gegnerische Vericherung sagt Kostenvoranschlag

Hallo Zusammen,

vorgestern hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ich bin ihm rein gekracht.
Die Person hat den Schaden direkt seiner Versicherung gemeldet mit der ich dann auch telefonisch in Verbindung getretten bin.

Der Herr von der gegnerischen Versicherung meinte zu mir das ich ein Kostenvoranschlag erstellen lassen soll und diese dann ihm zuschicken soll.

Vorhin war ich bei einer Werkstatt die meinte das ich lieber ein Gutachten erstellen soll und lieber zu einem Karroseriebauer fahren soll da die Motorhaube sich verzogen hat und der rechte Kotflügel.
Zudem sind beide Scheinwerfer halterungen abgebrochen und die Frontstoßstange kaputt.

Wie gehe ich nun am besten vor, habe in dem Gebiet leider keine Erfahrung da mir sowas zum ersten mal passiert ist.

Kann ich einfach ein Gutachten erstellen lassen oder muss ich vorher das mit der gegnerischen Versicherung absprechen?
Wer nimmt hierfür die Kosten von dem Gutachten?
Ist es Sinnvoller zu einem Karroseriebauer zu gehen oder eher zum Hersteller in meinem fall VW ?

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

mittlerweile mache ich diesen Job seit 26 Jahren. Und was der eine oder andere User hier an "Erfahrung" mit drei Unfällen in seinem Leben so aufwartet, dass beabeiten wir in unserem Büro am Tag (mindestens).

Früher war es in der Tat so, das man in den seltesten Fällen einen Rechtsanwalt für die Regulierung brauchte, da wurde ein Gutachten erstellt, dass wurde an die Versicherung übermittelt und es wurde reguliert. Sicherlich gab es mal Kürungen, dass waren aber Ausnahmen.

Heute ist es so, dass grundsätzlich jedes erstellte Gutachten angegriffen und gekürzt wird.

Jedes.

Und das ist eine belegbare Tatsache und kein Stammtisch- Gequatsche von Leuten mit Halbwissen, die meinen, weil Sie etwas gelesen oder gehört haben in Schadenssachen zum Experten zu mutieren.

Die Kürzungen sind im überwiegenden Maße grob rechtswidrig und das wissen die Versicherer auch. Dennoch wird nach diesem Prinzip verfahren, weil sich die Geschädigten sehr oft mit dem zufrieden geben, was Ihnen angeboten wird. Sei es aus Unwissenheit oder einer "keinen Bock auf Ärger" mit der Versicherung Mentalität.

Im Schnitt belaufen sich die Kürungen auf ca. 30% der Schadenssumme, bezahlen müssen die Versicherungen bei den Auftragsstreichern dafür im Schnitt 15 Euro. Auch das ist belegbar und kein Gequatsche vom Höhrensagen.

Wer heute den Schadenersatz haben möchte, der Ihm zusteht, der ist ohne Rechtsanwalt auf verlorenem Posten, dass begründet sich unter anderem auch in dem Umstand, dass viele gar nicht Wissen, was Ihnen zusteht.

Das ist die Praxis.

51 weitere Antworten
51 Antworten

Ausgrechnet du muss hier das Niveau kritisieren....🙄

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Januar 2018 um 13:27:46 Uhr:


Ausgrechnet du muss hier das Niveau kritisieren....🙄

warum, habe ich hier irgend jemanden angegriffen, beleidigt oder behauptet er wäre ein Lügner 😉,
Komme mal wieder aufs Thema zurück, es bringt dem TE nichts solche Beiträge zu lesen.

Zitat:

@27239 schrieb am 1. Januar 2018 um 13:29:26 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Januar 2018 um 13:27:46 Uhr:


Ausgrechnet du muss hier das Niveau kritisieren....🙄

warum, habe ich hier irgend jemanden angegriffen, beleidigt oder behauptet er wäre ein Lügner 😉

Lassen wir es besser sein. Führt zu nix, außer zu Ärger mit dem Mod.

@guruhu
Auch eine Meinung, auch wenn ich sie nicht teile.

Es stellt sich doch die regelmäßige Frage, welcher Schaden im eingetretenen Fall tatsächlich entstanden ist. Dabei kommt es vor, dass sich die Ansichten des Geschädigten von denen des Regulierers unterscheiden. Wenn dem so ist, werden stets dem Regulierer Kürzungen und Zahlungsunwilligkeit unterstellt.

