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gegnerische Vericherung sagt Kostenvoranschlag

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 14:32

Hallo Zusammen,

vorgestern hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ich bin ihm rein gekracht.

Die Person hat den Schaden direkt seiner Versicherung gemeldet mit der ich dann auch telefonisch in Verbindung getretten bin.

Der Herr von der gegnerischen Versicherung meinte zu mir das ich ein Kostenvoranschlag erstellen lassen soll und diese dann ihm zuschicken soll.

Vorhin war ich bei einer Werkstatt die meinte das ich lieber ein Gutachten erstellen soll und lieber zu einem Karroseriebauer fahren soll da die Motorhaube sich verzogen hat und der rechte Kotflügel.

Zudem sind beide Scheinwerfer halterungen abgebrochen und die Frontstoßstange kaputt.

Wie gehe ich nun am besten vor, habe in dem Gebiet leider keine Erfahrung da mir sowas zum ersten mal passiert ist.

Kann ich einfach ein Gutachten erstellen lassen oder muss ich vorher das mit der gegnerischen Versicherung absprechen?

Wer nimmt hierfür die Kosten von dem Gutachten?

Ist es Sinnvoller zu einem Karroseriebauer zu gehen oder eher zum Hersteller in meinem fall VW ?

 

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

mittlerweile mache ich diesen Job seit 26 Jahren. Und was der eine oder andere User hier an "Erfahrung" mit drei Unfällen in seinem Leben so aufwartet, dass beabeiten wir in unserem Büro am Tag (mindestens).

Früher war es in der Tat so, das man in den seltesten Fällen einen Rechtsanwalt für die Regulierung brauchte, da wurde ein Gutachten erstellt, dass wurde an die Versicherung übermittelt und es wurde reguliert. Sicherlich gab es mal Kürungen, dass waren aber Ausnahmen.

Heute ist es so, dass grundsätzlich jedes erstellte Gutachten angegriffen und gekürzt wird.

Jedes.

Und das ist eine belegbare Tatsache und kein Stammtisch- Gequatsche von Leuten mit Halbwissen, die meinen, weil Sie etwas gelesen oder gehört haben in Schadenssachen zum Experten zu mutieren.

Die Kürzungen sind im überwiegenden Maße grob rechtswidrig und das wissen die Versicherer auch. Dennoch wird nach diesem Prinzip verfahren, weil sich die Geschädigten sehr oft mit dem zufrieden geben, was Ihnen angeboten wird. Sei es aus Unwissenheit oder einer "keinen Bock auf Ärger" mit der Versicherung Mentalität.

Im Schnitt belaufen sich die Kürungen auf ca. 30% der Schadenssumme, bezahlen müssen die Versicherungen bei den Auftragsstreichern dafür im Schnitt 15 Euro. Auch das ist belegbar und kein Gequatsche vom Höhrensagen.

Wer heute den Schadenersatz haben möchte, der Ihm zusteht, der ist ohne Rechtsanwalt auf verlorenem Posten, dass begründet sich unter anderem auch in dem Umstand, dass viele gar nicht Wissen, was Ihnen zusteht.

Das ist die Praxis.

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Die gegnerische Versicherung muss das Gutachten zahlen. Ebenso einen Anwalt, zu dessen konsultierung man raten sollte, wenn der Schaden keine Bagatelle (Kratzer, kleine Delle...) ist. Hier stehen ja je nachdem auch Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Abschleppkosten etc. zu. Möglicherweise ist es ein Totalschaden...

 

Wo du hingehst musst du abschließend selbst entscheiden, wer deiner Meinung nach die beste Arbeit macht. Ist der Karren noch recht neu, sollte man schon zur VW-Werke gehen, zwecks Garantie/Wartungshistorie. An sonsten ist man vielleicht mit einem spezialisieren Unfallinstandsetzer/Lackierer/Karosseriebetrieb besser bedient. Zahlen muss die Versicherung gewöhnlich beide, es sei denn einer ruft wirkliche Wucherpreise, oder Arbeiten völlig jenseits des Gutachten auf.

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 14:52

Kann ich den ohne weiteres ein Gutachten erstellen lassen trotz das der Herr von der gegnerischen Versicherung gesagt hat ich solle ein Kostenvoranschlag erstellen lassen? Oder muss ich das vorher mit dieser Versicherung abklären?

Nein, da musst Du keine Erlaubnis von der gegnerischen Versicherung einholen. Am besten besprichst Du Dich mit einem Anwalt und beauftragst einen freien Sachverständigen mit der Schadensermittlung. Mach Dir wegen der Kosten keinen Kopf. Die Profis arbeiten mit Abtretungen und wenn die Schuldfrage - wie bei Dir - eindeutig zu Deinen Gunsten zu beantworten ist, dann läuft da im Ergebnis auch nichts an Kosten auf Dich drauf zu.

