

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Ein ordentlicher GA kennt die Spielchen der Versicherung und wird entsprechend damit umgehen, ist für ihn Tagesgeschäft.

Also ich habe jetzt hier rausgelesen, dass es mindestens einen Sachverständigen hier gibt, für den das anscheinend kein Tagesgeschäft ist, obwohl er tagtäglich damit zu tun hat.

Und dem traue ich eigentlich zu, dass er davon schon mal gehört hätte, wenn das wirklich täglich Praxis ist.

Ich amüsiere mich gerade 😁

@TE
Ruf den Versicherer an und der wird dich zu deinem Fall informieren und danach wirst du im Gegensatz zu einigen anderen Auffassungen hier zu der Erkenntnis kommen, die Abtretung ruhigen Gewissens unterschreiben schreiben zu können. 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ich amüsiere mich gerade 😁

Na wie schön. Wenigstens einer der Spaß hat 🙁

@ Elchsucher:

Du darfst auch keinen Gutachter fragen, der einen Großteil seiner Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält. Die schreiben ihm sein Honorar eh vor.🙂

@ Feg:

Der Vorteil für die Versicherung ist, daß sie sämtliche Rechte an Deinem Gutachten erhält und so quasi als Auftrageber den Gutachter unter Druck setzen kann.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ich amüsiere mich gerade 😁

@TE
Ruf den Versicherer an und der wird dich zu deinem Fall informieren und danach wirst du im Gegensatz zu einigen anderen Auffassungen hier zu der Erkenntnis kommen, die Abtretung ruhigen Gewissens unterschreiben schreiben zu können. 

Mach ich ja.. frage mich halt nur was deren Vorteil davon ist... Dass ich nix zahlen muss wohl kaum :-) man hört ja auch immer dass man nicht auf Angebote der Gegnerversicherung eingehen soll. Aber vlt ist mein Fall auch schon zu weit fortgeschritten dass da noch gross was zu ändern wäre. Auto ist repariert, Wertminderung überwiesen, leihwagen zurück gegeben....

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


@ Elchsucher:

Du darfst auch keinen Gutachter fragen, der einen Großteil seiner Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält. Die schreiben ihm sein Honorar eh vor.🙂

@ Feg:

Der Vorteil für die Versicherung ist, daß sie sämtliche Rechte an Deinem Gutachten erhält und so quasi als Auftrageber den Gutachter unter Druck setzen kann.

MfG

Ok verstehe ich. Aber wenn die Alternative wäre dass der Gutachter sich wg Teilzahlung an mich wendet..? Ich meine, ich hab das Honorar ja nicht festgelegt?

Zitat:



Ok verstehe ich. Aber wenn die Alternative wäre dass der Gutachter sich wg Teilzahlung an mich wendet..? Ich meine, ich hab das Honorar ja nicht festgelegt?

Eben deshalb möchte der Versicherer, dass Du die Abtretung des Auftrages an den Versicherer unterschreibst, damit die sich mit den SV auseinander setzen und Du außen vor bist.

Und wenn der SV bei Dir anklopft, Du dann sagen kannst, ich habe an den Versicherer abgetreten.

Zumindest habe ich das so verstanden.

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