Mir fehlt dabei jedoch der Blick aufs Ganze. Zumindest kann ich mich an keinen Beitrag erinnern, wo über eine vielleicht doch zu hohe Erwartung eines Geschädigten geschrieben wurde. Häufig dreht es sich auch noch um nicht mehr die jüngsten Gebrauchtwagen, die selbstveständlich nur die beste Pflege erfuhren, ausschließlich und regelmäßig in der Marken-Fachwerkstatt "inspektioniert" wurden und auch nach 10 Jahren eigentlich neuwertig sind. Natürlich wird man dann muffig, wenn bei einem solchen Auto bei einer Beule im Kotflügel nicht gleich das halbe Auto in der Niederlassung lackiert wird und ein deutlich spürbarer "merkantiler Minderwert", ein Leihwagen mindestens in der gleichen Klasse und weitere Kosten unwidersprochen gezahlt werden.

Dass sich eine Versicherung jedoch fragt, ob der Schaden mit dem Unfallhergang passt oder warum denn das Auto unbedingt in der Lackiererei einer Niederlassung statt im Fachbetrieb um die Ecke zum deutlich günstigeren Kurs lackiert werden soll, finde ich doch legitim. Seltsamerweise ist mir das selbst bei einem Eigenschaden doch sehr recht und ich bin begeistert, dass ich für weniger Geld mindestens die gleiche Leistung erhalten habe. Und wenn ich den Schaden selbst zahlen muss, überlege ich schon, ob dass wirklich das halbe Auto gespritzt wird oder ob das beilackieren auch genügt, wenn man es nicht mehr sieht, oder?

Natürlich habe ich das Recht, dass mein Fahrzeug wieder in den Zustand gebracht wird, wie es sich vor dem Schaden befunden hat und wenn das auch wirtschaftlich zu vertreten ist. Natürlich habe ich auch das Recht, mir das notfalls rechtlich zu erstreiten, wie hier im Forum immer geraten wird. Wie viele der Beiträger diese Vorgänge jedoch nur vom Hören-Sagen kennen und mit ihrer eigenen Meinung hier widergeben, wissen wir ebenso nicht, wie die Zahl derjenigen, die mit ihren Forderungen vor Gericht gescheitert sind oder sich doch mit dern Versicherung geeinigt haben.

Und wenn Du das Glück hast, dass Dein Anwalt sich sofort und ausschließlich um Deine Angelegenheit kümmert, würde mir das mit dem "Nichtskönner" auch zu denken geben. Warum bloß hat der so viel Zeit?....

Ähnliche Themen

Das war mal sehr vernünfig geschrieben - aber im MT von den vorwiegend vertretenen Berufsgruppen wohl nicht so gern gesehen.

@Harig58 Ich Teile im Grunde deine Meinung. Ich muss kein 10 Jahre altes Fahrzeug bei einem Kratzer komplett lackieren lassen. Das finde ich unverhältnismäßig. Ich möchte diesbezüglich eine Meiner Erfahrungen berichten:
Altes Auto, 12 Jahre, Opel. Restwert irgendwas um die 4000€ seinerzeit. Nur um die Relation zu sehen. Jemand hat mir beim Ausparken die Seite verschrammt. Mir hätte es damals vollkommen gereicht 100€ in Cash vom Verursacher zu nehmen, dann hätte ich eben drüber poliert und gut wäre es, man hätte es zwar noch gesehen, aber Shit Happens, alte Karre eben. Wollte er sich nicht drauf einlassen. OK. Also ab zur Versicherung, ganz ohne Entschädigung wollte ich natürlich auch nicht aus der Sache raus gehen. Aber im Grunde war mit der Schaden egal. Also habe ich eben auch nicht den großen Aufriss gemacht mit Anwalt, Gutachter und Co. Kostenvoranschlag waren 1100€ oder so. Am Ende bekommen habe ich knapp 300€ weniger (und natürlich noch abzüglich MWSt). Der Betrieb war ein ganz normaler Karosseriebetrieb mit ganz normalen Stundensätzen etc. Hier in der Region. Keine Fachwerkstatt oder sonst was. Und dennoch wurde eben wieder wild gekürzt.
Und da fragt man sich doch ganz ehrlich was das soll und wieso man nicht dagegen Vorgehen sollte. Da will man es schon ohne großes Tamtam regeln und wird dennoch weiter verarscht.
Und genau aus diesem Grund würde ich bei einem Schaden der mir nicht "egal" ist zukünftig immer das große Programm abfahren. Einfach weil man sonst nur verarscht wird. Es geht mir nicht darum, dass die Versicherung den Schaden prüft und validiert, aber wenn einfach mal zB. Phantasiestundensätze angesetzt werden, wofür nicht mal Alis Kiesplatzschrauber anfängt zu arbeiten, muss man eben direkt entsprechende Geschütze auffahren.

mittlerweile mache ich diesen Job seit 26 Jahren. Und was der eine oder andere User hier an "Erfahrung" mit drei Unfällen in seinem Leben so aufwartet, dass beabeiten wir in unserem Büro am Tag (mindestens).