Wenn es den Corsa C aus deinem Profil betrifft,

kann es sehr schnell ein Totalschaden sein.

Also ab zum Gutachter deiner Wahl.

Alles weitere steht in den vorherigen Antworten.

am 30. Dezember 2017 um 20:22

Die gegnerische Versicherung kennt die Daten deines VW?

Ja kein gutachter der gegner vers akzeptieren

Themenstarteram 31. Dezember 2017 um 0:58

es handelt sich um meinen VW Polo 9n3.

Die Daten bj, KW/PS, Modell habe ich der Versicherung telefonisch mitgeteilt.

Also kann ich ohne bedenken einen Gutachter da ran ziehen ?

Ja kannst und solltest Du.

Polo 9n3 (BJ 2005-2009),

da kann ein massiver Frontschaden den Wert übersteigen.

Niemand kann Dir das Gutachten verbieten, es ist Dein Auto.

Da die Kosten aber wahrscheinlich die Versicherung tragen soll,

würde ich die fragen, ob sie ohne Gegenwehr ein solches bezahlen.

(Dann kann Dein Gutachter die Kosten auch direkt mit denen abrechnen)

Aber manchmal zicken die Versicherungen auch rum,

dann hast Du die Gutachterkosten erst mal zu begleichen,

einen Anwalt dazuzuholen und die Kohle (+Anwaltskosten) einzuklagen.

Meistens kriegt man die Kohle irgendwann wieder,

aber gelegentlich verneint ein Richter zu Verhältnismässigkeiten.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Dez. 2017 um 03:59:06 Uhr:

Da die Kosten aber wahrscheinlich die Versicherung tragen soll,

würde ich die fragen, ob sie ohne Gegenwehr ein solches bezahlen.

Oder man spart sich das ganze Prozedere, da es keine rechtliche Grundlage gibt, die Gutachterkosten nicht zu übernehmen.

Von der "Bagatellschadengrenze" mal abgesehen, welche jedoch nicht gesetzlich geregelt ist und hier definitiv überschritten sein wird.

 

 

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Dez. 2017 um 03:59:06 Uhr:

Aber manchmal zicken die Versicherungen auch rum,

dann hast Du die Gutachterkosten erst mal zu begleichen,

einen Anwalt dazuzuholen und die Kohle (+Anwaltskosten) einzuklagen.

Ja genau manchmal zicken Versicherungen auch rum. Nur ist dieses "manchmal" leider eigentlich ein quasi "immer". Um dem von vornherein entgegenzuwirken sollte man, so sehe ich es jedenfalls, bei jedem Schaden, der über minimalen Kratzer/Delle hinaus geht, direkt einen Anwalt auf Kosten der Versicherung mandatieren. Aber da möchte es oft jeder besser wissen um dann seine eigenen Erfahrungen zu machen.

Zitat:

@corsafahrerc schrieb am 30. Dezember 2017 um 15:52:48 Uhr:

Kann ich den ohne weiteres ein Gutachten erstellen lassen trotz das der Herr von der gegnerischen Versicherung gesagt hat ich solle ein Kostenvoranschlag erstellen lassen? Oder muss ich das vorher mit dieser Versicherung abklären?

Da bei dir kein offensichtlicher Bagatellschaden vorliegt, darfst du direkt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

Du brauchst dazu keine Freigaben oder sonstiges von der gegnerischen Versicherung. Diese hat den dir entstandenen Schaden zu zahlen und ist nicht weiter weisungsbefugt.

Sehr empfehlenswert ist es sicherlich auch direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der weiteren Abwicklung zu beauftragen.

Wer Auto fährt und keine Verkehrsrechtsschutzvers. abschließt, spart am falschen Ende. Hat man sie, geht man zum Anwalt. Der holt sich die Deckungszusage der Vers. und der Rest ist verhältnismäßig stressfrei

Zitat:

@aerf schrieb am 31. Dez. 2017 um 10:40:28 Uhr:

Wer Auto fährt und keine Verkehrsrechtsschutzvers. abschließt, spart am falschen Ende. Hat man sie, geht man zum Anwalt. Der holt sich die Deckungszusage der Vers. und der Rest ist verhältnismäßig stressfrei

Und warum sollte man hierfür einen "Freischuss" verschwenden?

Vor allem, wofür eine Rechtschutzversicherung, wenn doch die gegnerische Haftpflicht zahlen muss.

 

Wer wie in diesem Fall die Grundlagen der Schadensabwicklung nicht kennt sollte einen Anwalt aufsuchen um gegenüber der Versicherung nicht schlechter gestellt zu sein.

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