Früher war es in der Tat so, das man in den seltesten Fällen einen Rechtsanwalt für die Regulierung brauchte, da wurde ein Gutachten erstellt, dass wurde an die Versicherung übermittelt und es wurde reguliert. Sicherlich gab es mal Kürungen, dass waren aber Ausnahmen.

Heute ist es so, dass grundsätzlich jedes erstellte Gutachten angegriffen und gekürzt wird.

Jedes.

Und das ist eine belegbare Tatsache und kein Stammtisch- Gequatsche von Leuten mit Halbwissen, die meinen, weil Sie etwas gelesen oder gehört haben in Schadenssachen zum Experten zu mutieren.

Die Kürzungen sind im überwiegenden Maße grob rechtswidrig und das wissen die Versicherer auch. Dennoch wird nach diesem Prinzip verfahren, weil sich die Geschädigten sehr oft mit dem zufrieden geben, was Ihnen angeboten wird. Sei es aus Unwissenheit oder einer "keinen Bock auf Ärger" mit der Versicherung Mentalität.

Im Schnitt belaufen sich die Kürungen auf ca. 30% der Schadenssumme, bezahlen müssen die Versicherungen bei den Auftragsstreichern dafür im Schnitt 15 Euro. Auch das ist belegbar und kein Gequatsche vom Höhrensagen.

Wer heute den Schadenersatz haben möchte, der Ihm zusteht, der ist ohne Rechtsanwalt auf verlorenem Posten, dass begründet sich unter anderem auch in dem Umstand, dass viele gar nicht Wissen, was Ihnen zusteht.

Das ist die Praxis.

Heißt das also, dass es regelmäßig so ist, dass der Geschädigte, wenn er - wie üblich - an die Werkstatt abtritt, einen Teil der Reparaturkosten ohne Anwalt selbst bezahlen muss oder geht es nur um die finanziellen Sanierungen bei fiktiver Abrechnung?

(Keine Aufklärung über Rechtslage erforderlich).

Heißt das Also, dass die willkürlichen Kürzungen bei fiktive Abrechnung gerechtfertigter wären?

Würde alles mit rechten Dingen laufen, müsste man diesen Vergleich ja gar nicht erst anstellen. Quod erat demonstandum.

Erst Frage beantworten und dann neue stellen (und Klammer lesen und verstehen).

[

quote]
@situ schrieb am 1. Januar 2018 um 15:03:24 Uhr:
Heißt das also, dass es regelmäßig so ist, dass der Geschädigte, wenn er - wie üblich - an die Werkstatt abtritt, einen Teil der Reparaturkosten ohne Anwalt selbst bezahlen muss oder geht es nur um die finanziellen Sanierungen bei fiktiver Abrechnung?

(Keine Aufklärung über Rechtslage erforderlich).

mittlerweile gibt es kein Autohaus bzw. keine Reparaturwerkstatt mehr, welche ohne professionelle Hilfe diesem "Kürzungswahn" -aus abgetretenen Recht- entgegentritt. Natürlich versuchen die Autohäuser und die Werkstätten Ihre Kunden da möglichst herauszuhalten. In den meisten Fällen geht das auch über die Bühne. Es gibt natürlich auch Fälle, da wird mal etwas ausgebucht, weil die Wirtschaftlichkeit in Frage steht.

Danke für sachliche Antwort.

Grundsätzlich kann und darf es eigentlich keinen Unterschiede geben, ob der Schadensfall fiktiv oder konkret abgerechnet wird, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer natürlich.

Es ist natürlich wichtig, dass der Geschädigte auch klare Angaben macht, wie er zu Verfahren gedenkt.

Wenn sein Auto z.b älter als drei Jahre ist, muss er schon nachweisen, das sein Fahrzeug regelmäßig beim Markenhändler gewartet wurde, da er ansonsten nur auf die Stundensätze einer gleichwertigen * Fachwertstatt Anspruch besitzt.

Gibt er aber an, er möchte bei Firma Blechbeule reparieren und diese Firma erhebt UPE Aufschläge oder Verbringungskosten zum Lackierer, dann hat er auch bei fiktiver Abrechnung auf diese Positionen einen Anspruch.

* nicht nur behauptet, auch nachgewiesen

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. Januar 2018 um 13:32:10 Uhr:


Es stellt sich doch die regelmäßige Frage, welcher Schaden im eingetretenen Fall tatsächlich entstanden ist.

Diese Frage ist einfach und objektiv zu beantworten.

Zitat:

Dabei kommt es vor, dass sich die Ansichten des Geschädigten von denen des Regulierers unterscheiden. Wenn dem so ist, werden stets dem Regulierer Kürzungen und Zahlungsunwilligkeit unterstellt.

Die Ansicht des zur Regulierung verpflichteten muss niemanden interessieren, zudem ist sie regelmäßig falsch und rechtswidrig.

Zitat:

Häufig dreht es sich auch noch um nicht mehr die jüngsten Gebrauchtwagen, die selbstveständlich nur die beste Pflege erfuhren, ausschließlich und regelmäßig in der Marken-Fachwerkstatt "inspektioniert" wurden und auch nach 10 Jahren eigentlich neuwertig sind. Natürlich wird man dann muffig, wenn bei einem solchen Auto bei einer Beule im Kotflügel nicht gleich das halbe Auto in der Niederlassung lackiert wird und ein deutlich spürbarer "merkantiler Minderwert", ein Leihwagen mindestens in der gleichen Klasse und weitere Kosten unwidersprochen gezahlt werden.

Genau, ich find's auch blöd, dass das Gesetz dies genau so vorschreibt.

Wahrscheinlich schwebt Dir so was vor: Besitzer bis zu 3 Jahre alter Autos bekommen 90 % Schadensersatz, bis zu 5 Jahren gibt's 70% und zwischen 5 und 10 Jahren immerhin noch üppige 50 %.

Autos die älter als 10 Jahre sind, sind eh hinüber, da braucht's nichts mehr.

Wende Dich doch bitte vertrauensvoll an den Gesetzgeber, der wird sicher gerne in Deinem Sinne das Schadensersatzrecht ändern, selbstverständlich nachdem er die dafür notwendige Verfassungsänderung durchgeführt hat.

Zitat:

Dass sich eine Versicherung jedoch fragt, ob der Schaden mit dem Unfallhergang passt oder warum denn das Auto unbedingt in der Lackiererei einer Niederlassung statt im Fachbetrieb um die Ecke zum deutlich günstigeren Kurs lackiert werden soll, finde ich doch legitim.

Darfst Du ja finden, ist es aber nicht.

Zitat:

Seltsamerweise ist mir das selbst bei einem Eigenschaden doch sehr recht und ich bin begeistert, dass ich für weniger Geld mindestens die gleiche Leistung erhalten habe. Und wenn ich den Schaden selbst zahlen muss, überlege ich schon, ob dass wirklich das halbe Auto gespritzt wird oder ob das beilackieren auch genügt, wenn man es nicht mehr sieht, oder?

Das hat mit einem Haftpflichtschaden aber auch nicht das Geringste zu tun.

Es wird möglicherweise Viele geben, die solche Beiträge von Jemandem, der von Sozialneid zerfressen ist, für überflüssig halten und die sich fragen, warum jemand meint, seine krude Meinung zu einem Thema, von dem er keine Ahnung hat, der Öffentlichkeit kundtun zu müssen.
Ich persönlich freue mich über solche Beiträge. Da kann ich mich immer so schön aufregen über so viel geballte Dummheit...
Und wenn ich mich aufrege, darf ich einen Beruhigungsschnaps trinken, sagt meine Frau...

erstmal Vielen Dank für die ganzen Antworten sowie die hilfreichen Tipps.

Ich war heute bei 3 Werkstätten inkl. Karroseriebauer alle 3 haben mich weg geschickt und gemeint das ist defintiv nicht mit einem Kostenvoranschlag getan und die aufgabe eines Gutachters.

Bin daraufhin zu einem Gutachter gegangen, er hat sich die Sache angeschaut und Fotos gemacht und meinte wenn ich großes Glück habe ist es kein Totalschaden.

Alles weitere klärt er selber mit der Versicherung und schickt alle Unterlagen sowie Fotos der Verischerung zu.

Er meinte er muss jetzt alles Überprüfen und der Begriff "Zeitwert" ist gefallen hat jemand damit eine Erfahrung gemacht?

Also heißt es für mich erstmal abwarten...

Habe ich bisher so richtig gehandelt was meint ihr?

Deine Antwort
Ähnliche Themen